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Bericht der Finanzkoordinationskommission (FiKoKo) zum Politikplan 2014 - 2017 des Gemeinderats

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Finanzkoordinationskommission (FiKoKo)

Reg. Nr. 1.3.2.7 Nr. 10-14.214.02

Bericht der Finanzkoordinationskommission (FiKoKo) zum Politikplan 2014 - 2017 des Gemeinderats

Bericht an den Einwohnerrat

Die Kommission hat den Politikplan 2014 - 2017 an zwei Sitzungen im November 2013 be- handelt.

Gemeinderat Christoph Bürgenmeier, Andres Ribi, Leiter Fachbereich Controlling, Reto Hammer, Abteilungsleiter Finanzen, haben den Politikplan vorgestellt sowie die Fragen aus der Kommission kompetent beantwortet.

Die Kommission dankt dem Gemeinderat und den Mitarbeitenden der Verwaltung für die geleisteten Arbeiten am vorliegenden Politikplan.

Allgemein

Eingehend erklärt Gemeinderat Ch. Bürgenmeier, dass es die Zielrichtung sei, für die kom- menden vier Jahre einen möglichst ausgeglichenen Finanzhaushalt zu erreichen. Die ge- ringfügigen Planverluste der kommenden Jahresergebnisse gründen hauptsächlich in den nachstehenden Einflussfaktoren:

 Auf der Einnahmenseite werden aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der in den Vorjahren beschlossenen kommunalen und kantonalen Steuersenkungen be- scheidenere Erträge erwartet. Auch die weiteren geplanten Senkungen der Kantons- steuern müssen dabei berücksichtig werden.

 Auf der Kostenseite führt die gestaffelte Aufgabenübertragung der 5. und 6. Primar- schuljahre vom Kanton an die Gemeinde zu erheblichen Mehrausgaben, die jedoch via Ausgleichszahlungen direkt rückvergütet werden, bis zur Neuregelung des Steu- erschlüssels zwischen Kanton und Gemeinde per 2016.

Die Planzahlen für die Jahre 2016 und 2017 sind bedingt aussagefähig, da die Auswirkun- gen der per 2016 vorgesehenen Neukalibrierung des Steuerschlüssels und des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen Kanton und Gemeinde (NOKE) noch nicht im Detail planbar sind. Diesbezügliche Verhandlungen beginnen nächstes Jahr.

R. Hammer führt aus, dass die Einkommenssteuer bezüglich Steuersatzreduktionen relativ stabil und mit Wachstumsentwicklungen hinterlegt ist. Bei der vom Kanton „geeichten“ Ver- mögenssteuer ist nach dem Börseneinbruch im Jahr 2008 und nach einer starken Wachs- tumsperiode in den Jahren 2009 bis 2012 erneut ein Rückgang zu verzeichnen. Bei den anstehenden Verhandlungen zwischen Kanton und Gemeinde spielt dieser Aspekt eine we- sentliche Rolle.

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Seite 2 Jahresergebnis 2013 und Budgetplanung 2014 bis 2017

Das Jahresergebnis 2013 wird im Februar 2014 vorliegen. Es wird voraussichtlich ein Über- schuss von 2 - 3 Mio. Franken resultieren. Ausserordentliche Steuereinnahmen aus Vorjah- ren zeichnen dieses positive Ergebnis aus.

Auch wenn die Budgetplanung jeweils sorgfältig erarbeitet wird, bleiben einige Einflussfakto- ren unplanbar. Hinsichtlich der Budgetplanung 2014 bis 2017 kann festgehalten werden, dass nicht nur die Einnahmenseite (Anzahl Steuerzahlende, Börsenentwicklung), sondern auch die Ausgabenseite unberechenbare Abhängigkeiten aufweist (Konjunktur-, Wirtschafts- , Weiterentwicklung von Riehen).

Die Gemeinde und der Kanton haben die Ausgleichszahlungen bis 2016 weitgehend be- handelt, geregelt und beidseitig entsprechend budgetiert, inklusive Miete von mobilem Schulraum sowie Schulhausmiete. Nur bei wesentlichen und massgeblichen Abweichungen werden Neuverhandlungen respektive Anpassungen der Ausgleichzahlungen eingeleitet.

Der Gesamtbetrag der Investitionsliste wird jeweils um 30% gekürzt, da es nicht absehbar ist, welche Investitionen im Jahr 2014 effektiv realisiert werden (Projektverschiebungen, Ein- sprachen etc.).

Die Strukturkosten der Gemeinde sind unwesentlich angestiegen und beinhalten hauptsäch- lich CHF 500'000 für Teuerungsanpassungen und CHF 240'000 für die 5. Ferienwoche für die Gemeindemitarbeitenden (geschätzte Kosten).

Personalkosten

Die Kostensteigerungen bei den allgemeinen Personalkosten von total 1,8 Mio. Franken sind vor allem auf den Planteuerungseinkauf auf Renten sowie die 5. Ferienwoche zurück- zuführen. Dabei handelt es sich um eine Grobschätzung, die Grundlagen dazu sind Kenn- zahlen wie Jahresarbeitszeiten, Schalteröffnungszeiten etc. Im Weiteren ist der Wegfall des Teuerungsausgleichs von 0,5% zu berücksichtigen.

Mangelhaft am Politikplan 2014 - 2017 sind nach wie vor die fehlenden Details zum Perso- nalbestand. Es ist zurzeit nicht möglich, den Personalbestand detailliert auszuweisen (An- zahl Mitarbeitende, Anzahl Stellenprozente). Diese Kennzahlen sollen im nächsten Politik- plan transparent und übersichtlich dargestellt werden.

Bei einer Lohnsumme von 40 Mio. Franken kann der Stufenanstieg für die Zeitperiode 2012 - 2014 bis ca. 1 Mio. Franken ausmachen, basierend auf einem Durchschnittsfaktor des Lohnkurvenwachstums für 25 Jahre (kalkulatorische berechnete Annahme).

Steuerfuss

Steuerzahlende der Gemeinde Riehen werden proportional mit ca. 0,3 - 0,5% entlastet. Dies aufgrund der Steuerfussreduktion des Kantons Basel-Stadt.

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Seite 3 Ein Kommissionsmitglied beantragt, den Steuerfuss um je 1% zu senken, d.h. die Einkom- menssteuer auf 36% und die Vermögenssteuer auf 42%. Damit müsste mit steuerlichen Einbussen beim Einkommenssteuerertrag von rund 1,8 Mio. Franken und beim Vermögens- steuerertrag von rund 0,4 Mio. Franken gerechnet werden.

Revisionsstelle

Die Revisionsstelle PWC führt ihr Mandat bis Ende 2014 aus. Das Revisionsmandat wird im Jahr 2014 neu ausgeschrieben.

Anträge an den Einwohnerrat

1. ://: Die Kommission empfiehlt dem Einwohnerrat einstimmig, dem „Beschluss des Einwohnerrats betreffend Genehmigung des Produktsummenbudgets 2014“

zuzustimmen.

2. ://: Die Kommission empfiehlt dem Einwohnerrat mehrheitlich, der vom Gemeinde- rat beantragten Festlegung der Steuerfüsse für die Steuerperiode 2014 zuzu- stimmen.

Riehen, 6. Dezember 2013

Im Namen der Finanzkoordinationskommission Der Präsident

Jürg Sollberger

Referenzen

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