Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Arbeitsmarktbericht
November 2020
Historisch: Erstmals weniger als 10.000 Haushalte im Kreis Steinfurt auf SGB II-Leistungen angewiesen
Die Zahl der Frauen, Männer und Kinder, die Leistungen nach der Grundsicherung für Ar- beitsuchende beziehen, ist auch im November weiter rückläufig. Insgesamt 19.614 Perso- nen waren auf Unterstützung durch das jobcenter Kreis Steinfurt angewiesen. „Das ist ein historisch noch nie da gewesener Tiefstand“, freut sich Thomas Robert, Vorstand des Jobcenters. Ebenso rekordverdächtig entwickelt sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, also der Haushalte, die SGB II-Leistungen bekommen. „Erstmals, seit Bestehen des Job- centers, unterstützen wir weniger als 10.000 Haushalte“, so Robert zufrieden. Ihre Zahl sank im Vergleich zum Vormonat um 201 Haushalte auf 9.938 im November. Noch positi- ver fällt der Vorjahresvergleich aus: Das Jobcenter betreut aktuell 412 Haushalte weniger als im November 2019.
Trotz Corona und derzeitigem Teillockdown entwickelt sich auch die Zahl der Arbeitslosen im SGB II weiter positiv. Insgesamt 6.495 Personen waren im November arbeitslos ge- meldet. Das waren 4,5 Prozent weniger als im Oktober. Die Arbeitslosenquote sank wie bereits im Vormonat um 0,1 Prozent und erreicht mit 2,5 Prozent erstmals in diesem Jahr wieder das Vorkrisenniveau.
Besonders erfreulich ist die Entwicklung bei den ausländischen Arbeitslosen. Ihr Bestand ist weiterhin rückläufig und umfasst im November 2.445 Personen. „Das heißt, es waren 5,2 Prozent weniger Ausländer arbeitslos gemeldet als im Oktober“, erläutert Robert.
Dementsprechend entwickelte sich ihre Arbeitslosenquote. Sie sank um 0,6 Prozentpunkte im Vergleich zum Vormonat. „Wenn sich die Arbeitsmarktzahlen im Dezember insgesamt weiter so gut entwickeln, können wir für 2020, Corona zum Trotz, eine erfolgreiche Bilanz ziehen“, so Robert zum Abschluss.
Arbeitslosigkeit und Grundsicherung
Ansprechpartner/in:
Astrid Tönnis
Jobcenter Kreis Steinfurt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 02551/69-5052
E-Mail: astrid.toennis@kreis-steinfurt.de
Eckwerte des Arbeitsmarktes im Kreis Steinfurt
Okt 19 Sep 19
absolut in % absolut in % in % in %
11.210 11.818 12.282 -608 -5,1 1.360 13,8 16,5 19,8
Okt 19 Sep 19
absolut in % absolut in % in % in %
10.066 10.301 10.484 -235 -2,3 -372 -3,6 -2,7 -1,7
6.495 6.804 6.976 -309 -4,5 118 1,9 4,4 5,5
51,9% Männer 3.368 3.521 3.650 -153 -4,3 98 3,0 5,3 7,9
48,1% Frauen 3.127 3.283 3.326 -156 -4,8 20 0,6 3,5 3,0
11,3% 15 bis unter 25 Jahre 737 770 865 -33 -4,3 -44 -5,6 -4,8 -2,8
2,7% dar. 15 bis unter 20 Jahre 175 185 223 -10 -5,4 -38 -17,8 -20,3 -15,8
15,3% 55 Jahre und älter 992 1.086 1.062 -94 -8,7 73 7,9 18,8 18,7
37,6% Ausländer 2.445 2.578 2.685 -133 -5,2 -17 -0,7 1,6 4,1
7,4% Schwerbehinderte 478 493 485 -15 -3,0 10 2,1 4,4 1,3
724 834 797 -110 -13,2 -263 -26,6 -30,9 -26,3
dar. aus Erwerbstätigkeit 164 161 164 3 1,9 -46 -21,9 -36,6 -32,8
aus Ausbildung/sonst. Maßnahme 153 198 221 -45 -22,7 -85 -35,7 -36,7 -28,0
1.066 1.032 1.096 34 3,3 -88 -7,6 -21,5 -11,2
dar. in Erwerbstätigkeit 297 299 290 -2 -0,7 2 0,7 -8,8 -5,8
in Ausbildung/sonst. Maßnahme 165 252 294 -87 -34,5 -105 -38,9 -28,0 -13,8
2,5 2,6 2,7 x x x 2,5 2,5 2,6
dar. Männer 2,4 2,5 2,6 x x x 2,4 2,4 2,5
Frauen 2,6 2,7 2,8 x x x 2,6 2,7 2,7
15 bis unter 25 Jahre 2,3 2,4 2,7 x x x 2,5 2,6 2,8
dar. 15 bis unter 20 Jahre 1,7 1,8 2,1 x x x 2,0 2,2 2,5
55 bis unter 65 Jahre 1,8 2,0 1,9 x x x 1,7 1,7 1,7
1.806 1.784 1.592 22 1,2 33 1,9 6,7 -1,1
dar. vermittlungsunterstützende Leistungen 610 621 505 -11 -1,8 18 3,0 12,9 -10,1
Qualifizierung 196 205 198 -9 -4,4 -126 -39,1 -30,7 -20,2
beschäftigungsbegleitende Leistungen 311 289 275 22 7,6 82 35,8 38,3 50,3
Insgesamt (SGB II und III)
Merkmale Nov 20 Okt 20 Sep 20
Veränderung gegenüber
Vormonat Vorjahresmonat 1)
Nov 19 Bestand an Arbeitslosen (SGB II und III)
Insgesamt
SGB II
Merkmale Nov 20 Okt 20 Sep 20
Veränderung gegenüber
Vormonat Vorjahresmonat1)
Nov 19
November 2020
Arbeitslosenquoten (alle zivilen Erwerbstätigen) 1) Insgesamt
Teilnehmer in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen 2) Insgesamt
Zugang an Arbeitslosen Insgesamt
Abgang an Arbeitslosen Insgesamt
Insgesamt
Bestand an Arbeitsuchenden SGB II Insgesamt
Bestand an Arbeitslosen SGB II
Arbeitslosigkeit und Grundsicherung
1. Arbeitslosenzahlen
1.1 Arbeitslosenzahlen SGB II
7.631 7.753 7.788 7.529
6.904
6.377 6.349 6.579 6.518 6.511
6.897 7.156 7.259 7.224 7.259 6.976
6.804 6.495
3,2 3,2 3,2 3,0
2,7
2,5 2,5 2,6 2,5 2,5 2,7 2,8 2,8 2,8 2,8 2,7 2,6 2,5
0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0
0 2.000 4.000 6.000 8.000
Arbeitslosenzahl SGB II Arbeitslosenquote SGB II (alle zivilen Erwerbspersonen) in Prozent
1.2 Arbeitslosenzahlen SGB II U25
818 854
950 983 854
781 766 773 766 761 797 805 831 819 924
865
770 737
2,8 2,9 3,1 3,2 2,8
2,5 2,4 2,5 2,4 2,4 2,5 2,6 2,6 2,6 2,9
2,7
2,4 2,3
0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0
0 200 400 600 800 1.000 1.200
Arbeitslosenzahl SGB II U 25 Arbeitslosenquote SGB II U25 (alle zivilen Erwerbspersonen) in Prozent
Anhang
2. Bedarfsgemeinschaften
11.578 11.698 11.718 12.168 11.510
10.350 10.258 10.287 10.333 10.429 10.65910.73910.703 10.600 10.51010.27310.139 9.938
0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000
3. Regelleistungsberechtigte
22.61823.25523.074 24.261
23.235
20.933 20.795 20.74520.87220.984 21.309 21.32521.157 20.90820.61620.216 19.94219.614
0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000
Anhang
4. Integrationen
357 379 389 379 399
324 303 630
468 438
325 259
209
279 261 211
151 183 183
0 100 200 300 400 500 600 700 800
* Als Integration wird die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einer Ausbil- dung oder einer selbstständigen Tätigkeit gezählt. Daten werden mit einer Wartezeit von 3 Monaten erhoben. Als Jahresergebnisse werden durchschnittliche Monatswerte ausgewiesen.
Anhang
Glossar zur Grundsicherung
Arbeitslose Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, wenn sie
- nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten
- eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und - sich bei einer Agentur für Arbeit / ARGE / Kommune arbeitslos gemeldet haben.
Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos.
Nicht als arbeitslos gelten ferner Personen, die
- mehr als zeitlich geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche), - nicht arbeiten dürfen oder können,
- ihre Verfügbarkeit einschränken, - das 65. Lebensjahr vollendet haben,
- sich als Nichtleistungsempfänger länger als drei Monate nicht mehr bei der zuständigen Stelle gemeldet haben - arbeitsunfähig erkrankt sind,
- Schüler, Studenten und Schulabgänger, die nur eine Ausbildungsstelle suchen sowie
- arbeitserlaubnispflichtige Ausländer und deren Familienangehörigen sowie Asylbewerber ohne Leistungsbezug, wenn Ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist.
Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, außerdem zählen dazu:
a) weitere erwerbsfähige Hilfebedürftige,
b) die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
c) als Partner des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen -- der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, -- der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
-- eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammen lebt, dass nach verständiger Wirkung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, d) die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, wenn sie das 25.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als derjenige der Haushaltsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt leben. So zählen z.B. Großeltern und Enkelkinder sowie sonstige Verwandte und Verschwägerte nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt
(Ausnahme minderjährige Kinder). Zweckgemeinschaften (wie z.B. Studenten-WGs) fallen nicht unter die Definition der Bedarfsgemeinschaft.
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die - das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - erwerbsfähig sind,
(eLb) - hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig zu sein. Hilfebedürftig ist gem.
gem. § 9 SGB II, wer seine Eingliederung in Arbeit sowie seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in Bedarfsge- meinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, v.a. nicht durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit oder dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen (Angehörige, andere Leistungsträger) erhält. Hierzu gehören z.B. auch Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Schule besuchen und in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Alle Personen innerhalb einer BG, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und evt. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können als nicht erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten. In Abgrenzung zum nichterwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Personen, die nicht in Bedarfsgemeinschaften mit Hilfebedürftigen leben, Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe gem. SGB XII.
Bedarfsgemein- schaft (BG)
Erwerbsfähige Leistungs- berechtigte
Nicht erwerbs- fähige Leistungs- berechtigte