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Archiv "Alte Geschäftsunterlagen: Unnötiger Ballast" (02.03.2001)

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W

elcher Selbstständige kennt dieses Problem nicht? Ordner, Schrän- ke und Regale sind voll mit Geschäftsunterlagen, in die niemand mehr hineinschaut.

Aktuelle Unterlagen können aus Platzman- gel nicht sinnvoll abge- legt werden.

Die Aufbewahrungs- fristen für Geschäftsun- terlagen sind im Han- delsrecht (§§ 257, 261 Handelsgesetzbuch) und im Steuerrecht (§ 147 der Abgabenord- nung) weitgehend über- einstimmend geregelt.

Danach sind Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen so- wie die zu ihrem Ver- ständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und Organisationsun- terlagen zehn Jahre auf- zubewahren. Empfan- gene Handels- und Ge- schäftsbriefe, Buchungs- belege und sonstige Unterlagen, die für die Besteuerung von Be- deutung sind, müssen in der Regel eben- falls zehn Jahre aufbe-

wahrt werden, sofern nicht in Einzelfällen durch ande- re (Steuer-)Gesetze kürzere Aufbewahrungsfristen zuläs- sig sind.

Die Aufbewahrungsfrist be- ginnt jeweils mit Schluss des Kalenderjahres. Das heißt zum Beispiel, dass bei einer Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1989, die im Mai 1990 fertiggestellt wurde, die Aufbewahrungsfrist am 31.

Dezember 1990 begonnen hat und am 31. Dezember 2000 endete. Zu beachten sind auch die Datenschutzbestim- mungen. Unterlagen, die per- sönliche Daten oder ande- re vertrauliche Informationen enthalten, gehören in den Reißwolf.

Die Aufbewahrungspflich- ten sind gesetzlich festge- schrieben, damit die Unter- lagen in möglichen Zivilpro- zessen oder zivilrechtlichen Auseinandersetzungen als Be- weismaterial verwendet wer- den können. Zudem ist das Finanzamt beim Überprü- fen der steuerlichen Verhält- nisse – zum Beispiel anläss- lich einer Betriebsprüfung – auf die Unterlagen angewie-

sen. Holger Wendland

V A R I A

A

A552 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 9½½½½2. März 2001

´ TabelleCC´

Ausgewählte Aufbewahrungsfristen für ärztliche Unterlagen

Unterlagen Frist 2001 können Unterlagen

in Jahren vernichtet werden aus den Jahren Ärztliche Behandlungsunterlagen

(Kassenärzte) 10 1990 und älter

Ärztliche Behandlungsunterlagen

(Krebserkrankungen) 51995 und älter

Ärztliche Unterlagen – Unfallverletzte 20 1980 und älter

Betäubungsmittelabgabe 3 1997 und älter

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen 1 1999 und älter

Arztakten 10 1990 und älter

Arztbriefe (eigene und fremde) 10 1990 und älter Ärztliche Unterlagen

nach der Berufsordnung 10 1990 und älter

Berufsunfähigkeitsgutachten 10 1990 und älter Gutachten über Patienten 10 1990 und älter

Krankenhausberichte 10 1990 und älter

Laborbuch, Laborbefunde 10 1990 und älter

Patientenkarteikarten 10 1990 und älter

Alte Geschäftsunterlagen

Unnötiger Ballast

Bei „Entrümpelungsaktionen“ in der Praxis müssen die Aufbewahrungsfristen beachtet werden.

Wirtschaft

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