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AOK stellt Selbstverwaltungsprinzip infrage

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P r e s s e m i t t e i l u n g

DKG zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)

AOK stellt Selbstverwaltungsprinzip infrage

Berlin, 10. April 2022 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt die im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vorgesehenen Änderungen zum Pflegebudget entschieden ab.

Rückwirkend soll hier eine Regelung der Selbstverwaltungspartner ausgehebelt werden. „Im Dezember 2020 haben sich der GKV- Spitzenverband und die DKG nach langem Ringen um einen guten Kompromiss darauf verständigt, die neuen Regelungen für das Vereinbarungsjahr 2020 ausdrücklich als Empfehlungen umzusetzen. Die nun von der AOK vehement geforderte Änderung dieser Selbstverwaltungsvereinbarung durch den Gesetzgeber konterkariert das bewährte Selbstverwaltungsprinzip“, so der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Vor allem aber würde eine solche Regelung rückwirkend in ein abgeschlossenes Wirtschaftsjahr und bereits geschlossene Sachverhalte eingreifen. Mit dem Rechtsstaatsprinzip ist das nicht vereinbar. „Mit dem Versuch, nachträglich den selber ausgehandelten Kompromiss durch den Gesetzgeber aufzuheben, schwächt die AOK ihren eigenen Spitzenverband. „Selbstverwaltungshandeln muss verlässlich sein, ansonsten stellen wir die Legitimation dieses Prinzips selbst in Frage“, so Gaß weiter.

Die von der AOK vorgetragene Behauptung, der Gesetzgeber müsse eingreifen, weil es ansonsten zu Doppelabrechnung und Doppelfinanzierung von Pflegekosten komme, ist durch nichts belegt. Alle Kliniken, unabhängig von ihrer Trägerschaft, müssen im Rahmen der Verhandlungen des Pflegebudgets Nachweise ihrer Personalkosten vorlegen. Sollte es hier im konkreten Einzelfall Zweifel an der Berechnung des krankenhausindividuellen Pflegebudgets geben, haben die Verhandlungspartner vor Ort alle Möglichkeiten, vorhandene Fragen zu klären. Die Kalkulation der DRGs insgesamt erfolgt unabhängig über das gemeinsam von Kassen und DKG getragene InEK. „Es gibt also überhaupt keinen Anlass für einen Generalverdacht der Doppelabrechnung gegenüber den Kliniken“, so Gaß.

PRESSESTELLE

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen

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