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INTERPELLATION Eduard Rutschmann "Erstaunliche Entwicklung im Umgang mit Einwohnern"

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06-10.564

INTERPELLATION Eduard Rutschmann "Erstaunliche Entwicklung im Umgang mit Einwohnern"

Wortlaut:

"Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Referendumsabstimmung "Bebauungsplan Bosenhaldenweg, Steingrubenweg" vom 23. September 2007 konnten ein Riehener Archi- tekt und ein Einwohnerrat bei der Gemeindeverwaltung Merkwürdiges erleben. Als sie per- sönlich bei der Verwaltung nachfragten, ob sie das Modell des Bebauungsplanes Bosenhal- denweg, Steingrubenweg fotografieren dürften, wurde dies ihnen mit einer erstaunlichen Begründung untersagt.

Der Verwaltungsangestellte unterstellte den beiden, dass sie mit den selbstgemachten Bil- dern das Modell in einer verfälschten Art und Weise darstellen könnten. (Am anderen Tag bot die Verwaltung gemeindeeigene Bilder an.)

Der allgemeine Umgang des Gemeinderates und der Verwaltung gegenüber der Bevölke- rung in Riehen ist bedenklich. Obwohl ich gegen solche Äusserungen bin, wundert es mich nicht, wenn Einwohner von Riehen sich in ähnlichen Situationen zu Äusserungen wie zum Beispiel - Gemeindemafia - hinreissen lassen. Dies beunruhigt mich sehr. Sind das PRIMA- Auswirkungen?

Ich ersuche den Gemeinderat, zu den nachfolgenden Fragen Stellung zu nehmen.

1. Ist das üblich, dass von der Gemeindeverwaltung den Einwohnern von Riehen (inkl. dem Einwohnerrat) schlechte Absichten unterstellt werden?

2. Nach Aussage des Verwaltungsangestellten würde er das Anliegen dem Gemeinderat unterbreiten. Warum lässt der Gemeinderat es zu, dass bei einer so wichtigen Abstim- mung die eine Seite (der Gemeinderat) das Modell fotografieren darf und der anderen Seite (dem Referendumskomitee) der Wunsch, das Modell zu fotografieren, verweigert wird?

3. Wird da demokratisch mit den gleichen Ellen gemessen?

4. Ist dieses Vorgehen mit dem Diskriminierungsverbot (§ 8) und dem Öffentlichkeitsprinzip (§ 75) der neuen Kantonsverfassung zu vereinbaren?

Ich danke dem Gemeinderat für die Beantwortung meiner Fragen."

Eingegangen: 17. August 2007

www.riehen.ch

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Sitzung des Einwohnerrats vom 29. August 2007

Reg. Nr. 01-0201.015 06-10.564.1

Interpellation Eduard Rutschmann betreffend „Erstaunliche Entwicklung im Umgang mit Einwohnern“

Bei der nicht informierten Bevölkerung mag der vom Interpellanten skizzierte Sachverhalt Erstaunen über das behauptete Verhalten der Verwaltung auslösen. Es ist deshalb nötig, die Situation etwas ausführlicher darzustellen, als der Interpellant dies mit seinem Interpellati- onstext tut. Dies vor allem deshalb, weil er seine eigene Rolle bei der ganzen Geschichte nicht erwähnt. Die sei hier kurz dargestellt.

Es trifft zu, dass der zuständige Sachbearbeiter beim unangekündigten Besuch des mit Fo- toapparat ausgerüsteten Gesuchstellers, der mit dem Interpellanten identisch ist, im Ge- spräch angetönt hat, man könne das Modell der Bosenhalde-Überbauung so und anders fotografieren, weshalb er sich zunächst rückversichern müsse, ob er die Fotoerlaubnis er- teilen könne. Daraufhin hat der Gesuchsteller insistiert, gerade weil der Gemeinderat das Modell für seine Zwecke positiv ins Licht rücken würde, müsse er seine anders gelagerte Sicht fotografisch darstellen dürfen. Damit hat er indirekt die Bedenken des Sachbearbeiters bestätigt, dass das Referendumskomitee Fotos machen möchte, welche die Bosenhalde- Überbauung ungünstig präsentieren würden. Diese Bedenken sind nicht zuletzt schon des- halb nahe liegend, da das Referendumskomitee bereits mit den Referendumsbögen tenden- ziöse Aussagen zur Bosenhalde-Überbauung in die Welt gesetzt hat, indem es suggeriert hat, dass statt 2-geschossigen Bauten 4-geschossige Bauten zugelassen würden, obwohl heute 3 Geschosse und zusätzlich ein Sockelgeschoss zulässig sind.

Vor diesem Hintergrund und nach Rücksprache mit den politischen Instanzen hat man des- halb entschieden, dem Referendumskomitee Modellfotos zur Verfügung zu stellen. Von die- sem Angebot machte der Gesuchsteller keinen Gebrauch und drohte damit, die Sache pu- blik zu machen. Dies ist mit der vorliegenden Interpellation nun erfolgt.

Soweit zur Vorgeschichte. Es ist nun Sache jedes Einzelnen zu entscheiden, ob er das Ver- halten des betreffenden Verwaltungsmitarbeiters für bedenklich hält.

Zu den Fragen:

1. Ist es üblich, dass von der Gemeindeverwaltung den Einwohnern von Riehen (inkl.

dem Einwohnerrat) schlechte Absichten unterstellt werden?

Nein, es ist nicht üblich, dass die Verwaltung den Einwohnerinnen und Einwohnern (inkl.

dem Einwohnerrat) schlechte Absichten unterstellt. Und es ist auch nicht üblich, dass Ein-

www.riehen.ch

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Seite 2 wohnerinnen und Einwohner (inkl. dem Einwohnerrat) der Verwaltung schlechte Absichten unterstellen. Aber es kann auf beiden Seiten vorkommen, dass solche Absichten in einen Sachverhalt hinein interpretiert werden.

2. Nach Aussage des Verwaltungsangestellten würde er das Anliegen dem Gemeinde- rat unterbreiten. Warum lässt der Gemeinderat es zu, dass bei einer so wichtigen Abstimmung die eine Seite (Gemeinderat) das Modell fotografieren darf und der an- deren Seite (dem Referendumskomitee) der Wunsch, das Modell zu fotografieren, verweigert wird?

Der Gemeinderat übt sich im Abstimmungskampf zur Überbauung der Bosenhalde in gröss- ter Zurückhaltung. Er wird deshalb Modellfotos weder erstellen noch verwenden. Dem Refe- rendumskomitee entstehen durch die restriktive Haltung des Gemeinderats also keinerlei Nachteile. Auf das Angebot, dass man dem Komitee Modellfotos zur Verfügung stellen wür- de, hat dieses von sich aus verzichtet. Das Architekturmodell steht übrigens im Eigentum der Bauherrschaft und ist nicht Gegenstand der Abstimmung. Abgestimmt wird einzig über den Bebauungsplan.

3. Wird da demokratisch mit den gleichen Ellen gemessen?

Ja, es wird mit gleichen Ellen gemessen. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern das Referen- dumskomitee anders behandelt worden wäre als andere Gruppierungen.

4. Ist dieses Vorgehen mit dem Diskriminierungsverbot (§ 8) und dem Öffentlichkeits- prinzip (§ 75) der neuen Kantonsverfassung zu vereinbaren?

Es ist auch nicht ersichtlich, in welcher Hinsicht das Referendumskomitee diskriminiert wor- den sein soll. Auch das Öffentlichkeitsprinzip wurde nicht tangiert. Dieses bezieht sich auf das Einsichtsrecht in amtliche Akten, was weder vom Referendumskomitee verlangt noch von der Verwaltung eingeschränkt wurde.

Riehen, 28. August 2007

Gemeinderat Riehen

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