Bedeutung von DNEL, EU- Grenzwerten und AGW im Arbeitsschutz
Annette Wilmes
EU-Gesetzgebung
2 Annette Wilmes, FG 4.6 - Gefahrstoffmanagement, 09.05.2017
Verordnung Richtlinie
Gesetz Gesetz
Rechtsverordnung EU -
Ebene
Nationale – Ebene
EU-Gesetzgebung
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Inverkehrbringen von chemischen Produkten (Chemikalienrecht)
Art. 114 AEUV*
(bindend)
Einstufung Kennzeichnung Sicherheitsdatenblatt Registrierung Zulassung Beschränkung/Verbote
* Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
REACH
CLP REACH
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz)
Art. 153 AEUV*
(Mindestvorgaben)
Grenzwerte (BOELV) Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen Arbeitsmedizin
Grenzwerte der EU:
Blei, Benzol, Vinylchlorid, Hartholzstaub, Asbest
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Unterschied DNEL und AGW
DNEL
REACH - Inverkehrbringen
für Stoffe > 10t
vom Registranten abgeleitet (für verschiedene Endpunkte)
Internationale Grenzwerte bzw.
dessen Datengrundlage kann zur Ableitung des DNEL
verwendet werden
Maßstab für den Lieferanten zur Ableitung geeigneter
Risikomanagementmaßnahmen
Im Sicherheitsdatenblatt unter Abschnitt 8 zu nennen, wenn im Expositionsszenario verwendet
AGW
Arbeitsschutz
Vorschlag von der MAK-
Kommission, BOELV/IOELV wird unter Beratung durch den AGS vom BMAS verabschiedet
Aufnahme in TRGS 900 –
Mindestvorgabe BOELV/IOELV umgesetzt
AGW als Grenzwert in der GefStoffV verankert
Strafbewehrt für den Vollzug
Im Sicherheitsdatenblatt unter Abschnitt 8 anzugeben
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Verhältnis DNEL zu AGW
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind die für den Arbeitgeber in Deutschland rechtsverbindliche Grenzwerte.
Inhalative DNEL sind gemäß TRGS 402, Nummer 5.3.2 Absatz 3 eine Hilfestellung für die Beurteilung, ob die getroffenen
Schutzmaßnahmen ausreichen, wenn kein AGW zur Verfügung steht.
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Frage 3.1: Welche rechtliche Verbindlichkeit haben AGW bzw.
DNEL für den Arbeitgeber?
Expositionen unterhalb des DNEL‘s gelten als
angemessen beherrscht
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Verhältnis DNEL zu AGW
Antwort:
Ist der AGW strenger als der DNEL, hat der Arbeitgeber den AGW einzuhalten.
Ist der DNEL strenger als der AGW, ist der AGW vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) zu überprüfen. In diesem Fall sollten
Arbeitgeber sich an den AGS wenden.
Gibt es keinen AGW, aber einen DNEL, sollte der DNEL als
Beurteilungsmaßstab dienen, der im Rahmen der Gefährdungs- beurteilung und Wirksamkeitsüberprüfung berücksichtigt werden kann.
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Frage 3.2: Was ist zu tun, wenn sich AGW und DNEL unterscheiden oder wenn es keinen AGW gibt?
BekGS 409
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Der AGS prüft …
… wenn DNEL strenger als der AGW, ob der AGW anzupassen ist.
Dazu wird neben den Meldungen die GESTIS DNEL-Datenbank herangezogen
1. Registrierungsphase
Höhere AGW als DNEL werden vom AGS bestätigt.
2. Registrierungsphase
Bearbeitungsliste mit 24 Stoffen zu bestehenden AGW bzw. MAK- Werte liegt vor.
UA3 hat noch drei Stoffe in Bearbeitung
Weitere Stoffe werden noch von der MAK Kommission bearbeitet
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LINK: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/REACH- Bewertungsstelle-Arbeitsschutz/REACH-und-Arbeitsschutz.html
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Positionspapier des AGS
Veröffentlichung unterschiedlicher Grenzwerte für denselben Stoff durch unterschiedliche Gremien der Grenzwertsetzung führt zu Verwirrung und muss vermieden werden.
Lösungsansatz:
Gremien der Grenzwertsetzung den Zugriff auf REACH
Registrierungsdaten ermöglichen. ECHA und RAC sollen bei der Evaluierung im Gegenzug die Arbeiten der Gremien beachten.
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Stand 3. Mai 2016
Bestätigung: AGW sind für den Arbeitgeber in Deutschland rechtverbindlich
https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-
Ausschuessen/AGS/pdf/Arbeitsschutz-REACH.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Annette Wilmes, FG 4.6 - Gefahrstoffmanagement, 09.05.2017
Weg zum Referenz-DNEL
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Weg zum BOELV / IOELV
Vorschlag
EU-Kommission
BOELV / IOELV Rat und Parlament der Europäischen Union
DG EMPL
1. Nach AEUV Artikel 154
Anhörung der Sozialpartner 2. DG EMPL erstellt eine
Prioritätenliste
3. SCOEL: Wissenschaftliches Gremium leitet Grenzwerte ab,
einschließlich öffentliche Anhörung.
4. WPC, ACSH: Gremien aus Regierungs-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung diskutiert Grenzwertvorschläge
einschließlich Durchführbarkeit WPC: Vorbereitungskreis
ACSH: entscheidet 5. RSB, Ausschuss für
Regulierungskontrolle prüft, ob alle Aspekte berücksichtigt sind
Entscheidung Anpassungsaus- schuss aller
Mitgliedsstaaten
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Positionspapier des AGS
Anlass der Diskussionen:
Stoffe können von der Zulassungspflicht ausgenommen werden, wenn das Risiko ausreichend beherrscht wird
„Prinzipiell geeignete Arbeitsschutzvorschriften vorhanden, aber für die zu betrachtenden Stoffe auf Gemeinschaftsebene keine spezifisch bindenden Grenzwerte vorhanden“
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Stand 3. Mai 2016
Problem zwischen REACH und Arbeitsschutz:
Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe, unterschiedliche „Grenzwerte“
https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-
Ausschuessen/AGS/pdf/Arbeitsschutz-REACH.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Annette Wilmes, FG 4.6 - Gefahrstoffmanagement, 09.05.2017
Positionspapier des AGS
DG EMPL sollte vom AGS unterstützt Grenzwerte für SVHC Stoffe erlassen
REACH Behörden sollte bereits festgelegte gesundheitsbasierte Grenzwerte (BOELV/IOELV) nutzen
BOELV für krebserzeugende Stoffe sollten quantifizierbare Krebsrisiken berücksichtigen
Zur Überwachung der Grenzwerte und geeignete Arbeitsschutz- maßnahmen ableiten zu können, sollten Good Practice Guidance veröffentlicht werden
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Stand 3. Mai 2016
Position des AGS
https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-
Ausschuessen/AGS/pdf/Arbeitsschutz-REACH.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Annette Wilmes, FG 4.6 - Gefahrstoffmanagement, 09.05.2017
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Annette Wilmes Fachgruppe 4.6 -
Gefahrstoffmanagement Tel.: 0231 90712474
E-Mail: wilmes.annette@baua.bund.