• Keine Ergebnisse gefunden

VA-200807-WIS-Hydroxychloroquin-Aufhebung-BfArm-Vorgaben

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VA-200807-WIS-Hydroxychloroquin-Aufhebung-BfArm-Vorgaben"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen

LANR : «LANR»

Arzneimittel

Stand: 7. August 2020

iStockphoto.com/deliormanli

Hydroxychloroquin - Aufhebung der Vorgaben

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seine Vorgaben für die Anwendung von Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln aufgehoben. Die Vorgaben waren am 3. April 2020 zur Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker erlassen worden. Wir informierten Sie am 6. April und 7. Mai (Aktualisierung) darüber.

Das BfArM informiert darüber, dass nach einem einmalig überdurchschnittlich hohen Abga- bewert im 1. Quartal 2020 wieder die durchschnittlichen Warenmengen bereitstehen. Die Nachfrage im Zusammenhang mit klinischen Prüfungen stellt zwischenzeitlich eine zu ver- nachlässigende Größe dar. Hinweise auf eine eingeschränkte Verfügbarkeit oder Beeinträch- tigung der Patientenversorgung liegen indessen nicht mehr vor. Somit müssten die erlasse- nen Regelungen und Empfehlungen nicht länger aufrechterhalten werden.

Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen - als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular unter www.kvb.de/Beratung einen Rückrufwunsch.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

vir/Paritaprevir/Ritonavir plus Dasabuvir (ggf. plus Ribavirin) Zusatznutzen nicht belegt Patienten mit kompensierter Zirrhose: Ledipasvir/Sofosbuvir Zusatznutzen nicht belegt

Alle übrigen Patienten ohne die entsprechende Konstellation sollen bei noch nicht durchge- führter Impfung mit einem der zwei trivalenten Vertragsimpfstoffe versorgt werden, um nicht

 in den letzten 12 Monaten mindestens zwei unabhängige, dokumentierte schwere Asthmaexazerbationen, die mit systemischen Kortikosteroiden be- handelt wurden, oder.. 

Diese Verordnungseinschränkung wurde vom G-BA damit begründet, dass bei Hyperlipidä- mie, ausgenommen zur Sekundärprävention, Maßnahmen zu Änderung der Lebensweise

Wir empfehlen grundsätzlich eine Wirkstoffverordnung ohne aut-idem anzukreuzen, sowohl für den Fall, dass Sie ein anderes nicht zurückgerufenenes Valsartan-Präparat verordnen

In der Zeile zum Wirkstoff „G 04 BE 08 Tadalafil“ in der Spalte „Fertigarzneimittel, alle Wirk- stärken“ nach dem Fertigarzneimittelnamen „CIALIS“ die Wörter „alle

Die Aufhebung der Verordnungseinschränkung erfolgt vor dem Hintergrund, dass aktuell kein weiterer Regelungsbedarf in Bezug auf die konkreten Regelungsinhalte der

 Motilitätshemmer nach kolorektalen Resektionen in der post-operativen Adaptations- phase oder bei schweren und länger andauernden Diarrhöen, auch wenn diese therapie- induziert