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Interpellation betreffend Neubesetzung Ratssekretariat

Der Gemeinderat (im Unterschied zum Grossen Rat unterstehen in Riehen die sogenannten Parlamentsdienste der Exekutive) hat 2013 zur Entlastung des Gemeindeverwalters die Teil­

zeitstelle eines/einer Ratssekretärin (juristisches Sekretariat des Einwohnerrats) geschaffen und mit der Person von Frau Christ besetzt. Vor der Einsetzung von Frau Christ hatten die Frak- tionspräsidentlnnen und das Ratsbüro die Gelegenheit konkrete Fragen u.a. über die politi­

schen Tätigkeiten von Frau Christ zu stellen. Sowohl die Mitgliedschaft in einer Partei als auch die Einsitznahme im Grossen Rat wurde als unproblematisch erachtet.

An der ER-Sitzung im August mussten die Mitglieder des Rates mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen, dass der Gemeinderat beschlossen hat auf die Mitarbeit von Frau Christ als Ratssek­

retärin zu verzichten. Unverständlich für die Mitglieder des Einwohnerrates war es ebenfalls, dass der Gemeinderat auf eine anständige Verabschiedung von Frau Christ verzichtet hat. Für Aussenstehende wurde der Eindruck erweckt, dass die personellen Aenderungen überhastet vollzogen wurden.

Der Unterzeichnende bittet den Gemeinderat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Aus welchem Grund wurde die Stelle des Ratssekretariats neu besetzt?

2. Warum wurde nicht bereits bei der Umstrukturierung der Verwaltungsleitung über die Stelle der Ratssekretärin diskutiert und entschieden?

3. Wie ist das Thema der Neubesetzung des Ratssekretariats auf die Gemeinderatstraktanden- liste gekommen und innert welcher Zeit?

4. Was genau hat der Gemeinderat betr. Neubesetzung der Stelle an seiner Sitzung entschie­

den?

5. Hat es für den Gemeinderat bei der Neubesetzung des Ratssekretariats eine Rolle gespielt, dass

a) die Ratssekretärin im Grossen Rat politisiert b) als Parteipräsidentin fungiert hat

6. Gab es aus seiner Sicht mit den genannten Funktionen Loyalitätskonflikte mit der Stellung als Ratssekretärin? Wenn ja, in welchen Bereichen?

7. Gab es Einflussnahmeversuche von Parteien oder anderen Gremien auf die vollzogenen Ver­

änderungen des Ratssekretariats?

8. Wann und in welcher Funktion erachtet der Gemeinderat die Mitwirkung eines ihrer Ange­

stellten in einem kantonalen oder im nationalen Parlament, resp. im Parlament oder in der Exekutive einer anderen Gemeinde als unvereinbar oder problematisch?

9. Wann und in welcher Funktion erachtet der Gemeinderat die Mitwirkung eines ihrer Exeku­

tivmitglieder als unvereinbar oder problematisch?

10. Erachtet der Gemeinderat sein Vorgehen in der Umstrukturierung des Sekretariats in Bezug auf das Personal als vorbildlich? Würde er zukünftig in der ni^irhpn Art vnrgphen?

Heinz Oehen, SP

Riehen, 19.10.16

An: ^ ^Bearbeitung

Bern. / Frist:

ir. Erledig.

• z.K.

2 Ol Okt. 2016

FF:

Bern. / Frist:

Bearbeitung

dir. Erledig.

• z.K.

1 Reg. Nr.

K°p;

Gemeinde Riehen

Kop:

Vis:

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