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640. Richtlinien des Studiendekans an die Vorsitzenden der Studienkommissionen der Geisteswissenschaftlichen Fakultät

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XLIX, Nummer 640, am 11.07.2000, im Studienjahr 1999/00.

640. Richtlinien des Studiendekans an die Vorsitzenden der Studienkommissionen der Geisteswissenschaftlichen Fakultät

(Personenbezogene Bezeichnungen gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form)

1. Die Vorsitzenden der Studienkommissionen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Anträge der Studienkommission für das Lehrbudget der Fakultät so rechtzeitig an den Studiendekan bzw. den Lehrausschuss der Fakultät gelangen, dass der Budgetfahrplan der Universität eingehalten werden kann. Die entsprechenden Budgetvorhaben sind bei der Planung zu berücksichtigen. Überschreitungen sind zu begründen und in der Priorität zu reihen.

2. Bei den Vorschlägen für das Lehrbudget ist seitens der Vorsitzenden der

Studienkommission darauf zu achten, dass alle zur Lehre verpflichteten Personen tatsächlich in ausreichendem Ausmaß zur Lehre herangezogen werden. (vgl. Richtlinien für den

Studiendekan)

3. Die Vorsitzenden der Studienkommissionen haben dafür Sorge zu tragen, dass die mit dem Prüfungswesen und den Anerkennungsfragen zusammenhängenden Arbeiten innerhalb angemessener Fristen erledigt und an das Prüfungsreferat weitergeleitet werden. Für eine entsprechende Vertretung im Falle der Abwesenheit vom Dienstort ist zu sorgen, ebenso für die Veröffentlichung der Sprechstunden für Studienangelegenheiten während des Semesters und der Ferien über Anschlag und Homepage der Institute. Der Studiendekan ist darüber zu informieren.

Der Studiendekan:

K o h l e r

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