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Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren fürVerkehrswege (Planungsvereinfachungsgesetz - PlVereinfG)

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Gesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren für

Verkehrswege (Planungsvereinfachungsgesetz - PlVereinfG)

PlVereinfG

Ausfertigungsdatum: 17.12.1993 Vollzitat:

"Planungsvereinfachungsgesetz vom 17. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2123)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 24.12.1993 +++) Eingangsformel  

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1 bis 9 ----

Art 10 Übergangsregelungen

Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Planungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt. § 36d Abs. 6 des Bundesbahngesetzes, § 17 Abs. 6c des Bundesfernstraßengesetzes,

§ 19 Abs. 4 des Bundeswasserstraßengesetzes, § 10 Abs. 8 des Luftverkehrsgesetzes und § 29 Abs. 8 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes sind auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren anzuwenden, bei denen die angefochtene Entscheidung vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen worden ist.

Art 11 Neubekanntmachung -

Art 12 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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