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Verhältnis von DNEL zu AGW

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Academic year: 2022

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Verhältnis von DNEL zu AGW

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REACH-Text Anhang I Abschnitt 1.0.1

„Ziel der Ermittlung schädlicher Wirkungen auf die

Gesundheit des Menschen ist es, … für den genannten Stoff Expositionsgrenzwerte abzuleiten, die bei der menschlichen Exposition nicht überschritten werden sollten.

Dieser Expositionsgrenzwert wird als Derived No-Effect Level (DNEL — abgeleitete Expositionshöhe, unterhalb deren der Stoff zu keiner Beeinträchtigung der

menschlichen Gesundheit führt), bezeichnet.“

„The objectives of the human health hazard assessment shall be to … derive levels of exposure to the substance above which humans should not be exposed.

This level of exposure is known as the Derived No-Effect Level (DNEL).”

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R1907-20150101&from=DE

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Weitere Verwendung des Begriffs DNEL

Im Sicherheitsdatenblatt sind diejenigen DNEL im Abschnitt 8 zu nennen, die in einem

Expositionsszenario im Anhang verwendet werden.

REACH-Text Anhang II Abschnitt 8.1.4 und ECHA-Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

Arbeitsschutzgrenzwert (OEL) bzw. dessen Datengrundlage kann zur Ableitung des DNEL verwendet werden

Risiken bei Tätigkeiten mit Expositionen unterhalb des DNEL‘s gelten als angemessen beherrscht

ECHA-Leitlinie B.7.1.2 Rechtliche Bestimmungen zur Festlegung von DNELs

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R1907-20150101&from=DE http://echa.europa.eu/documents/10162/13643/information_requirements_part_b_de.pdf

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Artikel 37 Absatz 5 REACH

„Der nachgeschaltete Anwender hat geeignete

Maßnahmen zur angemessenen Beherrschung der

Risiken zu ermitteln, anzuwenden und gegebenenfalls zu empfehlen, die in einer der folgenden Unterlagen

festgestellt sind:

a) in dem ihm übermittelten Sicherheitsdatenblatt/den ihm übermittelten Sicherheitsdatenblättern;

b) in seiner eigenen Stoffsicherheitsbeurteilung;

c) in Informationen über Risikomanagement-

maßnahmen, die ihm nach Artikel 32 zugegangen sind.“

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R1907-20150101&from=DE

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REACH zusammengefasst

REACH definiert DNEL als Derived No Effect Level

Beurteilungsmaßstab zum abstrakten Nachweis einer sicheren Verwendung bei Stoffen in Mengen über 10 Jahrestonnen

DNEL ist herstellerspezifisch und kann für verschiedene Endpunkte (Inhalativ, dermal, oral) festgelegt werden

DNEL-Festlegung bezieht Wissens-/Datenlücken ein

DNEL (Mehrzahl) sind im Sicherheitsdatenblatt anzugeben

„Grenzwert“ taucht nur in der deutschen Übersetzung auf

Einhaltung des DNEL wird in REACH nicht gefordert

„Gefühlte“ Einhaltungspflicht aus Artikel 37 Absatz 5 REACH, diese bezieht sich aber explizit auf Maßnahmen

REACH ist primär Inverkehrbringens-Recht

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Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 409

„Frage 3.1: Welche rechtliche Verbindlichkeit haben AGW bzw. DNEL für den Arbeitgeber?

Antwort:

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind die für den Arbeitgeber in Deutschland rechtsverbindlichen Grenzwerte.

Inhalative DNEL sind gemäß TRGS 402, Nummer 5.3.2 Absatz 3 eine Hilfestellung für die Beurteilung, ob die getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichen, wenn kein AGW zur Verfügung steht.“

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/Bekanntmachung-409.pdf

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Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 409

„Frage 3.2: Was ist zu tun, wenn sich AGW und DNEL unterscheiden oder wenn es keinen AGW gibt?

Antwort:

Ist der AGW strenger als der DNEL, hat der Arbeitgeber den AGW einzuhalten.

Ist der DNEL strenger als der AGW, ist der AGW vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) zu überprüfen. In diesem Fall sollten Arbeitgeber sich an den AGS

wenden.

Gibt es keinen AGW, aber einen DNEL, sollte der DNEL als Beurteilungsmaßstab dienen, der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und Wirksamkeitsüberprüfung berücksichtigt werden kann.“

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/Bekanntmachung-409.pdf

Erfolgt, alle AGW wurden bestätigt.

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Arbeitsschutz-Argumentation zusammengefasst

AGW und Schutzniveaus dürfen national unterschiedlich sein

AGW sind Grenzwerte (strafbewehrt), DNEL Beurteilungsmaßstäbe

AGW und DNEL(Beschäftigte, inhalativ, Langzeit) sind in 3/4 der Fälle gleich

Bekannt höhere AGW als DNEL der 1. Registrierungsphase wurden vom AGS bestätigt!

Weitere Meldung durch Arbeitgeber nicht notwendig.

Werte der 2. Registrierungsphase werden derzeit ausgewertet.

Betriebe verwenden in der Mehrzahl Gemische und nicht Stoffe

Methoden für dermale Messungen und teilweise Luftmessungen existieren nicht

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Fazit

Widerspruch für die Maßnahmenfestlegung bei Diskrepanz AGW – DNEL offensichtlich

Ursache (formal):

DNEL: REACH ist Inverkehrbringens-Recht -> europäisch einheitlich AGW: Berücksichtigt nationale Arbeitsschutzbedingungen,

europäische Mindestanforderungen müssen eingehalten sein

Problem in der Praxis VIEL kleiner als Diskussion

Diskussion auf europäischer Ebene angekommen

Mögliche Lösungen in Sicht

Vorgehen: Compliance innerhalb des jeweiligen

Regelwerk prüfen

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Weitere Quellen

European Commission, Employment, Social Affairs and Equal Opportunities, The opinion of the

Advisory Committee on Safety and Health at work: Guidance for employers on controlling risks from chemicals Interface between Chemicals Agents Directive and REACH at the workplace, October 2010 http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=6126&langId=en

Wolf, T.; Lechtenberg-Auffarth, E.: Erste Erfahrungen mit der Festlegung von Derived No-Effect Level (DNEL) unter REACH für Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)

http://www.bpuvzdigital.de/ce/erste-erfahrungen-mit-der-festlegung-von-derived-no-effect-level-dnel-unter-reach- fuer-stoffe-mit-arbeitsplatzgrenzwert-agw/detail.html

Ott, H.: Überprüfung der Stoffe aus der 1. Registrierungsphase nach REACH in Bezug auf Luftgrenzwerte für den Arbeitsplatz http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/artikel62.pdf

Schenk, L.; Johanson, G.: A Quantitative Comparison of the Safety Margins in the European

Indicative Occupational Exposure Limits and the Derived No-Effect Levels for Workers under REACH, TOXICOLOGICAL SCIENCES 121(2), 408–416 (2011)

http://toxsci.oxfordjournals.org/content/121/2/408.full.pdf

Referenzen

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