• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "GLOSSE: Stich ins Wespennest?" (17.01.1991)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "GLOSSE: Stich ins Wespennest?" (17.01.1991)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Problemlos.

Bei allen Patienten.

Perenterol: Wirksame Bestandteile: 1 Kps.

enthält: 50 mg Saccharomyces boulardii. Anwen- dungsgebiete: Durchfallerkrankungen: Enteritis, Kolitis, Behandlung und Vorbeugung von Sommer- und Reisediarrhoe. Dysbiose des Darms, insbeson- dere bei Antibiotika- und Chemotherapie. Akne.

Gegenanzeigen: Sind bis jetzt nicht bekannt Nebenwirkungen: Bisher konnten keine Neben- wirkungen festgestellt werden. Perenterol kann ohne Bedenken auch Schwangeren und Säuglin- gen gegeben werden. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Die gleichzeitige Einnahme von Arzneimitteln gegen Pilzerkrankungen kann das Behandlungsergebnis mit Perenterol beein- trächtigen.

Dosierung: Soweit nicht anders verordnet, nehmen Erwachsene, Kinder und Säuglinge bei akuten Darmerkrankungen täglich 3 mal 2 Kapseln.

Zur Stoßtherapie kann die tägliche Einnahme bis auf 3 mal 4 Kapseln gesteigert werden. Bei chro- nischen Darmerkrankungen, zur Vorbeugung von Durchfällen und während ei nerAntibiotika-Therapie nehmen Erwachsene, Kinder und Säuglinge 3 mal 1 Kapsel täglich. Handelsfor-

men und Preise: OP 20 Kps.

(Ni) DM 15,45; OP 50 Kps.

(N2) DM 36,00; OP 100 Kps.

(N3) DM 66,15; Anstalts- packung.

Thiemann Arzneimittel GmbH, 4355 Waltrop. Stand 1/91

THIEMANN Arzneimittel

LESERBRIEFE

Perenterol Stoppt Diarrhoe.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

GLOSSE

Zu dem Leserbrief „Graben- krieg beenden" von Dr. Rieling in Heft 45/1990, der sich auf den „sei- te eins"-Beitrag „Nach dem Ur- laub: Fast Kreislauf' von Dr. We- ber in Heft 36/1990 bezog, antwor- tet der Verfasser:

Stich ins Wespennest?

Die Glosse ermöglicht, schonend auf einen Mißstand hinzuweisen. Und indem sie nicht persönlich decouvriert, ermöglicht sie so manchem die unauffällige Abhilfe. Das schließt offenbar nicht aus, daß sie hin und wieder zum Stich ins Wespennest gerät.

(Ob Herr Kollege Rieling dies unter einer „unprofessio- nellen" Glosse versteht?)

Ich bedaure seine mir so erstaunliche heftige Reakti- on. Denn berufliche „Gra- benkämpfe", wie er sie offen- bar erlebt, liegen und lagen mir als längst nicht mehr Be- rufstätigem sehr, sehr fern.

Dr. Wilh. E. Weber, W-6903 Neckargemünd-Dils- berg, Bannholzweg 23 SKIUNFALL

Erfahrungen eines deutschen Sportmediziners in Österreich:

Zweierlei Maß

Anläßlich eines Ski-Wo- chenendes in Lech am Arl- berg, welches ich als DSV- Bundes-Ausbilder begleitete, verletzte sich im Laufe des er- sten Tages eine Teilnehmerin am Knie. Die Schmerzen wa- ren initial nicht so groß, so daß sie ohne Abtransport durch den Rettungsdienst noch ins Hotel kommen konnte, wo ich sie am Abend untersuchte. Hierbei zeigte sich der typische Befund ei- ner medialen Kapsel-Band- verletzung mit fraglicher Me- niskusbeteiligung. Ich legte einen Salbenverband an, ord- nete Eis-Packungen an und verabreichte ein antiphlogi- stisch-analgetisches Medika- ment.

Es erübrigt sich zu erwäh- nen, daß weiteres Skifahren für die Patientin nicht mög-

lich war. Aus diesem Grund füllte ich für sie ein Formu- lar-Attest zur Vorlage bei der Liftgesellschaft aus, um die auf dem Ski-Paß erwähnte Rückerstattung der Ski-Paß- Kosten zu erreichen.

Dieses Attest wurde je- doch, als die Patientin dies dort vorlegte, abgelehnt mit dem Hinweis, es könnten nur Atteste vom ortsansässigen Arzt anerkannt werden. So begab sich die Patientin dar- aufhin zu diesem Arzt, wel- cher meine Diagnose bestä- tigte, einen neuen Salbenver- band anlegte, ein „gültiges"

Attest ausstellte und — 1100 österreichische Schilling — bar cash verlangte.

Zweierlei Maß? Abgekar- tetes Spiel? Ich finde die Ge- schichte doch immerhin inter- essant!

Dr. med. Hans-Joachim Rist, Virchowweg 5, W-7730 VS-Schwenningen

PRAXIS-ASSISTENTEN

Zu dem „sehe eins"-Beitrag

„Stein des Anstoßes?" in Heft 48/1990:

Macht keinen Sinn

Die Diskussion zu dem Thema macht überhaupt kei- nen Sinn, da der Praxis-Assi- stent unbezahlbar wird bezie- hungsweise schon unbezahl- bar ist. Man müßte die Praxis- Leistungen steigern — was man dann auch kann. Die Leistungsspitzen würden dann aber von der KV bezie- hungsweise den Kassen sofort gekappt. Die Änderung des

§ 32 der Zulassungsordnung ist längst überfällig.

Die Voraussetzungen für Kooperationsformen sind dringend zu verbessern. Stel- len Sie sich bitte in diesem Zusammenhang vor, daß es nicht möglich ist, von der KV die Zulassung für eine Appa- rategemeinschaft zu erhalten, konkret die Zulassung für das gemeinschaftliche Betrei- ben eines Dichtemeßgerätes durch mehrere Orthopäden.

Dr. med. Karl-Heinz Bergk, Cecilienstraße 3, W-5210 Troisdorf

A-74 (6) Dt. Ärztebl. 88, Heft 3, 17. Januar 1991

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Einen Schritt weiter geht ein Kollege, der die fachliche Kompetenz vieler Führungskräfte infrage stellt: „Neu ist, dass viele der in der letzten Zeit Berufe- nen das eigene

Inhaber von Arztpraxen müs- sen damit rechnen, dass alle vier Jahre durch einen Prüfer der Bundesversicherungsan- stalt für Angestellte in den Räumen der Arztpraxis oder des

Gegenanzeigen: Nor- male Konzentration von Eisen im Blut, Hämo- chromatosen, hämolytische Anämien, Infekt- und Tumoranämien, sofern nicht gleichzeitig ein Eisen- mangel

Der Boehrin- ger Ingelheim Fonds, eine Stiftung für medizinische Grundlagenforschung, hat als erste Wissenschaftsstiftung der Bundesrepublik offiziel- len Kontakt zur DDR

Solange nicht alle erdenklichen Hilfen für den Erhalt des Lebens und damit auch für die in Not ge- ratene Frau, einschließlich der Maßnahmen zur Verhü- tung unerwünschten Lebens,

Voraussetzung für eine bedarfsunabhängige Zulas- sung oder Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versor- gung als Psychologischer Psychotherapeut ist nach den Übergangsvorschriften

All jene, die auf der Suche nach einer herzhaften Alternative für die Mit- tagspause oder einer ausgewoge- nen Beilage für das Abendessen sind, sollten künftig in der

Mit Schreiben vom 17.08.2018, bei der KommAustria eingelangt am 20.08.2018, beantragte die Sky Österreich Fernsehen GmbH die Erteilung von Zulassungen zur Veranstaltung der