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Information bei der Erhebung von Daten, Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Durchführung von Verfahren nach dem Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG)

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Landkreis Zwickau Landratsamt

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Information bei der Erhebung von Daten, Art. 13 und 14 Datenschutz-

Grundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Durchführung von Verfahren nach dem Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

(GefHundG)

1. Verantwortlicher:

Landratsamt Zwickau Der Landrat

Postfach 10 01 76 08067 Zwickau

E-Mail: ordnungsamt@landkreis-zwickau.de Telefon: 0375/ 4402 24 101

2. Datenschutzbeauftragte/r:

Landkreis Zwickau

Datenschutzbeauftragte(r) Postfach 10 01 76

08067 Zwickau

E-Mail: datenschutz@landkreis-zwickau.de Telefon: 0375/4402 21 052

3. Zweck und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

Die zuständige Behörde darf personenbezogene Daten der Hundehalterin/des Hundehalters und solcher Personen, auf die es für die Entscheidung ankommt, erheben, soweit die Daten zur Bearbeitung der Vorschriften über gefährliche Hunde und deren Verfahren erforderlich sind.

Die personenbezogenen Daten werden nur erhoben und verarbeitet, soweit diese:

• zur Erfüllung polizeirechtlicher Aufgaben erforderlich sind, die der Verantwortliche unterliegt (Art.

6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO)

• zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO)

• oder eine Einwilligung durch die betroffene Person vorliegt (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten betrifft insbesondere:

• die Ausführungen des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) i.V. m. der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur

Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden i. V. m. der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung der Bestimmungen über gefährliche Hunde (Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde - VwV GefHunde)

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Landkreis Zwickau Landratsamt

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• die Erhebung von Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) für individuell zurechenbare öffentlich-rechtliche Leistungen von Behörden (Amtshandlungen) aufgrund der Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen

• die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit des Verantwortlichen nach dem Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (Sächs VwVfZG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

• die Vollstreckung von Verwaltungsakten nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwVG)

Die DSGVO gilt im Freistaat Sachsen und insbesondere für den Verantwortlichen - seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar. Im Übrigen gilt für den Verantwortlichen das Sächsische Datenschutzgesetz und das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) nach Maßgabe des jeweiligen Anwendungsbereiches.

4. Kategorien der personenbezogenen Daten:

Der Verantwortliche verarbeitet insbesondere Namensdaten (Vor- und Zuname), Geburtsdaten, Adress- und Kontaktdaten sowie Daten bezüglich der Haltung gefährlicher Hunde.

5. Erhebung personenbezogener Daten:

Der Verantwortliche kann Ihre personenbezogenen Daten nicht nur bei Ihnen erheben, sondern auch bei anderen Stellen und Personen einholen, z. B. beim Bundesamt für Justiz, bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, ggf. im Rahmen polizeilicher oder strafrechtlicher Ermittlungen.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten:

Die personenbezogenen Daten werden an juristische Personen (z. B. Tierheim), Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen weitergegeben, soweit die Verarbeitung für das jeweilige Verfahren erforderlich ist oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

7. Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Datenübermittlung an ein Drittland findet nicht statt.

8. Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung:

Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens nach GefHundG erhoben wurden, werden in die Verfahrensakte aufgenommen. Die Akten werden gem. des Sächsischen Aktenplans zur Aktenführung dauerhaft aufbewahrt bzw. gespeichert.

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Landkreis Zwickau Landratsamt

Seite 3 von 3 9. Ihre Rechte als betroffene Person:

• Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)

• Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)

• Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)

• Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)

• Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO)

• Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO)

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Devrientstraße 1

01067 Dresden Postfach 11 01 32 01330 Dresden

Auf die durch den Landesgesetzgeber in den §§ 7 und 9 SächsDSG nach Art. 23 DS-GVO erfolgten Einschränkungen wird hingewiesen.

10. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke durch den Verantwortlichen eingewilligt haben, können Sie die

Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Daten dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Die Verarbeitung der Daten war bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.

11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, die im Rahmen Ihres Anliegens bzw. des behördlichen Verfahrens aufgrund gesetzlicher Vorschriften für die Bearbeitung erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich

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 Sie als betroffene Person Ihre ausdrückliche Einwilligung zu der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere Zweck gegeben haben (Artikel