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I Checkliste für die Forschungsförderung

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Academic year: 2022

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Energieforschungskonzept des Bundesamts für Energie 2017–2020, Stand 29.04.2019 1/3

I Checkliste für die Forschungsförderung

Die Checkliste ist für technologieorientierte Projekte (insb. gemäss Kap. 3.1 und 3.2) vollständig anzuwenden.

Bei nicht-technologieorientierten Projekten (insb. sozio-ökonomische Forschung gemäss Kap. 3.3) sind die mit * gekennzeichneten Kriterien nicht anwendbar. Ein Projekt muss sämtliche Zulassungsbedingungen erfül- len, damit es qualitativ bewertet werden kann. Ist eines oder mehrere Zulassungskriterien nicht erfüllt, wird das Projekt zurückgewiesen.

Zulassungskriterien Formale Kriterien:

Kriterium Erfüllt?

F1 Sind die eingereichten Unterlagen vollständig (Gesuch plus allfällige Beilagen)?  ja  nein F2 Sind die benötigten Angaben und Informationen vollständig (Budgetplan, Zahlungs-

plan, …)?

 ja  nein

F3 Ist der Antrag verständlich geschrieben?  ja  nein

F4 Ist die Einwilligung von allen involvierten Projektpartnern schriftlich nachgewiesen?  ja  nein F5 Bei Ausschreibung: Wurde das angegebene Eingabedatum eingehalten?  ja  nein Inhaltliche Kriterien:

Kriterium Erfüllt?

I1* Richtet sich das Vorhaben an der Versorgungssicherheit der Schweiz aus und hat das Potenzial zur mittel- oder langfristigen Reduktion des Energieverbrauchs bzw.

der Treibhausgasemissionen oder der Substitution nicht erneuerbarer Energie?

 ja  nein

I2 Stimmt das Vorhaben mit den wissenschaftlich anerkannten Grundsätzen überein (z.B. physikalische Gesetze)?

 ja  nein I3 Dürfen die Projektergebnisse öffentlich zugänglich gemacht werden?  ja  nein I4 Liegt das Vorhaben im Kompetenzbereich des BFE bzw. innerhalb der ausgeschrie-

benen Themen?

 ja  nein I5* Ist das Vorhaben zweckgerichtet und anwendungsorientiert und dienen die Resultate

einer praktischen Anwendung (staats-, geschäfts- oder kundengetriebene Zielset- zung)?

 ja  nein

I6* Liegt die aktuelle Technologiereife im für das Programm passenden Wertschöpfungs- segment (TRL gemäss Kap. 3)?

 ja  nein Begründung bei Nichterfüllung der Zulassungskriterien:

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Energieforschungskonzept des Bundesamts für Energie 2017–2020, Stand 29.04.2019 2/3 Qualitative Kriterien

Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 1-5 mit folgender Bedeutung:

1 ungenügend, 2 unbefriedigend, 3 ausreichend, 4 gut, 5 sehr gut

Um ein Projekt fördern zu können, müssen die Mindestbewertungen pro qualitativem Kriterium (Q1 bis Q5) erreicht oder übertroffen werden. Die darunter stehenden Sub-Kriterien fliessen in die Bewertung ein und die- nen als Anhaltspunkte für eine gesamtheitliche Bewertung. Die mit ** bezeichneten Sub-Kriterien müssen zwingend erfüllt sein.

Kriterium Mindest-

bewertung

Q1 Organisation ø 3

Kompetenzen, Organisation, Verantwortlichkeiten **

Sind alle für das Projekt wesentlichen Kompetenzen abgedeckt? Ist eine klare

Projektorganisation vorhanden? Sind die Verantwortlichkeiten klar dargelegt? Mind. 3 Vorgehensweise, Methodik **

Ist die vorgeschlagene Vorgehensweise für die angesprochene Fragestellung ge-

eignet? Ist die Methodik adäquat zur Lösung der Fragestellung? Mind. 3 Arbeitsplan und Meilensteine

Ist der vorgeschlagene Arbeitsplan realistisch und effizient angelegt? Sind klare und überprüfbare Meilensteine (Etappenziele) vorhanden?

Q2 Exzellenz ø 3

Vorarbeiten, Eignung/Expertise

Kann das Projektteam auf geleisteten Vorarbeiten aufbauen? Besitzt das Projekt- team die benötigte Expertise (Eignung)?

Leistungsausweis, Anerkennung

Weist das Projektteam breite Erfahrung auf (Leistungsausweis) oder handelt es sich um anerkannte Fachleute auf ihrem Gebiet?

Erfolgspotenzial des Projektteams

Ist im Projektteam insgesamt ein klares Erfolgspotenzial erkennbar?

Q3 Projektinhalt ø 3

Relevanz, nationale und internationale Zusammenarbeit **

Ist das Projekt politisch, strategisch und wissenschaftlich relevant und trägt zu einem Schwerpunkt des BFE-Energieforschungskonzepts inhaltlich bei? Ist es Teil einer internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der IEA, der EU-For- schungsprogramme oder anderer nationaler oder internationaler Kollaborationen (z.B. SCCER, DACH)?

Mind. 3

Wertschöpfung, Innovationsgehalt

Lassen die Ergebnisse eine hohe Wertschöpfung für die Schweiz – in wirtschaft- licher oder wissenschaftlicher Hinsicht – erwarten? Baut das Projekt wesentliches Wissen oder Know-How auf und/oder verfolgt innovative, neuartige Ansätze?

Kosten/Nutzen-Verhältnis, Subsidiarität

Stiftet das Projekt einen hohen Nutzen im Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten? Sind Eigen- und Drittmittel in angemessener Höhe zugesagt?

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Energieforschungskonzept des Bundesamts für Energie 2017–2020, Stand 29.04.2019 3/3

Q4 Chancen, Risiken ø 3

Energetisches Potenzial

Weist die Technologie/das Verfahren ein energetisches Potenzial auf oder hat Potenzial dazu, entsprechendes gesellschaftliches Verhalten zu beeinflussen?

Akzeptanz, Diskussion in der Öffentlichkeit oder beim Fachpublikum Wird die Technologie/das Verfahren in der Öffentlichkeit oder beim Fachpublikum nicht kontrovers diskutiert und/oder sind keine ausgeprägten Opponenten er- kennbar?

Nachhaltigkeit

Tragen die Ergebnisse zur nachhaltigen Entwicklung in allen drei Dimensionen auf nationaler oder globaler Ebene bei?

Q5* Diffusion keine

Umsetzungspotenzial

Ist im Projektantrag ein Umsetzungsplan vorhanden? Ist das Projektteam für die weiterführende Technologieentwicklung selber kompetent oder hat bereits mög- liche Abnehmer? Sind für die Umsetzung Wirtschaftspartner adäquat zur Tech- nologiereife (vergl. Anhang TRL) eingebunden?

Multiplikationspotenzial

Weist die Technologie/das Verfahren gegenüber dem Stand der Technik techni- sche oder wirtschaftliche Vorteile auf, die ein Multiplikationspotenzial erwarten lassen?

Öffentliches Interesse

Löst das Vorhaben/Projekt öffentliches Interesse aus?

Begründung bei Nichterfüllung der Qualitätskriterien:

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