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Anpassung der Seewasserstraße „Nördlicher Peenestrom“

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Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund

Anpassung der Seewasserstraße „Nördlicher Peenestrom“

Anpassung der Seewasserstraße „Nördlicher Peenestrom“

Anpassung der Seewasserstraße „Nördlicher Peenestrom“

Anpassung der Seewasserstraße „Nördlicher Peenestrom“

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Umweltverträglichkeitsstudie

Projekt-Nr.: 17203-00

Fertigstellung: November 2007

Geschäftsführer: Dipl.-Geogr. Synke Ahlmeyer

Projektleiter: Dipl.- Umweltwiss. Katharina Burmeister

Fachbearbeiter: Dipl.-Geol. Hagen Bauerhorst Dipl.-Biol. Peter Feuerpfeil Dr. rer. nat. Silke Freitag Dr. rer. nat. Martin Heindl Dipl.-Phys. Rainer Horenburg Dipl.-Geogr. Jana Kwasniowski Dipl.-Geogr. Catrin Lippold Dipl.-Ing. Frauke Schellhammer

Karten/Grafik: Dipl.-Kartographin Ulrike Assmann Sieglinde Küchler (Grafik) Sabine Willmann (Grafik)

Regionalplanung

Umweltplanung

Landschaftsarchitektur

Landschaftsökologie

Wasserbau

Immissionsschutz

UmweltPlan GmbH Stralsund info@umweltplan.de www. umweltplan.de

Sitz Hansestadt Stralsund Tribseer Damm 2 18437 Stralsund Tel. +49 38 31/61 08-0 Fax +49 38 31/61 08-49

Niederlassung Güstrow Speicherstraße 1b 18273 Güstrow Tel. +49 38 43/46 45-0 Fax +49 38 43/46 45-29

Geschäftsführer Dipl.-Geogr. S. Ahlmeyer Dipl.-Ing. K. Freudenberg Dipl.-Phys. R. Horenburg

Qualitätsmanagement Zertifiziert nach:

DIN EN 9001:2000 TÜV CERT Nr.

01 100 010689

(2)

Inhaltsverzeichnis

1 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen der UVS ...16

1.1 Anlass...16

1.2 Träger des Vorhabens ...16

1.3 Rechtliche Grundlagen ...16

1.4 Aufgabe und rechtliche Grundlagen der Umweltuntersuchungen...17

1.5 Ergebnisse des Scoping-Termins nach § 5 UVPG...19

2 Beschreibung des Vorhabens ...19

2.1 Historie ...19

2.2 Begründung des Vorhabens ...20

2.3 Darstellung der wichtigsten, vom Vorhabensträger geprüften Varianten und wesentliche Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen nach § 6 Abs. 3 Nr. 5 UVPG...21

2.4 Beschreibung der zu untersuchenden Vorhabensvarianten nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 und § 6 Abs. 4 Nr. 1 und 2 UVPG ...23

2.4.1 Ausbauquerschnitt ...23

2.4.2 Umfang der Baumaßnahme ...25

2.4.3 Baggermaßnahme und Baggergutverbringung...25

2.4.4 Unterhaltungsmaßnahmen...27

2.4.5 Bauzeit...27

2.5 Umwelterhebliche Wirkungen des Vorhabens...28

2.5.1 Baubedingte Wirkungen...28

2.5.2 Anlagenbedingte Wirkungen ...29

2.5.3 Betriebsbedingte Wirkungen sowie Folgewirkungen ...29

2.6 Untersuchungsinhalte und methodisches Vorgehen ...30

2.7 Abgrenzung des Untersuchungsraumes ...34

(3)

2.8 Kurzcharakteristik des Untersuchungsraumes ...35

2.9 Schutzgebiete...38

2.10 Relevante Zielaussagen übergeordneter Planungen ...39

3 Bestand und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile nach § 6 Abs. 3 Nr. 4 UVPG und Ermittlung der Auswirkungen auf die Schutzgüter...41

3.1 Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ...41

3.1.1 Bestandsanalyse...41

3.1.2 Bestandsbewertung ...46

3.1.3 Erfassung und Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Mensch ...48

3.1.3.1 Beschreibung der Auswirkungen...48

3.1.3.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Auswirkungen...51

3.1.3.3 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und Vergleich der Varianten...52

3.2 Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt...55

3.2.1 Bestandsanalyse der Biotoptypen des Untersuchungsraumes...55

3.2.1.1 Marine Biotoptypen ...55

3.2.1.2 Terrestrische und semiterrestrische Biotoptypen...58

3.2.2 Bestand ausgewählter Tiergruppen/Tierarten sowie Pflanzen...65

3.2.2.1 Makrozoobenthos...65

3.2.2.2 Makrophytobenthos...71

3.2.2.3 Fische und Rundmäuler ...73

3.2.2.4 Vögel...77

3.2.2.5 Fischotter, Biber, Kegelrobbe ...84

3.2.3 Bewertung der Biotoptypen des Untersuchungsraumes...85

3.2.4 Bewertung der Lebensraumfunktion des Untersuchungsgebietes für ausgewählte Tier- und Pflanzengruppen ...89

(4)

3.2.4.1 Makrozoobenthos...89

3.2.4.2 Makrophytobenthos...89

3.2.4.3 Fische ...89

3.2.4.4 Vögel...90

3.2.4.5 Fischotter, Biber, Kegelrobbe ...92

3.2.5 Zusammenfassende Bewertung der ökologischen Funktion des Untersuchungsraumes ...92

3.2.6 Landschaftliche Freiräume ...95

3.2.7 Biologische Vielfalt ...95

3.2.8 Erfassung und Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf Pflanzen, Tiere und Biotoptypen ...97

3.2.8.1 Beschreibung der Auswirkungen...97

3.2.8.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Auswirkungen...129

3.2.8.3 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere ...130

3.2.8.4 Zusammenfassende Darstellung der FFH-Verträglichkeitsprüfungen...146

3.2.8.5 Zusammenfassende Darstellung der Untersuchungen zur Betroffenheit besonders und streng geschützter Arten nach § 42 BNatSchG...152

3.3 Schutzgut Boden und Relief...156

3.3.1 Bestandsanalyse...156

3.3.1.1 Geologische Entwicklung ...156

3.3.1.2 Beschreibung des Bestands...156

3.3.2 Bestands- und Empfindlichkeitsbewertung...165

3.3.3 Erfassung und Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Boden ...172

3.3.3.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Auswirkungen ...176

3.3.3.2 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden und Variantenvergleich ...176

(5)

3.4 Schutzgut Wasser...179

3.4.1 Bestandsanalyse...179

3.4.1.1 Grundwasser...179

3.4.1.2 Oberflächengewässer ...180

3.4.2 Bestands- und Empfindlichkeitsbewertung...188

3.4.2.1 Beurteilung der Küstengewässer nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)...190

3.4.3 Erfassung und Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser ...191

3.4.3.1 Beschreibung der Auswirkungen...191

3.4.3.2 Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung von Auswirkungen ...198

3.4.3.3 Zusammenfassende Darstellung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser...198

3.5 Schutzgüter Klima und Luft...201

3.5.1 Bestandsanalyse und Bewertung Klima/Luft ...201

3.5.1.1 Makro- und mesoklimatische Einordnung (Landschaftsklima) und allgemeine Klimacharakterisierung...201

3.5.1.2 Lokalklimatische Verhältnisse ...204

3.5.1.3 Luftgüte und Vorbelastungen ...206

3.5.2 Erfassung und Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Klima und Luft...208

3.5.2.1 Beschreibung der Auswirkungen...208

3.5.2.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Auswirkungen...209

3.5.2.3 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft ...209

3.6 Schutzgut Landschaftsbild ...212

3.6.1 Bestandsanalyse...212

3.6.2 Bestandsbewertung ...215

(6)

3.6.3 Erfassung und Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen des

Vorhabens auf das Schutzgut Landschaftsbild...217

3.6.3.1 Beschreibung der Auswirkungen...217

3.6.3.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Auswirkungen...220

3.6.3.3 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und Vergleich der Varianten...220

3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ...223

3.7.1 Bestandsanalyse und Bewertung Kulturgüter...223

3.7.2 Bestandsanalyse und Bewertung Sachgüter sowie sonstige Nutzungen...224

3.7.2.1 Fischereiwirtschaftliche Nutzung ...224

3.7.2.2 Sonstige Sachgüter...228

3.7.2.3 Sonstige Nutzungen – Wasserwirtschaftliche Nutzungen/Schifffahrt ...228

3.7.3 Erfassung und Beurteilung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter ...230

3.7.3.1 Beschreibung der Auswirkungen...230

3.7.3.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Auswirkungen...232

3.7.3.3 Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter ...233

3.8 Ökosystemare Wechselwirkungen...237

3.8.1 Wechselwirkungen nach § 2 UVPG ...237

3.8.2 Summationswirkungen...242

Auswahl der berücksichtigten Pläne und Projekte und Prognose kumulativer Wirkungen...242

4 Variantenvergleich ...244

4.1 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes mit und ohne Verwirklichung des Vorhabens ...244

4.2 Vergleich der Ausbauvarianten 1 und 2 ...247

5 Gesamtbewertung des Vorhabens ...248

(7)

5.1 Zusammenfassende Darstellung der entscheidungserheblichen Auswirkungen der Vorzugsvariante und Darstellung der Vermeidungs- und

Minderungsmaßnahmen ...248

5.2 Möglichkeiten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 6 Abs. 3 Nr. 2...252

6 Hinweise auf Probleme und Defizite nach § 6 Abs. 4 Nr. 3 UVPG...253

7 Quellenverzeichnis...254

Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Baggermengenermittlung (Daten: WSA 2007)... 27

Tabelle 2: Baubedingte Wirkfaktoren ... 28

Tabelle 3: Anlagenbedingte Wirkfaktoren... 29

Tabelle 4: Betriebsbedingte Wirkfaktoren/Folgewirkungen... 29

Tabelle 5: Untersuchungsräume für die Schutzgüter der UVS ... 35

Tabelle 6: Schutzgebiete im Untersuchungsraum ... 38

Tabelle 7: Verzeichnis der Flächen mit Wohn- und Wohnumfeldfunktionen im Untersuchungsgebiet... 41

Tabelle 8: Bestandsbewertung der Wohn-/Wohnumfeld-, Erholungs-/Freizeitfunktion... 46

Tabelle 9: Bewertung der Empfindlichkeit des Schutzgutes Mensch gegenüber Schall- und Schadstoffimmissionen ... 47

Tabelle 10: Bau-Abschnitte mit zu prüfendem Bedarf schallmindernder Maßnahmen gem. AVV Baulärm bei Richtwertüberschreitung (tags/nachts) und Einwirkzeit von mehr als 10 Tagen ... 51

Tabelle 11: Übersicht zur Konfliktanalyse und –bewertung des Schutzgutes Mensch und menschliche Gesundheit... 53

Tabelle 12: FFH-Lebensraumtypen - marine Bereiche ... 58

Tabelle 13: Terrestrische und semiterrestrische Biotope im Untersuchungsraum ... 60

Tabelle 14: FFH-Lebensraumtypen der terrestrischen Bereiche des Untersuchungsraumes... 64

Tabelle 15: Gesamtartenliste und Einordnung nach Rote Liste M-V/D aller angetroffenen Makrozoobenthosarten und -gruppen (verändert nach IfAÖ 2007) ... 65

Tabelle 16: Substrate und Indikatorarten... 68

Tabelle 17: Artenliste der angetroffenen Makrophytobenthosarten (nach IfAÖ 2005)... 71

(8)

Tabelle 18: Rundmäuler und Fischarten im Greifswalder Bodden und im Peenestrom

(verändert nach WINKLER 1994) ... 73

Tabelle 19: Laichschongebiete (Karte 3)... 75

Tabelle 20: Rote Liste Arten (nach FRICKE et al. 1996) - und FFH Anhang II Arten der Rundmäuler und Fische im Greifswalder Bodden und Peenestrom ... 76

Tabelle 21: Brutbestand gefährdeter Arten auf dem Großen Wotig im Jahr 2006... 77

Tabelle 22: Brutbestand röhrichtbewohnender Arten entlang des Nördlichen Peenestroms im Jahr 2006... 77

Tabelle 23: Relative Rastbestände im Bereich KS 527/ Landtief und KS 551... 84

Tabelle 24: Bewertung der marinen Biotoptypen des Untersuchungsraumes... 85

Tabelle 25: Bewertung der terrestrischen und semiterrestrischen Biotope des Untersuchungsraumes... 87

Tabelle 26: Bewertung der Rastfunktionen des Untersuchungsraumes ... 91

Tabelle 27: Bewertung der ökologischen Funktion des Untersuchungsraumes unterteilt nach Artengruppen ... 93

Tabelle 28: Ausbaggerungsbedingter temporärer Funktionsverlust von Biotopfläche... 99

Tabelle 29: Temporärer Funktionsverlust im Bereich der Klappstellen 517 und 527 ... 99

Tabelle 30: Bauabschnitte mit ausbaubedingtem Substratwechsel/ Wechsel des Biotoptyps... 100

Tabelle 31: Bauzeitenregelung (graue Felder = Ausschluss der Bautätigkeiten) ... 109

Tabelle 32: Übersicht zur Konfliktanalyse und -bewertung Biotoptypen... 131

Tabelle 33: Auswirkungen des Vorhabens Fahrrinnenanpassung Nördlicher Peenestrom auf das Makrozoobenthos ... 136

Tabelle 34: Auswirkungen des Vorhabens Fahrrinnenanpassung Nördlicher Peenestrom auf die Ichthyofauna ... 137

Tabelle 35: Übersicht zur Konfliktanalyse und –bewertung des Schutzgutes Vögel ... 138

Tabelle 36: Auswirkungen des Vorhabens Fahrrinnenanpassung Nördlicher Peenestrom auf Säugetiere ... 143

Tabelle 37: Zusammenfassung der FFH-VP zu den FFH-Gebieten ... 147

Tabelle 38: Zusammenfassung der FFH-VP zu den Vogelschutzgebieten ... 149

Tabelle 39: Überblick zur geprüften Artenkulisse ... 152

Tabelle 40: Beschreibung Oberflächensedimente (Bereich der Vertiefung)... 160

Tabelle 41: Beschreibung Oberflächensedimente Osttief (Ost, PN 1 bis O 2) (Var. 1) ... 162

Tabelle 42: Beschreibung Oberflächensedimente Loch, Osttief (West, PN 1 bis O30) (Var. 2) ... 162

(9)

Tabelle 43: Bestands- und Empfindlichkeitsbewertung der Böden im landseitigen Untersuchungsraum ... 165 Tabelle 44: Schwermetalle im Feinsediment ... 167 Tabelle 45: Einordnung der Sedimente der Fahrrinne des Peenstromes und der

vorgelagerten Küstengewässer hinsichtlich ihrer stofflichen Eigenschaften nach BFG (2007) ... 168 Tabelle 46: Zuordnung der Sedimente der Klappstellen hinsichtlich ihrer stofflichen

Eigenschaften nach BFG 2007 ... 170 Tabelle 47: Gesamtbewertung Boden/Sedimente ... 172 Tabelle 48: Bauabschnitte mit ausbaubedingtem Substratwechsel ... 173 Tabelle 49: Übersicht zur Konfliktanalyse und –bewertung des Schutzgutes Boden /

Sediment ... 177 Tabelle 50: Statistik der Strömungen ohne den Anteil der Stromstillen (v ≤ 3cm/s)

(November - Dezember 2005, nach WSA 2007b)... 181 Tabelle 51: Wassergüte des Peenestromes und Achterwassers (LUNG 2004, Daten:

LUNG M-V 2007)... 184 Tabelle 52: Salzgehalte im Oberflächenwasser von Peenestrom und Kleinem Haff,

Mittelwerte und Spannweiten in psu (BACHOR 2005)... 186 Tabelle 53: Wassergüte des Greifswalder Boddens (LUNG 2004, Daten: LUNG M-V

2007) ... 187 Tabelle 54: Wassergüte Pommersche Buch /Ostsee (LUNG 2004, Daten: LUNG M-V

2007) ... 188 Tabelle 55: Gesamtbewertung der marinen Bereiche des Untersuchungsraumes ... 189 Tabelle 56: Übersicht der ausbaubedingten Änderung der max.

Strömungsgeschwindigkeit (aus BAW 2007, Anlage G.7 zur Planfeststellung). ... 194 Tabelle 57: Übersicht der ausbaubedingten Änderung der Kenngrößen des

Wasserstands (aus BAW 2007, Anlage G.7 zur Planfeststellung)... 194 Tabelle 58: Übersicht der ausbaubedingten Änderung der Kenngrößen des Salzgehalts

(aus BAW 2007, Anlage G.7 zur Planfeststellung)... 195 Tabelle 59: Übersicht zur Konfliktanalyse und –bewertung des Schutzgutes Wasser ... 199 Tabelle 60: Mittlere Temperaturverhältnisse an der Station Greifwald (Reihe 1961-90

und Reihe 1951-80) und der Station Zinnowitz (Reihe 1951-80)... 202 Tabelle 61: Mittlere Niederschlagsverhältnisse an der Stationen Greifswald, Wolgast

und Zinnowitz (Reihe 1961-90)... 203 Tabelle 62: Bestand und Bewertung der Klimatopgefüge im Untersuchungsraum ... 205

(10)

Tabelle 63: Übersicht zur Konfliktanalyse und –bewertung der Schutzgüter Klima/Luft.... 210 Tabelle 64: Gesamtbewertung der Landschaftsbildräume/Stadtbildräume ... 217 Tabelle 65: Übersicht zur Konfliktanalyse und –bewertung des Schutzgutes

Landschaftsbild... 221 Tabelle 66: Bestand und Bewertung Kulturgüter ... 223 Tabelle 67: Identitätsmaße der Fracht- und Tankschiffe Wolgast 2002 (PLANCO 2005) . 228 Tabelle 68: Schifffahrtsbewegungen im Raum Wolgast (ohne Sportboote) für

1999/2000/2001... 229 Tabelle 69: Übersicht zur Konfliktanalyse und –bewertung des Schutzgutes Kultur- und

Sachgüter sowie sonstige Nutzungen... 235 Tabelle 70: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen... 237 Tabelle 71: Projekt-Umwelt-Matrix ... 241 Tabelle 72: Zu berücksichtigende Pläne und Projekte und deren kumulative Wirkungen

im Zusammenhang mit dem Vorhaben ... 242 Tabelle 73: Variantenvergleich mit und ohne Verwirklichung des Vorhabens... 244 Tabelle 74: Übersicht der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie

verbleibende entscheidungserhebliche Auswirkungen der Vorzugsvariante .. 249

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Geprüfte Varianten des Vorhabensträgers (WSA 2007; Unterlage A.1)... 22 Abbildung 2: Überblick zu den Baggerabschnitten anhand von Peildaten des WSA (2007)... 24 Abbildung 3: Klappstellen... 26 Abbildung 4: Bestandsdarstellung zum Untersuchungsgebiet für die Klappstelle 527 aus

UMWELTPLAN (1996)... 164 Abbildung 5: Messstellen der Wassergütedaten im Bereich des Peenestromes... 166 Abbildung 6: Entgegengesetzte Strömungsrichtungen im Wasserkörper, Wolgast,

Messungen 1 m über Grund (Sohle) und bei Mittelwasser 3 m unter Wasseroberfläche (nach WSA 2007b)... 182 Abbildung 7: Strömungen,Nettotransportrichtung und Sedimentverhältnisse BOBERTZ

(2000)... 183 Abbildung 8: Sichttiefe im Peenestrom in den Jahren 2005 - 2006 (Daten: LUNG M-V)... 185 Abbildung 9: Salzgehalte (psu) an ausgewählten Gütemessstellen im Peenestrom im

Zeitraum 2004 – 2006 (Daten: LUNG M-V 2007)... 186 Abbildung 10: Verteilung der Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten an der Station

Greifswald (Reihe 1947-84) ... 203

(11)

Abbildung 11: Hauptsächlich gefangene Nutzfischarten und Anlandemengen der Berufsfischerei im Peenestrom-Achterwasser 2006 (LALLF 2007) ... 225 Abbildung 12: Weitere Nutzfischarten und Anlandemengen der Berufsfischerei im

Peenestrom-Achterwasser 2006 (LALLF 2007) ... 226 Abbildung 13: Anlandemengen der Berufsfischerei im Greifswalder Bodden (WSA

STRALSUND 2004) ... 226 Abbildung 14: Anlandemengen der Berufsfischerei im Greifswalder Bodden 2001 nach

Fischarten (außer Hering) (WSA STRALSUND 2004)... 227 Anhang

Anlage 1: Kartenteil

Karte Bezeichnung Maßstab

1.1 - 1.2 Boden/ Wasser - Bestand und Bewertung 1 : 25.000

2.1 - 2.2 Biotope - Bestand und Bewertung 1 : 25.000

3.1 - 3.2 Schutzgebiete/ Tierlebensräume - Bestand und Bewertung 1 : 25.000

4.1 - 4.2 Mensch - Bestand und Bewertung 1 : 25.000

5.1 - 5.2 Kultur-/ Sachgüter/Landschaftsbild/ Klima/ Luft - Bestand und Bewertung

1 : 25.000

6.1 - 6.2 Wesentliche Umweltauswirkungen 1 : 25.000

Anlage 2 – Rechtsvorschriften im Rahmen der UVS

Anlage 3 – Schutzgutbezogenen Methodik der Bestandserfassung und –bewertung Anlage 4 – weitere Unterlagen

4.1 Bewertung vorhabensbedingter Luftschadstoffimmissionen im Untersuchungsgebiet auf der Grundlage von Literaturdaten

4.2 Ermittlung und Bewertung möglicher Änderungen der Lärmbelastung während der Bauzeit sowie möglicher langfristiger Lärmbelastungen

4.3 Positivwirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz

4.4 Darstellung und Bewertung der Wirkungen des Vorhabens auf das Phyto- und Zoo- plankton

B.2 – Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Ergebnisse der UVS nach

§ 6 Abs. 3 UVPG

(12)

Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz

Anl. Anlage

Art. Artikel

AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift

B Bundesstraße

BauGB Baugesetzbuch

BauNVO Baunutzungsverordnung

BAW Bundesanstalt für Wasserbau

BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz

BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Bearb. Bearbeitung

BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz

BfN Bundesamt für Naturschutz

BGBl. Bundesgesetzblatt

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchV Bundesimmissionsschutz-Verordnung BLABAK Bund-/Länder-Arbeitskreis „Baggergut Küste“

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung BMVBW Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

BNatSchGNeuregG Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung der Neuregelung

B-Plan Bebauungsplan

BRD Bundesrepublik Deutschland

bspw. beispielsweise

BVA Bundesverwaltungsamt

BVWP Bundesverkehrswegeplan

bzw. beziehungsweise

ca. cirka

cm Zentimeter

CO2 Kohlendioxyd

d. h. das heißt

dB Dezibel

dB(A) Dezibel (A-bewerteter Schalldruckpegel)

DDR Deutsche Demokratische Republik

DDT Dichlor-diphenyl-trichloräthan

DE EU-Abkürzung für Deutschland

DIN Deutsches Industrie Norm

DSchG M-V Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmale Mecklenburg-Vorpommern DTV Durchschnittlicher Täglicher Verkehr

DWD Deutscher Wetterdienst

EMAU Ernst-Moritz-Ardt-Universität

(13)

et al. und andere

EU Europäische Union

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

Fa. Firma

ff. folgende

FFH Fauna-Flora-Habitat

FFH-LRT Lebensraumtyp des Anhangs I der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie FFH-Richtlinie Flora-Fauna-Habitate-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)

FFH-RL Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie

FFH-VP Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung FFH-VU Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsuntersuchung

FNP Flächennutzungsplan

GB Greifswalder Bodden

GE Gewerbegebiete

ggf. gegebenenfalls

GIRL Geruchsimmissionsrichtlinie

GIS Geografisches Informationssystem

GLA Geologisches Landesamt

GLRP Gutachterlicher Landschaftsrahmenplan

GuD Gas- und Dampfturbinen

GVE Großvieheinheiten

GVOBl. Gesetz- und Verordnungsblatt

GW Grundwasser

GWL Grundwasserleiter

ha Hektar

HABAK Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Küstenbereich

HzE Hinweise zur Eingriffsregelung

i. A. im Allgemeinen

i. d. R. in der Regel

IfAÖ Institut für Angewandte Ökologie, Neu-Broderstorf

INTERREG Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Förde- rung der Zusammenarbeit

IRW Immissionsrichtwert

K Kreisstraße

Kap. Kapitel

km Kilometer

KW Kalenderwoche

LAGA Länderarbeitsgemeinschaft

LALLF Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg- Vorpommern

LaStV Lastenverordnung

LAUN Landesamt für Umwelt und Natur

LAWA Länderarbeitsgemeinschaft Wasser

LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan

(14)

LEP Landesentwicklungsprogramm

LFG Landesamt für Geologie

LFischG M-V Landesfischereigesetz Mecklenburg-Vorpommern

LINFOS Landesinformationssystem

LJagdG M-V Landesjagdgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Lkw Lastkraftwagen

LNatG M-V Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern

LP Liegeplätze

LPlG Landesplanungsgesetz

LRT Lebensraumtyp

LSG Landschaftsschutzgebiet

LSUPUG Landes-Strategische Umweltprüfung-Richtlinien-Umsetzungsgesetz

lt. laut

LUNG Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

LUNG M-V Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern

LVO Landesverordnung

LWaG Landeswassergesetz

LWaG M-V Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern

LWaldG Landeswaldgesetz

M Mischgebiete

m/s Meter/Sekunde

MABL M-V Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern

max. maximal

Mio. Millionen

MKW Mineralölkohlenwasserstoffe

M-V Mecklenburg-Vorpommern

M-V/D Mecklenburg-Vorpommern/Deutschland

N Nord(en)

NN Normal-Null

NO Nordost

NP Naturpark

Nr. Nummer

NSG Naturschutzgebiet

O Ost(en)

O Infrastruktureinrichtungen

o. ä. oder ähnlich

o. g. oben genannt

OAMV Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern

östl. östlich

OT Ortsteil

p. a. pro Jahr

PAK Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

PEPL Pflege- und Entwicklungsplan

(15)

Pkw Personenkraftwagen

PN Tonnenbezeichnung

pSCI vorgeschlagenes Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung psu Einheit für den Salzgehalt (practical salinity unit)

RAS-LG Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftsgestaltung

rd. rund

REP Regionales Raumentwicklungsprogramm

RHK Land-Reitgrasflure

RL Rote Liste

RL MV Rote Liste Mecklenburg-Vorpommern

RL O Rote Liste Ostsee

ROG Raumordnungsgesetz

RoV Raumordnungsverordnung

RPV Raumplanungsverordnung

RROP Regionales Raumordnungsprogramm

SB Stadtbild

s. siehe

s. a. siehe auch

s. o. siehe oben

s. u. siehe unten

SO Sondergebiete

sog. sogenannte

SPA Special Protection Area - Besonderes Schutzgebiet (BSG) StAUN Staatliches Amt für Umwelt und Natur

StrWG – MV Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern

SUP Strategische Umweltprüfung

SUPG Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung

SW Südwest(en)

syn. synonym zu

t Tonnen

T Tiefe

TA-Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA-Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TBT Tri-butyl-tin (Organozinnverbindung)

TdV Träger des Vorhabens

TEU TEU Containerschiff

Tm³ Tausend Kubikmeter

TOC Gesamter organisch gebundener Kohlenstoff (total organic carbon)

Tt Tausend Tonnen

Tt/a Tausend Tonnen/Jahr

tw. Teilweise

TWSZ Trinkwasserschutzzone

u. a. unter anderem

(16)

u. g. unten genannt

u. NN unter Normal-Null

ü. HN über Höhen-Null

ü. NN über Normal-Null

u. U. unter Umständen

UBA Umweltbundesamt

UM Umweltministerium

UNB Untere Naturschutzbehörde der Landkreise

usw. und so weiter

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPVwV UVP-Verwaltungsvorschrift

UVS Umweltverträglichkeitsstudie

UVU Umweltverträglichkeitsuntersuchung

v. a. vor allem

VDI Verein Deutscher Ingenieure

vgl. vergleiche

VP Vorpommern

VS-RL Vogelschutzrichtlinie

VU Verträglichkeitsuntersuchung

VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz

W West(en)

WA Allgemeine Wohngebiete

WaStraG Bundeswasserstraßengesetz

WHG Wasserhaushaltsgesetz

WR Reine Wohngebiete

WSA Wasser- und Schifffahrtsamt

WSD Wasser- und Schifffahrtsdirektion

WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

z. Z. zur Zeit

z. B. zum Beispiel

z. T. zum Teil

ZGI Zentrales Geologisches Institut

zit. zitiert

(17)

Umweltverträglichkeitsstudie zur Anpassung der Seewasserstraße „Nördlicher Peenestrom“

16

UmweltPlan

1 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen der UVS 1.1 Anlass

Mit Schreiben vom 16.09.2004 beantragte das Land Mecklenburg-Vorpommern beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS; ehemals BMVBW)) den Ausbau des Nördlichen Peenestromes auf - 7,50 m NN Wassertiefe.

Das Land begründete seinen Antrag zur Vertiefung der seewärtigen Zufahrt mit der drin- gend notwendigen Erhaltung und weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Werft und Hafen der Stadt Wolgast.

Für die geplante Ausbaumaßnahme „Anpassung der Seewasserstraße Nördlicher Pee- nestrom an die veränderten Anforderungen aus Hafen- und Werftbetrieb der Stadt Wol- gast“ ist nach den §§ 14 ff. Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962), geändert durch § 2 der Verordnung vom 29. Juni 2007 (BGBl. I S. 1241), in Verbindung mit den §§ 72 ff. Verwaltungsverfah- rensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 8 des Gesetzes vom 05.05.2004 (BGBl. I S.

718), ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.

Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 WaStrG in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü- fung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI I, S. 3316) zu berücksichti- gen.

1.2 Träger des Vorhabens

Träger des Vorhabens „Anpassung der Seewasserstraße Nördlicher Peenestrom an die veränderten Anforderungen aus Hafen- und Werftbetrieb der Stadt Wolgast“ ist die Bun- desrepublik Deutschland – Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes –, vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund.

1.3 Rechtliche Grundlagen

Nach dem „Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVPG) ergibt sich für die Änderung oder Erweiterung eines UVP-pflichtigen Vorhabens nach § 3 e in Verbindung mit Nr. 14.2.1 der Anlage 1 (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) für den geplanten Aus- bau des Nördlichen Peenestromes eine UVP-Pflicht.

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Umweltverträglichkeitsstudie zur Anpassung der Seewasserstraße „Nördlicher Peenestrom“

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UmweltPlan

Gemäß § 14 WaStrG wird für das Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren mit integrier- ter Umweltverträglichkeits- und FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Die zur Entscheidung über die Umweltverträglichkeit und die FFH-Verträglichkeit erfor- derlichen Unterlagen sind vom Vorhabensträger in Form einer Umweltverträglichkeitsstu- die (UVS) bzw. Studien zu den betroffenen NATURA 2000-Gebieten bereitzustellen.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Bearbeitung der Umweltuntersuchungen sind in der Anlage 2 dieser UVS zusammengestellt.

1.4 Aufgabe und rechtliche Grundlagen der Umweltuntersuchungen Aufgabe der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist es:

die Umweltauswirkungen zu prognostizieren,

das Vorhaben hinsichtlich seiner Umweltauswirkungen zu beurteilen und zu bewer- ten,

Möglichkeiten der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen zu be- nennen,

die aus Umweltsicht günstigste Variante, Bauweise, -art bzw. -technik zu ermitteln und

erste Aussagen über Ausgleichs-/Ersatzmöglichkeiten von Eingriffen in Natur und Landschaft zu treffen.

Das Ergebnis der Studie bildet die Grundlage für die Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens sowie für die Gesamtabwägung im Genehmigungsverfahren (technische Möglichkeiten, wirtschaftliche Effekte gegenüber ökologischen Risiken und Auswirkun- gen).

Nach § 34 bzw. § 35 BNatSchG und § 18 LNatG M-V sowie Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines EU-Vogelschutzgebiets zu überprüfen.

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Umweltverträglichkeitsstudie zur Anpassung der Seewasserstraße „Nördlicher Peenestrom“

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UmweltPlan

Das Vorhaben befindet sich im Bereich folgender Natura 2000-Gebiete:

FFH-Gebiete:

Vorgeschlagenes FFH-Gebiet (pSCI1) „Greifswalder Bodden, Teile des Strelasun- des und Nordspitze Usedom“ (DE 1747-301)

Vorgeschlagenes FFH-Gebiet (pSCI) „Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff“ (DE 2049-302)

Bestätigtes2 FFH-Gebiet (SCI) „Peenemünder Haken, Struck und Ruden, Pee- nestrom und Kleines Haff“ (DE 2049-301)

FFH-Gebietsfachvorschlag3 „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ (FFH-Marin 05)

EU-Vogelschutzgebiete:

EU-Vogelschutzgebiet „Greifswalder Bodden“ (DE 1747-401)

Fachvorschlag „Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund“ (SPA 34)

Fachvorschlag „Peenestrom und Achterwasser“ (SPA 32)

Fachvorschlag „Westliche Pommersche Bucht“ (SPA 37)

Es ist zu prüfen, ob ausgehend vom Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz– und Erhaltungsziele der genannten Schutzgebiete zu erwarten sind. Die Ergeb- nisse der FFH-Verträglichkeits(vor)-studien sind dem gesonderten Teil C der Verfah- rensunterlage zu entnehmen.

Gemäß § 42 BNatSchG sind zentrale Vorschriften des Artenschutzes für die besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten gem. § 10 (2) Nr. 10/11 BNatSchG ein- zuhalten. Entsprechend sind mögliche Betroffenheiten geschützter Arten zu untersuchen.

Die Ergebnisse des Artenschutzfachbeitrages sind dem gesonderten Teil D der Verfah- rensunterlage zu entnehmen.

1 Proposed site of community importance = vorgeschlagenes Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung; Gebietsvorschlag im Rahmen der 3. Meldetranche (Kabinettsbeschluss der Landesregierung von M-V vom 25.05.2004)

2 Das von der Landesregierung von M-V im Bereich Peenemünder Haken, Struck, Ruden und Peenestrom gemeldete FFH-Gebiet „Peenemünder Haken, Struck und Ruden, Peenestrom und Kleines Haff“ (DE 2049-301) wurde von der EU- Kommission im Dezember 2004 bestätigt (Amtsblatt der Europäischen Kommission, Entscheidung der Kommission vom 07.12.2004). In der aktuellen, der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegten Gebietskulisse ist dieses Gebiet als solches nicht mehr enthalten, sondern räumlich wie auch hinsichtlich seiner Schutzgüter und Erhaltungsziele auf die vorgeschlage- nen FFH-Gebiete „Greifswalder Bodden,...“ (DE 1747-301) und „Peeneunterlauf, Peenestrom,...“ (DE 2049-302) aufgeteilt.

3 Fachvorschlag des Umweltministeriums zur Ergänzung mariner FFH-Gebiete im äußeren Küstenmeer von M-V (in der bisherigen Meldekulisse nicht enthalten). Gemäß Kabinettbeschluss vom 11. April 2006 sind die Fachvorschläge bis zum Abschluss des Meldeverfahrens als vorläufiger Bestandteil des Netzes Natura 2000 anzusehen. Weiterhin finden auf diese Gebiete vorläufig die Regelungen der „Hinweise zur Anwendung der §§ 18 und 28 des Landesnaturschutzgesetzes und der §§ 32 bis 38 des Bundesnaturschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Juli 2002 (Amtsblatt M-V S. 965), geändert durch den Erlass vom 31. August 2004 (Amtsblatt M-V S. 95)“ Anwendung.

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Umweltverträglichkeitsstudie zur Anpassung der Seewasserstraße „Nördlicher Peenestrom“

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UmweltPlan

1.5 Ergebnisse des Scoping-Termins nach § 5 UVPG

Die Antragskonferenz mit Scopingtermin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens gem. § 5 UVPG fand am 25. Januar 2006 in Wolgast statt. Innerhalb dieses Termins hat der Vorhabensträger Vorschläge zu den Inhalten der Umweltuntersuchungen unterbrei- tet, die im Festlegungsprotokoll der Planfeststellungsbehörde im wesentlichen bestätigt wurden (Planfeststellungsbehörde 27.02.2006, 20.07.2006).

Als wichtigste Ergebnisse des Scopingtermins sind die Untersuchungsräume und -inhalte der einzelnen Schutzgüter diskutiert und festgelegt worden. Die vorliegende UVS ist entsprechend dieser Festlegungen erstellt worden.

Des weiteren erfolgte die Festlegung der innerhalb der UVS zu betrachtenden Ausbau- und Trassenvarianten:

Ausbauvariante:

A Überführung eines 2000 TEU-Containerschiffes als Freifahrer mit Schlep- perassistenz (Überführungstiefgang T = 6,70 m),

Fahrrinnenbreite ca. B = 70 m und Sohltiefe = -7,50 m NN

Trassenvarianten (vgl. Abbildung 1):

1. Nördlicher Peenestrom (südl. PN 58 bis PN5), Tonnenbankrinne (PN 5 bis PN1), Osttief (Ost, O20 bis O2)

2. Nördlicher Peenestrom (südl. PN 58 bis PN5), Tonnenbankrinne (PN 5 bis PN1), Loch, Osttief (West, O20 bis O30), Landtief

2 Beschreibung des Vorhabens 2.1 Historie

1997 wurde das Fahrwasser „Nördlicher Peenestrom“4 zwischen Wolgast und Peene- münde auf -6,50 m NN vertieft und die Sohle auf 60 m verbreitert. Zwischen Peenemün- de und der Osttiefansteuerung wurde die bereits 70 m breite Fahrrinne um 0,5 m auf 6,50 m vertieft, so dass zwischen der Hauptansteuerung des Nördlichen Peenestromes (Osttief-Ost), dem Hafen und der Werft der Stadt Wolgast durchgängig eine 6,50 m tiefe

4 Verwendung der Begriffe: „Nördlicher Peenestrom“ aus nautischer Sicht (Fahrwasserbereich zwischen Wolgast und Osttief/Loch); „nördlicher Peenestrom“ aus fachgutachterlicher (geographischer) Sicht (Engstelle Peenemünde bis Wol- gast); „Peenestrom“ (Eingang zum Kleinen Haff bis Engstelle Peenemünde)

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Umweltverträglichkeitsstudie zur Anpassung der Seewasserstraße „Nördlicher Peenestrom“

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UmweltPlan

Fahrwasserstrasse zur Verfügung steht. Die Zufahrt zum Südhafen der Stadt Wolgast wurde 2003 auf -6,50 m NN ausgebaut.

Im Jahre 2007 erfolgt eine Kurvenanpassung in 7 Teilabschnitten des „Nördlichen Pee- nestroms“ zwischen NöP-km 30,985 (südlich Peenebrücke Wolgast) und NöP-km 49,263 (Ende Tonnenbankrinne) sowie eine Anpassung in zwei zusätzlichen Baggerbereichen im Loch und einer nordwestlichen Verlängerung des Lochs bis Tonne O28.

2.2 Begründung des Vorhabens

Das Land begründet seinen Antrag zur Vertiefung der seewärtigen Zufahrt mit der drin- gend notwendigen Erhaltung und weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Werft und Hafen der Stadt Wolgast.

Infolge der Veränderung des Fahrrinnenprofils sind Veränderungen im Schiffsverkehr zu prognostizieren. Mit dem Ausbau der Fahrrinne zum Hafen Wolgast wird Schiffen mit Tiefgängen bis mindestens 6,70 m die Zufahrt zum Hafen ermöglicht. Sowohl die Anzahl als auch die Größe der frequentierenden Schiffe können zunehmen. Eine dringend not- wendige Erhaltung und weitere Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Werft und Hafen der Stadt Wolgast kann so realisert werden. Die Prognose über Umschlagszuwächse für den Hafen bis zum Jahre 2015 in der Größenordnung von 150.000 t im Getreideversand ist so realistisch (vgl. Kapitel 2.2). Weiterhin werden neben der Erhöhung der Um- schlagskapazität die Erweiterung der Schiffbaukapazitäten und somit dringend benötigte Arbeitsplätze für diese ansonsten besonders strukturschwache Region Ostvorpommerns gesichert.

Südhafen Wolgast

Der Güterumschlag im Hafen steigerte sich von ca. 400 Tt/a in den Jahren 1992/93 bis auf über 750 Tt/a in den Jahren 1998 bis 2000. Im Jahre 2001 wurden sogar über 1.000 Tt umgeschlagen. Seit dieser Zeit reduzierte sich der Umschlag um ca. 100 Tt/a auf ca. 570 Tt im Jahre 2004.

Prognostizierte Umschlagszuwächse für den Hafen Wolgast bis zum Jahre 2015 in der Größenordnung von 150.000 t/a im Getreideversand lassen sich nur realisieren, wenn die Fahrrinne zum Hafen den Zugang von Schiffen mit Tiefgängen bis mindestens 6,70 m ermöglicht.

Peene-Werft Wolgast GmbH

Auf der Peene-Werft werden seit über 50 Jahren Schiffe gebaut. Die Werft wurde in den Jahren 1993 bis 1995 zu einer modernen Kompaktwerft umgestaltet. Mit ihrem Produkti-

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UmweltPlan

onsprofil konzentriert sie sich auf den Neubau von Container- und Spezialschiffen sowie die Reparatur von Marineschiffen.

Die Peene-Werft GmbH Wolgast hat Aufträge für den Bau von 2.000 TEU Containerschif- fen akquiriert. Die Auslieferung dieser Schiffe in den Abmessungen Länge L = 186,00 m, Breite = 27,70 m, (Überführungs-)Tiefgang = 6,70 m ist für 2009 vorgesehen. Steigender Hafenumschlag und die stetige Auslastung sowie der Ausbau der vorhandenen Schiff- baukapazitäten sichern und schaffen dringend benötigte Arbeitsplätze für diese ansons- ten extrem strukturschwache Region Ostvorpommerns.

Fazit:

Die weitere Erhöhung der Umschlagkapazitäten im Hafen und die Erweiterung der Schiffbaukapazitäten erfordern eine Anpassung der bisherigen Zufahrt zu Hafen und Werft der Stadt Wolgast (Vertiefung auf NN -7,50 m).

2.3 Darstellung der wichtigsten, vom Vorhabensträger geprüften Varianten und wesentliche Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen nach

§ 6 Abs. 3 Nr. 5 UVPG

Im Rahmen der bisherigen Untersuchungen wurden durch das WSA Stralsund 3 räumli- che Trassenvarianten in jeweils 2 Ausbauvarianten u.a. mit der Zielstellung der Vermei- dung bzw. Minimierung von potenziellen Umweltauswirkungen untersucht und nach nautischen, ökonomischen und ökologischen Kriterien bewertet (vgl. Unterlage A.1).

Die Ausbauvarianten beruhen auf der Annahme von 2 unterschiedlichen Überführungs- szenarien des Bemessungsschiffes (2.000 TEU Containerschiff; Länge=186 m, Brei- te=27,70 m, Tiefgang=6,70 m).

Ausbauvarianten:

A Überführung eines 2.000 TEU Containerschiffes als Freifahrer mit Schlep- perassistenz (Überführungstiefgang T = 6,70 m), Fahrrinnenbreite ca. 70 m und Sohltiefe = -7,50 m (NN)

B Überführung als geschlepptes, manövrierunfähiges Schiff/ Schleppverband (Überführungstiefgang T=5,24 m). Fahrrinnenbreite ca. 90 m und Sohltiefe

= -6,50 m (NN)

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Umweltverträglichkeitsstudie zur Anpassung der Seewasserstraße „Nördlicher Peenestrom“

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UmweltPlan

Trassenvarianten (vgl. Abbildung 1):

1) Nördlicher Peenestrom (PN58 bis PN5), Tonnenbankrinne (PN5 bis PN1), Osttief (Ost, O20 bis O2)

2) Nördlicher Peenestrom (PN58 bis PN5), Tonnenbankrinne (PN5 bis PN1), Loch, Osttief (West, O20 bis O30), Landtief

3) Nördlicher Peenestrom (PN58 bis PN5), Knaakrückenrinne (KR13 bis KR1), Osttief (West, O26 bis O30), Landtief

Aus nautischer Sicht sind alle Varianten trotz unterschiedlichem Anforderungsprofil reali- sierbar.

Abbildung 1: Geprüfte Varianten des Vorhabensträgers (WSA 2007; Unterlage A.1)

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Im Ergebnis vorangegangener Betrachtungen (vgl. Unterlage A.1) und der Festlegungen im Scoping werden im Folgenden die Variante A2, die als ökologisch am verträglichsten eingeschätzt wurde, und die Variante A1 innerhalb der UVS untersucht.

2.4 Beschreibung der zu untersuchenden Vorhabensvarianten nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 und § 6 Abs. 4 Nr. 1 und 2 UVPG

Eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens ist dem Teil A (bes. Abschitt A.1, A.5 und A.6) der Antragsunterlagen zu entnehmen. Im Folgenden sollen die wesentlichen Daten zusammengestellt werden, welche die Grundlage zur Bearbeitung der UVS darstellen.

Im Rahmen der UVS werden 2 Vorhabensvarianten der Ausbauvariante A betrachtet und verglichen.

Die Variante (A)15 verläuft über die derzeitige Hauptzufahrt zu Hafen und Werft der Stadt Wolgast über den Nördlichen Peenestrom, Tonnen PN58 bis PN2/O20 und O20 bis O2 (Osttief-Ost). Die Gesamtlänge beträgt 27,4 km.

Die Variante (A)26 verläuft zunächst ebenfalls über die Tonnen PN58 bis PN2/O20 (Ton- nenbankrinne), im weiteren Verlauf jedoch nach Westen (O20 bis O26; Loch) und Nord- westen (O26 bis O30; Osttief-West). Sie ist 23,7 km lang. Die Zufahrt zum Greifswalder Bodden erfolgt über das im Rahmen des Ausbaus der Ostansteuerung zum Hafen Stral- sund auf NN -7,50 m vertiefte Landtief.

2.4.1 Ausbauquerschnitt

Der geplante Ausbauquerschnitt umfasst auf den geraden Abschnitten folgende durch- schnittlichen Sohlbreiten:

- km 30,0 bis km 41,0 (PN58 bis PN21): Ø 60 bzw. 70 m

- km 41,0 bis km 48,0 (PN21 bis PN4): Ø 70 m

- km 49,0 bis km 57,1; Osttief Ost (O20 bis O2; Variante 1): Ø 70 m - Loch, Oststief West (O20 bis O30; Variante 2): Ø 90 m Detailierte Angaben sind der Unterlage A.1 zu entnehmen.

Die geplante Fahrrinnentiefe beträgt NN -7,50 m. Die Unterwasserböschungen werden entsprechend dem natürlichen Winkel, zumeist mit 1:3-Böschungsneigung als Anschluss an die angrenzende Bodenmorphologie des Nördlichen Peenestromes und der küsten- nahen Seegebiete des Greifswalder Boddens bzw. der Pommerschen Bucht hergestellt.

5 Bezeichnung im Folgenden als Variante 1

6 Bezeichnung im Folgenden als Variante 2

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UmweltPlan

Bis auf wenige Abschnitte im Bereich der Peene-Brücke Wolgast, des Spülfeldes Rohr- plan und dem Loch ist der gesamte Nördliche Peenestrom zu vertiefen. Die zu baggern- den Bereiche im weiteren Verlauf der Varianten 1 und 2 sind in der folgenden Abbildung dargestellt.

Abbildung 2: Überblick zu den Baggerabschnitten anhand von Peildaten des WSA (2007)

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UmweltPlan

2.4.2 Umfang der Baumaßnahme

Die Baumaßnahme zur Anpassung des Nördlichen Peenestroms umfasst neben dem Ausbaggern der Fahrrinne auch das Verbringen des dabei anfallenden Nassbaggerguts auf Schüttstellen im Greifswalder Bodden (517) und in der Pommerschen Bucht (527, 551) sowie das Spülfeld Rohrplan

Innerhalb dieses Verfahrens werden das Ausbaggern der Fahrrinne und die Umlagerung der Sedimente auf die Klappstellen betrachtet.

20.000 m³ Oberflächensediment (Mudde) aus dem Bereich um die Tn PN7 (km 45,6 bis km 46,3) werden wegen der festgestellten ökotoxikologischen Wirkungen auf das Spül- feld Rohrplan verbracht. Bei dem Spülfeld handelt es sich um eine nach § 67 BImSchG genehmigte Anlage, auf die im Herbst 2007 Baggergut aus der Kurvenanpassung ver- bracht wurde.

2.4.3 Baggermaßnahme und Baggergutverbringung

Für die Maßnahme wird das wirtschaftlichste Baggerverfahren unter Berücksichtigung der jeweiligen Eingriffsintensität (u.a. Trübung) gewählt. Für den Einsatz kommen Eimer- kettenbagger, Tieflöffelbagger und in Ausnahmefällen Hopperbagger sowie technisch vergleichbare Geräte in Betracht.

Grundlage für die Verbringung des Baggerguts bildet die HABAK-WSV.

Nach dem Ergebnis von Sedimentuntersuchungen handelt es sich bei dem zu baggern- den Material hauptsächlich um Sande und Geschiebemergel sowie um Schlick/Mudden.

Für die aquatische Umlagerung sind die folgende Klappstellen vorgesehen (s. Abbildung 3):

551 für Sand und Mergel

517 und 527 für Schlick/Mudde

Durch einen angemessenen Abstand zu den auftretenden Riffstrukturen (Verdachtsfläche Riff vgl. Anlage C.5 der Planfeststellungsunterlagen) in den Bereichen der Klappstellen 551 und 527 wird eine Beeinträchtigung dieser Lebensraumtypen ausgeschlossen.

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Mudde

Mudde

Sand, Mergel

Abbildung 3: Klappstellen

Auf der Basis aktueller Peilungen vom April 2007 wurde für die Variante 2 ein Sediment- volumen von rund 1,9 Mio m3 (einschließlich einer Seitentoleranz von 3 m und einer Tiefentoleranz von 0,4 m) ermittelt (s. Tabelle 1). Davon entfallen ca. 0,42 Mio m3 auf Schlick/Mudde.

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Tabelle 1: Baggermengenermittlung (Daten: WSA 2007)

Variante 1 Variante 2

Osttief Loch / Landtief

Baggermenge (gesamt; m³) 2.300.000 1.900.000

Sand / Mergel (m³) 1.900.000 1.480.000

Schlick / Mudde (m³) 400.000 420.000

Bauzeit (Monate bei 160 Tm³ pro Monat) 14,5 12,0

KS 551 1.880.000 1.460.000

KS 517 70.000 70.000

KS 527 330.000 350.000

Materialverbringung (m³)

Spülfeld Rohrplan 20.000 20.000

KS 517 140.000 140.000

Flächeninanspruchnahme (m²)

KS 527 660.000 700.000

KS 517 0,5 0,5

Schütthöhe (m)

KS 527 0,5 0,5

2.4.4 Unterhaltungsmaßnahmen

Es ist damit zu rechnen, dass die Wassertiefe in der Fahrrinne (NN -7,5 m) in geringem Maße durch natürliche Sedimenttransporte verringert wird. Derzeit betragen die Unterhal- tungsbaggermengen ca. 40.000 m3 bis 50.000 m3 pro Jahr. Schätzungen des WSA ge- hen für die ersten 1-2 Jahren nach dem Ausbau von einem Anstieg von ca. 10 % aus (WSA 2007). Die Unterhaltungsbaggermengen sind vor allem von hydrodynamischen Extrembedingungen abhängig und somit schwer prognostizierbar.

2.4.5 Bauzeit

Die Fertigstellung der Ausbaumaßnahme für den Nördlichen Peenestrom ist für das Jahr 2009 geplant. Die Netto-Bauzeit wird in Abhängigkeit der Anzahl der parallel zum Einsatz kommenden Bagger (ca. 160 Tm³ pro Monat) etwa 12 (Variante 2) bzw. 14,5 Monate (Variante 1) betragen. Meteorologisch bedingte Ausfallzeiten (Sturm, Eis) verlängern die Zeit der Ausbaumaßnahme.

Für die Klappstellen 551 und 527 ist eine ganzjährige Nutzung während der Maßnahme vorgesehen, die Klappstelle 517 im Greifswalder Bodden wird hingegen nur außerhalb der Heringslaichzeit und der warmen Sommermonate, d.h. nur im Juni und von Septem- ber bis Dezember angefahren. Weiterhin wird ein Bau bei Eisgang ausgeschlossen.

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Die Maßnahme zur Vertiefung (Baggerbetrieb) einschließlich der aquatischen Umlage- rung auf die genannten Klappstellen soll innerhalb der o.g. Bauzeiten rund um die Uhr (24 h) und an 7 Tagen in der Woche erfolgen.

2.5 Umwelterhebliche Wirkungen des Vorhabens

Die potenziellen Wirkfaktoren des Vorhabens sind Ausgangspunkt für die Ermittlung und Darstellung potenzieller umwelterheblichen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter.

Hierzu werden die unmittelbar mit dem Vorhaben verbundenen bau-, anlage- und be- triebsbedingten direkten und indirekten Wirkfaktoren sowie die mit dem geplanten Vorha- ben verbundenen potenziellen Folgewirkungen untersucht.

Vorhabensbedingt ergeben sich wesentliche Auswirkungen durch baubedingte Wirkfakto- ren. Es wird davon ausgegangen, dass anlagen- und betriebsbedingte sowie Folgewir- kungen nur untergeordnet auftreten werden.

Die entscheidungsrelevanten und in der derzeitigen Planungsphase abschätzbaren po- tenziellen Wirkfaktoren werden nachstehend benannt. Die genannten Wirkfaktoren treffen für die Varianten 1 und 2 gleichermaßen zu.

2.5.1 Baubedingte Wirkungen

Tabelle 2: Baubedingte Wirkfaktoren

Potenzielle baubedingte Wirkfaktoren:

Boden-/Sedimententnahme durch Baggerung im Ausbaubereich

Baggerguttransporte

Boden-/Sedimentumlagerung auf die Klappstellen

Emissionen von Schall, Schadstoffen, Licht, Erschütterungen; Unfälle, Havarien

visuelle Wirkung von Bautätigkeiten, Verkehr und Transport

Trenn- und Barrierewirkung von Bautätigkeiten, Verkehr und Transport Dauer der Wirkung: zeitlich begrenzt während der Bauzeit

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Umweltverträglichkeitsstudie zur Anpassung der Seewasserstraße „Nördlicher Peenestrom“

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2.5.2 Anlagenbedingte Wirkungen Tabelle 3: Anlagenbedingte Wirkfaktoren

Potenzielle anlagenbedingte Wirkfaktoren:

Veränderung des Fahrrinnenquerschnitts in der Tiefe7

Veränderungen des Sedimenttransportregimes

Flächeninanspruchnahme durch Sedimentumlagerung auf die Klappstellen

Dauer der Wirkung: dauerhaft

2.5.3 Betriebsbedingte Wirkungen sowie Folgewirkungen Tabelle 4: Betriebsbedingte Wirkfaktoren/Folgewirkungen

Potenzielle betriebsbedingte Wirkfaktoren und Folgewirkungen:

Veränderung im Schiffsverkehr durch ausgebaute Fahrrinne (Anzahl und Größe der Schiffe)

Boden-/Sedimententnahme durch Unterhaltungsbaggerung8 im Ausbaubereich

Dauer der Wirkung: dauerhaft

7 Die Veränderung des Fahrrinnenquerschnitts in der Breite ergibt sich ausschließlich aus der Vertiefung auf -7,50 m NN bei gleichbleibender Böschungsneigung (1:3).

8 Die Auswirkungen der Unterhaltungsbaggerungen entsprechen im Grundsatz denen des Ausbaus der Fahrrinne, werden aber deutlich geringere Ausmaße annehmen. Sie treten zeitlich begrenzt, jedoch regelmäßig wiederkehrend auf.

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2.6 Untersuchungsinhalte und methodisches Vorgehen

Innerhalb der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) für die „Anpassung der Seewasser- straße Nördlicher Peenestrom“ werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die folgen- den Schutzgüter ermittelt, beschrieben und bewertet:

Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,

Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

Boden, Wasser,

Luft, Klima

Landschaft,

Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die

Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Die UVS wird in folgenden zwei Schritten durchgeführt:

1. Raumanalyse und Ermitteln der Raumempfindlichkeit / des Raumwiderstandes

Die UVS beinhaltet die zielorientierte Raumanalyse und -bewertung. Auf Grundlage der Bewertung der Schutzgüter sowie der umweltrelevanten Funktionen werden besondere Konfliktbereiche ausgewiesen.

Der Arbeitsablauf stellt sich dabei wie folgt dar:

Abschätzung der voraussichtlichen Wirkfaktoren des Vorhabens entsprechend dem Planungsstand

Erfassung und Darstellung des Bestandes für die Schutzgüter

Ermittlung und Darstellung der funktionalen Bedeutung des ausgewiesenen Bestandes für den Naturhaushalt sowie seiner Empfindlichkeit gegenüber dem geplanten Vorhaben

Ausweisung besonders hochwertiger und empfindlicher Bereiche (potenzielle Konfliktbereiche)

Kriterien zur Bewertung des Bestandes der Schutzgüter

Innerhalb der Schutzgüter Mensch, Pflanzen/Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Land- schaft, Kultur-/Sachgüter werden als Auswirkungen Verluste und Beeinträchtigungen/

Veränderungen bewertet.

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Umweltverträglichkeitsstudie zur Anpassung der Seewasserstraße „Nördlicher Peenestrom“

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UmweltPlan

Die folgenden Hauptkriterien werden der Bewertung der Schutzgüter zugrunde gelegt:

Leistungs- und Funktionsfähigkeit im Naturhaushalt

Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit

Schutzstatus/Seltenheit/Naturnähe

Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft

Bedeutung als Lebensgrundlage für den Menschen

Vorbelastungen

Empfindlichkeit gegenüber den vorhabensbedingten Wirkfaktoren

2. Auswirkungsprognose

Das Ergebnis der raumbezogenen Bedeutungs- und Empfindlichkeitsuntersuchung ist Voraussetzung für die Bewertung des Vorhabens hinsichtlich seiner potenziellen Auswir- kungen auf die Schutzgüter.

Dabei wird nach folgenden Arbeitsschritten vorgegangen:

Ermittlung der konkreten Wirkfaktoren des Vorhabens sowie ihrer Reichweite

Beschreibung und Bewertung der potenziellen Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter mit Hilfe der ökologischen Risikoanalyse und der verbal- argumentativen Bewertung unter Beachtung der Vorbelastungen9 (s. BFG 1996;

UVP-LEITFADEN BFG 2007)

Ermittlung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung der Auswirkungen auf die Schutzgüter

Gesamtbewertung der Auswirkungen unter Berücksichtigung von realistischen Möglichkeiten zur Vermeidung und Minderung

Ermittlung der umweltverträglichsten Variante, Bauweise, -art bzw. -technik und Benennung verbleibender Umweltauswirkungen

Innerhalb der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/Tiere, Landschaftsbild, Mensch, Kultur-/Sachgüter werden als Auswirkungen Verluste und Funktionsbeeinträch- tigungen/Veränderungen bewertet.

9 Für die Einschätzung der potenziellen Auswirkungen des Ausbaus wird die Vorbelastung im Bereich der bestehenden und regelmäßig unterhaltenen Fahrrinne sowie die genehmigte Nutzung der Klappstellen berücksichtigt.

(33)

Umweltverträglichkeitsstudie zur Anpassung der Seewasserstraße „Nördlicher Peenestrom“

32

UmweltPlan

Verluste

Der Verbrauch von Flächen oder deren dauerhafte Umgestaltung führt zu Verlus- ten/Funktionsverlusten von Umweltschutzgütern. Die Gesamtbewertung der Verluste erfolgt entsprechend der Bedeutung/Qualität des betroffenen Bestandes.

Funktionsbeeinträchtigungen/ökologisches Risiko

Das Vorhaben verursacht - über die unmittelbar beanspruchte Fläche hinaus - Umwelt- auswirkungen (z.B. Änderung von hydrographischen Systemparametern, Störwirkungen für Wasservögel, Schallemissionen, optische Wirkungen). Die Bewertung dieser Auswir- kungen erfolgt nach der Methodik der BFG (1996,UVP-LEITFADEN BFG 200710): „Bewer- tungsverfahren in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) an Bundeswasserstra- ßen“.

Es werden die folgende Kriterien herangezogen:

Grad der Beeinträchtigung/Veränderung

Dauer der Auswirkung

Räumliche Ausdehnung der Auswirkung

Der Grad der Beeinträchtigung ist einerseits abhängig von der Empfindlichkeit und der Bedeutung/Qualität des betroffenen Bestandes und andererseits von den umweltrelevan- ten Wirkungen (Ausmaß der Veränderungen). Er wird entsprechend folgender Einstufung beschrieben:

sehr hoch

hoch

mittel

gering

Die Dauer der Beeinträchtigung wird entsprechend folgender Einstufung beschrieben:

kurzzeitig (weniger als 6 Monate)

mittelfristig (6 Monate bis 5 Jahre)

langzeitig (5 bis 25 Jahre)

dauerhaft (mehr als 25 Jahre)

10 Da noch nicht alle Anlagen des BfG-Leitfadens (2007) aktuell fertiggestellt sind, wird auf den Leitfaden der BfG 1996 zurückgegriffen.

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Umweltverträglichkeitsstudie zur Anpassung der Seewasserstraße „Nördlicher Peenestrom“

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UmweltPlan

Die räumliche Ausdehnung der Beeinträchtigung wird nach folgender Einstufung be- schrieben:

kleinräumiger Einfluss (bezogen auf direkten Eingriffsraum)

lokaler Einfluss (örtlich begrenzt auf den Untersuchungsraum oder auf größere Be- reiche des Untersuchungsraumes)

regionaler Einfluss (großräumig)

überregionaler Einfluss (sehr großräumig)

Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung

Die Auswirkungen können vor Baubeginn oder im Bauablauf durch geeignete Vermei- dungs- und Minderungsmaßnahmen teilweise verringert werden. Innerhalb der Schutzgü- ter (Kap. 3) werden die Möglichkeiten zur Vermeidung/Minderung von Umweltauswirkun- gen benannt.

Die Gesamtbewertung der Auswirkungen auf das jeweilige Schutzgut erfolgt unter Be- rücksichtigung dieser Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Gesamtbewertung der Auswirkungen

Die Gesamtbewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter und auf das Wirkungsgefüge drückt sich im Grad der Erheblichkeit aus. Der Grad der Erheblichkeit ergibt sich aus der Verknüpfung der Wertgröße „Grad der Veränderung“ mit den Sachgrößen „Räumliche Ausdehnung“ sowie „Dauer der Auswirkung“ und wird an- hand einer ordinalen Skala bewertet.

Dabei werden sowohl negative Veränderungen (Beeinträchtigungen) als auch positive Auswirkungen des Vorhabens dargestellt und bewertet:

erheblich negativ

unerheblich negativ

weder negativ noch positiv

unerheblich positiv

erheblich positiv

Referenzen

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