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Archiv "Krieg: Genfer Konventionen" (31.01.1991)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

G

laubt man den Kommen- tierungen über die „Ab- wahl" von Hans Joachim Sewering als Präsident der Baye- rischen Landesärztekammer, dann ist in Bayern eine Ära zu Ende gegangen. In der Tat, Se- wering hat mehr als 35 Jahre amtiert, und das in unnachahm- licher Weise. Mit seinem Nach- folger Hans Hege wurde freilich kein junger Revolutionär auf den Schild gehoben, sondern ein bedachtsamer Nachfolger be- stellt. Der wird vermutlich einen anderen Stil praktizieren, aber die Rahmenbedingungen sind auch für ihn dieselben — stei- gende Arztzahlen, stagnieren- de Arzteinkommen und stetig wachsende Erwartungen der Öf- fentlichkeit an den ärztlichen Beruf. Insoweit geht also keine Ära zu Ende. Die Verhältnisse sind allemal prägender.

In Bayern fehlt freilich künftig eine Schlüsselfigur der ärztlichen Berufspolitik (sieht man davon ab, daß Sewering noch Bayerns KV-Vorsitzender ist). Sewering war nicht deshalb ein so einflußreicher ärztlicher Berufspolitiker, weil er in ein

Berufliches

MIL A■11

Bayerischer Rückzug

ansehnliches Amt gewählt wor- den war, sondern deshalb, weil er dieses Amt derart souverän ausgefüllt hat — zum Ärger sei- ner innerärztlichen Neider, die lange gegen ihn nichts ausrich- ten konnten, und zum Verdruß seiner außerärztlichen Gegner, die ihn mal bekämpften, mal mit ihm paktierten. Sewering hat drei Jahrzehnte die Sache der Ärzte mit Intelligenz, Beharr- lichkeit und Voraussicht vertre- ten. Mit Voraussicht vor allem.

Er machte bereits Vorsorgeak- tionen, als andere noch beim Motto „Vorsorgen ist besser als heilen" waren. Er kämpfte für die Einzelleistungsvergütung, als andere sich mit Pauschalen be- reits abgefunden hatten, und er verfocht neuerdings wieder (be- grenzte) Pauschalierungen, wo andere noch auf die Rückkehr zur reinen Einzelleistungsvergü- tung hoffen. Er initiierte Gut- achter- und Schlichtungsstellen,

als andere sich noch im Graben- krieg mit Juristen wähnten. Er prägte die ärztliche Weiterbil- dung, auch gegen den Wider- stand derer, die an ihren Parti- kularinteressen festhielten.

Insoweit geht eine Ära zu Ende. Bayerns Arzte werden das, so geschickt sie künftig auch vertreten werden, nicht zuletzt auf Bundesebene zu spüren be- kommen Ihnen geht es ähnlich wie der CSU, die nicht nur we- gen des Zugangs der neuen Län- der, sondern auch wegen des Abgangs eines großen Vorsit- zenden an Gewicht verloren hat.

Hans Joachim Sewering, dem Hochgestiegenen und Viel- geehrten, geht es wie vielen star- ken Persönlichkeiten. Ihnen ste- hen für den Abgang drei Mög- lichkeiten offen: zu sterben (das ist am bequemsten für alle Sei- ten), den Zeitpunkt des Rück- zugs selbst zu bestimmen (das ist für starke Politiker, die sich noch voll einsatzfähig fühlen, besonders schwer) oder abge- wählt zu werden (das ist zumeist demütigend. So auch für Sewe- ring). Die Lorbeerkränze wer- den später gewunden. NJ

M

it dem Krieg am Golf, der sich über die Golf- region auszuweiten droht, mit der steigenden Zahl verwundeter „Kombattanten", verwundeter Zivilisten und von Kriegsgefangenen rückt das an- sonsten so diskrete Internatio- nale Komitee vom Roten Kreuz wieder in den Blick. Vertreter des IKRK haben bisher vergeb- lich versucht, im Irak ihren Auf- gaben nachzukommen.

Das Komitee ist eine einma- lige, auch rechtlich merkwürdige Einrichtung. Es handelt sich um einen rein schweizerischen Ver- ein, der freilich, da in den Gen- fer Abkommen festgeschrieben, als „Völkerrechtssubjekt" gilt.

Die Idee ist, daß eine für alle Kriegsbeteiligten neutrale Partei Aufgaben übernimmt, die im In- teresse aller liegen, die aber von den Kriegsbeteiligten, da sie ja nicht miteinander sprechen und

Krieg

Genfer Konventionen

verhandeln, nicht einvernehm- lich wahrgenommen werden können. Darin liegt der eigentli- che Wert des Komitees, wenn es sich darüber hinaus auch auf in- ternationale Abkommen, eben die Genfer Konventionen, stüt- zen kann.

Auch der Irak hat die fol- genden gegenwärtig in Kraft ste- henden vier Abkommen ange- nommen. Das sind das Genfer Abkommen

• zur Verbesserung des Loses der verwundeten und kranken Streitkräfte im Felde

• zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kran- ken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See

• über die Behandlung von Kriegsgefangenen

• zum Schutz von Zivilper- sonen in Kriegszeiten

Die drei erstgenannten Ab- kommen dienen dem Schutz der außer Gefecht gesetzten oder gefangengenommenen Kampf- teilnehmer. Das vierte dem Schutz von Zivilpersonen vor Machtmißbrauch seitens des Feindes, in dessen Hand sie sich befinden.

Die Genfer Abkommen sind um so wirkungsvoller, je mehr den beteiligten Staaten daran gelegen ist, sich die Achtung der so gern berufenen und so oft mißachteten internationalen Völkergemeinschaft zu bewah- ren. Sie sind um so weniger wert, je weniger einer beteiligten Par- tei an der Achtung gelegen ist.

Im Golfkrieg zeigt sich, wer sich die Achtung bewahren will und wer nicht. DÄ

Dt. Ärztebl. 88, Heft 5, 31. Januar 1991 (1) A-257

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