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Archiv "Fortbildungs-App für Ärzte: Alle cme-Veranstaltungen im Zugriff" (31.05.2013)

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A 1082 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 22

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31. Mai 2013

FORTBILDUNGS-APP FÜR ÄRZTE

Alle cme-Veranstaltungen im Zugriff

Das Update der FoBi@PP ermöglicht es den Ärzten, alle wichtigen Informationen zu zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen im Smartphone abzurufen.

D

ie „FoBi@PP“, die die Lan- desärztekammer (LÄK) Hes- sen im vergangenen Jahr für die ärztliche Fortbildung entwickelt hat, wurde in der aktuellen Version mit neuen Funktionen ausgestattet.

So unterstützt die App jetzt einen Web-Service, über den die Ärzte- kammern detaillierte Informationen zu einer Veranstaltung innerhalb der Suche nach zertifizierten Fort- bildungen zur Verfügung stellen können. Mit der App können alle Ärzte, die die kostenfreie Anwen- dung auf ihrem Smartphone instal- liert haben, darauf zugreifen.

Bisher war es so, dass die Infor- mationen zu Veranstaltungen auf wenige Datenfelder beschränkt wa- ren und bei Interesse an einer Ver- anstaltung die gleiche Suche auf der Homepage der jeweiligen Landes- ärztekammer wiederholt werden musste. Seit Ende Mai 2013 erhält der Nutzer die digitalen Informatio- nen zu einer Fortbildung direkt von der jeweiligen Ärztekammer – ohne erneute Suche auf den Seiten der Ärztekammer. Da dies Verfahren derzeit noch nicht alle Ärztekam- mern unterstützen, werden diese

„Treffer“ mit den erweiterten Infor- mationen zunächst noch farblich abgesetzt.

Der Funktionsumfang wurde erweitert

War die App ursprünglich nur dar- auf ausgelegt, ärztliche Leiter in der Fortbildungslogistik zu unterstüt- zen, wurde bei der Weiterentwick- lung schnell klar, dass von der mo- bilen Anwendung bundesweit alle Ärzte profitieren können. Hinter- grund hierfür ist die Online-Suche nach zertifizierten Fortbildungsver- anstaltungen, die die Bundesärzte- kammer vor etwa einem halben Jahr eingeführt hat (www.baek-fort bildungssuche.de). Da diese in der

Server-Infrastruktur der Landesärz- tekammer Hessen technisch betreut wird, bot es sich an, die Online-Su- che ebenfalls in die App zu integrie- ren.

Ein innovativer Ansatz war es zudem, dass die Teilnehmer ihre einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) in der App in Form des 2-D-Barcodes „immer zur Hand ha- ben“. Bei der einmaligen Eingabe der EFN wird auf den Servern der LÄK Hessen der entsprechende persönliche 2-D-Barcode generiert und an das Smartphone übermittelt.

Die digitalen Barcodes lassen sich zudem einscannen. Das ermöglicht es, mit der FoBi@PP die digitalen Barcodes der Teilnehmer von Fort- bildungen durch Scannen digital zu erfassen. Das komplette logistische Verfahren, mit dem ärztliche Veran- staltungsleiter oder Moderatoren von Qualitätszirkeln die Teilneh-

merdaten dem elektronischen Infor- mationsverteiler (EIV) zur Vertei- lung in den Fortbildungspunkte- konten der Ärztekammern zur Ver- fügung stellen, lässt sich damit über das Smartphone abwickeln. Voraus- setzung dafür sind die entsprechen- den Daten, die der ärztliche Leiter bei der Zertifizierung von seiner Ärztekammer bekommen hat.

Mit der App lassen sich jedoch nicht nur die in den Smartphones der Veranstaltungsteilnehmer vor- handenen Barcodes scannen. Auch die bisherigen Klebeetiketten und die mittlerweile in fast allen Ärzte- kammern etablierten Arztausweise, auf deren Rückseite die EFN eben- falls als Barcode aufgebracht ist, können damit gescannt werden. Die Tatsache, dass noch nicht alle Ärz- tekammern ihre Mitglieder mit den 2-D-Barcodes ausgestattet haben, ist dabei kein Hindernis, weil mit Die neue Fortbil-

dungs-App macht die Nutzung der Fortbildungsange- bote noch einfa- cher.

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31. Mai 2013 A 1083 der FoBi@PP der persönliche

2-D-Barcode erzeugt werden kann.

Durch den hohen Verbreitungs- grad der Smartphones haben somit viele Veranstaltungsteilnehmer die Möglichkeit, die notwendigen

„Utensilien“ für die ärztliche Fort- bildung immer mit sich zu führen.

Darüber hinaus ist eine vollständige Hilfefunktion in die App integriert.

Zusätzliche Informationen sind auf einer Seite der LÄK Hessen unter http://handbuch.laekh.de zu finden.

Bessere Lesbarkeit des 2-D-Barcodes

Warum der 2-D-Barcode für die EFN? Tests haben ergeben, dass das Einlesen des 1-D-Barcodes wesent- lich länger dauert und häufig nicht funktioniert, weil die Strichbar - codes verwischen können und so- mit technisch nicht lesbar sind. Au- ßerdem erhöht das Verfahren die Kosten für die „Scan-Engine“, mit der die FoBi@PP arbeitet, um die Barcodes als Zahl zu interpretieren.

Da einige Ärztekammern ihre Mit- glieder bereits mit neuen um den 2-D-Barcode ergänzten Fortbil- dungsetiketten ausgestattet hatten, erwägen nun alle, dies zu tun. Dies entspricht zudem einer Vereinba- rung unter den Ärztekammern.

Die FoBi@PP wurde von der LÄK Hessen für das iOS-Betriebs- system von Apple entwickelt. Für die Android-Plattform wurde ein Partner gefunden, der die Software- entwicklung nach den Vorgaben der LÄK Hessen übernimmt. Die Ab- teilung Medizinische Informatik der Technischen Hochschule Mit- telhessen unter der Leitung von Prof. Dr. med. Henning Schneider, gleichzeitig auch Mitglied des Te- lematikausschusses der LÄK Hes- sen, begleitet das Projekt und steht als Entwicklungspartner aus dem Forschungsumfeld zur Verfügung.

Anregungen und Ideen für Ver- besserungen aus dem Kreise der Ärzteschaft sind willkommen und können dem Entwicklerteam der LÄK Hessen unter der E-Mail- Adresse fobiapp@laekh.de über-

mittelt werden.

Thomas Friedl Leiter der Stabsstelle EDV und Organisations- entwicklung der LÄK Hessen

PSYCHOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG

Weiter Quotenstreit

Die jüngste Regelung für ärztliche Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird wieder infrage gestellt.

Z

uletzt war es die Bundestags- abgeordnete der Linken, Ka- trin Kunert, die am 15. Mai das The- ma im Bundestag anschnitt: Warum die Bundesregierung an einer Quote für psychotherapeutisch tätige Ärzte festhalte, wenn die entsprechen den Stellen nicht besetzt werden könn- ten und insbesondere in den neuen Ländern Unterversorgung drohe? In ihrer Antwort verwies die Parlamen - tarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz darauf, dass zwar

„in einigen wenigen Planungsberei- chen Zulassungsmöglichkeiten, die überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten vorbehalten sind, nicht besetzt wer- den konnten“. In Zukunft gebe es in Ostdeutschland aufgrund der neuen Bedarfs planung jedoch „eine Viel- zahl neuer Zulassungsmöglichkei- ten für Psychotherapeuten“.

Der Hintergrund der Frage sind die andauernden Meinungsverschie- denheiten zwischen ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten über die Quotierung. 1999 wurden beide in einer Planungsgruppe zu- sammengefasst. Damals wurde eine Ärztequote von 40 Prozent einge- führt, die man 2009 auf 25 Prozent reduzierte. Die Quote war Thema, als der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2012 die Bedarfsplanungs- Richtlinie überarbeitete. Vorgese- hen ist, die derzeit bis Ende 2013 befristete Ärztequote zu verlängern.

Das Ministerium zögert

Darüber hinaus wurde beschlossen, für Ärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie eine Mindestquote von 50 Prozent in der Gruppe der ärztlichen Psychothera- peuten vorzusehen. Der G-BA meinte, nur so ließe sich sicherstel- len, dass auch für ärztliche Thera- peuten eine gewisse Anzahl an Pra- xissitzen und aus Sicht der Patien-

ten ein angemessener Anteil spezia- lisierter Versorgung zur Verfügung stehe. Die Unterquote für Fachärzte für Psychosomatische Medizin wurde damit begründet, dass die Versorgung von psychosomatisch Erkrankten besondere Anforderun- gen stelle.

Dr. med. Herbert Menzel, Vorsit- zender des Berufsverbands der Fach- ärzte für Psychosomatische Medi- zin und Psychotherapie Deutsch- lands, engagiert sich seit Wochen dafür, dass der Beschluss des G-BA umgesetzt wird. Das Bundesge- sundheitsministerium hatte ihn mit Hinweis auf die grundgesetzlich ga- rantierte Berufsfreiheit beanstandet.

Es fehle an einer gesetzlichen Er- mächtigungsgrundlage für die Quo- ten, hieß es.

Die Bundespsychotherapeuten- kammer (BPtK) wirbt dafür, die Arztquote nicht zu verlängern.

„Jede zehnte psychotherapeutische Praxis in Ostdeutschland ist durch die überholte Ärztequote blo- ckiert“, hatte BPtK-Präsident Prof.

Dr. Rainer Richter moniert. Außer- dem gebe es „keinen fachlichen Grund“ dafür, „denn psychothera - peutisch tätige Ärzte behandeln die gleichen psychischen Erkrankun- gen wie Psychotherapeuten“.

Menzel widerspricht: Aufgrund der wachsenden Zahl psychothera- peutischer Erkrankungen sei eine Doppelqualifikation als Arzt und Psychotherapeut hilfreich. Auch der Berufsverband Deutscher Psychia- ter und der Berufsverband Deut- scher Nervenärzte sind anderer Auffassung als Richter. Die Bun- destagsabgeordneten sind noch nicht überzeugt. Union und FDP wollen lediglich die Quotierung bis Ende 2015 verlängern, um die Er- fahrungen mit der neuen Bedarfs- planung abzuwarten.

Sabine Rieser

P O L I T I K

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