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Archiv "Verkehrsunfälle: Schadenersatz und andere Ansprüche" (04.09.1992)

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Academic year: 2022

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT AUTO UND VERKEHR

Verkehrsunfälle

Schadenersatz

und andere Ansprüche C H

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/x/• Einfacher geht's nicht

Protina GmbH, 8045 Ismaning

W

enn's gekracht hat, gelten die ersten Ge- danken dem Leben und der Gesundheit. Dann aber ist bereits die Frage zu klären, wer in welchem Um- fang wofür aufzukommen hat.

Klar ist, daß derjenige, den keine Schuld an dem Malheur trifft, so gestellt werden soll, als ob der Unfall nicht pas- siert wäre. Und ebenso klar ist, daß sich der Geschädigte einen Abzug beim Schaden- ersatz gefallen lassen muß, wenn er den Unfall zu einem Teil mitverursacht hat.

I

Sachschäden

Bei Unfällen mit Sach- schäden können folgende An- sprüche geltend gemacht wer- den:

• Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt;

• Reparaturkosten;

• Aufwand für einen Sachverständigen (bei einem erheblichen Schaden oder bei Streit mit der Versicherung);

• Ausgleich für die tech- nische Wertminderung am Auto, die trotz der Reparatur zurückbleibt („merkantile Wertminderung");

• anstelle der Reparatur- kosten eine Zahlung in Höhe des „Wiederbeschaffungswer- tes" des Wagens, falls die Re- paraturkosten den augen- blicklichen Wert des Wagens um 30 Prozent übersteigen;

• An- und Abmeldeko- sten plus Kosten für neue Kennzeichen nach einem To- talschaden;

• Für Telefon, Porto usw.

eine Pauschale von 30 bis 50 DM.

Während der Wagen in der Reparaturwerkstatt ist, kann der Geschädigte einen Mietwagen fahren — auf Ko- sten der Versicherung des Unfallgegners. Wegen erspar- ter eigener Betriebskosten werden vom Rechnungsbe- trag aber 15 bis 20 Prozent abgezogen. Dieser Abzug wird von vielen Versiche- rungsgesellschaften erlassen, wenn ein kleineres Fahrzeug gemietet wird. Wer keinen Mietwagen nimmt, dem steht ein „ Nutzungsausfall" zu, der

sich nach der Größe des Au- tos berechnet.

Personenschäden Hat ein Unfall zu Verlet- zungen geführt, so können folgende Ansprüche geltend gemacht werden:

• Arzt-, Krankenhaus- und andere Heilbehandlungs- kosten (natürlich nur inso- weit, als sie nicht durch ande- re Stellen, etwa die Kranken- kasse, übernommen wurden);

• orthopädische Hilfsmit- tel, Auslagen für Pflegeperso- nal;

• Verdienstausfall;

• Umschulungskosten, falls der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann;

• Aufwand für eine Haus- haltshilfe, falls eine Hausfrau ihren Haushalt nicht mehr versorgen kann — bzw. ein fi- nanzieller Ausgleich, falls keine Haushaltshilfe beschäf- tigt wird;

• bei Dauerschäden eine Rente.

I

Schmerzensgeld

„Immaterielle" Schäden werden durch das Schmer- zensgeld ausgeglichen. Es soll dem Unfallopfer Ausgleich für seine Leiden verschaffen Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzun- gen, der Dauer des Kranken- hausaufenthaltes und dem Grad der Invalidität. Auch Alter und Beruf können eine Rolle spielen, ferner das Ge- schlecht.

I

Unfall mit Todesfolge Die Versicherung hat auch die Auslagen für das Be- gräbnis zu übernehmen, wenn durch den Unfall Menschen ums Leben gekommen sind.

War der Getötete gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet,

zum Beispiel als Ehepartner, Vater, Mutter, Sohn oder Tochter, so steht den Ange- hörigen dafür ebenfalls Er- satz zu. Dasselbe gilt auch, wenn eine Hausfrau durch ei- nen Autounfall ums Leben gekommen ist. WB

Wiederverwertung steht hoch im Kurs

Recycling gewinnt in der Automobilindustrie zuneh- mend an Bedeutung. Ein neu- es Modell der Wiederverwer- tung von Altfahrzeugen stell- te jetzt die Ford-Werke AG in Köln vor: Rücknahmega- rantie bei lizenzierten Ver- tragspartnern aus der Ver- werter-Branche. Aktuelle und ältere Modelle (ab 1975) werden anhand von Werksan- leitungen demontiert, die Flüssigkeiten entsorgt, und anschließend beginnt der Ausbau einzelner Bauteile für den Wiederverkauf.

Wichtigster Aspekt bei der Demontage ist die Trennung der Autobestandteile. Mit diesem System wollen die Kölner Automobilbauer er- reichen, daß nur ein kleiner Teil eines Altfahrzeuges „auf dem Müll" landet. WZ

Dt. Ärztebl. 89, Heft 36, 4. September 1992 (87) A1-2901

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