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Staatsregierung in der Waldverantwortung

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Geschäftsstelle Wald Bündnis Bayern

Bauernfeindstraße 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-22 Fax 0911/86 95 68 ralf.straussberger@

bund-naturschutz.de

Pressemitteilung

München, 30. Juni 2005 PM 039-05

Staatsregierung in der Waldverantwortung

Wald Bündnis Bayern kündigt Kontrollen der Waldqualität an

Trotz erheblicher Kritik an dem neuen Waldgesetz und vor allem am Gesetz zur Errichtung des Unternehmens „Bayerische Staatsforsten“ stellt das Wald Bündnis Bayern fest, das Volksbegehren war nicht umsonst. Denn dadurch konnte die Privatisierung des Bayerischen Staatwaldes verhindert, die Bedeutung des Staatswaldes für das Allgemeinwohl verankert, eine vorübergehende Beratung des Privatwaldes erhalten, die notwendige Unterstützung der Kommunalwälder gesichert und der Grundsatz Wald vor Wild durchgesetzt werden.

Die vom Wald Bündnis Bayern mit durchgesetzten Verbesserungen können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zerschlagung der Forstämter und ersatzlose Streichung der Forstdirektionen ein fataler Fehler ist, der negative Folgen für die Waldqualität befürchten lässt. Um so wichtiger ist deshalb die kritische Wächterrolle des Wald Bündnis Bayern vor allem für den Staatswald. Das Wald Bündnis Bayern wird sich unabhängig davon auch in Zukunft massiv dafür einsetzten, dass die zur Sicherung der

Gemeinwohlfunktionen unverzichtbaren Finanzmittel vom Bayerischen Landtag bereitgestellt werden.

1. Forstgesetze

Am 1. Juli 2005 treten das neue Bayerische Waldgesetz, das Errichtungsgesetz für die Anstalt des öffentlichen Rechts „Bayerische Staatsforsten“ und weitere damit zusammenhängende Gesetzesänderungen in Kraft.

Nach dem vor einem halben Jahr mit 9,3 % knapp gescheiterten Volksbegehren

„Aus Liebe zum Wald“ hat die CSU-Mehrheit einige wesentlichen Vorschläge aufgegriffen und in das Gesetz eingefügt. Insbesondere begrüßt das

Waldbündnis Bayern die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes „Wald vor Wild“, der Verbleib des Staatswaldes im Eigentum des Freistaats Bayern- Forstverwaltung, die Klarstellung der Gemeinwohlverpflichtung des

Staatswaldes und die Sicherung der fachlichen Qualifikation für das forstliche Personal im Körperschaftswald.

Damit hat sich der Einsatz der Verbände im Waldbündnis und der vielen engagierten Mitglieder und Bürger doch noch gelohnt! Viele andere

Forderungen, wie z.B. die gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Absicherung der Gemeinwohlfunktionen insbesondere in den Kommunalwäldern wurden jedoch nicht aufgenommen. Die vom Bayerischen Landtag beschlossenen Gesetzte erfüllen deshalb nur teilweise die Anforderungen einer nachhaltigen Waldwirtschaft.

2. Bewährte und zukunftsfähige Organisationsform zerschlagen

Leider hat die Staatsregierung an der Auflösung der bewährten Forstverwaltung mit ihrer effizienten Aufgabenbündelung von Bewirtschaftung des Staatswaldes und Förderung, Schutz und Aufsicht für den gesamten Wald festgehalten. Wie künftig die Zusammenarbeit zwischen Behörde – Amt für Landwirtschaft und Forsten – und Forstbetrieb erfolgen soll, bleibt abzuwarten. Die Erfahrungen aus

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Wald Bündnis Bayern

anderen Ländern lassen befürchten, dass dieses Modell gar nicht funktionieren kann. Dabei steht die Beratung des Privatwaldes vor bislang ungekannten Problemen, da eine Erbengeneration ohne Orts- und Fachkenntnisse in Kürze die Mehrheit der Waldbesitzer stellen wird. Dazu kommen die Auswirkungen des Klimawandels mit zunehmenden Stürmen, Hochwasser und

Massenvermehrungen von Borkenkäfern und anderen Insekten. In solchen Zeiten mit der Organisationsform zu experimentieren, fast das gesamte Personal umzusetzen mit allen damit verbundenen Einbußen an Kompetenz, Erfahrung und Motivation ist nicht nachvollziehbar. Mit Sicherheit wird auch durch den Verlust der Selbstständigkeit der Forstverwaltung die Verteidigung - vor allem der stadtnahen Wälder - erheblich erschwert. Unabhängig davon drohen verstärkte Eingriffe in die Waldsubstanz durch den Verkauf von Bodenschätzen, um dadurch den wirtschaftlichen Ertrag des neuen Unternehmens zu verbessern.

3. Bleibt es bei der Anstalt des Öffentlichen Rechts?

Die Berufung eines Vorstandsmitglieds der österreichischen Bundesforst AG zum Vorstandsvorsitzenden der Anstalt Öffentlichen Rechts und die Berufung des Vorsitzenden des Bayerischen Waldbesitzerverbandes in den Aufsichtsrat lassen befürchten, dass die Gefahr der Überführung der Anstalt Öffentlichen Rechts in eine AG nicht gebannt ist.

Mit dem Vorsitzenden des Waldbesitzerverbandes als Aufsichtsratmitglied ist auch ein Tabubruch vollzogen, der genauso wenig nachvollziehbar ist, wie die Bestellung des Vorstandes eines Privatsenders zum Aufsichtsratmitglied des Bayerischen Rundfunks. Trotz dieser Kritik hofft das Waldbündnis, dass die bewährten waldbaulichen Ziele der Staatswaldbewirtschaftung nicht durch die finanziellen Vorgaben der Gewinnabführung unmöglich gemacht werden.

Das Wald Bündnis Bayern fordert deshalb,

 dass das Betriebsergebnis der Bayerischen Staatsforsten nicht an dem Reinertrag gemessen wird, sondern daran, wie die Waldqualität gesichert bzw. verbessert wird. Entscheidende Beurteilungsmassstäbe dafür sind die Entwicklung der Verbisssituation, der Rückeschäden, die

Verjüngungsflächen von Buche, Eiche oder Tanne. Ebenso sollen die Gehälter der Vorstände nicht an der Gewinnabführung sondern an der Waldentwicklung gekoppelt werden.

 dass alle Gemeinwohlfunktion des Staatswaldes unabhängig vom Betriebsergebnis zuverlässig finanziert werden.

 dass waldschädigende Eingriffe im Staatswald unterbleiben.

Das Waldbündnis Bayern wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Eine Privatisierung des Waldes werden wir auch in Zukunft nicht zulassen und mit Hilfe der Bürger verhindern. Betriebswirtschaftliche Maßnahmen auf Kosten von Nachhaltigkeit und Naturverträglichkeit werden wir nicht hinnehmen.

Wenn die künftige Forstorganisation die Verpflichtungen des

Waldgesetzes ernst nimmt, wenn sie Artenschutz, Hochwasserschutz, Erholung und andere Interessen der Allgemeinheit ernst nimmt, werden wir ihr ein unvoreingenommener Verbündeter sein.

Zur Sicherung des Grundsatzes Wald vor Wild ist es unverzichtbar, die Verbisssituation weiter zu erfassen. Die Landratsämter sind deshalb gefordert, ihrer neuen Verantwortung auch konsequent nachzukommen.

Zur Dokumentation der Entwicklung wird das Wals Bündnis Bayern einen jährlichen Bürgerwaldbericht vorlegen.

Für das Wald Bündnis Bayern:

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Wald Bündnis Bayern

Prof. Dr. Hubert Weiger Ludwig Sothmann Wolf Guglhör Johann Kornprobst Bund Naturschutz Landesbund Verein zum Schutz Waldbündnis

für Vogelschutz der Bergwelt Miesbach

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Referenzen

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