Aus der Medienmitteilung vom 23.9.2020
Die epidemiologische Lage im Kanton Basel-Landschaft präsentiert sich aktuell als ruhig, jedoch nach wie vor labil.
Der Kanton Basel-Landschaft orientiert sich bei seinen
Entscheiden unter anderem an Indikatoren wie der Zahl der neuen positiven Testergebnisse pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohnern während 14 Tagen. Wenn dieser Wert 40 erreicht und in der Tendenz ansteigt, werden weitere
Massnahmen geprüft.
Es soll verhindert werden, dass der Wert auf 60 ansteigt und damit das Kriterium des Bundes für ein «Risikogebiet»
erreicht.
Die Erkrankten jederzeit im Gesundheitssystem
bestmöglich behandeln und
die wirtschaftlichen Schäden so tief wie
möglich halten
Manuel Battegay, Infektiologe und Co-Leiter der
nationalen Covid- Taskforce
Entwicklung Spitalbelegungen
Bild vom 4. April 2020, IPS KSBL Bruderholz
Entwicklung der Hospitalisierungszahlen, Beatmungsplatz-Belegungen seit 1.3.2020
Todesfälle seit 1. März 2020
ANZAHL VERSTORBENE PERSONEN 37
Entwicklung letzte 24h 37 +0 (+0,
0%)
Entwicklung letzte 7 Tage 37 +0 (+0,
0%)
Fallzahlen
Zum Begriff «Fallzahlen»
Wir müssen unterscheiden, was jeweils gemeint und was wofür relevant ist:
− positive PCR-Testergebnisse
− Hospitalisationen
− IPS-Belegung
− Todesfälle
Angegebene Ansteckungsorte in Prozent
KW Kontakt als
Familienmitglied anderer Unbekannt Schule/Kindergarten/Krippe Arbeit Freizeit
38 35.71 7.14 28.57 0.00 7.14 21.43
39 33.33 0.00 40.00 6.67 6.67 13.33
40 16.22 13.51 48.65 2.70 2.70 16.22
41 24.49 10.20 45.92 0.00 5.10 14.29
Unsere aktuellen Vorkehrungen
Wir sind mit dem IMS-BL und den aktuell gültigen
Verfügungen organisatorisch und regulatorisch gut aufgestellt.
− Was gilt seit 1.10.2020 in BL? (Eckpunkte aus den
Bundesvorgaben, Vf. Nr. 3 und 5, Grossveranstaltungen)
− Wie sind wir organisiert (IMS-BL, Inhalte und Organisation)
− Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse haben wir aus dem IMS-BL gewonnen, welche Projekte begleiten wir
Seit 6. Juli 2020 geltende Regelung (Verfügung Nr. 3)
− Verpflichtung zur Nennung von Kontaktpersonen in Gastronomiebetriebe im Kanton Basel-Landschaft, in welchen die Konsumation nicht ausschliesslich sitzend
erfolgt oder in welchen eine Tanzmöglichkeit besteht (Clubs und Bars).
− Verpflichtung zur Erhebung von Angaben zu den
Besucherinnen und Besuchern vor deren Einlass in das Lokal
− Verpflichtung zur Identifizierung der Besucherinnen und Besucher anhand eines amtlichen Ausweises und zur
Überprüfung der Mobiltelefonnummern auf ihre Richtigkeit
Geltende Regeln seit dem 9. Juli 2020
− In Restaurants, Bars und Clubs gilt grundsätzlich die Obergrenze von 100 Personen. Mehr Gäste sind aber
erlaubt, wenn es eine Maskenpflicht gibt oder es möglich ist, Abstand zu halten. Falls mehrere Sektoren unterteilt werden können, gilt die Personengrenze pro Sektor. Für
Veranstaltungen gelten die gleichen Regeln (Verfügung Nr. 4)
Seit 1.10.2020 geltende Regelung (Verfügung Nr. 5)
− Die im Kanton Basel-Landschaft geltenden zusätzlichen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wurden
angepasst und bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Neu gilt bei Gastwirtschaftsbetrieben die gleiche Regelung wie bei Veranstaltungen.
− Um der Gefahr einer örtlichen Ausbreitung des Virus vorzubeugen, hat die Volkswirtschafts- und
Gesundheitsdirektion eine Verfügung erlassen, welche in Gastwirtschaftsbetrieben wie Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokalen, in denen die Konsumation nicht ausschliesslich sitzend an einem festen Sitzplatz
erfolgt, die maximale Anzahl von Gästen auf 100 Personen beschränkt.
Seit 1.10.2020 geltende Regelung (Grossveranstaltungen)
− Bund: Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19- Verordnung besondere Lage), Stand vom 1. Oktober 2020
− Grundsätzliche Sitzpflicht; Schutzkonzept; kantonale Bewilligung
− Kanton: Für Grossveranstaltungen mit über 1'000
Besucherinnen und Besuchern bzw. Mitwirkenden gelten Artikel 6a und 6b «Covid-Verordnung besondere Lage»
− Bisher 5 Gesuche eingegangen, einige in Bearbeitung, 1 Bewilligungen erteilt
andere Infektionskrankheiten im Kanton Basel-Landschaft (IMS)
Zweite COVID-Welle optimal begegnen
Lehren aus der Bewältigung der ersten Welle ziehen
Noch besser für die Zukunft gewappnet
sein
Innerhalb der Strukturen der
Verwaltung aufnehmen Ziele
Flexibles Interventionsmanagement
Aktuelles aus dem IMS - Spenglerpark
Aktuelles aus dem IMS - Spenglerpark
Aktuelles aus dem IMS - Feldreben
• Abklärungs- und
Teststation ab November auf dem Feldrebenareal in Muttenz
• Leistungsfähig,
längerfristig betreibbar und flexibel je nach
Bedarf.
ATS
Abklärungs- und Teststation Feldreben Muttenz
Abklärungs- und Teststation Feldreben Muttenz
Muttenz Bhf; Bus Nr. 47 Pantheon
Tram Nr. 14; zum Park Mobile Einheiten
Individualverkehr / Parkplätze
- Ziel ist es, ATS Feldreben (FDR) am 14. November 2020 in Betrieb zu nehmen.
Neue Abklärungs- und Teststation Feldreben in Muttenz
Szenarien:
50
300
700
1000 Patienten und Patientinnen pro Tag
• Ziel ist es, ATS Feldreben (FDR) am 14. November 2020 in Betrieb zu nehmen
Neue Abklärungs- und Teststation Feldreben in Muttenz
Beteiligung BL an Wissenschaftlichen Studien
− 1) COVCO Basel Langzeitstudie des Swiss
Tropical and Public Health Institute Swiss TPG (zusammen mit BS; Schnittstelelln zu Corona Immunitas; eine nationale Initiative)
− •Stichwort «Bevölkerungsbefragung» zu
Gesundheit, Arbeitsbedingungen, Verhalten,
finanziell, sozial
Beteiligung BL an Wissenschaftlichen Studien
−
2) Validation of Simple and Accurate Tests for COVID- 19 Detection, Monitoring and Tracing (zusammen mit Forschern der ETH und des USB)
−
• Schnelltest auf Basis der PCR Technologie
−
• Stichwort: Speicheltest und effiziente Resultatermittlung)
−
3) Investigation and Validation of Serological Diagnostic Assays and Epidemiological Study of Sars-CoV-2 specific Antibody Responses (SERO-BL-COVID-19) (zusammen mit Forschern der ETH ZH und des USB)
−
• Test auf Basis der Antikörper Technologie
−
• Stichwort: Immunisierung
Was wissen wir – was planen wir?
− Wir beobachten die Situation laufend und bereiten wirksame Massnahmen vor
− Testkonzept und Contact Tracing bei den Isolierten funktioniert, wird laufend bedarfsgerecht verstärkt.
− Der neue Kantonsarzt, Samuel Erny, hat seine Tätigkeit aufgenommen und wirkt mit seinem Team im Stab IMS massgeblich mit
Situation Schweiz 14-Tage-Inzidenz 13.10.2020
Situation Schweiz 14-Tage-Inzidenz 13.10.2020
Positive Testergebnisse pro Bezirk (Stand 13.10.20)
REGION POSITIVE FÄLLE ENTWICKLUNG 24H ENTWICKLUNG 7 TAGE ENTWICKLUNG 14 TAGE
Bezirk Arlesheim 786 +34 +92 +115
Bezirk Laufen 82 +0 +2 +3
Bezirk Liestal 316 +9 +35 +47
Bezirk Sissach 126 +7 +12 +18
Bezirk Waldenburg 44 +2 +6 +7
Entwicklung positive Testergebnisse pro Bezirk
Entwicklung Fallzahlen pro Bezirk
14-Tage-Inzidenz pro 100’000 Einwohner
Rechtliche Vorbereitung weiterer Massnahmen
Wir bereiten eine weitere Allgemeinverfügung vor, die kurzfristig in Kraft gesetzt werden kann, wenn:
1. die 14-Tagesinzidenz mehrere Tage über 60 liegt und 2. die Hospitalisierungszahlen inkl. IPS-Belegung
deutlich ansteigen.
1. Priorität: weitere Einschränkung der Sektorengrösse auf 50 Personen, Beschränkung der Personenanzahl bei privaten
Feiern auf 30.
2. Priorität: Empfehlung Masken oder generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie Wartezonen
des öffentlichen Verkehrs, Empfehlung Home-Office
• 1990 Staatsexamen in Medizin an der Universität Basel erlangt.
• Weiterbildungen im In- und Ausland in Tropenmedizin, Epidemiologie, Public Health und Gesundheitsökonomie .
• M.Sc. Public Health (MPH) Titel der Universität London
(1997) und 2019 die Facharztprüfung FMH Prävention und Public Health.
• Zwölf Jahre Tätigkeit als Epidemiologe und
Gesundheitsökonom bei Roche und Novartis in den Bereichen Pharma, Biotech und Impfstoffe.
• Mehr als sechs Jahre bei verschiedenen
Gesundheitsbehörden: bei Swissmedic, dem Bundesamt für Gesundheit Bern und der kantonalen Behörde für
öffentliche Gesundheit in Luzern.
Der neue Kantonsarzt Samuel Erny stellt sich vor
Contact Tracing
Contact Tracing
− Am 29.4.2020 hat der Bundesrat beschlossen, die
Kantone anzuweisen, ab 11. Mai 2020 das klassische Contact Tracing zur Verhinderung von Covid-19-
Übertragungen zu starten.
− Die Hauptarbeit besteht in der Kontaktaufnahme mit Covid-19 positiv getesteten Personen und deren
Kontaktpersonen. Sie werden in die Isolation bzw. die Quarantäne gewiesen und wieder entlassen.
− Aktuell arbeiten 20 Personen für das Contact Tracing
− Die neueste Entwicklung hat das Contact Tracing an den Anschlag gebracht. Es wird laufend bedarfsgerecht
verstärkt
Verhaltens- und Hygieneregeln unbedingt befolgen!
− Eigenverantwortung jeder einzelnen Person
− Eigenverantwortung der Veranstalterinnen und Veranstalter von privaten und öffentlichen Anlässen: Auch hier gilt: AHA!
− Masken tragen, vor allem in Innenräumen, wenn der Abstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann.
− Schreien, lautes Sprechen, Singen in Innenräumen ohne genügend Abstand zwischen den Personen und ohne gutes Lüften sollen vermieden werden.
Abstand – Hände-Hygiene – Alltagsmaske
sie unterstützt das Contact Tracing
LEBEN mit Corona!
Prozesse ATS