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Bayerisches Ärzteblatt 6/2008 421

Varia

Know-how der Werks-/

Betriebsärzte gefragt!

Die Deutsche Rentenversicherung Schwa- ben fördert seit 1. April 2008 die Zusam- menarbeit zwischen ihrer sozialmedizi- nischen Abteilung, den Reha-Kliniken und Betriebs-/Werksärzten. Diese können direkt Rehabilitationsanträge stellen und werden dafür sowie für einen Zwischen- und Abschlussbericht jeweils mit 25 Euro honoriert.

Es wurde ein Programm zur Einbindung der Werks- und Betriebsärzte in den Rehabilita- tionsprozess etabliert, das vorerst bis zum 31.

März 2010 befristet ist. Dieses berechtigt die Werks- und Betriebsärzte, Antragsverfahren für Leistungen zur Teilhabe bei der Rentenver- sicherung einzuleiten und den hierfür erforder- lichen medizinischen Befundbericht sowie eine Arbeitsplatzbeschreibung zu erstellen. Diese Leistungen werden mit 25 Euro vergütet (Erste Interventionsmaßnahme).

Daneben kann auch nach Entlassung des Ar- beitnehmers aus der Rehabilitationseinrichtung und nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Ende der Leistung durch die Erstellung eines Zwischen- und eines Abschlussberichtes (Zwei- te und Dritte Interventionsmaßnahme) auf den weiteren Verlauf und Erfolg der Wiedereinglie- derung in das Erwerbsleben Einfluss genommen werden. Die beteiligten Ärzte erhalten hierfür jeweils eine weitere Aufwandsentschädigung von ebenfalls 25 Euro.

Wir möchten die Fachkompetenz der Werks- und Betriebsärzte nutzen, um frühzeitig den Rehabilitationsbedarf zu erkennen, einen mög- lichst guten Rehabilitationserfolg zu erreichen und die Wirksamkeit der Leistungen zur Teilha- be am Arbeitsplatz nachhaltig zu sichern. Dies erfordert auch, dass der Betriebsarzt die Ent- wicklung der Erwerbsfähigkeit beobachtet und gegebenenfalls vorzeitig eine Wiederholungs- Reha oder ergänzende Reha-Leistungen initi- iert. Dies setzt auch voraus, dass künftig der Betriebsarzt vom Entlassungsbericht der Reha- Klinik Kenntnis erhält und damit über die aktu- ellen medizinischen Informationen verfügt.

Mehr erfahren Sie im Internet unter www.

deutsche-rentenversicherung-schwaben.de Herbert Weber, Leiter der Abteilung Re- habilititon der Deutschen Rentenversiche- rung Schwaben

Wahlen bei Ärztlichen Kreisverbänden

In folgenden Ärztlichen Kreisverbänden wurde der Vorstand gewählt:

Ärztlicher Kreisverband Landshut 1. Vorsitzender:

Dr. Werner Resch, Facharzt für Innere Medizin (Wiederwahl)

2. Vorsitzender:

Dr. Klaus Timmer, Facharzt für Innere Medizin (Wiederwahl)

Ärztlicher Kreisverband Straubing 1. Vorsitzender:

Dr. Martin Huber, Facharzt für Innere Medizin 2. Vorsitzender:

Professor Dr. Joachim Jehle, Facharzt für Innere Medizin

Besetzung des Landesbe- rufsgerichts für die Heilberufe beim OLG München

Auf Grund eines Wechsels im Vorsitz des Lan- desberufsgerichts sind für das Geschäftsjahr 2008 folgende richterliche Mitglieder des Lan- desberufsgerichts vom Präsidenten des Ober- landesgerichts (OLG) München ernannt:

Q als Vorsitzender der Vorsitzende Richter am OLG Bader

Q als Beisitzer die Richter am OLG Kasch und Dr. Stoll

Q als stellvertretende Beisitzer die Richter am OLG Kuchenbauer, Ramm und Nagorsen

Bundesverdienstkreuz am Bande

Dr. Michaela Nathrath, Oberärztin an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Schwabing, Städtisches Klinikum München GmbH, wurde das Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Dr. Harald Rauchfuss, Facharzt für Neurologie, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Neustadt/Aisch, wurde zum Präsidenten des Bundesverbandes Deutscher Schriftstellerärzte gewählt.

Dr. Thomas Scharmann, Facharzt für Augen- heilkunde, München, ist in seinem Amt als Vor- sitzender des Deutschen Facharztverbandes bestätigt worden.

Professor Dr. Petra-Maria Schumm-Draeger, Städtisches Klinikum München GmbH, Kran- kenhaus Bogenhausen, 3. Medizinische Abtei- lung, Endokrinologie, Diabetologie und Angio- logie, München, wurde in den 14-köpfigen Vorstand des Berufsverbandes Deutscher Inter- nisten (BDI) gewählt.

Professor Dr. Peter Sefrin, Oberarzt an der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie der Universität Würzburg, wurde als Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Medizinischen Fach- und Standespresse bestätigt.

Einen neuen Infoflyer für Patienten zum Thema „Indi- viduelle Gesundheitsleistungen – was Sie über IGeL wissen sollten“ hat die Bundesärztekammer heraus- gegeben. Darin wird unter anderem erklärt, was unter die individuellen Gesundheitsleistungen fällt, warum die Krankenkassen die Kosten dafür nicht tragen und was sonst noch beachtet werden sollte. Der Flyer basiert auf dem vom 109. Deutschen Ärztetag 2006 in Magdeburg gefassten Beschluss zum Umgang mit individuellen Gesundheitsleistungen.

Der Flyer kann unter der Telefonnummer 089 4147- 191 kostenfrei angefordert oder im Internet unter www.blaek.de (Mitteilungen) heruntergeladen werden.

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