• Keine Ergebnisse gefunden

Verordnung zum Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter Änderung vom … Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: I. Die Verordnung über die Betreuung und Pflege im Alter

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Verordnung zum Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter Änderung vom … Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: I. Die Verordnung über die Betreuung und Pflege im Alter"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung zum Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter

Änderung vom …

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.

Die Verordnung über die Betreuung und Pflege im Alter1 vom 5. Dezember 2006 wird wie folgt geändert:

§ 2 Zuständigkeit

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (kurz: Direktion) vollzieht das Gesetz und diese Verordnung, soweit nicht die Gemeinden zuständig sind.

§ 10 Gemeindebeiträge

Gemeindebeiträge nach § 38 des Gesetzes werden ausgerichtet an Personen im AHV-Alter mit Wohnsitz im Kanton, welche dauernd oder längere Zeit in einem Heim oder einem Spital leben, welches auf der Pflegeheimliste eines Kantons aufgeführt ist.

§ 11

aufgehoben

§ 12 Rückforderung bei den Begünstigten

Bei mehreren Begünstigten wird der Rückforderungsanspruch gemäss § 38a Absatz 2 des Gesetzes nach Massgabe ihrer Begünstigung aufgeteilt.

§ 13

aufgehoben

§ 15

aufgehoben

§ 16

aufgehoben

II.

Diese Änderung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.

1 GS 35.1064 SGS 854.11

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Auf diesem Hintergrund wendet sich die vorliegende Schrift den beiden ethischen Grundkonzepten der Würde und der Autonomie zu, die entscheidend sind für eine humane

Aus der Titelgruppe dürfen Ausgaben auch dann geleistet werden, wenn bei anderen Titeln des Landeshaushalts Ausgaben für densel- ben Zweck veranschlagt sind (§35

Unsere Pflegeeinrichtungen sind offen für alle Menschen, die sich für das Thema Alter und Pflege- bedürftigkeit interessieren.. Kommen Sie vorbei, suchen Sie das Gespräch mit

Um die Zielsetzung einer guten Betreuung für alle zu erreichen, sollteeinAnteilanEigenfinanzierungvor- gesehen werden, den die untere Mittel-

Wir wissen um den Wert unserer Produkte, denn wir sehen die positiven Aus- wirkungen, die sie auf den Alltag der Wäschereibetreiber, der Führungskräfte und Mitarbeiter

1 Die Gemeinde richtet Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Einkommen und Barvermögen unter Berücksichtigung allfälliger Ergänzungsleitungen nicht ausreicht, Beiträge zur Deckung

«Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzulegen, welche die Finanzie- rung von betreutem Wohnen über Ergänzungsleistungen zur AHV sicherstellt,

Die rechnerische Anzahl der Pflegebedürftigen (nur Pflegewohngeldbeziehende), die außerhalb des Kreises Soest in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden, deren Wohnsitz vor Beginn der