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Wald Bündnis Bayern: Bayerisches Waldgesetz

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Geschäftsstelle Wald Bündnis Bayern

Bauernfeindstraße 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-22 Fax 0911/86 95 68 ralf.straussberger@

bund-naturschutz.de

Pressemitteilung

München, 21. April 2005 PM 027-05

Volksbegehren „Aus Liebe zum Wald“

hat zwar schlimmste Fehlentwicklungen im bayerischen Waldgesetz verhindert, das Wald Bündnis Bayern sieht aber weiter massive Defizite in den beiden Gesetzen und

politischen Vorgaben für den Staatswald

Trotz erheblicher Kritik an dem neuen Waldgesetz und vor allem am Gesetz zur Errichtung des Unternehmens „Bayerische Staatsforsten“ stellt das Wald Bündnis Bayern fest, das Volksbegehren war nicht umsonst. Denn dadurch konnte die Privatisierung des Bayerischen Staatwaldes, der völlige Verzicht auf die Privatwaldberatung und die notwendige Unterstützung der

Kommunen verhindert werden. Besonders begrüßte das Wald Bündnis Bayern als Ergebnis der Landtagsberatungen auch die Aufnahme des

Grundsatzes „Wald vor Wild“. Während es beim Waldgesetz also Fortschritte gegeben hat, ist das Gesetz zur Errichtung des Unternehmens „Bayerische Staatsforsten“ ein erheblicher Rückschritt. Denn die wirtschaftsdominierte Zusammensetzung des Aufsichtsrates wird mit den Zielvorgaben einer zu bis zu 100%igen Gewinnabführung und der fehlenden

Grundkapitalausstattung dazu führen, dass viele hehre ökologische Ziele des Waldgesetzes zwangsläufig letztlich Ökolyrik werden. Im Einzelnen kritisiert das Wald Bündnis:

1. Sicherung der Gemeinwohlfunktionen im Staatswald gefährdet

Es bleibt nach wie vor das Geheimnis der Staatsregierung, wie bei stagnierenden oder infolge der massiven Sturmwürfe in Schweden eher sinkenden Holzpreisen die Schutz- und Erholungsfunktionen im Staatswald (Gemeinwohlfunktionen) finanziert werden sollen.

Zu allem Überfluss verlangt der Finanzminister noch eine Gewinnabführung, die mit 4 Mio.

€ für 2005 zwar für den Staatshaushalt überhaupt keine Rolle spielt, den neuen Forstbetrieben jedoch keinen Spielraum für Zukunftsinvestitionen läßt.

2. Ökonomisierung der Bayerischen Staatsforste falscher Weg

Keine entscheidenden Korrekturen und damit so gut wie keine Verbesserungen sind im Errichtungsgesetz für die Bayerischen Staatsforste (Anstalt des öffentlichen Rechts) zu erkennen. So besteht im Aufsichtsrat ein bedenkliches Übergewicht der Vertreter von Wirtschafts- und Finanzinteressen. Die Weichenstellungen für den Staatswald sind klar:

knallhart werden kurzfristig Profite über Nachhaltigkeit und Sicherung der ökologischen Funktionen gestellt. Deshalb rechnet das Wald Bündnis Bayern mit einem weiteren

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Raubbau beim Holzeinschlag, Verzicht auf langfristig wichtige Investitionen sowie

Lohndumping und abnehmende Qualität bei der Waldarbeit einschließlich der Holzrückung.

3. Einschlag längst nicht mehr nachhaltig

Mit knapp 6 Mio. Festmeter Holzeinschlag wird im Staatswald deutlich mehr eingeschlagen als es den eigenen langfristigen Planungen der Forstverwaltung entspricht. Dabei sollen die Holzeinschläge überwiegend in alten Wäldern geführt werden, womit die für den Artenschutz im Wald besonders wichtigen Altbäume vorrangig gefällt werden. Damit droht der Ausverkauf unserer Wälder.

4. Jagdhoheit am Landratsamt deplaziert

Nach den Beschlüssen der CSU–Fraktion soll die Jagdhoheit – auch für den Staatswald – an die Landratsämter abgegeben werden. Bereits mehrfach hat der Oberste Rechnungshof deshalb die Jagdbehörden an den Landratsämtern scharf kritisiert, die bisher nur für die Privatjagden und nicht für die Staatsjagden zuständig waren. Die im dreijährigen Turnus erstellten Vegetationsgutachten zeigen dagegen, dass die Staatsjagden einen geringeren Wildverbiss aufweisen als die Jagden in den anderen Waldbesitzarten, für welche die Landratsämter die Abschusspläne erstellen.

5. Erste Waldverkäufe in Oberbayern geplant

Entgegen den vielfältigen Versprechungen zur Forstreform „ es werde keine Waldverkäufe und Privatisierung geben“ läßt die Staatsregierung nach dem Volksbegehren die Katze aus dem Sack. Im Landkreis Weilheim zwischen Seeshaupt und Bernried sollen 200 ha Staatswald verkauft werden.

6. Forstverwaltung stärken - unsinnigen Personalabbau stoppen

Es steht zu befürchten, dass binnen weniger Jahre kaum mehr Waldarbeiter den Staatswald qualifiziert bewirtschaften, sondern dass Fremdarbeitskräfte aus

Billiglohnländern im Staatswald eingesetzt werden. Dies würde jedoch eine intensive Kontrolle durch Förster erfordern, wofür angesichts des drastischen Personalabbaus keine Zeit verbleibt. Die Besetzung der Leiterstellen an den künftigen Ämtern für Landwirtschaft und Forsten ist ein Skandal. Wie Ende der letzten Woche bekannt wurde, sollen von den 47 Amtsleiterstellen gerade einmal 4 von Forstbeamten besetzt werden. Dies zeigt, dass die Staatsregierung die Bedeutung des Waldes nicht annähernd erkannt hat. Damit setzt die Staatsregierung die Demontage der Wald schützenden Forstverwaltung, die bereits mit dem Abbau eines eigenständigen Forstbereichs im Staatsministerium begonnen hat, auch auf der unteren

Ebene fort.

Das Waldbündnis Bayern fordert deshalb, dass

1. alle Gemeinwohlfunktionen unabhängig vom Betriebsergebnis zuverlässig finanziert werden;

2. das Ergebnis für den Staatswald nicht am kurzfristigen Ertrag gemessen werden darf, sondern an den gesamten Leistungen des Waldes. Dazu ist eine

Gesamtleistungsbilanz für den Staatswald vorzulegen;

3. die einseitig ökonomischen Zielsetzung im Staatswald korrigiert wird;

4. keine Grundstücke der Staatsforstverwaltung verkauft werden;

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5. die Zuständigkeit für die forstliche Planung, für die Nachhaltigkeitssicherung und für die Naturalkontrolle (Vor-Ort-Kontrolle) im Staatswald an den Bereich Forsten der Ämtern für Landwirtschaft und Forsten übertragen wird;

6. die Jagdhoheit an den Bereich Forsten in den künftigen Ämtern für Landwirtschaft und Forsten übertragen wird. Sollte die Jagdhoheit an den Landratsämtern bleiben, wird eine Einvernehmensregelung mit Forstfachleuten bei allen Belangen des Waldes gefordert.

7. als Kompensation für den Wegfall von Synergieeffekten weder im Bereich der Bayerischen Forstverwaltung noch im Bereich der Bayerischen Staatsforste weiter Personal abgebaut werden darf.

Das Wald Bündnis Bayern wird in den nächsten Jahren ein scharfes Auge auf die Vorgänge in den öffentlichen Wäldern werfen, da die Staatsregierung bislang eine ausreichende Kontrolle nicht gewährleistet. Unter dem Motto

„Tausendaugenprinzip“ werden Waldfreunde und Mitarbeiter der lokalen Wald Bündnisse in den Landkreisen und Städten vor Ort dokumentieren, was in den Wäldern passiert. Diese Dokumentationen werden in einem „Grünen Schwarzbuch“

für ganz Bayern zusammengeführt.

gez.

Prof. Dr. Hubert Weiger Bund Naturschutz

für Rückfragen

Richard Mergner Ulrike Lorenz

BN-Landesbeauftragter Vorstandsbeauftragte des LBV

0911/8187815 0824/4397051

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