• Keine Ergebnisse gefunden

Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen derStaatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort: StaatlicheGlasfachschule Hadamar mit den Zeugnissen über das Bestehender Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen derStaatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort: StaatlicheGlasfachschule Hadamar mit den Zeugnissen über das Bestehender Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 2 -

Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort: Staatliche Glasfachschule Hadamar mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

GlPrZWeilburgV

Ausfertigungsdatum: 04.07.2019 Vollzitat:

"Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort:

Staatliche Glasfachschule Hadamar mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 4. Juli 2019 (BGBl. I S. 927)"

Die V tritt gem. § 2 dieser V am 1.10.2026 außer Kraft Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 12.7.2019 +++)  

Eingangsformel  

Auf Grund des § 50 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 436 Nummer 3 der

Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und auf Grund des § 40 Absatz 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S.

2095), der zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung:

§ 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

Die vom 1. Januar 2017 bis zum Ablauf des 30. September 2026 von der Staatlichen Fachschule Weilburg- Hadamar Standort: Staatliche Glasfachschule Hadamar erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Auflistung gleichgestellt:

 

Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Staatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort: Staatliche Glasfachschule Hadamar:

Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird:

Abschlussprüfung als Glaser/Glaserin  Fachrichtungen:

 – Verglasung und Glasbau  – Fenster- und Glasfassadenbau

Glaser und Glaserin im Gewerbe Anlage A Nummer 39 „Glaser“

der Handwerksordnung  Fachrichtungen:

 – Verglasung und Glasbau  – Fenster- und Glasfassadenbau Abschlussprüfung als Glasapparatebauer/

Glasapparatebauerin Glasapparatebauer und

Glasapparatebauerin

im Gewerbe Anlage A Nummer 40

„Glasbläser und Glasapparatebauer“

der Handwerksordnung

Abschlussprüfung als Glasveredler/Glasveredlerin Glasveredler und Glasveredlerin

(2)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 2 von 2 -

Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Staatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort: Staatliche Glasfachschule Hadamar:

Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird:

 Fachrichtungen:

 – Kanten- und Flächenveredelung  – Glasmalerei und Kunstverglasung

 Fachrichtungen:

 – Kanten- und Flächenveredelung  – Glasmalerei und Kunstverglasung  und

 Glasveredler und Glasveredlerin

im Gewerbe Anlage B Abschnitt 1 Nummer 34

„Glasveredler“

der Handwerksordnung  Fachrichtungen:

 – Kanten- und Flächenveredelung  – Glasmalerei und Kunstverglasung

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 1. Oktober 2026 außer Kraft.

Schlussformel  

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

September 2026 von der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das

September 2023 von der Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk in Michelstadt erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen

Ausbildungsverordnungen nach § 25 des Gesetzes zulassen, wenn die durch technische Regeln gesetzten Anforderungen noch nicht erfüllt werden können. Die Ausnahmen sind zu befristen.

Facharbeiterberufe in Handwerksberufen aus dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet stehen Gesellenprüfungszeugnisse nach § 31 Abs. 1 des Gesetzes bedürfen der

§ 42d der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. 2149) geändert worden ist, verordnen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das

Ausbildungsverordnungen nach § 25 des Gesetzes zulassen, wenn die durch technische Regeln gesetzten Anforderungen noch nicht erfüllt werden können. Die Ausnahmen sind zu befristen.

Es mutet unwahrscheinlich an, daß es selbst an einem Ort wie Hadamar notwendig wurde, eine vergessene Geschichte zu rekonstruieren. "Die ganze Bevölkerung wußte ja, daß, wer

● Zur Wahrung des Schutzes und der Sicherheit der eigenen personenbezogenen Daten ist es nicht zulässig, das schulische MS365 Konto mit anderen privaten Konten von Microsoft