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Pressemitteilung vom 06.11.2020 Entscheidung im sog. BAMF-Verfahren

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Landgericht Bremen - Pressestelle -

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Hansestadt Bremen

Pressemitteilung Nr. 75/2020

vom 06.11.2020

Entscheidung im sog. „BAMF-Verfahren“

Das Landgericht Bremen hat mit Beschluss vom 04.11.2020 die Eröffnung des Haupt- verfahrens im sogenannten BAMF-Verfahren hinsichtlich des Angeschuldigten T. insge- samt und hinsichtlich der Angeklagten B. und C. in der ganz überwiegenden Zahl der angeklagten Fälle abgelehnt. Nach der Entscheidung des Landgerichts, die im Wesent- lichen auf rechtlichen Erwägungen beruht, wird die Hauptverhandlung gegen den Ange- klagten C. lediglich wegen der Vorwürfe des gewerbsmäßigen Einschleusens von Aus- ländern in 4 Fällen, der gewerbsmäßigen Verleitung zur missbräuchlichen Asylantrag- stellung in 2 Fällen sowie der Vorteilsgewährung in 2 Fällen und gegen die Angeklagte B. wegen der Vorwürfe der Vorteilsannahme in 2 Fällen, der Fälschung beweiserhebli- cher Daten in 6 Fällen sowie der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer beson- deren Geheimhaltungspflicht in 6 Fällen eröffnet. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Hintergrund:

Die Staatsanwaltschaft Bremen hatte am 16.08.2019 Anklage zum Landgericht gegen die ehemalige Leiterin der Außenstelle Bremen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie gegen zwei Rechtsanwälte erhoben. Sie wirft diesen Perso- nen vor, im Zeitraum zwischen Juni 2014 und März 2018 in unterschiedlicher Tatbeteili- gung insgesamt 121 Straftaten, insbesondere aus dem Bereich des Asyl- und Aufent- haltsgesetzes, darüber hinaus aber auch Straftaten der Vorteilsannahme bzw. Vorteils- gewährung, der Fälschung beweiserheblicher Daten, der Urkundenfälschung und der Verletzung des Dienstgeheimnisses begangen zu haben.

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Dr. Gunnar Isenberg, LL.M. (University of Pennsylvania) Richter am Landgericht

- Pressesprecher des Landgerichts Bremen - Domsheide 16, 28195 Bremen

Mobil: 0176 42361782 Fax-Nr.: 0421 361 15837

E-Mail: pressestelle@landgericht.bremen.de

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