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INTERPELLATION Eduard Rutschmann betr. Riehener Zeitung

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10-14.580

www.riehen.ch

INTERPELLATION Eduard Rutschmann betr. Riehener Zeitung

Wortlaut:

„Die Riehener Zeitung publiziert jeweils die offiziellen Meldungen der Gemeinde Riehen.

Für diese Leistungen erhält die Riehener Zeitung bekanntlich eine jährliche Zahlung.

Ich ersuche den Gemeinderat die unten aufgeführten Fragen zu beantworten.

1. Wie hoch war die Vergütung für die Publizierung an die Riehener Zeitung im Jahr 2008 von Seiten der Gemeinde?

2. Wie hoch war die selbe Vergütung im Jahr 2010?

3. Wurde oder wird diese Vergütung an die Riehener Zeitung für das Jahr 2011 nach oben angepasst?

4. Wenn ja, wie viel?“

Eingegangen: 18. Februar 2011

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Sitzung des Einwohnerrats vom 23. Februar 2011

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.580.1

Interpellation Eduard Rutschmann betreffend Riehener Zeitung

Der Gemeinderat beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Wie hoch war die Vergütung für die Publizierung an die Riehener Zeitung im Jahr 2008 von Seiten der Gemeinde?

Unter den Begriff „Publizierung“ im Sinn der Interpellation fallen die Publikationen von amtli- chen Mitteilungen sowie Beschlüssen aus Gemeinderat und Einwohnerrat, alle Inserate der Gemeinde und ihrer Institutionen sowie die Auszüge aus dem Kantonsblatt, soweit diese die Gemeinde betreffen. Dafür bezahlte die Gemeinde 2008 CHF 80'000 zuzüglich Mehr- wertsteuer.

2. Wie hoch war dieselbe Vergütung im Jahr 2010?

Die Vergütung betrug 2010 rund CHF 100’000 zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Riehener Zei- tung konnte nachweisen, dass insbesondere das Inseratevolumen, aber auch die Publikati- onen der Beschlüsse umfangmässig stetig zugenommen haben. Seit dem Jahr 2002 ist eine Steigerung um über 50 % zu verzeichnen. Gemeinde und RZ sind übereingekommen, diese Mehrleistung mit einem Mehrpreis von 20 % abzugelten.

3. Wurde oder wird diese Vergütung an die Riehener Zeitung für das Jahr 2011 nach oben angepasst?

Nein, die Pauschalabgeltung für Publikationen bleibt bei CHF 100'000. Eine kleine Erhöhung ergibt sich aber aus dem höheren Mehrwertsteuersatz, der seit dem 1. Januar 2011 gilt.

4. Wenn ja, wie viel?

Frage 3 wurde mit Nein beantwortet.

Riehen, 22. Februar 2011

Gemeinderat Riehen

www.riehen.ch

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