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Durchführung der Wohnungsvergabe Information zum Datenschutz

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Academic year: 2022

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Version 11/2021

Durchführung der Wohnungsvergabe Information zum Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekanntgegebenen Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Wohnungsvormerkung und Wohnungsvergabe im Referat für Woh- nungsvergabe, Maria-Theresien-Str. 18, 6020 Innsbruck; post.wohnungsservice@magibk.at;

Tel.: 0512 / 5360 zur Erfüllung eines Vertrages (Förderung) und einer rechtlichen Verpflichtung verarbeitet werden.

Die Vergabe erfolgt nach den Vormerk- und Vergaberichtlinien (Beschluss STS vom 18.11.2014) und nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991.

Die personenbezogenen Daten in Anträgen, die nicht erneuert wurden, werden vom Referat Wohnungsvergabe für 7 Jahre gespeichert. Nach Vergabe einer Wohnung werden die perso- nenbezogenen Daten 7 Jahre nach Ihrer schriftlichen Mitteilung über die Beendigung des Miet- verhältnisses gespeichert, ausgenommen zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Zusätzlich möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihre Daten bzgl.

Wohnverhalten, Mietzinsrückstände, Delogierungen, etc. von den Mitarbeitern/Innen der Woh- nungsvergabe bei Ihrer derzeitigen, früheren und zukünftigen Hausverwaltung angefragt wer- den können.

Die personenbezogenen Daten werden bei Bedarf an alle beteiligten Systempartner weiterge- geben:Mietzinsbeihilfe, Sozialamt, Gesundheitsamt, Erhebung, Land Tirol, Erwachsenenver- tretung, Jugendamt, Meldeamt, Aufenthaltsamt, Standesamt, Klinik – Sozialarbeiter, BFA, Reha-Einrichtungen, Polizei, Finanzamt, Mobile Überwachungsgruppe. Werden personenbe- zogene Daten in anderen Geschäftsstellen im Stadtmagistrat erhoben, die für die Wohnungs- vergabe relevant sind, dann können diese dem Referat für Wohnungsvergabe direkt übermit- telt werden. Bei Bedarf können Abfragen in folgenden Registern durchgeführt werden: Zentra- les Melderegister, Dachverband der österreichischen Sozialversicherung, Task Force Airbnb, Grundbuch.

Ihr Wohnungsansuchen wird im Falle der Verweigerung der personenbezogenen Daten abge- lehnt.

Telefonische Auskünfte können ausschließlich mit Nennung der definierten ID-Nummer er- folgen. Bei Verlust kann dieses im Zuge einer persönlichen Vorsprache einer der am Antrag aufgelisteten Personen - nach Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises - angefragt werden.

Auskünfte per Mail werden ausschließlich an die am Antrag angegebene Email-Adresse un- ter Angabe des vollständigen Namens, der Adresse und des Geburtsdatums zugesandt.

Auskünfte an Dritte (Privatpersonen, Vereine, BetreuerInnen) sind nur mit einer vom Antrag- steller unterschriebenen Vollmacht möglich.

Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Daten- übertragbarkeit und auf Widerspruch bei Einwilligung. Es besteht keine automatisierte Ent- scheidungsfindung einschließlich Profiling. Diese Rechte können Sie schriftlich und mit Iden- titätsnachweis über datenschutz@innsbruck.gv.atausüben. Die Bereitstellung der personen- bezogenen Daten ist für die Durchführung des Verfahrens gesetzlich vorgeschrieben. Für Fra- gen zum Datenschutz steht Ihnen die Datenschutzbeauftragte unter datenschutz@inns- bruck.gv.at. zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf https://www.inns- bruck.gv.at. Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Daten- schutzbehörde (dsb@dsb.at, www.dsb.gv.at).

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