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Juni 2003 beschlossen, die dem Kanton Bern aus den überschüssigen Goldreserven zufliessenden Mittel vollständig für den Abbau der Schulden zu verwenden

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PI 146/2005 STA

Parlamentarische Initiative

FDP (Bolli Jost, Bern)

Weitere Unterschriften: 30 Eingereicht am: 13.06.2005

Schuldenbremse

Gestützt auf Artikel 56 des Grossratsgesetzes und Artikel 71 der Geschäftsordnung für den Grossen Rat des Kantons Bern wird mit der vorliegenden Parlamentarischen Initiative die folgende Änderung der Verfassung des Kantons Bern verlangt:

Artikel 101 c neu

1 Im Voranschlag dürfen die Nettoinvestitionen nicht höher sein als die Selbstfinanzierung (= Saldo Laufende Rechnung zuzüglich Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen).

2 Das Gesetz regelt die Einzelheiten und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen von Absatz 1 abgewichen werden kann.

Begründung

Seit dem Kanton Bern der Ausstieg aus der Defizitspirale gelungen ist, haben sowohl der Grosse Rat wie auch der Regierungsrat immer wieder die Schuldenstabilisierung und den Schuldenabbau gefordert. Der Grosse Rat hat deshalb am 17. Juni 2003 beschlossen, die dem Kanton Bern aus den überschüssigen Goldreserven zufliessenden Mittel vollständig für den Abbau der Schulden zu verwenden. Dank diesem Mittelzufluss kann der Kanton Bern seine Schuldenquote von knapp 25 Prozent auf ca. 19 Prozent senken. Weniger Schulden bedeutet mehr freie Mittel in der Laufenden Rechnung und damit auch mehr Handlungsspielraum für die Politik. Um langfristig sicherzustellen, dass nach diesem Schuldenabbau nicht wieder eine Neuverschuldung eintritt, braucht es eine in der Verfassung verankerte Schuldenbremse. Die vorgeschlagene Schuldenbremse setzt beim Selbstfinanzierungsgrad an: ist dieser 100 Prozent oder höher, wird damit definitionsgemäss kein Anstieg der Fremdfinanzierung verursacht.

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