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B032: Altersunabhängige Freistellung für PrüfungenLaufende Nummer: 028

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B032: Altersunabhängige Freistellung für Prüfungen

Laufende Nummer: 028

Antragsteller/in: DGB-Bundesjugendausschuss Empfehlung der ABK: Annahme in geänderter Fassung

Sachgebiet: B - Arbeit der Zukunft und soziale Sicherheit Zusammenfassung der

Änderungsempfehlungen

Zeile 1 - 4: Ersetzung

Altersunabhängige Freistellung für Prüfungen

Der DGB-Bundeskongress beschließt:

1 Der DGB setzt sich für eine bezahlte Freistellung des letzten Arbeitstags vor allen Prüfungen - für

2 alle Auszubildenden und dual Studierenden - ein. Folglich soll auch die bezahlte Freistellung des letzten Arbeitstags vor allen Abschlussprüfungen in allen Ausbildungswegen ein. Entsprechend der bereits geltenden Regelung

3 für minderjährige Auszubildende auf alle Auszubildenden und dual Studierenden,soll diese Freistellung unabhängig vom Alter,

4 ausgeweitet sichergestellt werden.

Begründung

Die Regelungen zur Freistellung vor den Zwischen- bzw. Abschlussprüfungen sind je nach Branche sehr unterschiedlich und häufig zu Lasten der Auszubildenden und dual Studierenden. Es muss jedoch das Ziel sein, diesen über alle Ausbildungsberufe hinweg eine möglichst stress- und störungsfreie Vorbereitung auf die Prüfungen zu gewährleisten.

Gerade für Auszubildende, die überwiegend im Schichtsystem ausgebildet werden, wie etwa im Hotel-und Gaststättenbereich oder in den Pflege- und Gesundheitsberufen, bedeutet der Einsatz im Betrieb bis zum Tag vor der Prüfung eine erhebliche Belastung.

Der im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vorgesehene Schutzcharakter muss

altersunabhängig gelten, insbesondere weil das durchschnittliche Alter der Auszubildenden in den letzten Jahren zunehmend gestiegen ist und der Schutz damit nur noch für wenige Auszubildende wirksam wird.

DGB-Bundeskongress Berlin, 13.–17. Mai 2018

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