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Arbeitsprogramm der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für die Jahre 2002 – 2005

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(1)

Arbeitsprogramm der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für die Jahre 2002 – 2005

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

§

D A S A

(2)

Arbeitsprogramm der Bundesansanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für die Jahre 2002 – 2005

Bundesanstalt für

Arbeitsschutz und

Arbeitsmedizin

(3)

Herausgeber:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Hauptsitz Dortmund:

Friedrich-Henkel-Weg 1 – 25, D - 44 149 Dortmund Telefon: (0231) 90 71 - 0

Telefax: (0231) 90 71 - 454 Sitz Berlin:

Nöldnerstr. 40 – 42, D - 10 317 Berlin Telefon: (030) 51 54 8 - 0

Telefax: (030) 51 54 8 - 170 E-mail:poststelle@baua.bund.de Internet: http://www.baua.de

Alle Rechte einschließlich der fotomechanischen Wiedergabe und des auszugsweisen Nachdrucks vorbehalten

Januar 2002

(4)

1 Wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen

6

2 Ziele und Arbeitsschwerpunkte der BAuA

9

2.1

Gestaltung der Prävention im sozialen und technologischen Wandel 10

2.2

Aufklärung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und

Gesundheitsgefahren 11

2.3

Erschließung und Verbesserung der Datenlage zu Aspekten der Sicherheit und

Gesundheit bei der Arbeit 13

2.4

Entwicklung und Verbesserung von Methoden und Instrumenten

zur Erkennung und Bewertung von Risiken 14

2.5

Sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeit und Technik 15

2.6

Integration von Sicherheit und Gesundheit in betriebliche Verfahren und Abläufe 17

2.7

Weitere Verbreitung des Arbeitsschutzgedankens durch Aufbereitung von

Wissen und Vermittlung von handlungsrelevanten Informationen 18

2.8

Initiierung und Förderung nationaler, europäischer und internationaler

Kooperationen und Netzwerke 20

3 Gesetzliche oder per Erlass übertragene Aufgaben

22

3.1

Chemikaliengesetz 22

3.2

EG-Altstoffverordnung 22

3.3

Biozidgesetz 23

3.4

EG-Vorschriften zu speziellen Chemikalien 23

3.5

Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) /

Produktsicherheitsrichtlinie (ProdSRI) 23

3.6

Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung

im Beitrittsgebiet (SVVermG) 24

3.7

Nationale, europäische und internationale Regelsetzung und Normung 24

3.8

Geschäftsführung von Ausschüssen 25

Inhaltsverzeichnis

3

(5)

Verzeichnis der Abkürzungen

ABAS = Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe

ASGB = Ausschuss für Sicherheit und Gesundheits- schutz auf Baustellen

AtA = Ausschuss für technische Arbeitsmittel BAuA = Bundesanstalt für Arbeitsschutz und

Arbeitsmedizin

BGVV = Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin BMA = Bundesministerium für Arbeit und

Sozialordnung ChemG = Chemikaliengesetz

DASA = Deutsche Arbeitsschutz Ausstellung EG = Europäische Gemeinschaft

EU = Europäische Union

EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft FCKW = Fluorchlorkohlenwasserstoffe GDWA = Gesundheitsdatenarchiv Wismut GS = Geprüfte Sicherheit

GSG = Gerätesicherheitsgesetz ICOH = International Commission on

Occupational Health

IuK = Information und Kommunikation IVSS = International Social Security Association

(Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit)

KMU = Kleine und mittlere Unternehmen OECD = Organisation for Economic Co-

operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) ProdSG = Produktsicherheitsgesetz

ProdSRI = Produktsicherheitsrichtlinie SVVermG = Gesetz zur Regelung von

Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet

UBA = Umweltbundesamt UV = Ultraviolett

WHO = World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation)

(6)

vor Ihnen liegt das „Arbeitsprogramm 2002 – 2005“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Das neue Programm ist erstma- lig auf einen vierjährigen Zeitraum ausgerichtet.

Es orientiert sich mit seiner Struktur an der Neu- organisation der Bundesanstalt, die am 1. Juni 2001 in Kraft getreten ist, und soll in Verbin- dung mit weiteren Maßnahmen dazu beitragen, innovativ, effizient und zukunftsorientiert das Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit mitzugestalten.

Das Arbeitsprogramm ist im Sinne eines flexi- blen Handlungsrahmens zu verstehen, in dem die ausgewiesenen Arbeitsschwerpunkte auf der Grund- lage der jeweils dargestellten Ziele, Leitbilder und Handlungsfelder bearbeitet werden sollen. Dadurch soll auch ermöglicht werden, Forschungsvorhaben während der Programmlaufzeit zu präzisieren und auf aktuelle Entwicklungen und Anforderungen im Arbeitsschutz zu reagieren. Das Arbeitsprogramm wird durch jährliche Arbeitspläne konkretisiert.

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

Hans-Jürgen Bieneck

Präsident und Professor der Bundesanstalt für

Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits- medizin ist an einer konstruktiven Diskussion der Inhalte des vorliegenden Arbeitsprogramms und dessen Ausgestaltung gelegen.

Das neue Arbeitsprogramm ist neben der Neu- strukturierung ein weiterer wichtiger Baustein für die Bundesanstalt, um die Herausforderungen der Arbeitswelt von morgen noch besser bewältigen zu können. Es versteht sich auch als Beitrag zu einer Diskussion, die deutsche und ausländische Kooperationspartner derzeit über die Zukunft des Arbeitsschutzes vorantreiben.

Die fachlich neu zugeschnittene und straffere Struktur der Bundesanstalt wird die interdiszipli- näre Zusammenarbeit fördern, die Standorte des Hauses fachlich besser verbinden und eine effizi- entere Aufgabenerfüllung ermöglichen. Unser An- liegen ist es, nachfrageorientiert und zielgenau Antworten auf Fragen zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu geben.

Für Anregungen und Kritik bin ich dankbar.

5

(7)

Wirtschaftliche und

soziale Rahmenbedingungen

1

6

D

ie Arbeitswelt befindet sich in einem tiefgrei- fenden Wandel. Veränderungsdruck geht insbeson- dere von den Entwicklungen im Bereich der Informationstechnologien aus. Die Gewinnung, Ver- arbeitung, Vermittlung, Verbreitung und Nutzung von Informationen spielen in der Arbeitswelt eine immer bedeutendere Rolle. Treffen aktuelle Prognosen zu, werden schon im nächsten Jahrzehnt vier Fünftel al- ler menschlichen Arbeiten aus Tätigkeiten bestehen, bei denen Informationen Rohstoff, Werkzeug und Re- sultat sind. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit, auf die Unternehmen, auf die Produkte und Dienstleistungen, auf die Art der Leistungserstellung, auf die Strukturen der Beschäf- tigung und der Arbeitsformen sowie auf die Arbeits- bedingungen und deren Folgen für Sicherheit und Gesundheit. Die Konsequenzen dieser Entwicklung zur Wissensgesellschaft für die Beschäftigung – und da- mit auch für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit – sind vielfältig. Sie reichen vom Wandel bestehender Berufe, der Entwicklung neuer Berufs- felder – einschließlich der damit verbundenen Neu- bewertung bestehender Qualifikationen, Berufs- inhalte und Lernkonzepte – bis hin zur Veränderung von Organisations- und Kooperationsformen inner- halb von einzelnen Unternehmen, Verwaltungen und Behörden sowie zwischen den Unternehmen und Branchen. Der Wandel bringt es mit sich, dass sich Aufgabenschwerpunkte verschieben und neue Auf- gabenfelder entstehen. Der umfassende Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik lockert die Bindung von Prozessen und Personen an feste Arbeitsorte und Arbeitszeiten. Die Grenzen zwischen Arbeitswelt und anderen Lebensbereichen verwischen zunehmend.

Die Globalisierung der Märkte führt zu neuen Formen der Zusammenarbeit in einem weltweiten

Verbund. Es entstehen zunehmend neue Modelle der Erwerbsarbeit und der Beschäftigung, die den veränderten Bedingungen der Arbeit Rechnung tragen. Insgesamt besteht die Tendenz, einzelne Produktionsschritte zu externalisieren und damit Großbetriebe in flexiblere Klein- und Mittelbetrie- be umzuwandeln. Dadurch werden Produktionsli- nien unterbrochen und damit auch diejenigen Kommunikationsprozesse verändert, die zum siche- ren Risikomanagement erforderlich sind. Die glo- bale Vernetzung wirkt sich auch direkt auf die Ar- beitsorganisation in den Unternehmen aus. Neue Formen wie z. B. nonterritoriale Bürolösungen er- gänzen gemäß der Vision „Arbeiten mit wem, wo und wann du willst“ die herkömmliche Büroorga- nisation. Internet-Technologien und mobile Infor- mations- und Kommunikationstechnologien beein- flussen Wissensgenerierung, Wissenszugang und Wissensmanagement. Mit deren Verbreitung in al- len Lebenssphären sind insgesamt veränderte An- forderungen an das Seh- und Hörvermögen, die psychomentale Leistungsfähigkeit, das Muskel-Ske- lett-System und das Herz-Kreislauf-System verbun- den.

Die Globalisierung der Märkte geht einher mit einer Globalisierung der verfügbaren Arbeitsmit- tel. Wo früher nationale Vorschriften und Rege- lungen zur Gestaltung sicherer und gesundheits- gerechter Arbeitsmittel ausreichten, treten in den letzten Jahren europäische und internationale Re- gelungen an deren Stelle. Es ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren auf internationaler Ebene konsequent fortsetzen wird. Wegen der regional unterschiedlichen Sicht- weisen sicherheitstechnischer und gesundheitsge- richteter Fragen und der damit verbundenen Vor- schriften und Regelungen und deren Handhabung

(8)

7

besteht die Gefahr einer Reduzierung von Sicher- heit und Gesundheit, wie es sich in einzelnen Ge- bieten, z. B. im Bereich des Gerätesicherheitsge- setzes, bereits abzeichnet. Hier ist eine globale Harmonisierung sicherheitstechnischer Anforde- rungen und der damit verbundenen Prüf- und Zer- tifizierungsfragen erforderlich, verbunden mit ef- fektiven Strukturen der Marktaufsicht, die über die Grenzen hinweg wirksam ist. Vordringliches Ziel der Festlegung von Beschaffenheitsanforde- rungen an Produkte insbesondere in internatio- nalen Normen muss die Förderung der Entwick- lung sicherer, emissionsarmer und ergonomisch gestalteter Produkte sein.

Neben diesen zukünftigen Herausforderungen sind „klassische“ Einflussfaktoren weiterhin von Bedeutung, auch wenn sie in Ausmaß und Inten- sität ebenfalls einer Wandlung unterliegen. So gibt es ca. 20.000 chemische Stoffe auf dem Markt der EU, von denen für die meisten mögliche ge- fährliche Eigenschaften noch nicht bekannt sind.

Jährlich kommen ca. 100 neue Chemikalien hin- zu, die zunehmend für spezifische Anwendungen entwickelt und vermarktet werden, wodurch sich auch die Belastungssituation für die betroffenen Beschäftigten signifikant verändern kann. In der industriellen Produktion werden Anlagen und Ar- beitsmittel zunehmend komplexer. Die Automa- tisierung und der fortschreitende Einsatz der Mi- kroelektronik auch für sicherheitsrelevante Funktionen machen eine Weiterentwicklung der Sicherheitstechnik erforderlich.

Der technische und soziale Wandel wirkt sich nachhaltig auf Arbeits- und Lernprozesse, auf Ar- beitsbelastungen und Arbeitsbeanspruchungen (z. B. hinsichtlich Leistungsintensivierung, Infor- mationsüberflutung und Arbeitsverdichtung) aus. Er trifft aber auch auf veränderte gesundheit- liche Voraussetzungen in der Bevölkerung (Multi- morbidität Älterer; Zunahme von Allergien und Hal- tungsschäden im Jugendalter; life-style-Einflüsse).

Es ist deshalb erforderlich, die Auswirkungen der gesellschaftlichen Wandlungsprozesse rechtzeitig zu erkennen, die Chancen zur Humanisierung der Arbeit im Zusammenhang mit psycho-mentalen Belastungen innovativ zu nutzen und den neuen Anforderungen mit angemessenen Maßnahmen zu begegnen.

Die Handlungsmöglichkeiten für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit werden u. a. durch den Verlust betrieblicher Sozial- und Infrastruktu- ren bzw. durch die damit einhergehende verstärk-

te Ausgrenzung von Beschäftigten aus dem klassi- schen Präventionsbereich nachhaltig verändert. Die großbetrieblichen Leitbilder der Prävention sind nicht mehr ohne weiteres auf einen an Bedeutung zunehmenden Bereich der Arbeitswelt übertrag- bar. Dies schafft - auch im Kontext des neuen Ar- beitsschutzrechtes - einen Modernisierungsdruck für den Arbeitsschutz, der mit den zurückgehen- den Beschäftigungsanteilen seines „klassischen Er- folgsmilieus“ (Mittel- und Großbetrieben) noch wachsen wird.

Die Umsetzung der präventiven Leitideen des neu- en Arbeitschutzrechtes in eine zukunftsweisende Arbeitsschutzpolitik stellt vor dem Hintergrund der oben skizzierten Veränderungen eine essentielle Her- ausforderung dar. Die Systeme des sozialen Schut- zes müssen entsprechend angepasst werden, um den vielfältigen neuen Herausforderungen langfristig Rechnung tragen zu können. Erfolge auf dem Ge- biet der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit führen nachweislich zu einer deutlichen volkswirt- schaftlichen Entlastung in verschiedenen Bereichen der Sozialpolitik, z. B. durch die Verringerung ge- sellschaftlicher Kosten, durch Rückgang von Unfall- ziffern, Krankheitsziffern, Sterbeziffern, aber auch durch einen Rückgang der lnanspruchnahme medi- zinischer, sozialer und rehabilitativer Leistungen. Es besteht deshalb ein erheblicher Bedarf für innova- tive Präventionskonzepte und -instrumente. Ange- sichts der prognostizierten Entwicklung hin zu ei- ner weiteren Zunahme von diskontinuierlicher und flexibilisierter Beschäftigung mit der Folge ent- sprechend fragmentierter Erwerbsbiographien als Normalfall des Erwerbslebens werden die gesund- heitliche Überwachung wie auch die Abgrenzung von Ursachen gesundheitlicher Veränderungen auf- grund konkreter Arbeitsbedingungen stark er- schwert.

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zielen auf Erhalt und Förderung der Gesundheit.

Unter dem Leitbild des Erhalts der Arbeitsfähigkeit über das gesamte Arbeitsleben sind zunehmend auch Fragen der gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung für ältere Menschen und solche mit gesundheitli- chen Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Indi- viduellen und sozialen Ressourcen kommt insgesamt eine zunehmende Bedeutung bei der Entwicklung von Bewältigungsformen für gewandelte gesund- heitliche Anforderungen und Belastungen zu. Der Ausbau der Verhaltensprävention muss das erreich- te und zu sichernde Niveau der Verhältnispräven- tion ergänzen.

(9)

§

D A S A

(10)

Ziele und Arbeitsschwerpunkte der BAuA

2

9

D

ie Ziele und Arbeitsschwerpunkte der BAuA orientieren sich gemäß der ihr übertragenen Auf- gaben am Grundanliegen der Wahrung und Ver- besserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Leitbilder hierfür sind die sichere Gestaltung von Technik und die menschengerech- te Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Dazu ge- hören auch wesentlich der Erhalt und die Förde- rung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit auf der Grundlage eines umfassenden Gesundheitsver- ständnisses und -verhaltens.

Die Veränderungen in der Arbeitswelt mit dem Übergang zur Wissensgesellschaft und die damit ver- bundenen Zukunftsperspektiven der Erwerbsarbeit bedingen eine Überprüfung, Fortentwicklung und Neuorientierung der Inhalte, Instrumente und Struk- turen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Die Aufklärung und Verhütung arbeitsbe- dingter Erkrankungen und Gesundheitsgefahren, die Aufbereitung von Gestaltungswissen sowie die Ent- wicklung und Erprobung von Gestaltungslösungen für die Praxis und zielgruppenspezifische Verbrei- tung von Information bilden weiterhin Schwerpunk- te des Aufgabenspektrums der BAuA. Besonderes Ge- wicht kommt in diesem Zusammenhang ebenso der Integration von Sicherheit und Gesundheit in die betrieblichen Entscheidungen, der Qualifizierung der betrieblichen und überbetrieblichen Arbeitsschutz- akteure wie auch der Verknüpfung von Maßnah- men des Arbeitsschutzes mit wirtschaftlichen Be- zugsgrößen zu.

Die Bedeutung der BAuA wird angesichts sich ändernder Rahmenbedingungen, Ressourcen und Orientierungen im Bereich von Sicherheit und Ge- sundheitsschutz bei der Arbeit insbesondere daran gemessen, inwieweit eine effiziente, problem- und zielgruppenorientierte Anwendbarkeit ihrer Ar- beitsergebnisse gegeben ist. Eine wesentliche

Grundlage für den wirksamen Wissenstransfer ist hier der Aufbau informationstechnischer Infra- strukturen unter Einbeziehung von interaktiven Netzwerken.

Die effiziente Kooperation mit anderen Institu- tionen des In- und Auslandes dient der Setzung gemeinsamer Prioritäten, der Vermeidung von Dop- pelarbeit, der Pflege bestehender Partnerschaften, der Vorbereitung supranationaler Aktivitäten und der arbeitsteiligen Bearbeitung komplexer, inter- disziplinärer Fragestellungen. Dabei sind verstärkt auch Synergieeffekte durch Kooperation mit In- stitutionen und Akteuren des Umwelt- und Ver- braucherschutzes zu nutzen. Ziel der BAuA ist es, existierende Kontakte weiter auszubauen sowie neue Netzwerke zu entwickeln und nutzbar zu machen.

Bei der Ausgestaltung des vorliegenden pro- grammatischen Rahmens durch jährliche Arbeits- und Forschungspläne ist die BAuA angesichts be- grenzter Ressourcen zunehmend auf die Setzung von Prioritäten angewiesen. Hierzu sind entschei- dungsleitende Kriterien zu entwickeln und anzu- wenden, die eine objektive und transparente Prioritätensetzung ermöglichen. Aufgrund der viel- fältigen Einflussfaktoren für die Schwerpunkt- setzung werden Kriteriensätze benötigt, die ein- zelne Bereiche mit ihren wesentlichen Aspekten bündeln. Dazu gehören die Schwere und Häufig- keit von Belastungen und deren Wirkungen, der Bedarf an Handlungswissen, die Nutzbarkeit der Ergebnisse für die Zielbereiche der Facharbeit so- wie ihre sozialpolitische und ökonomische Bedeu- tung. Maßgebliche Rahmenbedingungen sind da- bei der Beratungs- und Unterstützungsbedarf des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sowie Stand und Entwicklung der fachlichen Res- sourcen der BAuA.

(11)

Gestaltung der Prävention im sozialen und technologischen Wandel

Die Auswirkungen eines tiefgreifenden Strukturwandels in Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft und Technik müssen rechtzeitig erkannt, antizipiert und unter dem Gesichtspunkt von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

innovativ begleitet werden.

2.1

10

D

ie Industrieländer durchlaufen einen Struktur- wandel mit tiefgreifenden Veränderungen in der Arbeitswelt und der Sozialstruktur. Die Dezentrali- sierung von Produktions- und Dienstleistungen, Outsourcing von betrieblichen Funktionen, virtu- elle Unternehmen, verlängerte Werkbänke sowie Aus- und Neugründungen von Kleinunternehmen kennzeichnen die Veränderungen in der inner- und zwischenbetrieblichen Arbeitsteilung. Die Entwick- lung in den vergangenen Jahren lässt für die Zu- kunft eine weitere Zunahme neuer Beschäftigungs- formen wie Leih- und Zeitarbeit, Telearbeit, dauerhaft geringere Beschäftigung und Formen neuer Selbständigkeit bei einem gleichzeitigen Rückgang des „Normalarbeitsverhältnisses“ als Regelarbeitsform erwarten. Die Auswirkungen die- ses Wandlungsprozesses müssen rechtzeitig erkannt und hinsichtlich der Chancen und Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ana- lysiert werden.

Eine zunehmende Anzahl von Erwerbstätigen arbeitet in vom Standard der Normalarbeitszeit abweichenden Arbeitszeitsystemen. Die daraus entstehenden Konsequenzen für die Beschäftig- ten, für ihr soziales Umfeld, ihre Leistungsfähig- keit und -bereitschaft sowie für ihr soziales und gesundheitliches Befinden sind bislang ungenü- gend geklärt.

Der demographische Wandel hat signifikante Folgen für die Betriebe und Dienststellen und da- mit auch für die sozialen Sicherungssysteme.

Leitvorstellung einer Präventionsstrategie sollte die Schaffung von Arbeitsplätzen und Arbeitsan-

forderungen sein, die unter Berücksichtigung in- dividueller und altersspezifischer Besonderheiten die Ausübung einer Tätigkeit bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren ermöglichen. Des weiteren muss die anforderungsgerechte Integra- tion derjenigen nachhaltig unterstützt werden, die aufgrund von Arbeitslosigkeit außerhalb des Er- werbslebens stehen.

Die Globalisierung der Märkte und die internatio- nale Konkurrenzsituation, auch für Sozialsysteme, stellt das Politikfeld „Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit“ vor neue Herausforderungen.

Zur Sicherung nationaler und europäischer Standards bedarf es der Entwicklung neuer Strategien und ver- stärkter Aktivitäten auf europäischer und internatio- naler Ebene.

Die Gestaltung der Prävention im sozialen und technologischen Wandel wird von der BAuA durch folgende Zielstellungen unterstützt:

쎲 Entwicklung von Strategien zum frühzeitigen Erkennen und zur Bewältigung der Auswirkun- gen der zunehmenden Flexibilisierung der Ar- beitswelt auf Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

쎲 Ableitung von Rahmenbedingungen für die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsbe- dingungen in sich verändernden Arbeits- und Organisationsformen.

쎲 Erhalt von Gesundheit und Leistungsfähigkeit über den gesamten Zeitraum des Erwerbslebens durch Entwicklung berufsverlaufs- und anfor-

(12)

11

Aufklärung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und Gesundheitsgefahren

2.2

Grundlegend für eine wissensbasierte und zielgerichtete Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und Erkrankungen sind die weitere Aufklärung und Bewertung der komplexen Beziehungen zwischen Arbeit und Gesundheit.

derungsorientierter sowie das Individuum ein- beziehender Ansätze.

쎲 Ermittlung geeigneter Modelle zur Sicherung der Erwerbstätigkeit älter werdender Arbeitneh- mer durch Schaffung individueller und betrieb- licher Voraussetzungen insbesondere in Klein- und Mittelbetrieben und im Dienstleistungssek- tor.

쎲 Beiträge zur Entwicklung gesicherter arbeits- wissenschaftlicher Kriterien für die flexible Arbeitszeitgestaltung.

쎲 Erhebung der Veränderung von Produkten und ihrer Vermarktung angesichts des strukturellen Wandels im Industrie- und Dienstleistungsbereich.

쎲 Entwicklung neuer Strategien der Marktbeob- achtung vor dem Hintergrund des EU-Binnen- marktes und der Ausweitung weltweiter Han- delsbeziehungen.

쎲 Beachtung der Auswirkungen der Globalisierung bei der Sicherung des nationalen und europäi- schen Arbeitsschutzniveaus im Rahmen inter- nationaler Standardsetzungen.

D

urch systematische Prävention auf der Grund- lage des technischen, organisatorischen und me- dizinischen Arbeitsschutzes konnten in der Ver- gangenheit beträchtliche Fortschritte bei der Eindämmung von Arbeitsunfällen und Berufs- krankheiten erzielt werden. Demgegenüber sind die präventiven Potentiale beim Erkennen und Re- duzieren arbeitsbedingter, d. h. durch Arbeitsbe- dingungen in unterschiedlichem Ausmaß mit- verursachte, verschlimmerte oder modifizierte Gesundheitsstörungen und Erkrankungen bisher weder in hinreichendem Maße erschlossen noch genutzt. Deutliche Anzeichen dafür liefert die Analyse der unverändert hohen krankheits- bedingten Arbeitsunfähigkeiten. Für wesentliche Krankheitsgruppen ist dabei in erheblichem Maße eine Verursachung bzw. Beeinflussung durch Ri- sikofaktoren im Verhalten sowie im Arbeits-, Um-

welt- und im privaten Lebensbereich möglich.

Schätzungen gehen insgesamt von einem über 30 %igen Anteil der (Mit)-Verursachung durch Ri- siken in der Arbeitswelt aus.

Konsequente Prävention kann in diesem Bereich zu einer deutlichen Reduzierung des Produktions- ausfalls, der entgangenen Wertschöpfung sowie der Aufwendungen der Kranken- und Rentenversiche- rung für Behandlung, Rehabilitation und gesund- heitlich bedingte Frühverrentung führen.

Wegen des meist chronischen Verlaufs, häufig großer Latenzzeiten und eines multifaktoriellen Ursachengefüges kann die Prävention arbeitsbe- dingter Gesundheitsgefahren und Erkrankungen nachhaltige Effekte oft erst mittel- und langfristig bewirken. Diesbezügliche Aktivitäten müssen also langfristig, strategiegeleitet und schwerpunktbe- zogen angegangen werden. Dabei sind sowohl Ge-

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12

sundheitsrisiken aufgrund der Veränderungen in der Arbeitswelt als auch bisher nicht erkannte bzw.

eventuell stark unterschätzte Gesundheitsgefah- ren und sich insgesamt ändernde Belastungsspek- tren zu berücksichtigen.

Als Folge der prognostizierten, teilweisen Auflö- sung klassischer Arbeitsstrukturen und -inhalte und der stärkeren Aufsplitterung vieler Erwerbsbiogra- phien sind zunehmend auch ubiquitäre, d. h. nicht mehr ausschließlich arbeitsplatzspezifische Risiken zu berücksichtigen. Belastungen durch den alle Le- bensbereiche durchdringenden Einsatz von Informa- tions- und Kommunikationstechnik muss dabei zu- künftig stärker Aufmerksamkeit zukommen. Der wachsende Bedarf an ganzheitlichen, präventiven Ansätzen und Lösungen für alle Lebensbereiche so- wie eine differenzierte Betrachtung individueller Voraussetzungen sind zwangsläufige Folgen dieser Entwicklung. Insgesamt nehmen bereits gegenwär- tig vor allem Gesundheitsrisiken im psychomenta- len und psychosozialen Bereich deutlich zu und ma- nifestieren sich zunehmend im Krankheitsgeschehen.

So stellt Stress schon heute in vielen Industrielän- dern einen gewichtigen Kostenfaktor im Sozialbe- reich dar. Den „neuen“ Gesundheitsgefahren muss durch geeignete Präventionslösungen, deren Wirk- samkeit geeignet zu erfassen und zu überprüfen ist, angemessen und rechtzeitig begegnet werden.

Um arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Erkrankungen unter Berücksichtigung des Krank- heitsgeschehens und der demographischen Ent- wicklung wirksam begegnen zu können, ist es er- forderlich, arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratung und Früherkennung in Verbindung mit eigenver- antwortlicher Verhaltensprävention und (betrieb- licher) Gesundheitsförderung fortzuentwickeln.

Zur verbesserten Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und Erkrankungen stellt sich die BAuA folgende prioritäre Ziele:

쎲 Ermittlung der gesundheitlichen Auswirkungen vermehrter psychomentaler und psychosozialer Belastungen bei modernen Arbeitsformen.

쎲 Bestimmung arbeitsbedingter Ursachenanteile psychosomatischer Erkrankungen und Ableitung von Präventionsempfehlungen.

쎲 Objektivierung der gesundheitlichen Effekte in der Arbeitswelt verbreiteter physikalischer Einwirkungen als Grundlage für Risikobeur- teilungen (hochfrequente elektromagnetische Felder, Ultraviolett- und Laserstrahlung, Lärm

ausgewählter Spektralbereiche, Ganzkörper- vibration).

쎲 Ermittlung und Quantifizierung von Parame- tern physischer Beanspruchung zur Risiko- beurteilung, zur Aufklärung pathogener Me- chanismen und der Bedeutung individueller Reaktionsweisen.

쎲 Ermittlung von Belastungen und Beanspruchun- gen und Beurteilung der Gesundheitsrisiken re- levanter Gefahrstoffe, biozider Produkte und biologischer Arbeitsstoffe.

쎲 Weitere Aufklärung der gesundheitlichen Effek- te relevanter Gefahrstoffe sowie Biostoffe be- züglich allergischer und irritativer Haut- und Atemwegserkrankungen, Schädigungen des Nervensystems und Störungen der menschlichen Reproduktion.

쎲 Auf epidemiologische Studien basierte Quan- tifizierung von Gesundheitsrisiken bedeutsa- mer Gefahrstoffexpositionen (wie Dieselruß, silikogene Stäube, mineralische Stäube, Salz- stäube und Ammoniak) und spezieller Tätig- keiten.

쎲 Aufarbeitung internationaler epidemiologischer Erkenntnisse zum Anteil vermeidbarer arbeits- bezogener Risikofaktoren an der Verursachung von Krankheiten des Herz-Kreislauf- und Mus- kel-Skelett-Systems.

쎲 Weiterentwicklung epidemiologischer Metho- den für Risikoabschätzungen und zur Qualitäts- sicherung in der epidemiologischen Forschung.

쎲 Konzeptionelle Weiterentwicklung des betriebs- ärztlichen Methodeninventars.

(14)

Erschließung und Verbesserung der Datenlage zu Aspekten der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

2.3

Zuverlässige Informationen auf der Grundlage effizienter Infrastrukturen bilden die wesentliche Voraussetzung für gezielte und effektive Prävention.

13

E

ine gesicherte Datenbasis zur Abschätzung von Präventionspotentialen und deren monetärer Be- wertung gewinnen für die Ausrichtung und Schwerpunktsetzung sozialstaatlicher Präventions- politik insgesamt weiter an Bedeutung. Fehlende oder unzuverlässige Informationen verhindern möglicherweise rechtzeitige Lösungsansätze und notwendige Entwicklungen. Valide Daten bilden somit die entscheidende Grundlage für eine ge- zielte und effektive Prävention und die verlässliche Beurteilung ihrer Wirksamkeit. Sie sind damit auch wesentliche Grundlage für eine effiziente Steue- rung und Verwendung der finanziellen und perso- nellen Ressourcen für die Maßnahmen der Sicher- heit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.

Eine nationale Datenbasis zu Art, Intensität und Ausmaß von Belastungen und der Ausprägung ge- sundheitlicher Beeinträchtigungen muss schritt- weise und in Kooperation mit allen maßgeblichen nationalen Akteuren konzipiert und realisiert wer- den. Sie ist in europäische Informationsstrategien und -systeme einzubinden. Im ersten Schritt ist eine Sichtung und Bewertung vorhandener Datenbe- stände unter dem Aspekt der geeigneten Zusam- menführung und methodisch sachgerechten Aus- wertung nötig, mit dem Ziel, valide Aussagen darüber zu treffen, wo, wie und in welchem Um- fang zu der Fülle bereits verfügbarer Informatio- nen zusätzliche Daten benötigt werden.

Zu den Fragen der Gesundheit werden durch nationale Institutionen regelmäßig Daten zu spe- ziellen Fragestellungen erfasst. Sie werden aber bisher für Fragen des Gesundheitsschutzes bei der

Arbeit nur unzureichend genutzt. Deshalb sollen sie zukünftig in Verbindung mit anderen Datenbestän- den der BAuA verstärkt analysiert werden. Durch Kooperation mit den jeweils federführenden Insti- tutionen sind zukünftig Aspekte der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit schon bei der Planung von Surveys zu berücksichtigen.

Grundlage und entscheidender Weg einer erfolg- reichen Prävention ist die Einbeziehung der Sicher- heits- und Gesundheitsaspekte bereits in alle Fragen der Planung und Gestaltung von Produkten, Arbeits- mitteln, Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten, Anlagen und Verfahren, sowie der Arbeitsorganisation. Dafür müssen den Entwicklern und Anwendern geeignete Daten und Informationen zu sicherheits- und ge- sundheitsrelevanten Fragen verfügbar sein.

Für die Erschließung und Verbesserung der Informationsgrundlage realisiert die BAuA fol- gende prioritäre Zielstellungen:

쎲 Schaffung einer Datenbasis über Art, Häufigkeit und Verteilung von Belastungen und gesund- heitlichen Indikatoren nach Berufen, Branchen und weiteren Erwerbsmerkmalen zur Unterstüt- zung der Prioritätensetzung.

쎲 Schaffung eines Netzwerks zur Erschließung na- tionaler Datenbestände für die arbeitsmedizinisch- epidemiologische Bewertung der Gesundheitslage der Erwerbsbevölkerung.

쎲 Zeitnahe Dokumentation und Analyse tödlicher Arbeitsunfälle zur Ableitung gezielter Maßnah- men der Unfallverhütung.

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쎲 Schaffung einer Datenbasis zum Marktvolumen einzelner Produktgruppen im Sinne des Geräte- sicherheitsgesetzes und des Produktsicherheits- gesetzes und ihrer Gefährdungspotentiale als Grundlage zukünftiger Maßnahmen der Markt- aufsicht.

쎲 Aufbau und Optimierung spezieller Datenbanken zur Unterstützung von Gefährdungsbeurteilungen

und Risikobewertungen, zur Ableitung des Stan- des der Technik, zur Markttransparenz sowie zur Erfassung und Analyse von Unfällen sowie Män- gelschwerpunkten bei Produkten.

쎲 Erhebung und Auswertung von Daten zu Art und Umfang der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen und zu deren Belastungs- situation.

14

Entwicklung und Verbesserung

von Methoden und Instrumenten zur Erkennung und Bewertung von Risiken

Der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und der Technik ist verstärkt zur Erfassung und zum Abbau von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdefiziten bei der Arbeit

zu instrumentalisieren.

2.4

T

rotz umfangreichen Wissens im Bereich der her- kömmlichen Belastungen und Gefährdungen (Gefahr- stoffe, Lärm, Vibration, Strahlung, Klima, physischer Fehlbelastungen, mechanische und elektrische Gefähr- dungen) besteht angesichts ihrer Verbreitung weiter- hin Bedarf nach Methoden, Instrumenten und Ver- fahren der Risikoabschätzung und -reduzierung. Das liegt auch im Stand des gesicherten Wissens begrün- det. Oft mangelt es immer noch an zuverlässigen quan- titativen oder sogar qualitativen Aussagen zur gesund- heitlichen Wirkung. Für die Beurteilung häufiger kombinierter Gesundheitsgefahren fehlen weiterhin wissenschaftliche Grundlagen.

Neben den herkömmlichen Belastungsfaktoren gewinnen psychomentale und psychosoziale Aus- wirkungen immer mehr an Bedeutung. Damit sind sowohl Chancen als auch Risiken verbunden. Wäh- rend günstig gestaltete psychische Belastungen för-

derliche Wirkungen entfalten, haben ungünstige Belastungen negative Folgen für Motivation und Leistung sowie Sicherheit und Gesundheit.

Die Eruierung und Beurteilung von Risiken und der Umgang mit ihnen muss mit der Entwicklung der Arbeitswelt und der Wissenschaften insgesamt Schritt halten. Das bedeutet auch, dass Fragen des Individuums einschließlich dispositioneller oder erworbener Leistungseinschränkungen verstärkt zu berücksichtigen sind. Nicht zuletzt die demogra- phische Entwicklung macht hier eine differenzier- te Betrachtungsweise erforderlich.

Parallel sind verstärkt neue Wege der mathema- tischen Wirkungssimulation sowie der Entwicklung von Risiko-Modellen anhand neuer Daten und neu- en Zusammenhangswissens zu erproben.

Auch künftig ist entsprechend dem Arbeits- schutzgesetz prioritär an verbesserten und prakti-

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15

kablen Hilfsmitteln für die Beurteilung der Arbeits- bedingungen und deren Einführung - insbesonde- re in KMU - zu arbeiten. Dabei ist der intensive Erfahrungsaustausch zwischen allen maßgeblichen Akteuren nötig, um Parallelentwicklungen zu ver- meiden und Synergien zu nutzen.

Prioritäre Ziele der BAuA bezüglich der Ent- wicklung und Verbesserung von Methoden und Instrumenten der Risikoeinschätzung und -reduzierung sind:

쎲 Weiterentwicklung von Verfahren zur Ermitt- lung und Beurteilung psychischer Arbeitsbela- stungen und zur komplexen Bewertung psycho- mentaler Beanspruchung.

쎲 Fortentwicklung und Evaluierung von gefähr- dungs- und prozessspezifischen Methoden der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz.

쎲 Weiterentwicklung von Methoden zur Erfassung und Bewertung des Gefährdungspotentials bio- logischer, chemischer und physikalischer Belas-

tungsfaktoren.

쎲 Verbesserung des stoffbezogenen Arbeitsschut- zes durch Förderung, Entwicklung und Erpro- bung geeigneter Konzepte und Maßnahmen (insbesondere Einsatz eigensicherer chemischer Produkte, Schutzstufenkonzept für chemische sowie biologische Stoffe, Kontrollwertkonzept für biologische Arbeitsstoffe, Regelungstreue in Betrieben, Risikoakzeptanz bei bestimmten Grenzwerten).

쎲 Weiterentwicklung der Verfahren zur Messung sowie Aufstellung von Grundsätzen für die Be- urteilung und Durchsetzung emissionsarmer Produktionsprozesse und Maschinen.

쎲 Entwicklung und Erprobung von Verfahren zur ergonomischen Prüfung und Gebrauchstaug- lichkeit von Software.

쎲 Entwicklung und Erprobung von Verfahren des biologischen Monitorings (Schweißrauche, Alu- minium, Benzol) zur Verbesserung der arbeits- medizinischen Vorsorge.

Sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeit und Technik

2.5

Mittelpunkt und Maß allen Wirtschaftens muss der Mensch sein.

Der sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeit und Technik ist daher eine unverändert hohe Priorität in der Sozial- und Wirtschaftspolitik beizumessen.

D

ie Ableitung von Sicherheits- und Gesund- heitsschutzanforderungen an Arbeitsplätze, Anlagen, Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel und Arbeitsstätten, die Entwicklung und Erprobung von Gestaltungs- lösungen sowie die Aufbereitung von Gestaltungs- wissen für die Praxis bilden unverändert einen Schwerpunkt der Arbeit der BAuA. Ausgehend von der qualitativen und quantitativen Erfassung und

Bewertung der verschiedenartigen Gefährdungen und Risiken in der Arbeitswelt sind weiterhin mo- dellhafte Gestaltungslösungen für einzelne Gefähr- dungsaspekte zu entwickeln. Andererseits bedingt der Wandel der Arbeitssysteme, der durch einen Bedeutungsgewinn psychischer Belastungen ge- kennzeichnet ist, aber eine zunehmend systemische und ganzheitliche Betrachtung aller Belastungen.

(17)

Hinsichtlich spezifischer Belastungssituationen, wie z. B. Heben und Tragen schwerer Lasten, und den daraus resultierenden Beanspruchungen sind sowohl tätigkeitsbezogene als auch branchenspe- zifische Gestaltungsmaßnahmen zu entwickeln.

Dabei bilden die menschengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsstoffe und Arbeits- mittel sowie die Verwendung technischer Hilfs- mittel die Schwerpunkte im Bereich der Verhält- nisprävention.

Von besonderer Bedeutung bleibt die Unterstüt- zung von Klein- und Mittelbetrieben. Die Moder- nisierung der Vorschriften zu Sicherheit und Ge- sundheit bei der Arbeit machen es erforderlich, gerade diesen Betrieben Hilfestellung in Form prak- tikabler Gestaltungsmaßnahmen für die betriebli- che Anwendung zu geben.

Die Entwicklung menschengerecht gestalteter Elemente des Arbeitssystems erfordert eine Bewer- tung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes schon beim Konstrukteur und beim Fabrikplaner.

Insofern sind Gestaltungslösungen so aufzuberei- ten, dass sie auch für Entwickler, Konstrukteure und Fabrikplaner nutzbar sind.

Zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestal- tung von Arbeit und Technik verfolgt die BAuA im Programmzeitraum folgende Ziele:

쎲 Beurteilung von Belastungen an Arbeitsplät- zen mit neuen Technologien, insbesondere Informations- und Kommunikationstechnolo- gien, und Entwicklung integrativer, modellhaf- ter Gestaltungslösungen für Produkte und Arbeitssysteme.

쎲 Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen mit physischen Belastungen durch Heben und Tragen von Lasten oder Personen.

쎲 Bewertung von Expositionsverhältnissen, Ablei- tung von Schutzkonzepten und Bereitstellung praxisbezogener Handlungshilfen und Prinzip- lösungen zu spezifischen Gefährdungsfaktoren.

쎲 Weiterentwicklung und Erprobung von Prinzipi- en zur Ermittlung und Reduzierung der Emissi- on von Maschinen mit dem Ziel der Quantifizie- rung des Standes der Technik, der Konstruktion emissionsarmer Maschinen und der Schaffung von Markttransparenz.

쎲 Einbindung von Sicherheits- und Gesund- heitsschutzanforderungen in die Konstruktions- arbeit.

쎲 Ableitung sicherheitstechnischer Anforderun-

gen an Anlagen und Verfahren, insbesondere beim Einsatz neuer Technologien.

쎲 Analyse spezifischer Gefährdungen und Bela- stungen sowie Ableitung von Maßnahmen für die sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeit und Technik in Branchen und bei Ar- beitsprozessen mit hohen Unfall- oder Erkran- kungszahlen.

쎲 Förderung des arbeitsschutzgerechten Verhal- tens durch Erarbeitung arbeitswissenschaftlich begründeter Gestaltungsregeln für Arbeitsmit- tel und -prozesse.

16

(18)

Integration von Sicherheit und Gesundheit in betriebliche Verfahren und Abläufe

2.6

Die Integration des betrieblichen Arbeitsschutzes in Managemententscheidungen und Unternehmensphilosophien trägt nicht nur zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei, sondern steigert auch nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Organisationen.

D

ie Entwicklung und Erprobung von Konzep- ten und Modellen für die Organisation und Quali- tätsverbesserung des betrieblichen Arbeitsschut- zes hat eine unverändert hohe Priorität, da hierdurch die Voraussetzungen geschaffen werden, Sicherheit und Gesundheitsschutz in Betrieben und Dienststellen effektiv und effizient zu realisieren.

Dazu gehört insbesondere auch die Weiterentwick- lung von Qualitätssicherungssystemen und von Qualitätsstandards für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.

Ein wirksames Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung der Organisation und Qualitätssiche- rung des betrieblichen Arbeitsschutzes sind Arbeits- schutzmanagementsysteme. Diese Systeme müssen so gestaltet werden, dass sie effektiv, kostengün- stig und leicht implementierbar sind. Entsprechen- des gilt auch für das dem Arbeitsschutz zugrunde- liegende Regelwerk. Die hierzu erforderlichen Konzepte müssen weiter entwickelt, auf breiter Ebene abgestimmt und in die betrieblichen Ent- scheidungen integriert werden.

Besonderes Augenmerk gilt auch der Verknüp- fung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit mit wirtschaftlichen Bezugsgrößen. Die Er- weiterung und Optimierung der bisherigen Hand- lungsmöglichkeiten und Instrumente trägt nicht zuletzt zu einer besseren Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Organisationen bei.

Motivation, Kommunikation und soziale Unter- stützung am Arbeitsplatz bilden die Kernelemente moderner Managementformen. Hierzu und zur Optimierung der Arbeitsbedingungen leisten Maß- nahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung

einen wesentlichen Beitrag im Sinne der präventi- ven Intention des Arbeitsschutzrechts.

Zur Unterstützung der Integration von Sicher- heit und Gesundheit in betriebliche Verfahren und Abläufe wird der Erreichung folgender Ziele besondere Bedeutung zugemessen:

쎲 Entwicklung modellhafter Lösungen für die Or- ganisation und Qualitätsverbesserung des be- trieblichen Arbeitsschutzsystems. Mitwirkung bei der Entwicklung der Förderschwerpunkte sowie wissenschaftliche Begleitung und ggf.

Evaluation der Modellvorhaben im Rahmen des Forschungsprogramms des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung „Förderung von Modellvorhaben zur Bekämpfung arbeitsbe- dingter Erkrankungen“.

쎲 Verbesserung der betriebsärztlichen und sicher- heitstechnischen Betreuung von Klein- und Mit- telbetrieben durch Weiterentwicklung von Mo- dellen für alternative Betreuungskonzepte unter Berücksichtigung neuer Arbeits- und Beschäf- tigungsformen.

쎲 Verbesserung der Qualifizierung der betriebli- chen Arbeitsschutzakteure.

쎲 Steigerung der Qualität der sicherheitstechni- schen und arbeitsmedizinischen Betreuung un- ter Einbeziehung der Kooperationserfordernisse und -formen zwischen den Akteuren des be- trieblichen Arbeitsschutzes und Etablierung von Leitlinien und Methoden der Qualitätssicherung.

쎲 Entwicklung einer bis in den internationalen

Raum abgestimmten Konzeption für Arbeits-

17

(19)

schutzmanagementsysteme unter Berücksich- tigung anderer Managementbereiche wie „Qua- lität“ und „Umwelt“.

쎲 Gezielte Förderung von Arbeitsschutzmanage- mentsystemen in den Unternehmen durch den Nachweis von Praktikabilität und Nutzen für die Unternehmen.

쎲 Entwicklung von Indikatoren und Methoden zur Überprüfung der Effektivität des Regelwerkes für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

쎲 Erarbeitung systematisierter Indikatoren und Parameter zur Beurteilung von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen und Bereit- stellung praxisorientierter Hilfen, die insbeson-

dere die Bedürfnisse von Klein- und Mittelbe- trieben berücksichtigen.

쎲 Optimierung der Methoden und Instrumente zur wirtschaftlichen Bewertung von Sicherheit, Ge- sundheit und Prävention.

쎲 Verbesserung der Integration betrieblicher Ge- sundheitsförderung in betriebliche Routinen und Abläufe insbesondere von Klein- und Mit- telbetrieben sowie Entwicklung und Evaluierung problemorientierter Präventionsprogramme.

쎲 Entwicklung von Modellen effizienter betriebs- ärztlicher Strategien für Arbeitsplatzwechsel bzw. berufliche Wiedereingliederung Leistungs- gewandelter nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.

Weitere Verbreitung des Arbeitsschutzgedankens durch Aufbereitung von Wissen und Vermittlung von handlungsrelevanten Informationen

2.7

Umfangreicher Beratungs-, Informations- und Bildungsbedarf von Politik, Sozialpartnern und allgemeiner Fachöffentlichkeit erfordert eine zuverlässige und zielgruppenorientierte

Aufbereitung und Vermittlung des Wissens über die Zusammen- hänge von Arbeit, Sicherheit und Gesundheit. In der Öffentlichkeit ist verstärkt für eine aktive Wahrnehmung von Sicherheit und Gesundheit im Arbeitskontext zu werben.

D

ie Bundesanstalt sammelt, analysiert, bearbei- tet und erzeugt im Rahmen ihrer Facharbeit Daten und Informationen zu Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Sie nutzt diese haupt- sächlich zur Beratung, Information und Bildung.

Die BAuA sieht hierin einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Aufbereitung und Kommunikation von Information muss dabei auf die differenzierten In-

teressenslagen der Zielgruppen eingehen. Sie muss im Inhalt verlässlich und aktuell sein, sowie effizien- te Informationswege und -mittel nutzen.

Zukünftig erhalten vor allem zwei Aspekte des Informationsmanagements für die BAuA große Be- deutung. Der individuelle Informationsbedarf wird, aufgrund der durch die Veränderungen in Gesell- schaft, Sozialsystem und der Arbeitswelt zunehmen- den Rolle individueller Gestaltung, Kompetenz und

18

(20)

Verantwortung, deutlich anwachsen. Getragen wird diese Tendenz durch die zunehmende individuelle Nutzung moderner IuK-Technologien (Internet).

Globalisierung und Ressourcenbeschränkung machen in ihrer Kombination eine stärkere Koope- ration und Kommunikation auch zwischen den Ak- teuren unumgänglich. Das Informationsmanage- ment muss dementsprechend Möglichkeiten zur Informationsverbreitung und zur Kommunikation von Informationen schaffen und befördern. Neben den klassischen, etablierten Informationsstrategien und -formen werden neue Formen interaktiver In- formationsangebote und die Einbeziehung in infor- melle oder kooperative Netzwerkstrukturen auf na- tionaler, europäischer und internationaler Ebene genutzt.

Zielgruppenorientierte Aufbereitung und Ver- mittlung von Wissen gewinnt weiter an Bedeutung.

Dieser Entwicklung ist mit der Bereitstellung von qualitätsgesicherter Information (erfolgreiche Pra- xismodelle, Leitfäden usw.), der Wissensvermittlung an Akteure und Multiplikatoren, der Vermittlung erforderlicher Handlungs- und Sozialkompetenz, sowie der Nutzung oder Initiierung von geeigne- ten Netzwerken Rechnung zu tragen. Besonderes Gewicht besitzt die geeignete Wissensaufbereitung für die Unterstützung von Sicherheit und Gesund- heitsschutz in Klein- und Mittelbetrieben.

Insgesamt wird die Rolle der didaktischen Wis- sensvermittlung zum Arbeits- und Gesundheits- schutz, d. h. die bedarfsgerechte Vermittlung von Problembewusstsein und Handlungswissen durch Bildung, Training und Popularisierung in allen Wis- sensbereichen zunehmen. Zur effizienteren Ange- botssteuerung müssen daher die Möglichkeiten der Ermittlung spezifischer Informations- und Kommu- nikationsbedarfe und die Evaluation bestehender Informationsangebote verbessert werden. Bisheri- ge erfolgreiche Konzepte sind unter Nutzung mo- derner Medien fortzuentwickeln.

Im Gesamtprozess des Wissenstransfers kommt der Deutschen Arbeitsschutzausstellung (DASA) be- sondere Bedeutung zu. Als bildungsaktive Einrich- tung bedient sie sich pädagogischer Mittel, deren Qualität und Umfang zu sichern und weiter zu ent- wickeln sind. Oberstes Ziel der DASA bleibt die Be- wusstseinsbildung für Sicherheit und Gesundheits- schutz in der Arbeitswelt. Im Sinne einer wirksamen Marketingstrategie gilt es, die DASA in ihrer Funkti- on als Kommunikations- und Veranstaltungsort, als Informationsdrehscheibe und Forum für Akteure und Multiplikatoren im Arbeitsschutz weiter zu stärken.

Das Wissensmanagement der BAuA hat folgen- de prioritäre Zielsetzungen:

쎲 Förderung und Entwicklung von Handlungs- kompetenzen der Arbeitsschutzakteure (insbe- sondere Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeits- sicherheit) durch anwendungsorientierte Konzepte und Maßnahmen der qualitäts- gesicherten und zielgruppenorientierten Wis- sensvermittlung und Qualifizierung.

쎲 Förderung der Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Unternehmensstrategien und Unternehmensführung durch gezielte Wis- sensvermittlung an Führungskräfte.

쎲 Förderung sicherheits- und gesundheitsgerech- ten Verhaltens als Teil der beruflichen Hand- lungskompetenz durch Entwicklung und Erpro- bung von Konzepten für eine Einbeziehung von Arbeitsschutzinhalten in die berufliche Aus- und Weiterbildung.

쎲 Entwicklung und modellhafte Erprobung von Handlungshilfen zur Implementierung von Rechts- vorschriften in die Praxis (wie z. B. Herstellung und Verwendung chemischer Produkte, Schutzstufen- konzept der Biostoffverordnung u. ä.).

쎲 Bereitstellung von Handlungsanleitungen zur Prävention bzw. zum Abbau arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren (insbesondere im Zusam- menhang mit psychomentalen und psychoso- zialen Belastungen, mangelhafter ergonomischer Gestaltung, Gefährdung durch Gefahrstoffe).

쎲 Zielgruppenorientierte Aufbereitung des neue- sten Kenntnisstandes über gesundheitliche Aus- wirkungen von Arbeitsbedingungen, speziell der Konsequenzen des technisch-organisatorischen Wandels und des flexiblen Personaleinsatzes, und Herausgabe von Informationsmaterialien und Gestaltung multisozialer Informationsan- gebote für die Öffentlichkeit.

쎲 Fortentwicklung der DASA als Instrument der öffentlichkeitsbezogenen Vermittlung von Wissen und Werthaltungen, speziell durch Anpassung von Vermittlungszielen und Leitbildern aufgrund des Wandels in der Arbeitswelt und durch Entwick- lung eines Non-Profit-Marketings für eine men- schengerechte Arbeitskultur der Zukunft.

쎲 Sicherstellung eines adressatengerechten Aus- stellungsbetriebes der DASA unter Einbeziehung von Wechselausstellungen zu aktuellen Themen aus der Arbeitswelt und Entwicklung eines Aus- stellungsforums für Sicherheit und Gesundheit

bei der Arbeit.

19

(21)

Initiierung und Förderung nationaler,

europäischer und internationaler Kooperationen und Netzwerke

2.8

Kooperationen und Kompetenznetzwerke sind

zur Erreichung vergleichbarer nationaler, europäischer und internationaler Arbeitsschutzstrategien und -standards sowie zum effizienten Einsatz der Ressourcen unentbehrlich.

D

ie wachsende Komplexität der Arbeitswelt so- wie die fortschreitende Europäisierung und Globalisierung arbeitsschutz- und sozialpolitischer Problemstellungen stellt die BAuA vor die Aufga- be, die vorhandenen Kooperationsbeziehungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene weiter auszubauen. Grundlage hierfür bil- den die auf nationaler Ebene bestehenden Kooperationsverbünde und -beziehungen u. a. zu staatlichen Arbeitsschutzämtern, Trägern der ge- setzlichen Unfallversicherung, Fachverbänden, Handwerkskammern, Innungen, Weiterbildungs- trägern, Tarifvertragsparteien und Forschungs- einrichtungen. Hinzu kommt die Mitarbeit im Rahmen von ressortübergreifenden Forschungs- und Entwicklungsprogrammen, die es zur Lösung interdisziplinärer Fragestellungen weiter zu ver- stärken gilt. Mögliche Synergie- und Einspar- effekte durch gemeinsame Nutzung von perso- nellen und materiellen Ressourcen sind zukünftig gezielter zu nutzen.

Materielle und rechtliche Rahmenbedingungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz werden zu- nehmend auf europäischer und internationaler Ebe- ne festgelegt. Diese Internationalisierung erfordert eine Intensivierung der Kooperation im europäischen und internationalen Kontext zum Informationsaus- tausch und zur Entwicklung von gemeinsamen Stra- tegien für eine effiziente Nutzung von Ressourcen.

Der engen Kooperation mit der Europäischen Agen- tur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Ar- beitsplatz in Bilbao, die als europäische Informati-

ons- und Koordinierungsdrehscheibe fungiert, kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu. Dar- über hinaus gilt es, die Zusammenarbeit mit den nationalen Arbeitsschutzinstitutionen der Mitglied- staaten sowie internationalen Institutionen und Gre- mien fortzusetzen und auszubauen.

Nachfolgende Kooperationen und Netzwerke nehmen für die BAuA einen besonderen Stel- lenwert im Rahmen ihrer nationalen, europäi- schen und internationalen Zusammenarbeit ein:

Nationale Kooperationen

쎲 Initiierung und Verstetigung nationaler Netzwerke für Sicherheit und Gesundheitsschutz insbesonde- re für Klein- und Mittelbetriebe durch Entwicklung und Evaluation von modellhaften Vorgehenswei- sen und Kriterienkatalogen z. B. für multimediale Wissens- und Kommunikationsnetzwerke.

쎲 Kooperation in Netzwerken zum Aufbau natio- naler Datenbanken, z. B. Gefahrstoffdatenbank der Länder, Forschungsdatenbank, Datenbank

„praktische Lösungen“ im Internet.

쎲 Beteiligung am bundesweiten UV-Monitoring Messnetz zur Gewinnung und Bereitstellung arbeitsschutzbezogener Daten zur globalen UV- Strahlung.

Europäische Kooperationen

쎲 Mitgestaltung des Informationsnetzwerkes der Europäischen Agentur für Sicherheit und Ge- sundheitsschutz am Arbeitsplatz in Bilbao.

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(22)

쎲 Beteiligung an Forschungsnetzwerken und Verbundprojekten im Rahmen europäischer Forschungsprogramme.

쎲 Koordinierung des Europäischen Netzwerkes zur betrieblichen Gesundheitsförderung bei der Ent- wicklung eines standardisierten europäischen Prozessmodells zur flächendeckenden Weiterent- wicklung der betrieblichen Gesundheitsför- derung.

쎲 Kooperation mit Arbeitsschutzinstituten der Mitgliedstaaten, z. B. bei der Erstellung eines Schutzstufenkonzepts für chemische Produkte.

쎲 Beteiligung an der europaweiten Erfassung von Unfällen in Heim und Freizeit.

쎲 Erarbeitung von Qualitätskriterien für die ar- beitsmedizinische und sicherheitstechnische Be- treuung im Rahmen des „Occupational health services quality management network in Europe“.

Internationale Kooperationen

쎲 Mitarbeit in der internationalen Gruppe der Di- rektoren von Forschungsinstituten für Sicher- heit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

쎲 Wahrnehmung der Funktion des „WHO- Collaborating Centre for Occupational Health“

zur Prioritätensetzung und Weiterentwicklung der Arbeitsmedizin auf internationaler Ebene.

쎲 Mitarbeit in der OECD bei den Themen- schwerpunkten „Nachhaltige Chemie“, „Risiko- kommunikation“ und „Sozio-ökonomische Fak- toren“.

쎲 Beteiligung am WHO-Netzwerk der Ostseean- rainerstaaten für Sicherheit und Gesundheits- schutz.

쎲 Mitarbeit in der internationalen Sektion der IVSS für Erziehung und Ausbildung zur Präven- tion.

쎲 Mitarbeit in Scientific Committees der Inter- national Commission on Occupational Health (ICOH).

21

(23)

Gesetzliche oder

per Erlass übertragene Aufgaben

3

3.1 Chemikaliengesetz

Das Chemikaliengesetz regelt das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Schwer- punkte des Gesetzes sind eine Prüfverpflichtung und eine Anmeldepflicht. Jeder Hersteller und Importeur, der einen neuen Stoff auf den Markt bringen will, ist verpflichtet, diesen Stoff eigenverantwortlich auf eventuelle gefährliche Eigenschaften zu prüfen und vor dem erstmaligen Inverkehrbringen bei der Bun- desanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die Anmeldestelle im Sinne des Gesetzes ist, anzumel- den.

Die Arbeit der Anmeldestelle dient der Informa- tionsbeschaffung von Daten zu chemischen Stof- fen, der Kontrolle der Qualität der Daten und de- ren Weiterleitung und Bereithaltung für fachlich zuständige Stellen. Gemeinsam mit den Bewer-

tungsstellen (BAuA, BgVV, UBA) wird die Überprü- fung der eingereichten Unterlagen hinsichtlich ih- rer Validität, d. h. der wissenschaftlichen Korrekt- heit der durchgeführten Prüfungen, vorgenommen.

Im Anschluss daran erfolgt die Bewertung der von dem Stoff ausgehenden Risiken durch die Bewer- tungsstellen. Der Aufgabe der BAuA als Bewer- tungsstelle für den Arbeitsschutz kommt insofern besondere Bedeutung zu, da Arbeitnehmer in je- dem Fall zuerst und in vielen Fällen ausschließlich exponiert sind. Die Umsetzung der Ergebnisse der Einzelstoffbewertungen erfolgt in Form von Ein- stufung und Kennzeichnung, Verbesserung der In- formation über gefährliche Stoffe und Zubereitun- gen sowie Maßnahmen für Beschränkungen und Verbote zur Minimierung von Risiken.

3.2 EG-Altstoffverordnung

Die mit dem Chemikaliengesetz erlassenen Melde- und Prüfverpflichtungen für Chemikalien gelten für neu auf den Markt kommende Stoffe. Damit sind eventuelle durch alte Stoffe verursachte Probleme jedoch nicht erkennbar und lösbar. Eine spezielle, EU-einheitliche Regelung wurde mit der „Verord- nung zur Bewertung und Kontrolle der Umwelt- risiken Chemischer Altstoffe“ (EG-Altstoff- verordnung) 1993 geschaffen.

Die Mitgliedstaaten stellen gemeinsam mit der Europäischen Kommission Listen derjenigen Che- mikalien auf, die prioritär abgearbeitet werden sol- len. Ziel der Bearbeitung der prioritären Altstoffe

ist, die von der Chemikalie in ihrem gesamten Le- benszyklus ausgehenden Risiken für Arbeitnehmer, Verbraucher und Umwelt aufzuzeigen, in einer Ri- sikobewertung kritisch zu wichten und, sofern er- forderlich, Maßnahmen zur Minderung bestimm- ter Risiken vorzuschlagen. Die Bewertung ist wie bei neuen Stoffen Aufgabe der Bewertungsstellen.

Die Anmeldestelle Chemikaliengesetz ist Bericht- erstatter für die Deutschland zur Bearbeitung zuge- wiesenen prioritären Altstoffe. Sie ist damit Ansprech- partner für die zur Datenlieferung verpflichtete Industrie sowie Koordinator für die den Bundesbe- hörden zugewiesenen Aufgaben.

22

(24)

3.3 Biozidgesetz

Das Biozidgesetz regelt die Zulassung und das Inverkehrbringen von Biozidprodukten zur Ver- wendung auf dem europäischen Markt. Die BAuA wird voraussichtlich sowohl Zulassungsstelle als auch Einvernehmensstelle für den Arbeitsschutz.

Als Zulassungsstelle übernimmt die BAuA im Prin- zip ähnliche Funktionen wie beim Chemikalien- gesetz und der EG-Altstoffverordnung. In der Funktion als Einvernehmensstelle beurteilt sie die mit der Verwendung der Produkte verbundenen

Risiken an Arbeitsplätzen und legt für die Zulas- sung ggf. besondere Bedingungen fest. Zum Schutz der Beschäftigten können die Inverkehr- bringer verpflichtet werden, bestimmte Informa- tionen über gefährliche Eigenschaften der Biozidwirkstoffe und -produkte weiterzugeben.

Darüber hinaus können weitere produkt- und verwendungsspezifische Einschränkungen für den Umgang mit dem zugelassenen Produkt festge- legt werden.

3.4 EG-Vorschriften zu speziellen Chemikalien

Export-Importverordnung (EWG) 2455/92 Die Export-Importverordnung sieht vor, dass be- stimmte gefährliche Chemikalien nur dann ausge- führt werden dürfen, wenn das Empfängerland vorher seine Zustimmung gegeben hat. Mit dem Rotterdamer-Übereinkommen von 1998 ist dieses zunächst nur innerhalb der EU rechtsverbindlich festgelegte Verfahren international vereinbart worden. Die Anmeldestelle ist die zuständige na- tionale Behörde.

FCKW-Verordnung (EWG) Nr. 594/91

Die Verwendung ozonschichtschädigender Stof- fe (Fluorchlorkohlenwasserstoffe, FCKW) ist quo- tiert. Bei Einfuhr derartiger FCKW wird eine Li- zenz durch die Europäische Kommission erteilt.

Die Anmeldestelle ist nationaler Kontaktpunkt für die EU.

3.5 Gerätesicherheitsgesetz (GSG)

und Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)/

Produktsicherheitsrichtlinie (ProdSRI)

Das Gerätesicherheitsgesetz stellt prinzipielle Beschaffenheitsanforderungen an technische Ar- beitsmittel zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz. Diese Beschaffenheitsanforde- rungen sind als grundlegende Schutzziele formu- liert, die ein einzuhaltendes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz vorgeben. Die Art und Weise der Erfüllung dieser grundlegenden Anforderungen bleibt in der Verantwortung des Herstellers bzw.

Importeurs oder Händlers.

Während das Gerätesicherheitsgesetz seinen Haupt- anwendungsbereich bei den technischen Arbeitsmit- teln hat, findet das Produktsicherheitsgesetz Anwen- dung auf alle Produkte, die zur privaten Nutzung durch den Verbraucher bestimmt sind und gewerbs-

oder geschäftsmäßig in Verkehr gebracht werden.

Die Bestimmungen der entsprechenden europäischen Produktsicherheitsrichtlinie gelten nur, soweit es keine spezifischen Bestimmungen in anderen Rechts- vorschriften gibt.

Die BAuA nimmt die im Rahmen des Gerätesicherheits- gesetzes sowie des Produktsicherheitsgesetzes bzw. der Produktsicherheitsrichtlinie vorgesehenen Informati- ons- und Unterrichtungspflichten wahr:

쎲 Durchführung des Meldeverfahrens gem. GSG (Schutzklauselmeldungen; Mängelmeldungen zur Information).

쎲 Durchführung des Schnellinformationsverfahrens

„RAPEX“ zur unverzüglichen Information der EU-

23

(25)

Kommission sowie der zuständigen Behörden der übrigen Mitgliedstaaten gem. ProdSRI.

쎲 Bekanntmachung von Untersagungsverfü- gungen, die unanfechtbar geworden sind oder deren sofortige Vollziehung angeordnet wor- den ist.

쎲 Führung richtlinienbezogener harmonisierter und nicht harmonisierter Normenverzeichnisse und Bekanntmachung im Bundesarbeitsblatt

24

3.6 Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen

der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet (SVVermG)

Im Gesundheitsdatenarchiv Wismut (GDAW) ver- waltet und sichert die Bundesanstalt auf der Grundlage des SVVermG die patientenbezogenen Akten und Unterlagen aus dem ehemaligen Ge- sundheitswesen Wismut, d. h. der Beschäftigten des Uranbergbaus in der ehemaligen DDR.

Der gesetzliche Auftrag dazu ist verbunden mit der Aufgabe der Übermittlung von Daten an Sozi- alleistungsträger, Gerichte im Zusammenhang mit einschlägigen Verfahren, Betroffene und ggf. An- gehörige sowie behandelnde Ärzte. Weiterhin wird die Verarbeitung und Nutzung der Daten zum

Zwecke der wissenschaftlichen Forschung insbe- sondere für arbeitsmedizinische und strahlenbio- logische Fragestellungen ermöglicht.

Die systematische Auswertung erfolgt in enger Kooperation mit dem Hauptverband der gewerbli- chen Berufsgenossenschaften und dem Bundesamt für Strahlenschutz.

Die Ergebnisse der epidemiologischen Auswer- tung der Patientenunterlagen zielen insbesondere auf die Bewertung beruflicher Risikofaktoren hin- sichtlich der Verursachung und Beeinflussung ar- beitsbedingter Erkrankungen.

3.7 Nationale, europäische und

internationale Regelsetzung und Normung

Das deutsche Arbeitsschutzrecht einschließlich der Vorschriften zum Inverkehrbringen von Arbeitsmit- teln wurde in den vergangenen Jahren auf der Ba- sis des EG-Rechts weitgehend neu geordnet und ergänzt. Diese noch nicht zur Gänze abgeschlosse- ne Neuordnung ist weiterhin von der BAuA zu be- gleiten.

Im Bereich des EG-Arbeitsschutzrechts ver- schiebt sich der Schwerpunkt von der Umsetzung europäischer Arbeitsschutzrichtlinien und den Ar- beitsschutz betreffender Binnenmarktrichtlinien in nationales Recht zunehmend zu Fragen der An- wendung dieser Rechtsvorschriften in der Praxis.

Dies macht in bestimmten Bereichen den Aus- bzw.

Aufbau eines untergesetzlichen Regelwerks not- wendig und erfordert die Ermittlung von Erkennt- nissen über die Anwendung und Durchsetzung der

und Bundesanzeiger.

쎲 Zusammenstellung und Veröffentlichung der GS-Prüfstellen im Bundesarbeitsblatt.

쎲 Meldung akkreditierter, zugelassener deut- scher Zertifizierungsstellen an die EU-Kom- mission und an die Mitgliedstaaten. Führung und Veröffentlichung aktueller Verzeichnis- se zugelassener europäischer Zertifizierungs- stellen.

Vorschriften, die Erarbeitung praxisbezogener Handlungshilfen und die Entwicklung geeigneter, zielgruppenorientierter Informationsangebote.

Darüber hinaus werden durch die fortschreiten- de Globalisierung neue Aufgaben im Zusammen- hang mit der internationalen Harmonisierung und den weltweiten Bestrebungen zur Angleichung der Sozialstandards zu bearbeiten sein.

Für die BAuA ergibt sich hieraus ein vielfältiges Engagement in nationalen, europäischen und in- ternationalen Gremien. National arbeitet die BAuA insbesondere in Beraterkreisen des Bundesministe- riums für Arbeit und Sozialordnung (Änderung von Richtlinien) und Bund/Länderausschüssen (Erfah- rungsaustausch) mit. Auf europäischer Ebene nimmt die Mitarbeit in EG-Gremien, die eine euro- paeinheitliche Ausgestaltung des EG-Arbeitsschutz-

(26)

25

rechtes zur Aufgabe haben, einen besonderen Stel- lenwert ein. Beispiel hierfür ist die Weiterentwick- lung der EU-Grundsätze „Risikomanagement“ und

„Risikobewertung“.

Da eine Konkretisierung der in den EG-Richtli- nien enthaltenen, allgemeinen Schutzziele, Grundsätze und unbestimmten Rechtsbegriffe zu- nehmend durch Normen erfolgt, kommt der Mit- arbeit der BAuA bei der Ausgestaltung dieser Nor- men sowohl auf nationaler aber auch auf europäischer und internationaler Ebene besondere Bedeutung zu. Diese Mitarbeit konzentriert sich einerseits auf die originär relevanten Gebiete wie Sicherheit, Gefahrstoffe, Arbeitsumgebung, Ergo- nomie und Organisation, befasst sich aber auch mit übergreifenden Themengebieten wie etwa den

sicherheitstechnischen und ergonomischen Ge- staltungsgrundlagen von Arbeitsplätzen, Arbeits- mitteln und Arbeitssystemen.

Die Gremienarbeit im Bereich „Managementsy- steme“ steht exemplarisch für die integrative Be- trachtung miteinander in Wechselwirkung stehen- der Gebiete (Arbeitsschutz, Sicherheit, Qualität, Umwelt) und ihre Bearbeitung auf verschiedenen Ebenen (national, europäisch, international).

Durch ihre Mitarbeit in internationalen Gremi- en will die Bundesanstalt dazu beitragen, über die Schaffung weltweit einheitlicher Grundsätze zu ge- währleisten, dass nur sichere und gesundheitsge- rechte Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel und Produkte in den Handel gelangen und Maßnahmen der Markt- aufsicht entbehrlicher werden.

3.8 Geschäftsführung von Ausschüssen

Das Bestreben, durch konkretisierende Regel- setzung und die Entwicklung von Praxishilfen die Anwendung der staatlichen Vorschriften zu flan- kieren, erfordert eine starke fachliche Mitarbeit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits- medizin. Die Erstellung technischer Regeln als vorrangiges Instrument der Konkretisierung des Vorschriftenwerkes erfolgt durch beim Bundes- ministerium für Arbeit und Sozialordnung ein- gerichtete Ausschüsse.

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) berät das Bundesministerium für Arbeit und Sozialord- nung in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu Gefahrstoffen einschließlich der Einstufung und Kennzeichnung. Gemäß § 52 Abs. 8 der Gefahr- stoffverordnung führt die Bundesanstalt für Ar- beitsschutz und Arbeitsmedizin die Geschäfte des Ausschusses.

Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat seine Grundlage in der Biostoffverordnung und berät das Bundesministerium für Arbeit und Sozial- ordnung in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu bio- logischen Arbeitsstoffen. Gemäß § 17 Abs. 6 der Biostoffverordnung führt die Bundesanstalt für Ar- beitsschutz und Arbeitsmedizin die Geschäfte des Ausschusses.

Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB)

Der auf der Grundlage eines Erlasses des Bundes- ministeriums für Arbeit und Sozialordnung im Fe- bruar 2000 gegründete Ausschuss, der sich aus Ver- tretern der Bauherren, der Sozialpartner, der Aufsichtsinstitutionen und Experten zusammen- setzt, berät das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in Fragen der Sicherheit und des Ge- sundheitsschutzes auf Baustellen. Die Geschäfts- führung des Ausschusses obliegt der BAuA.

Ausschuss für technische Arbeitsmittel (AtA) Der Ausschuss für technische Arbeitsmittel (AtA) hat seine Grundlage in § 8 Abs. 1 GSG und berät das BMA hinsichtlich der Durchführung dieses Geset- zes. Dem Ausschuss gehören sachverständige Per- sonen aus dem Kreis der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden der Länder, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, des Deutschen Instituts für Normung e. V., der Arbeitgeberver- einigung, der Gewerkschaften und der beteilig- ten Verbände an. Die Geschäfte des Ausschusses führt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar- beitsmedizin.

Ausschuss für Betriebssicherheit

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