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Gewalt in engen sozialen Beziehungen, in Fällen von Nachstellung (Stalking) sowie in Fällen von Kindeswohlgefährdung

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(1)

Gewalt in engen sozialen Beziehungen, in Fällen von

Nachstellung (Stalking) sowie in Fällen von Kindeswohlgefährdung

Landeslagebild 2013

(2)

Impressum:

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Lübecker Str. 53 - 63

39124 Magdeburg

Abteilung 4, Dez. 44

Tel.: 0391 250-2443 bzw. 7972-2443

Fax: 0391 250-1113134 bzw. 7972-1113134 Praevention.lka@polizei.sachsen-anhalt.de

(3)
(4)

Gewalt in engen sozialen Beziehungen (GesB), in Fällen von Nach- stellung (Stalking) sowie in Fällen von Kindeswohlgefährdung

Eckdaten im Vergleich

2012 2013 Tendenz Straftaten gegen das Leben

Tatverdächtige (TV)

10 13 3

Straftaten gegen das Leben Opfer

10 13 3

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - TV

61 63 2

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Opfer

61 63 2

Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit - TV

3.361 3608 247

Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit - Opfer

3.361 3608 247

davon:

Nachstellung - TV 429 507 78

Nachstellung - Opfer 429 507 78

GesB gesamt TV GesB gesamt Opfer

3.432 3.432

3.684 3.684

252 252

Kindeswohlgefährdung - TV 640 624 -16

Kindeswohlgefährdung - Opfer 640 624 -16

Gewalt in engen sozialen Beziehungen, in Fällen von Nachstellung (Stalking) sowie in Fällen von Kindeswohlge- fährdung; Landeslagebild 2013 Sachsen-Anhalt

(5)

Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Einleitung 5

2. Fallentwicklung bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen 6

3. Tatverdächtige im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen

9

4. Opfer im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen

10

5. Fallentwicklung, Tatverdächtige und Opfer bei Nachstellung (Stalking) gemäß § 238 StGB

11

6. Fälle, Tatverdächtige und Opfer bei Kindeswohlgefährdung - Gewalt im sozialen Nahraum gegen Kinder und Jugendliche

14

7. Tatortverteilung und Delikte im Vergleich der Polizeidirektionen des Landes Sachsen-Anhalt nach Fallaufkommen

17

8. Fazit 19

(6)

1. Einleitung

Anhand des Datenbestandes der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2013 wer- den statistische Befunde zu den Phänomenbereichen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (GesB), Nachstellung (Stalking) sowie Kindeswohlgefährdung – Kinder, die von Gewalt im sozialen Nahraum betroffen sind - dargestellt. Unter GesB werden Delikte erfasst, wenn es sich bei Opfer und Täter zur Tatzeit um Ehe- oder Lebenspartner oder ehemalige Ehe- oder Lebenspartner gehandelt hat. Die Nachstellung (Stalking) umfasst Tatbestandshandlungen im Sinne des § 238 Strafgesetzbuch (StGB). Laut Definition im Runderlass des MI LSA vom 19.10.2010, Az.: 24.4-12197-13.-6, ist Kindeswohlgefährdung analog zu Kindesmisshandlung zu verstehen und umfasst Gewalt im sozialen Nahraum gegen Kinder und Jugendliche. Zum Zweck der Auswertung wurde in Zusammenarbeit mit dem Technischen Polizeiamt Sachsen- Anhalt (TPA) eine Einzeldatensatzrecherche für folgende Straftatengruppen durchgeführt:

- Straftaten gegen das Leben

- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

- Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit - Fälle von Nachstellung (Stalking) gemäß § 238 StGB

Dabei beziehen die Straftaten sowohl bestehende/ehemalige als auch eheliche/nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften ein. Die Opfer- Tatverdächtigen-Beziehung bei der Kindeswohlgefährdung umfasst Kind/Pflegekind, Ge- schwister sowie Enkel. Folgende Kriterien wurden in die Datenanalyse einbezogen:

- versuchte und vollendete Delikte der jeweiligen Straftatengruppe - die Anzahl der registrierten Straftaten

- die Anzahl, die Altersstruktur (nach Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen unterteilt) und das Geschlecht von TV und Opfern

- die Nationalität

- die Tatortverteilung gemäß Straftatenanfall in den Zuständigkeitsbereichen der drei Polizeidirektionen (PDen) des Landes Sachsen-Anhalt

Bei der Auswertung wurden ausschließlich aufgeklärte Straftaten berücksichtigt, um Aussagen zur Beziehung zwischen TV und Opfern zu ermöglichen. Prozentangaben sind nach der ers- ten Kommastelle gerundet. Daher können in der Summe Abweichungen, allerdings nur bis maximal 0,1-Prozentpunkte, auftreten.

(7)

2. Fallentwicklung bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen

Im Jahr 2013 sind insgesamt 3.684 Fälle im Zusammenhang mit GesB in der PKS registriert worden. Gegenüber dem Vorjahr (2012: 3432 Fälle) erfolgt wiederum eine Zunahme, diesmal um 7,3 %. Die GesB bildet mit einem fast gleichgebliebenen Anteil von 1,9 % in Bezug auf die Gesamtkriminalität (193.885 Fälle) keinen Kriminalitätsschwerpunkt (siehe Tabelle 1). Hierbei handelt es sich nicht nur um Familienstreitigkeiten oder Beziehungskonflikte, sondern schwerwiegendes kriminelles Unrecht. In den drei untersuchten Straftatengruppen stellen Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit mit 3.608 Fällen (2012: 3.361 Fälle) das am meisten belastete Deliktfeld dar. Vor allem Körperverletzungen (2.367 Fälle), Bedro- hungen (545 Fälle), Nachstellungen (507 Fälle) und auch Nötigungen (93 Fälle) wurden hier- bei erfasst (siehe Tabelle 2). Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zeigen mit ins- gesamt 63 Fällen im Vergleich zum Vorjahr eine leicht steigende Tendenz auf (2012: 61 Fäl- le). Am häufigsten wurden davon 31 Fälle von Vergewaltigungen und 30 Fälle von sexueller Nötigung erfasst. Letztere sind von neun auf 30 Delikte angestiegen. Im Hellfeld der GesB spielen aber sexuelle Übergriffe mit einem Anteil von 1,7 % eine untergeordnete Rolle. Im Be- richtsjahr wurden 13 Fälle von Straftaten gegen das Leben registriert (2012: 10 Fälle), darun- ter zwei Morde,neun Totschlagsdelikte und zwei fahrlässige Tötungen (siehe Tabelle 2). Der Anteil der Fälle Straftaten gegen das Leben GesB an allen Straftaten gegen das Leben hat sich von 9,3 % auf 11,1 % erhöht.

Nach eingehender Auswertung ist hierzu Folgendes zu bemerken:

- fünf vollendete und acht versuchte Taten wurden erfasst,

- sieben männliche sowie sechs weibliche, deutsche TV im Alter von 23 bis 80 Jahren wurden registriert,

- bei den Opfern handelt es sich um sechs Männer und sieben Frauen im Alter von 26 bis 81 Jahren, davon

• in vier Fällen um Ehepartner,

• in acht Fällen um Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften,

• in einem Fall um ehemalige Ehepartner - als Tatmotiv wurde

• bei zwei Delikten Eifersucht (eine weibliche und eine männliche TV),

• bei zwei Delikten Hass und Rache (zwei männliche TV),

• bei einem Delikt Beseitigung einer lästigen Person (ein männli- cher TV),

• bei fünf Delikten keine Gründe (zwei weibliche und drei männli- che TV) benannt.

In drei Fällen wurden weder Angaben zum Motiv noch zum Auslöser bzw. Anlass der Tat ge- macht. In einem Fall wollte ein Ehemann einen erweiterten Suizid begehen, drosselte seine

(8)

Frau mit den Händen am Hals und strangulierte sich anschließend selbst. Die Geschädigte überlebte. In einem anderen Fall tötete ein Beschuldigter, der auch Betreuer seiner schwerst- kranken Lebensgefährtin war, diese durch Unterlassen von Hilfeleistungen, sodass sie abma- gerte, verwahrloste und ihren Krankheiten erlag. In vier Fällen erfolgten die Taten unter Alko- holeinfluss. Im Vorfeld der Tötungsdelikte war es in einem Fall zu körperlichen Auseinander- setzungen gekommen. Die Beschuldigte handelte aufgrund ihrer Alkohol- und Drogensucht unkontrolliert und aggressiv gegenüber ihrem Lebensgefährten. Strafverfahren wegen Körper- verletzung und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, auch gegenüber anderen Ge- schädigten, gingen diesem Tötungsdelikt voraus. Bei 11 von 13 Delikten war der Tatort die eigene Wohnung oder das Wohnhaus. Nach polizeilichen Erkenntnissen ist keine der Taten angekündigt worden.

Aus Tabelle 2 ergibt sich ein Gesamtüberblick zur Fallentwicklung 2012/2013 nach Delikten in den drei untersuchten Straftatengruppen.

Tab. 1: Fallentwicklung insgesamt und in den drei Straftatengruppen (GesB)

Straftaten(-gruppen) erfasste Fälle Veränderung zum

Vorjahr Anteil in % 2013 2012 absolut in % 2013 2012

Straftaten insgesamt

erfasste Fälle 193.885 189.233 4.652 2,5 100,0 100,0

aufgeklärte Fälle 109.531 108.602 929 0,9 56,5 57,4

davon:

Fälle GesB insgesamt 3.684 3.432 252 7,3 1,9 1,8

Straftaten gegen das Leben 117 107 10 9,3 0,1 0,2

Straftaten gegen das Leben GesB 13 10 3 30,0 0,4 0,3

Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die

persönliche Freiheit 24.626 25.443 -817 -3,2 12,7 13,4

Rohheitsdelikte/Straftaten gegen

die persönliche Freiheit GesB 3.608 3.361 247 7,3 97,9 97,9

Straftaten gegen die sexuelle Selbst-

bestimmung 1.370 1.408 -38 -2,7 0,7 0,7

Straftaten gegen die sexuelle

Selbstbestimmung GesB 63 61 2 3,3 1,7 1,8

(9)

Tab. 2: Fallentwicklung der Delikte innerhalb der drei Straftatengruppen (GesB)

Straftaten(-gruppen) erfasste Fälle Veränderung

zum Vorjahr Anteil in % 2013 2012 Absolut in % 2013 2012

Straftaten gegen das Leben 117 107 10 9,3 0,1 0,1

davon Straftaten gegen das Leben GesB 13 10 3 30,0 0,4 0,3

Mord 15 14 1 7,1 0,0 0,0

davon Mord GesB 2 1 1 -- 0,0 0,0

Totschlag/Tötung auf Verlangen 64 59 5 8,5 0,0 0,0

davon Totschlag/Tötung auf Verlangen GesB 9 7 2 28,6 0,2 0,2

Fahrlässige Tötung 37 33 4 12,1 0,0 0,0

davon Fahrlässige Tötung GesB 2 2 0 0,0 0,0 0,0

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 1.370 1.408 -38 -2,7 0,7 0,7 davon Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

GesB 63 61 2 3,3 1,7 1,8

Vergewaltigung 200 216 -16 -7,4 0,1 0,1

davon Vergewaltigung GeSB 31 36 -5 -13,9 0,8 1,1

sonst. sexuelle Nötigung 203 199 4 2,0 0,1 0,1

davon sonst. sexuelle Nötigung GesB 30 21 9 42,9 0,8 0,6

sex. Missbr. Widerstandsunfähiger 31 28 3 10,7 0,0 0,0

davon sex. Missbr. Widerstandsunfähiger GeSB 1 3 -2 -- 0,0 0,1

Zuhälterei 4 3 1 -40,0 0,0 0,0

davon Zuhälterei GesB 1 1 0 -- 0,0 0,0

Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche

Freiheit 24.626 25.443 -817 -3,2 12,7 13,1

davon Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche

Freiheit GesB 3.608 3.361 247 7,3 97,9 97,9

Raub 1.243 1.449 -206 -14,2 0,6 0,7

davon Raub GesB 25 19 6 31,6 0,7 0,6

Körperverletzung 15.590 16.334 -744 -4,6 8,0 8,5

davon Körperverletzung GesB 2.367 2.235 132 5,9 64,3 65,1

Menschenraub, Entziehung Minderjähriger*, Kinder-

handel 86 89 -3 -3,4 0,0 0,0

davon Menschenraub, Entziehung Minderjähriger*,

Kinderhandel GesB 14 24 10 -41,7 0,4 0,7

Nachstellung (Stalking), Freiheitsberaubung/Nötigung

und Bedrohung 7.702 7.569 133 1,8 4,0 3,8

davon Nachstellung (Stalking), Freiheitsberau-

bung/Nötigung und Bedrohung GesB 1.186 1.083 103 9,5 32,2 31,5

Freiheitsberaubung 141 159 -18 -11,3 0,1 0,1

davon Freiheitsberaubung GesB 41 33 8 2,4 1,1 1,0

Nötigung 1.903 1.890 13 0,7 1,0 1,0

davon Nötigung GesB 93 78 15 19,2 2,2 2,2

Bedrohung 4.348 4.323 25 0,6 2,2 2,2

davon Bedrohung GesB 545 543 2 0,4 14,8 15,8

Nachstellung 1.308 1.197 111 9,3 0,6 0,6

davon Nachstellung GesB 507 429 78 18,2 13,8 12,5

*Änderung in der PKS 2012: Bei dem Delikt Entziehung Minderjähriger wurde ab dem Berichtsjahr 2012 auch der Erziehungsberechtigte, dessen Kind entzogen wurde, als Opfer erfasst.

(10)

3. Tatverdächtige im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen Im Jahr 2013 wurden insgesamt 70.961 TV (2012: 72.001) erfasst, davon 3.684 im Zusam- menhang mit GesB. Das sind 1040 bzw. 1,4 % weniger als im Vorjahr. Der Anteil an den TV insgesamt ist auf 5,2 % gestiegen. Es handelt sich um 3.432 deutsche und um 252 nichtdeut- sche TV. Von den deutschen TV hatten 78 einen Migrationshintergrund.

Die Altersstruktur weist 3.578 Erwachsene (ab 21 Jahren) sowie 106 Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) aus. Demzufolge ist Gewalt primär in Beziehungen von Partnern im Erwach- senenalter dokumentiert und bei Beziehungen, die bereits längere Zeit bestehen.

Gewalthandlungen gegenüber (Ex-)Partnern werden nach wie vor überwiegend von Männern begangen. So sind 83,3 % der TV männlich (2013: 3.069; 2012: 2.867). Der Anteil der weibli- chen TV erhöhte sich um 50 auf 615, eine Steigerung um 8,8 %.

Wie im Vorjahr sind 97,9 % der TV (2013: 3.608; 2012: 3.361) bei den Rohheitsdelik- ten/Straftaten gegen die persönliche Freiheit registriert worden, davon 3.002 Männer (2012:

2.803) und 606 Frauen (2012: 558), aufgrund der Addition in den Straftatengruppen ist eine Angabe der Echttäterzahl nicht möglich. In der Gruppe der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 63 TV (2012: 61), 60 männliche und drei weibliche, erfasst. Bei den Straftaten gegen das Leben wurden 13 TV (2012: 10) verzeichnet, sechs weibliche und sieben männliche TV. Die Tabelle 3 zeigt die grundlegenden Erkenntnisse zu den TV im Überblick.

(11)

Tab. 3: TV insgesamt und im Zusammenhang mit GesB

TV Anzahl

Veränderungen zum

Vorjahr Anteil in %

2013 2012 absolut in % 2013 2012

TV insgesamt 70.961 72.001 -1.040 -1,4 100,0 100,0

männlich 52.070 52.937 -867 -1,6 73,4 73,5

weiblich 18.891 19.064 -173 -0,9 26,6 26,5

TV GesB 3.684 3.432 252 7,3 5,2 4,8

männlich 3.069 2.867 178 5,7 83,3 83,5

weiblich 615 565 50 8,8 16,7 16,5

darunter:

Heranwachsende 106 111 -5 -4,5 2,9 3,2

Erwachsene 3.578 3.321 257 7,7 97,1 96,8

nichtdeutsche TV 252 220 32 14,5 6,8 6,4

deutsche TV 3.432 3.212 220 6,8 93,2 93,6

anderes Geburts- land bei deut-

schen TV 78 71 7 9,9 2,1 2,1

4. Opfer im Zusammenhang mit Gewalt in engen sozialen Beziehungen

Von den im Berichtszeitraum registrierten 28.713 Opfern von Straftaten wurden bei 3.684 Be- troffenen (2012: 3.432) ein Zusammenhang mit GesB (12,8 %) verzeichnet. Dies ist eine wei- tere Steigerung um 252 Personen im Vorjahresvergleich. Erfasst wurden 3.024 weibliche Op- fer (2012: 2.839 Opfer). Ihr Anteil an allen Opfern ist auf 82,1 % gesunken. 660 Opfer sind männlich, 67 mehr als im Vorjahr. Insgesamt handelt es sich um 3.520 deutsche (+274) sowie 164 nichtdeutsche Opfer (+24). Erwachsene sind mit einem Anteil von 94,0 % am häufigsten betroffen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass in den meisten Fällen Männer in bestehenden oder beendeten Beziehungen tatverdächtig und Frauen in gleichem Anteil Opfer sind. Die meisten Opfer wurden bei den Rohheitsdelikten/Straftaten gegen die persönliche Freiheit ver- zeichnet, mit steigender Tendenz. In diesem Deliktbereich gab es 3.608 Betroffene (2012:

3.361), davon sind 2.958 weiblich (2012: 2.775) und 650 männlich (2012: 586). Bei der Grup- pe der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden geringfügig ansteigende Op- ferzahlen registriert. Von 63 (+2) erfassten Opfern sind 59 weiblich (-1) und vier (+3) männlich.

13 Opfer, drei mehr als im Vorjahr, wurden bei den Straftaten gegen das Leben registriert, davon waren sechs Männer (0) und sieben Frauen (+3).

Tabelle 4 zeigt die wesentlichen Merkmale zu den Opfern im Überblick.

(12)

Tab. 4: Opfer insgesamt und im Zusammenhang mit GesB

Opfer Anzahl

Veränderungen zum

Vorjahr Anteil in %

2013 2012 absolut in % 2013 2012

Opfer insgesamt 28.713 29.836 -1.123 -3,8 100,0 100,0

männlich 16.720 17.552 -832 -4,7 58,2 58,8

weiblich 11.993 12.284 -291 -2,4 41,8 41,2

Opfer GesB 3.684 3.432 252 7,3 12,8 11,5

männlich 660 593 67 11,3 17,9 17,3

weiblich 3.024 2.839 185 6,5 82,1 82,7

darunter:

Heranwachsende 221 226 -5 -2,2 6,0 7,3

Erwachsene 3.463 3.206 257 8,0 94,0 92,7

deutsche Opfer 3.520 3.287 274 8,3 95,5 95,8

nichtdeutsche

Opfer 164 145 24 19,8 4,5 4,2

5. Fallentwicklung, Tatverdächtige und Opfer bei Nachstellung (Stalking) gemäß § 238 StGB

Bei der Nachstellung wurden im Berichtsjahr 1.308 Fälle (Tabelle 2) erfasst, mit steigender Tendenz (2012:1.197; 2011: 1.070 Fälle). Davon wurden 507 Fälle im Zusammenhang mit GesB (2012: 429; 2011: 396 Fälle) registriert, was einer deutlichen Steigerung (+78) ent- spricht. Der Befund bedeutet, dass es bei mehr als einem Drittel der Fälle zu Bedrohungen oder körperlichen Übergriffen kam. Unterzieht man diese 507 Fälle im Zusammenhang mit GesB einer näheren Betrachtung, so wurden in 76,3 % der Fälle (387) als TV ehemalige Ehe- partner/Lebensgefährten und in nur 23,7 % der Fälle (298) Personen aus einer bestehenden, festen Beziehung festgestellt. Von Interesse sind vor allem die Fälle, die zu eskalieren drohten oder in denen sich die bereits in der Beziehung erfahrene Gewalt im Zuge der Nachstellungs- handlungen fortsetzte. Im Sinne des § 238 Abs. 3 StGB (Tabelle 5) verursachte in zehn Fällen (2012: 4 Fälle) der Täter durch die Nachstellungshandlungen den Tod des Opfers, eines An- gehörigen des Opfers oder einer anderen, dem Opfer nahestehenden Person. Diesbezüglich wurden 11 TV (2012: vier TV) registriert, zehn männlich und eine weiblich, davon waren zehn erwachsen, eine heranwachsend und alle deutscher Herkunft. Von den zehn Opfern (2012:

vier Opfer) waren zwei heranwachsend sowie acht über 21-jährig, davon einer männlich (Ta- belle 6).

(13)

Tab. 5: Tatverdächtige von Nachstellung § 238 Abs. 3 StGB*

Land Sachsen/Anhalt

2013 2012 Trend

absolut in %

erfasste Fälle 10 4 + 6 +150,0

- davon Versuche 0 0 + 0 ---

aufgeklärte Fälle 9 4 + 5 +125,0

Aufklärungsquote 90,0 100,0 --- - 10,0**

T a t v e r d ä c h t i g e

insgesamt 11 4 + 7 +175,0

- davon männlich: 10 3 + 7 +233,3

- davon weiblich: 1 1 + 0 +0,0

Kinder

( bis unter 14 Jahre ) 0 0 + 0 ---

- davon männlich: 0 0 + 0 ---

- davon weiblich: 0 0 + 0 ---

Jugendliche

( 14 bis unter 18 Jahre ) 0 0 + 0 ---

- davon männlich: 0 0 + 0 ---

- davon weiblich: 0 0 + 0 ---

Heranwachsende

( 18 bis unter 21 Jahre ) 1 0 + 1 ---

- davon männlich: 0 0 + 0 ---

- davon weiblich: 1 0 + 1 ---

Erwachsene

( 21 Jahre und älter ) 10 4 + 6 +150,0

- davon männlich: 10 3 + 7 +233,3

- davon weiblich: 0 1 - 1 -100,0

nichtdeutsche TV 0 0 + 0 ---

*Die Delikte, welche mit dem Tod des Opfers enden und nach § 238 Abs. 3 StGB strafbar sind, werden nicht unter den Straftaten gegen das Leben erfasst.

**Angabe erfolgt in %-Punkten

(14)

Tab. 6: Opfer von Nachstellung § 238 Abs. 3 StGB

Land Sachsen/Anhalt

2013 2012 Trend

absolut in %

erfasste Fälle 10 4 + 6 +150,0

- davon Versuche 0 0 + 0 ---

aufgeklärte Fälle 9 4 + 5 +125,0

Aufklärungsquote 90,0 100,0 --- - 10,0*

O p f e r

insgesamt 10 4 + 6 +150,0

- davon männlich: 1 0 + 1 ---

- davon weiblich: 9 0 + 9 ---

Kinder

( bis unter 14 Jahre ) 0 0 + 0 ---

- davon männlich: 0 0 + 0 ---

- davon weiblich: 0 0 + 0 ---

Jugendliche

( 14 bis unter 18 Jahre ) 0 0 + 0 ---

- davon männlich: 0 0 + 0 ---

- davon weiblich: 0 0 + 0 ---

Heranwachsende

( 18 bis unter 21 Jahre ) 2 2 + 0 +0,0

- davon männlich: 0 0 + 0 ---

- davon weiblich: 2 0 + 2 ---

Erwachsene

( 21 Jahre und älter ) 8 2 + 6 +300,0

- davon männlich: 1 0 + 1 ---

- davon weiblich: 7 0 + 7 ---

*Angabe erfolgt in %-Punkten

Ein Vergleich von TV und Opfern nach Geschlecht bei Nachstellung gem. § 238 StGB (Tabel- len 7 und 8) zeigt, dass im Berichtsjahr eine Zunahme der absoluten Zahlen durch einen deut- lichen Anstieg von männlichen TV (+86), bei sinkendem Anteil weiblicher TV (-8), verursacht wird. Dadurch erhöhte sich auch die Anzahl der Opfer, vor allem von weiblichen Betroffenen (+80). Im Jahr 2013 waren 81,3 % (2012: 79,8 %; 2011: 82,3 %) der TV männlich, von den Opfern 91,3 % (2012: 80,7 %; 2011: 82,3 %) weiblich. Bei den 507 Delikten der Nachstellung im Zusammenhang mit GesB (Tabelle 7), wird nochmals, wie auch in den Vorjahren, eine Er- höhung des Anteils der männlichen TV auf 91,5 % und bei Nachstellung durch ehemalige Partner auf 92,8 % festgestellt. Dies veranschaulicht die Gefahr der Gewalteskalation in Kri- sensituationen im sozialen Nahbereich durch männliche Tatverdächtige.

(15)

Tab. 7: Tatverdächtige von Nachstellung (Stalking) gem. § 238 StGB

TV Anzahl

Veränderungen zum

Vorjahr Anteil in %

2013 2012 absolut in % 2013 2012

TV insgesamt 1.008 991 17 1,7 100,0 100,0

männlich 820 791 29 3,7 81,3 79,8

weiblich 188 200 -12 -6,0 18,7 20,2

davon GesB 507 429 78 18,2 100,0 100,0

männlich 464 378 86 22,8 91,5 88,1

weiblich 43 51 -8 -15,7 8,5 11,9

davon

ehemalige Part-

ner* 387 298 89 29,9 100,0 100,0

männlich 359 265 94 35,5 92,8 88,9

weiblich 28 33 -5 -15,2 7,2 11,1

*ehemaliger Ehepartner, ehemaliger Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften, ehemaliger Partner einge- tragener Lebenspartnerschaften

Tab. 8: Opfer von Nachstellung (Stalking) gem. § 238 StGB

Opfer Anzahl

Veränderungen zum

Vorjahr Anteil in %

2013 2012 absolut in % 2013 2012

Opfer insgesamt 1.387 1.261 126 10,0 100,0 100,0

männlich 266 243 23 9,5 19,2 19,3

weiblich 1.121 1.018 103 10,1 80,8 80,7

davon GesB 507 429 78 18,2 100,0 100,0

männlich 44 46 -2 -4,3 8,7 10,7

weiblich 463 383 80 20,9 91,3 89,3

davon

ehemalige Part-

ner* 387 298 89 29,9 100,0 100,0

männlich 27 29 -2 -6,9 7,0 9,7

weiblich 360 269 91 33,8 93,0 90,3

*ehemaliger Ehepartner, ehemaliger Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften, ehemaliger Partner einge- tragener Lebenspartnerschaften

6. Fälle, Tatverdächtige und Opfer bei Kindeswohlgefährdung - Gewalt im sozialen Nah- raum gegen Kinder und Jugendliche

Seit 2010 werden im Bericht GesB Aussagen zum Phänomenbereich Kindeswohlgefährdung in Form von ausgewählten Gewalthandlungen gegen Kinder und Jugendliche, also von Min- derjährigen, getroffen. Die Anzahl der zu betrachtenden Straftaten hat sich im Berichtsjahr um 16 auf 624 (2012: 640; 2011: 631) verringert. Entsprechend den untersuchten Straftatengrup- pen und im Vergleich zum Vorjahr handelt es sich um

(16)

• 6 Straftaten gegen das Leben (-5),

• 122 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (-18) sowie

• 496 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (+7).

In diesem Zusammenhang wurden oben genannte Straftaten zur Opfer-TV-Beziehung inner- halb der Familie ausgewertet. Es wurden insgesamt 624 Opfer (2012: 640; 2011: 631), 606 deutsch und 18 nichtdeutsch, registriert, davon waren

• 18 Enkel,

• 67 Geschwister sowie

• 477 Kinder bzw. Pflegekinder und

• in 62 Fällen wurden unkorrekte Angaben zur Opfer-TV-Beziehung getätigt.

Bei den Opfern insgesamt handelt es sich um 257 Jungen (2012: 259; 2011: 266) und 367 Mädchen (2012: 381; 2011: 365). Mit einem Anteil von 58,8 % (2012: 59,5; 2011: 57,8 %;) sind weibliche Opfer häufiger als männliche betroffen. Eine Untersuchung nach Altersgruppen ergab Folgendes:

Tab. 9: Altersgruppen der Opfer bei der Kindeswohlgefährdung

Altersgruppe der Opfer Anzahl

Veränderungen zum

Vorjahr Anteil in %

2013 2012 absolut in % 2013 2012

Opfer insgesamt 624 640 -16 -2,5 100,0 100,0

männlich 257 259 -2 -0,8 41,2 40,5

weiblich 367 381 -14 -3,7 58,8 59,5

0 bis unter 6 Jahre 172 179 -7 -3,9 27,6 28,0

männlich 85 88 -3 -3,4 49,4 49,2

weiblich 87 91 -4 -4,4 50,6 50,8

6 bis unter 14 Jahre 256 244 12 4,9 41,0 38,1

männlich 93 85 8 9,4 36,3 34,8

weiblich 163 159 4 2,5 63,7 65,2

14 bis unter 16 Jahre 98 117 -19 -16,3 15,7 18,3

männlich 36 41 -5 -12,2 36,7 35,0

weiblich 62 76 -14 -18,4 63,3 65,0

16 bis unter 18 Jahre 98 100 -2 -2,0 15,7 15,6

männlich 43 45 -2 -4,4 43,9 45,0

weiblich 55 55 0 0,0 56,1 55,0

Die Anzahl der Opfer insgesamt sank auf 624 (2012: 640; 2011: 631), nur bei der Altersgruppe der 6- bis unter 14-Jährigen wurde ein Anstieg um 12 Betroffene verzeichnet. Auch in diesem Berichtsjahr wurden bei allen Altersgruppen mehr Mädchen als Jungen festgestellt. Zu den 624 ermittelten Straftaten von Kindeswohlgefährdung wurden 624 TV (2012: 640; 2011: 631), 435 männliche (2012: 433; 2011: 456) sowie 189 weibliche (2012: 207; 2011: 175), registriert.

Darunter waren 45 nichtdeutsche TV und sieben deutsche TV, die nicht in Deutschland gebo-

(17)

ren wurden. Mit 69,7 Prozent (2012: 67,7; 2011: 72,3 %) Anteil an allen TV geht auch in die- sen Deliktsbereichen die Gewalt größtenteils von männlichen TV aus.

Die 624 TV gliedern sich in die folgenden Altersgruppen:

Tab. 10: Altersgruppen der Tatverdächtigen bei der Kindeswohlgefährdung

Altersgruppen der TV Anzahl männlich weiblich

0 bis unter 14 Jahre 3 3 0

14 bis unter 16 Jahre 12 12 0

16 bis unter 18 Jahre 22 22 0

18 bis unter 21 Jahre 19 15 4

21 bis unter 25 Jahre 47 28 19

25 bis unter 30 Jahre 82 44 38

30 bis unter 40 Jahre 193 114 79

40 bis unter 50 Jahre 161 131 30

50 bis unter 60 Jahre 68 57 11

60 bis unter 70 Jahre 12 9 3

70 bis unter 80 Jahre 5 3 2

30- bis unter 40-Jährige wurden im TV-Vergleich der Altersgruppen am häufigsten registriert, gefolgt von 40- bis unter 50-Jährigen und 25- bis unter 30-Jährigen. Gleichfalls wurden drei Kinder (-6) sowie 24 Jugendliche (-2) als TV erfasst.

Auch Minderjährige sind im sozialen Nahraum von schwerster Gewalt betroffen. 2013 wurden sechs Straftaten gegen das Leben (2012: 11; 2011: 6), fünf weniger als im Vorjahr, erfasst.

In dieser Straftatengruppe wurden im Berichtsjahr sechs Fälle des Totschlags, davon vier voll- endete und zwei Versuche, registriert.

Opfer der Totschlagsdelikte waren sechs deutsche Kinder, davon fünf Mädchen und ein vier- jähriger Junge. Zwei Mädchen waren unter einem Jahr alt, die anderen ein-, vier- und sechs- jährig.

Alle TV waren erwachsene deutsche Staatsangehörige und weiblich, im Alter von 19 bis 44 Jahren.

Bei Straftaten gegen das Leben ist im Berichtsjahr, ganz überwiegend die Altersgruppe der unter sechsjährigen Opfer involviert.

Wesentliche Merkmale zu TV und Opfern zeigen die nachfolgenden Tabellen Nummer 11 und 12:

(18)

Tab. 11: Tatverdächtige der Straftaten gegen das Leben bei der Kindeswohlgefährdung

Straftaten gegen das Leben Tatverdächtige

Anzahl Alter Geschlecht Staatsangeh. Geburtsland Totschlag § 212 StGB 1 19 weiblich Deutschland Deutschalnd Totschlag § 212 StGB 1 25 weiblich Deutschland Deutschalnd Totschlag § 212 StGB 1 34 weiblich Deutschland Deutschalnd Totschlag § 212 StGB 1 34 weiblich Deutschland Deutschalnd Totschlag § 212 StGB 1 39 weiblich Deutschland Deutschalnd Totschlag § 212 StGB 1 44 weiblich Deutschland Deutschalnd

Tab. 12: Opfer von der Straftaten gegen das Leben bei der Kindeswohlgefährdung

Straftaten gegen das Leben Opfer

Anzahl Alter Geschlecht Staatsangehörigkeit

Totschlag § 212 StGB 1 6 weiblich Deutschland

Totschlag § 212 StGB 1 4 weiblich Deutschland

Totschlag § 212 StGB 1 4 männlich Deutschland

Totschlag § 212 StGB 1 1 weiblich Deutschland

Totschlag § 212 StGB 1 0 weiblich Deutschland

Totschlag § 212 StGB 1 0 weiblich Deutschland

7. Tatortverteilung und Delikte im Vergleich der Polizeidirektionen des Landes Sachsen- Anhalt nach Fallaufkommen

Ein direkter Vergleich der drei PDen in Sachsen-Anhalt ist aufgrund der unterschiedlichen Ge- bietsgrößen und Einwohnerzahlen nicht möglich.

Bei den Straftaten gegen das Leben wurde ein Anstieg der Fallzahlen in allen PDen ein- schließlich des Landes registriert. Den Schwerpunkt bildet die PD Sachsen-Anhalt Nord mit einem Anstieg von vier auf neun Fälle im Vorjahresvergleich.

Auch bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist eine leicht steigende Anzahl der Delikte insgesamt zu verzeichnen. Entgegen dem Trend wurde in der PD Sachsen-Anhalt Süd ein Absinken von 18 auf 16 Fälle registriert.

Wiederum wurde bei den Rohheitsdelikten/Straftaten gegen die persönliche Freiheit ein deutli- cher Anstieg der Fallzahlen in allen PDen erfasst. Gleichwohl beträgt der prozentuale Anteil an allen Fällen GesB wie im Vorjahr 97,9 %. Die PD Sachsen-Anhalt Nord dominiert mit 1.619 Fällen und hat auch die stärksten Zuwächse (+106 Delikte) zu verzeichnen.

Ebenso stiegen die Fallzahlen bei der Nachstellung insgesamt weiter, insbesondere in der PD Sachsen-Anhalt Nord von 216 auf 252 Fälle (+36) und in der PD Sachsen-Anhalt Ost von 94 auf 124 (+30).

Bei der Kindeswohlgefährdung hat die Anzahl der Fälle insgesamt abgenommen. Dem entge- gen steht eine Zunahme der Fallzahlen von 224 auf 232 Fälle in der PD Sachsen-Anhalt Süd.

Einen Überblick geben die Tabellen 13, 14 und 15.

(19)

Tab. 13: Tatortverteilung 2013 bei den Delikten der GesB und der Nachstellung im Land und den Polizeidirektionen

Tab. 14: Tatortverteilung 2012 bei Delikten der GesB und der Nachstellung im Land und den Polizeidirektionen

Tab. 15: Tatortverteilung 2013 und 2012 bei dem Delikt der Kindeswohlgefährdung im Land und den Polizeidirektionen

Tab. 15: Tatortverteilung 2013 und 2012 bei dem Delikt der Kindeswohlgefährdung im Land und den Polizeidirektionen

Polizeidirektionen Land Sachsen-Anhalt

Fälle Kindeswohlge- fährdung

Veränderung zum

Vorjahr Anteil in %

2013 2012 absolut in % 2013 2012

PD ST Nord 274 280 -6 -2,1 43,9 43,8

PD ST Ost 118 136 -18 -13,2 18,9 21,3

PD ST Süd 232 224 8 3,6 37,2 35,0

Sachsen-Anhalt 624 640 -16 -2,5 100,0 100,0

Polizeidirektio- nen

Land Sachsen- Anhalt

GesB insgesamt

2013

Straftaten gegen das Leben

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe- stimmung

Rohheitsdelikte/

Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Nachstellung (Stalking)

Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %

PD ST Nord

1.659 9 0,5 31 1,9 1.619 97,6 252 15,2

PD ST Ost

709 1 0,1 16 2,3 692 97,6 124 17,5

PD ST Süd

1.316 3 0,2 16 1,2 1.297 98,6 131 10,0

Sachsen-Anhalt

3.684 13 0,4 63 1,7 3.608 97,9 507 13,8

Polizeidirektio- nen

Land Sachsen- Anhalt

GesB insgesamt

2012

Straftaten gegen das Leben

Straftaten gegen die sexuelle Selbst- bestimmung

Rohheitsdelikte/

Straftaten gegen die pers. Freiheit

Nachstellung (Stalking)

Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %

PD ST Nord

1.547 4 0,3 30 1,9 1.513 97,8 216 14,0

PD ST Ost

642 2 0,3 13 2,0 627 97,7 94 14,6

PD ST Süd

1.243 4 0,3 18 1,4 1.221 98,2 119 9,6

Sachsen-Anhalt

3.432 10 0,3 61 1,8 3.361 97,9 429 12,5

(20)

8. Fazit

Es ist festzustellen, dass die Anzahl der erfassten Straftaten im Zusammenhang mit GesB weiter angestiegen ist, hauptsächlich bei den Rohheitsdelikten/Straftaten gegen die persönli- che Freiheit. Die Hellfeld-Auswertung belegt die Dominanz der von Männern ausgehenden Gewalt in engen sozialen Beziehungen. In der Mehrzahl der Fälle wurden körperliche Übergrif- fe zum Nachteil der (Ex-)Partnerinnen verübt. Diese Gewalt ist vorrangig in Beziehungen von Partnern im Erwachsenenalter anzutreffen. Auch bei der Nachstellung stiegen die Fallzahlen weiter an. Damit ist eine zunehmende Tendenz erkennbar.Die meisten dieser erfassten Fälle gingen nicht mit GesB einher. Es kam bei ca. einem Drittel der Fälle zu Bedrohungen oder körperlichen Übergriffen, die mehrheitlich von ehemaligen Beziehungspartnern begangen wurden. Bei Straftaten gegen das Leben und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist die Tendenz leicht ansteigend. Die Fälle von Kindeswohlgefährdung zeigen einen Abwärts- trend. Diesbezüglich waren Kinder im sozialen Nahraum in sechs Fällen von Straftaten gegen das Leben betroffen, ganz überwiegend die Altersgruppe der unter Sechsjährigen.

Um langfristig die Fälle von GesB, Stalking und Kindeswohlgefährdung einzudämmen und vor allem schwerwiegende Misshandlungen oder beabsichtigte Tötungen zu verhindern, sollten polizeiliche Präventions- und Opferschutzaktivitäten im Zusammenwirken mit Netzwerkpart- nern, insbesondere den Interventionsstellen, Opferschutzorganisationen sowie Staatsanwalt- schaften, weiterhin intensiv betrieben werden.

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