KURZBERICHTE
Engpässe
in der Weiterbildung
Es gibt keine "fundamentalen Ge- gensätze", wie von manchen Zei- tungen für Ärzte behauptet, zwi- schen der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesver- einigung und dem Marburger Bund in Sachen Praktikumsphase und Vorbereitungszeit für die Kas- senzulassung, erklärte der Präsi- dent der Bayerischen Landesärz- tekammer, Professor Dr. Dr. h. c.
Hans-Joachim Sewering, beim 31. Internationalen Fortbildungskon- greß der Bundesärztekammer und der Österreichischen Ärztekam- mer in Badgastein. Es bestehe le- diglich "eine Differenz von 6 Mo- naten" - nämlich zwischen den Vorstellungen der KBV, die künftig die zweijährige "Arzt im Prakti- kum-Zeit" auf eine dreijährige Vorbereitungszeit anrechnen will, und dem vom Marburger Bund mitgetragenen Vorschlag der Bun- desärztekammer, nach der AiP- Phase eine sechsmonatige Vorbe- reitungszeit bei einem Kassenarzt anzuschließen. Eine solche Rege- lung, meinte Sewering, müßte ei- gentlich auch für die Politiker ak- zeptabel sein.
Viel schwieriger wird in Zukunft der Engpaß bei der Weiterbildung sein, weil jeder dritte oder gar je- der zweite junge Arzt keine Assi- stenzarztstelle finden wird. Außer- dem wollen die Länder - zumin- dest in der Übergangszeit von 1987 bis 1991 -keine Strukturie- rung der AiP-Phase. Damit wer- den, unterstrich Sewering, künftig 20 Prozent der Ausbildungszeit nicht mehr vergleichbar sein. Im Hintergrund steht bei alldem na- türlich die Nachwuchsschwemme, über die in Badgastein auch der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Dr. Richard Piaty, berichtete. Österreich braucht nach den Kriterien der Weltge- sundheitsorganisation 17 000 Ärz- te; gegenwärtig gibt es aber be- reits 21 600. Bei einem Ersatzbe- darf von 600 Ärzten beenden zur Zeit 1600 jährlich ihre Ausbildung.
DEUTSCHES XRZTEBLATT
Seide Kammerpräsidenten verwie- sen auf das Beispiel Frankreichs, wo nach dem ersten Studienjahr entsprechend dem tatsächlichen Ärztebedarf "herausgeprüft" wird.
Allerdings sehe er keine Chance, sagte Sewering, daß man in der Bundesrepublik dem französi- schen Muster folgt, denn schon
das "Skandalphysikum" 1985 mit
einer Durchfallquote von etwas über 40 Prozent löste eine Sonder- sitzung der Ministerpräsidenten aus (und anschließend bekannt- lich eine "Nachbesserung").
Vorerst gibt es auch keine Hoff- nung, daß der zu erwartende Zu- strom weiterer Ärzte in die Kassen- praxis merklich gebremst wird.
Die jetzigen Pläne des Bundesar- beitsministers sehen vor, daß bei Feststellung einer Überversor- gung zunächst ein Jahr lang hono- rarpolitische Maßnahmen ergrif- fen werden. Schlimm sei dabei, daß die Ist-Zahlen des Jahres 1985 als die künftigen "Bedarfszahlen"
gelten sollen - niemand könne doch die heutige Zahl der etwa in München niedergelassenen Kas- senärzte noch irgendwie als nor- malen "Bedarf" ansehen!
Zu der Überarbeitung des Bewer- tungsmaßstabes für Kassenärzte erinnerte Sewering daran, daß die Grundleistungen zur Zeit 46,3 Pro- zent der Abrechnungsfälle, aber nur 43,7 Prozent der Honerarsum- me ausmachen. Es sei auch ge- sundheitspolitisch erwünscht, die zuwendungsintensiven Leistun- gen zu fördern. Dies werde den hausärztlich tätigen Kassenärzten zugute kommen, die aber auch empfindlich getroffen werden dürften. Die für eine Umschich- tung verfügbaren etwa 800 Millio- nen DM Honorarvolumen aus dem Laborsektor stammten nämlich zu 70 bis 80 Prozent aus Laborlei- stungen von Allgemein- bezie- hungsweise praktischen Ärzten und Internisten. Gerade diese bei- den Gruppen würden in Zukunft vor der Frage stehen, ob sie es sich wirtschaftlich noch leisten können, ein Einzellabor zu betrei-
ben. gb
Ausbildungsordnung ab August in Kraft
Hervorzuheben an der neuen Aus- bildungsordnung für Arzthelferin- nen (dazu Heft 35/1985, Seite 2466) sind die Verlängerung der Ausbildungszeit auf drei Jahre und im Zusammenhang damit ein differenzierter Ausbildungsrah- menplan, der die Lerninhalte unter 16 Berufsbildpositionen ordnet und zugleich nach Qualifikations- niveau gliedert. Von Bedeutung ist ebenfalls, daß die vorgeschriebe- nen Ausbildungsinhalte rechtlich verbindliche Mindestqualifikatio- nen sind, die der Ausbilder vermit- teln muß. Die Auszubildende hat hierauf einen Rechtsanspruch.
..,.. Von der Bundesärztekammer und ihrem Ausschuß .,Medizini- sche Assistenzberufe" wird gegen- wärtig eine kommentierende lnfor- mationsbroschü re vorbereitet, die den Ausbildern und Ausbildungs- beratern eine Hilfe sein soll beim Verständnis und bei der Umset- zung der neuen Ausbildungsord- nung. Darüber hinaus sind die zu- ständigen Gremien bei der Bundes- ärztekammer zur Zeit damit befaßt, eine Musterabschlußprüfungsord- nung zu entwickeln, die nach ab- schließender Diskussion übernom- men werden sollte. Das überarbei- tete Muster eines Berufsausbil- dungsvertrages ist den zuständi- gen Stellen zugeleitet worden.
..,.. Die neue Ausbildungsordnung ist am 17. Dezember 1985 im Bun- desgesetzblatt veröffentlich wor-
den; sie tritt am 1. August 1986, al-
so zu Beginn des neuen Berufs- schuljahres 1986/87 in Kraft. Da sowohl die Parallelität der Ausbil- dung in Schule und Praxis sowie die Einheitlichkeit der Ausbildung für alle Auszubildenden unbedingt gewährleistet sein muß, wird drin- gend empfohlen, in Ausbildungs- verträgen, die vor dem 1. August 1986 abgeschlossen werden, eine dreijährige Ausbildungsdauer zu
vereinbaren. § 10 Absatz 2 der
Ausbildungsordnung sieht eine solche sinnvolle Regelung aus-
drücklich vor. BÄK
776 (24) Heft 12 vom 19. März 1986 83. Jahrgang Ausgabe A