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BK-Aktuell. Das Team der Bezirkskammer Voitsberg wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2022!

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Academic year: 2022

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aktuell - verlässlich - ehrlich Ausgabe 4/2021

Inhalt Seite

Vorwort Kammerobmann 2

Vorwort Bezirksbäuerin 3 Direktvermarktung 5

Urlaub am Bauernhof 8

EU-BIO-Verordnung neu ab 2022 10

Invekos 11

Investitionsberatung 12

LFI-Bildungsprogramm 14

Bericht Forstreferat 16

Bericht Landjugend 17

Österreichische Post AG MZ 02Z032610 M

Bezirkskammer für Land– und Forstwirtschaft Voitsberg Grazer Vorstadt 4, 8570 Voitsberg

Keine Retouren!

Medieninhaber und Herausgeber: Bezirkskammer für Land– und Forstwirtschaft Voitsberg, Grazer Vorstadt 4, 8570 Voitsberg, Tel.: 03142/215 65,

Fax: 03142/215 65-5551, E-Mail: bk-voitsberg@lk-stmk.at

Für den Inhalt verantwortlich: KS Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Reinprecht und das Team der BK Voitsberg.

Diese Zeitung dient der Vermittlung von Nachrichten, Informationen und der Angelegenheiten der bäuerlichen Interessensvertretung an alle Mitglieder im Bezirk Voitsberg.

Layout: Renate Burgstaller, Druck: b4s „business for success“

BK-Aktuell

Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Voitsberg

© pixabay

Das Team

der Bezirkskammer Voitsberg wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und

alles Gute für das Jahr 2022!

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www.stmk.lko.at/voitsberg 2

Liebe Bäuerinnen und Bauern! Geschätzte Kammermitglieder!

Während diese Zeilen ge- schrieben werden, befinden wir uns im mittlerweile vierten Lockdown und die Corona- Pandemie verändert weiter un- ser Gesellschafts- und Wirt- schaftsleben. Während auf der einen Seite darüber nachgedacht wird, wie die Impf- quote innerhalb der Bevölkerung gesteigert werden kann, ist bereits eine neue, veränderte Mutation vom Virus im Anflug. Die Pandemie wird uns somit wohl noch länger beschäftigen und die Risse inner- halb der unterschiedlichen Gesellschaftsschichten vertiefen.

In Zeiten wie diesen ist für jede Berufsgruppe eine gewisse Planungssicherheit enorm wichtig. Nach- dem im nächsten Jahr die beiden Verlängerungsjah- re der laufenden Förderperiode enden, beginnt mit Jänner 2023 die neue GAP-Programmperiode. Er- freulich ist dabei, dass trotz ursprünglicher Kür- zungsvorschläge die Bereitstellung der EU-Mittel gehalten bzw. leicht erhöht werden konnte. Auf poli- tischer Ebene konnte im Herbst eine nationale Eini- gung gefunden werden, wie die Mittelverteilung stattfinden sollte. Aufgrund der Vielfalt der Produkti- onssparten müssen die Verhandlungsergebnisse als Kompromiss angesehen werden. Wobei die Betrie- be aufgrund ihrer Vielfältigkeit unterschiedlich von den neuen Regeln der EU-Agrarpolitik betroffen sein werden. Daher sollen die Bäuerinnen und Bauern von der Landwirtschaftskammer ein umfassendes Informationsangebot erhalten, um sich in den nächsten Monaten über die Möglichkeiten und Maß- nahmen der neuen Förderperiode zu informieren.

Die dabei getroffenen Entscheidungen sollten für den eigenen Betrieb passen und für die nächsten Jahre gelten.

Im heurigen Herbst ist es zu weiteren Veränderun- gen innerhalb des Mitarbeiterteams der Bezirkskam- mer Voitsberg gekommen. Nachdem sich unser Forstreferent Herr Dipl.-Ing. Siegfried Luef schon seit längerer Zeit im Krankenstand befindet, werden die Agenden und Aufgaben des Forstreferates un- serer Bezirkskammer seit 1. September von Herrn Dipl.-Ing. Mario Matzer vertreten. Den forstlichen Betrieben soll damit die gewohnte Form der Interes- sensvertretung und Beratung angeboten werden.

Dipl.-Ing. Luef wünsche ich auf diesem Weg baldige Besserung und freue mich auf ein Wiedersehen bei

anderen Aufgaben innerhalb der Landeskammer.

Seine forstfachlichen Kenntnisse und vor allem sein lösungsorientiertes Denken wurde von der Bauern- schaft sehr geschätzt. Ein herzliches Danke für die sachliche, loyale und verlässliche Zusammenarbeit (vor allem bei jagdlichen Themen).

Auf ein freudiges Ereignis steuert unsere langjährige Beraterin Frau Ing. Stephanie Riedler zu, die uns vorübergehend in den Mutterschutz verlassen hat.

„Stephi“ war in unserem Bezirk nicht nur für die Bäu- erinnenorganisation zuständig, sondern hat unsere Bezirkskammer auch in vielen Gremien verantwor- tungsvoll und würdig vertreten. Zahlreiche Projekte und Veranstaltungen tragen ihre Handschrift, wobei vor allem ihre offene und geradlinige Art und Weise sehr geschätzt wurde. Die unterschiedlichsten Auf- gaben wurden konsequent und verlässlich abgear- beitet. Die Bäuerinnen und Bauern, aber auch die Kollegenschaft wünschen der größer werdenden Familie Riedler-Lerch für die kommende Zeit alles Gute. Die gute Zusammenarbeit wird in den unter- schiedlichsten Bereichen eine Fortsetzung finden.

Ein herzliches „Grüß Gott“ der Karenzvertretung Frau Larissa Gaube, die als neue Fachberaterin im Referat Bäuerinnen, Landjugend und Konsumenten unser Mitarbeiterteam verstärken und abrunden wird. – Ich freue mich auf eine gute Zusammenar- beit und wünsche für die neuen Aufgaben viel Kraft, Ausdauer und Energie.

Leider haben sich die Veranstalter des traditionellen Bezirksbauernballes, die Bezirkslandjugend und der Bauernbund dazu entschieden, den Ball am 15.

Jänner 2022 nicht stattfinden zu lassen. Trotz gut durch- und überdachter Sicherheitskonzepte lassen die herrschenden und vorhersehbaren Rahmenbe- dingungen eine Ballnacht, wie wir sie gewohnt sind, nicht zu. Die schönste Ballnacht des Jahres soll da- für 2023 nachgeholt werden. Dabei soll in voller Un- beschwertheit und Lebensfreude gefeiert, getanzt und genossen werden.

Auch wenn die Umstände außergewöhnlich sind, wünsche ich Ihnen eine besinnliche Vorweihnachts- zeit und für das nächste Jahr viel Gesundheit, Kraft und Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen ÖR Werner Preßler Kammerobmann

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Liebe Bäuerinnen, liebe Bauern,

liebe Leserinnen und liebe Leser der BK-Aktuell!

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wenn wir es uns noch so sehr wünschen, dass in un- seren Alltag wieder Normalität einkehren möge, so müssen wir uns ehrlich eingestehen, dass wir von dieser Vision leider noch immer weit entfernt sind. Die Covid-19 Pandemie hat uns fester im Griff, als manche erah- nen und von einem Ende kann noch lange nicht die Rede sein. Aber trotz aller Probleme und Schwierig- keiten in den letzten Monaten ist man seitens der Bäuerinnenorganisation sehr bemüht, zuversichtlich zu bleiben, um die Arbeitsschwerpunkte nicht aus den Augen zu verlieren. Dank der Digitalisierung gibt es inzwischen zahlreiche Möglichkeiten, um mit den Menschen in unterschiedlichen Belangen in Kontakt zu bleiben und auf dieser Ebene Treffen verschie- denster Art durchzuführen.

Auch vom LFI wurden in den letzten Monaten viele Webinare angeboten, die sich eines hohen Zu- spruchs erfreuen durften und sehr gut angenommen wurden. Veranstaltungen, wie zB der Aktionstag an den Volksschulen, konnten leider nicht terminge- recht stattfinden. Dieser wird aber voraussichtlich im kommenden Frühjahr durchgeführt werden. Ich bitte aber auch um Verständnis dafür, dass viele andere wichtige Programmpunkte, wie zB Lehrfahrten, auch in diesem Jahr nicht stattfinden konnten. Ungewiss ist auch, ob es im nächsten Frühjahr wieder einen Bezirksbäuerinnentag geben wird, auch wenn wir uns gedanklich damit auseinandersetzen. Diese Veranstaltungen brauchen eine lange Vorberei- tungszeit und sind mit Kosten verbunden. Es wäre fahrlässig, wenn wir uns in dieser Zeit auf ein sol- ches Risiko einlassen würden. Die Gesundheit un- ser aller steht ausnahmslos im Vordergrund.

In der Bäuerinnenorganisation auf Bezirksebene hat es eine personelle Veränderung gegeben. Larissa Gaube aus Semriach wird in Zukunft als Karenzver- tretung für unsere langjährige Beraterin Ing. Stepha- nie Riedler die Geschäftsführung der Bäuerinnen im Bezirk übernehmen. Ich wünsche Larissa für ihren neuen Aufgabenbereich alles Gute und freue mich auf unsere Zusammenarbeit. Unserer lieben Stephi möchte ich für ihre hervorragende Arbeit, aus der ein sehr freundschaftliches Verhältnis entstanden ist, von ganzem Herzen danken und wünsche ihr

und ihrer jungen Familie alles erdenklich Liebe und Gute, vor allem Gesundheit.

Ich wünsche Euch allen ein gesegnetes Weih- nachtsfest und ein glückliches, gesundes neues Jahr, denn die Gesundheit wird meistens erst dann geschätzt, wenn sie fehlt.

Eure Bezirksbäuerin Anita Suppanschitz

Wir gratulieren allen herzlich und wünschen weiterhin viel Erfolg!

Bei der diesjährigen MeisterInnenbrief-Verleihung, die am 4. September 2021 im Steiermarkhof über die Bühne ging, erhielten 81 frisch geprüfte Meiste- rInnen in vier verschiedenen landwirtschaftlichen Ausbildungssparten ihren MeisterInnenbrief. Auf- grund der Covid-19 Pandemie fand auch im heuri- gen Jahr die Verleihung der MeisterInnen-Zertifikate in kleinerem Rahmen statt.

Aus unserem Bezirk schlossen heuer folgende Per- sonen die MeisterInnenausbildung erfolgreich ab:

Katrin Gerthilde Dokter, Ligist Weinbau und Kellerwirtschaft Markus Gössler, Edelschrott Florian Schmidt, Maria Lankowitz

Landwirtschaft

Martin Gspurning, Köflach Forstwirtschaft

MeisterInnenbriefverleihung in den land- wirtschaftlichen Berufen

© LFA / Danner

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www.stmk.lko.at/voitsberg 4

Netzwerktreffen mit Frau in der Wirtschaft

Unter dem Motto „Unternehmen – Geschichte – Ku- linarik“ startete der gemeinsame Nachmittag für die rund 40 Bäuerinnen und Unternehmerinnen mit ei- nem informativen Stadtrundgang mit Prof. Dr. Ernst Lasnik durch die Stadt Köflach.

Weitere Stationen des Nachmittags waren das Mo- deland Heißenberger, Santina Fashion, ein Rat- hausempfang bei Bgm. Mag. Helmut Linhart, die Rathaus-Passage, Friseur Papst, Taschenjuwel, Maggie Moden, Schönheitspunkt, Blumen Jauk und das Cafe Pötscher.

Der Abschluss der Veranstaltung fand im K & K- Cafe bei gemütlichem Beisammensein statt.

„Durch den wertvollen Austausch wird die Zusam- menarbeit zwischen den Bäuerinnen und den Unter- nehmerinnen weiter gestärkt und ausgebaut“, so Bezirksbäuerin Anita Suppanschitz.

Larissa Gaube

Am 27. Oktober 2021 fand wieder das alljährliche Netzwerktreffen der Bäuerinnenorganisation des Bezirkes Voitsberg mit Frau in der Wirtschaft statt.

© Cescutti

Neue Fachberaterin

Liebe Bäuerinnen und Bauern!

Mein Name ist Larissa Gaube und ich darf seit 5. Oktober 2021 das Team der Bäuerin- nenorganisation als Fachbe- raterin mit Sitz in der Bezirks- kammer Graz-Umgebung un- terstützen.

Obwohl ich in Semriach wohnhaft bin, werde ich öfter in den Bezirken Voitsberg und Deutschlandsberg zu se- hen sein, denn in diesen darf ich fortan die Bäuerin- nen betreuen.

Ich bin in einem bäuerlichen Umfeld aufgewachsen und nach meiner Matura hat es mich zu einer Lehre als Floristin verschlagen, nach welcher ich noch ein Studium an der FH Joanneum angehängt habe.

Nach meinem Abschluss als Bachelor im Bereich des nachhaltigen Lebensmittelmanagements schließt sich der Kreis für mich im Referat der Bäue- rinnen, Landjugend und Konsumenten und ich freue mich auf den neuen umfangreichen Aufgabenbe- reich!

Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit den Bäuerinnen und bin unter larissa.gaube@lk- stmk.at oder 0664/602596-5521 erreichbar.

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Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, über die von ihnen in Verkehr gebrachten Waren zu informie- ren. Daher ist die richtige Kennzeichnung der Pro- dukte das Um und Auf und gehört neben der Einhal- tung der Hygieneanforderungen bei der Produktion, einer angemessenen Preisgestaltung der Produkte sowie dem für Ihren Betrieb optimalen Vertriebsweg zu einem professionellen Auftritt als Direktvermark- ter dazu.

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen gilt es, Detail- und Spezialregeln zur Kennzeichnung sowie verpflichtende Informationselemente bei bestimmten Produktgruppen zu deklarieren. In der Praxis wirft die Erstellung korrekter Etiketten immer wieder viele Fragen und Unsicherheiten auf. Konkrete Unterstüt- zung erhalten Sie vom Referat Direktvermarktung der Landwirtschaftskammer in Form von Beratungen und Kennzeichnungsschulungen.

Beratungstipp:

Etikettencheck und Nährwertberechnung Pauschale für 3 Produkte:

67,50 € für Beratung und schriftliche Ausfertigung (für jedes weitere Produkt 10 €)

Bildungstipp:

Was gehört auf´s Etikett

Dienstag, 18. Jänner 2022 von 9 bis 12 Uhr 8772 Traboch, Rinderzuchtzentrum Mittwoch, 9. Februar 2022 von 9 bis 12 Uhr

8200 Hofstätten a. d. Raab, Rasthaus Dokl

Webinar - Was gehört auf´s Etikett

Mittwoch, 2. März 2022 von 13.30 bis 16.30 Uhr

Anmeldung dazu direkt beim LFI Tel.: 0316/8050-1305

E-Mail: zentrale@lfi-steiermark.at

Kennzeichnungsfehler können teuer werden

Direktvermarktung

Mit der Marke „Gutes vom Bauernhof“ sowie mit dem Gütesiegel „AMA Genuss Region“ ausgezeich- nete Produkte heben sich eindeutig ab - Konsumen- ten erkennen schnell und einfach, dass es sich hier- bei um kulinarische Köstlichkeiten vom heimischen Direktvermarkter handelt.

Dieses staatlich anerkannte Gütesiegel für Qualität und Herkunft wurde in die Richtlinie von „Gutes vom Bauernhof“ integriert. Somit hat die Marke der Land- wirtschaftskammer Steiermark einen bedeutenden Schritt der Weiterentwicklung gesetzt. Ziel ist es, über das QHS-System zu informieren und wesentli- che Fragen zu erläutern.

Kostenlose Online-Infoveranstaltungen:

Dienstag, 11. Jänner 2022 von 8 bis 9 Uhr Dienstag, 1. Februar 2022 von 18 bis 19 Uhr Montag, 7. März 2022 von 18 bis 19 Uhr

Für Ihre Anmeldung schicken Sie bitte ein E-Mail mit dem gewünschten Termin an direktvermarktung@lk- stmk.at. Den Zugangslink zum Webinar erhalten Sie per E-Mail kurz vor Beginn.

Gruppen- und Einzelberatungen:

Gerne werden individuelle Termine auf Wunsch ver- einbart.

Informationsveranstaltung vor Ort:

Mittwoch, 19. Jänner 2022 von 9 bis 11 Uhr GH Toplerhof, Steyeregg

Donnerstag, 20. Jänner 2022 von 9 bis 11 Uhr GH Herlwirt, Ligist

Alle Termine werden entsprechend den aktuellen Corona-Sicherheitsvorschriften durchgeführt!

Anmeldung und weitere Informationen:

Renate Edegger

Tel.: 0664/602596-4261

E-Mail: renate.edegger@lk-stmk.at

Qualität und Herkunft als Garant für eine

erfolgreiche Direktvermarktung

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www.stmk.lko.at/voitsberg 6

Im Rahmen der Eigenkontrolle sind für Milch- und Fleisch-Direktvermarktungsbetriebe verschiedene Untersuchungen vorgeschrieben. Wir bieten auch 2022 wieder als Service dazu Sammeluntersuchun- gen für Ihre Produkte an.

Fleischprodukte:

7. Februar bis 10. März 2022 Anmeldeschluss: 21. Jänner 2022 Milchprodukte:

Dienstag, 8. März 2022

Anmeldeschluss: 18. Februar 2022

Die Anmeldeformulare und weitere Informationen zur Sammelaktion finden Sie auf der Website Ihrer Bezirkskammer!

Anmeldung:

Tel.: 0316/8050-1374

E-Mail: direktvermarktung@lk-stmk.at

Untersuchungsaktion für Fleisch- und Milchprodukte Qualitätssicherung für

Fisch- Direktvermarkter

Mikrobiologische Untersuchungen für Fischprodukte – Sammelaktionen werden organisiert!

Das Referat Direktvermarktung der Landwirtschafts- kammer Steiermark bietet auch für Fisch- Verarbeitungsbetriebe zweimal jährlich eine umfang- reiche Serviceaktion an. Dies ist eine praktikable Möglichkeit Ihre mikrobiologischen Untersuchungs- pflichten zu erfüllen und damit die Sicherheit der Le- bensmittel zu gewährleisten.

Angeboten werden die laut Hygieneleitlinie für Fi- sche vorgeschriebenen Parameter:

Für verzehrfertige Fischerzeugnisse:

Untersuchung auf Listerien 1x / Jahr für das risikoreichste und mengenmäßig bedeutends- te Produkt. Als risikoreich gelten Produkte, die nicht durcherhitzt sind oder Produkte, die re- kontaminiert werden können (zB Räucherfisch oder Fischaufstriche usw.).

Die Untersuchung weiterer Hygienekriterien ist (auf freiwilliger Basis) möglich:

Coliforme Keime bzw. Enterobacteriaceae (verzehrfertige Produkte)

Oberflächenabklatschproben (Überprüfung des Reinigungserfolges auf Oberflächen und Geräten)

Sie möchten an dieser Aktion teilnehmen?

Dann melden Sie sich im Referat für Direktvermark- tung unter Tel. 0316/8050-1374 oder E-Mail direkt- vermarktung@lk-stmk.at und geben folgende Daten bekannt: Name, Adresse, LFBIS-NR, Telefon, E- Mail.

Ganz unverbindlich senden wir Ihnen gerne Informa- tionen zu den Terminen, Kosten und den Abwick- lungsmodalitäten.

Gerne unterstützt Sie Ihre Direktvermarktungsbera- terin:

Ing. Renate Edegger Tel.: 0664/602596-4261

E-Mail: renate.edegger@lk-stmk.at

© Netzwerk Kulinarik / Arnold Poeschl

Steuersprechtage

Mittwoch, 12. Jänner 2022 Mittwoch, 2. Februar 2022 Mittwoch, 2. März 2022

von 8.30 bis 11.30 Uhr Mag. Walter Zapfl

Wir bitten um Terminvoranmeldung unter 0316/8050-1256.

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Sammelaktion Waageneichung 2022

Alle 2 Jahre ist eine Nacheichung von Waagen in öffentlichen Verkaufsstellen bzw. in eichpflichtigen Berei- chen (Bauernmärkte, ab Hof Verkauf etc.) vorgeschrieben.

Das Referat Direktvermarktung der Steirischen Landwirtschaftskammer bietet eine Waagen-Sammeleichung an. Die Eichungen werden von einer akkreditierten Eichstelle (Firma Rauch) durchgeführt.

Kosten:

Eichgebühr:

Preisrechenwaage bis 35 kg ohne Belegdrucker: 71 € Preisrechenwaage bis 35 kg mit Belegdrucker: 83 €

Preisrechenwaage bis 60 kg: 92 €

Preisrechenwaage bis 150 kg: 114 € negativer Prüfbescheid/Rückweisungskosten 36 €

In diesem Pauschalbetrag sind folgende Leistungen enthalten:

Eichprüfung laut MEG §48

Feststellung der Eichkonformität

Justage der Waagen um den erforderlichen Eichtoleranzen gerecht zu werden, soweit der mechanische und elektronische Zustand vom Messmittel dies noch erlaubt.

Meldung der Eichung an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Eichabnahme inklusive Eichgebühr

Versiegeln und Verschließen der Justiereinrichtungen

Eichgewichte bis 150 kg inkl. Transport

Bei jeder Kontrolle durch den Techniker ist der Beitrag der Eichgebühr an das durchführende Eichinstitut zu zahlen, auch wenn die Waage nach der Kontrolle als nicht eichfähig deklariert wird.

Wenn die Waage als nicht eichfähig deklariert wird oder Sie bekommen einen negativen Prüfbe- scheid, so werden 36 € inkl. Ust. verrechnet.

Reparaturen werden nach Absprache mit dem Waageneigentümer nach vorher erstelltem Kostenvor- anschlag und Verfügbarkeit von möglichen Ersatzteilen durchgeführt. Kosten für Reparaturen und sonstigen Aufwand werden extra verrechnet.

Abrechnung:

Bitte keine Barzahlung - Sie erhalten nach der Durchführung der Eichung Rechnung und Erlagschein von der Landwirtschaftskammer zugesandt!

Termin: Donnerstag, 20. Jänner 2022, BK Voitsberg

Die Waagen können direkt am Tag der Eichung von 8 bis 9 Uhr in der Bezirkskammer abgegeben werden.

Am Nachmittag bzw. am darauf folgenden Tag sind die geeichten Waagen wieder in der BK abzuholen!

Eine Anmeldung ist bis spätestens 13. Jänner 2022 erforderlich Renate Edegger

Tel.: 0664/602596-4261

E-Mail: renate.edegger@lk-stmk.at

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www.stmk.lko.at/voitsberg 8

Gemeinschaftsraum, wo Sie ein Frühstück mit selbstgemachten und regionalen Produkten erwar- tet.

Beschreibung der Wohnungseinheiten

Bei der Beschreibung Ihrer Zimmer, Ferienwohnun- gen, -häusern oder Almhütten alles angeben, was der Gast für den Urlaub wissen muss. Versuchen Sie sich dabei in die Rolle des Gastes hinein zu ver- setzen und sich vorzustellen, welche Informatio- nen vor der Buchung für ihn relevant sind. Han- delt es sich um eine voll ausgestattete Ferienwoh- nung oder müssen zB Handtücher mitgebracht wer- den? Ist die Almhütte nur im Sommer oder auch im Winter erreichbar? Verfügt das Zimmer über einen Balkon?

Hinweis: Skizzen von Grundrissen der Wohnungs- einheiten werden von Gästen gerne betrachtet. Au- ßerdem ist es wichtig, dass die Bilder der Woh- nungseinheiten mit dem Text übereinstimmen. Zum Beispiel: In der Beschreibung wird angegeben, dass ein Flachbildfernseher vorhanden ist – auf den Bil- dern ist aber noch ein alter Röhrenfernseher ersicht- lich.

Aktualität der Preise und Verfügbarkeiten

Eine TOP-Darstellung Ihrer Hofseite hilft Ihnen nichts, wenn die Preise und Verfügbarkeiten nicht regelmäßig gewartet werden. Sucht der Gast für

einem bestimmten Zeitraum auf

www.urlaubambauernhof.at ein Zimmer, so wird Ihr Hof nur angezeigt, wenn Sie in diesem Zeitraum et- was freihaben. Ist der gesamte Verfügbarkeitskalen- der auf rot gestellt, so wird Ihr Hof dem Gast nicht vorgeschlagen.

Hinweis: Einmal im Jahr wird vom Landesverband ein kostenloser Homepage-Wartungskurs angebo- ten. Hier gibt es jedes Jahr eine Auffrischung der Eingabe der Preise und Verfügbarkeiten. Außerdem sind Ihnen die Mitarbeiterinnen vom Landesverband bei der Wartung der Preise und Verfügbarkeiten je- derzeit gerne behilflich. Ein Telefonanruf unter 0316/8050-1291 genügt.

Zu guter Letzt ist es wichtig, auch den Inhalt der Hofseite auf dem aktuellen Stand zu halten. Neh- men Sie sich zumindest einmal im Jahr die Zeit um Ihren Internetauftritt „kritisch“ zu betrachten und um etwaige Anpassungen vorzunehmen.

Gerne werfen auch wir von der Urlaub am Bauern- hof Fachberatung einen Blick auf Ihren Internetauf- tritt und geben Ihnen Tipps für Verbesserungen.

Urlaub am Bauernhof

Die ideale Darstellung Ihres Betriebes auf der Urlaub am Bauernhof Website

Haben Sie sich schon einmal Gedanken über die ideale Darstellung Ihres Betriebes auf der Urlaub am Bauernhof Website gemacht? Auf welche Dinge Sie hierbei achten sollten? In den nächsten Zeilen ge- ben wir Ihnen einen Überblick was wichtig ist.

Ansprechende Bilder

Bilder sagen mehr als 1000 Worte. Dieses Sprich- wort ist absolut richtig. Einer der wichtigsten Punkte sind ansprechende Bilder in guter Qualität. Die Bil- der sollen beim Gast Emotionen hervorwecken und Lust auf Urlaub bei Ihnen am Hof machen. Vor allem das Hauptbild Ihres Hofes sollte aussagekräf- tig sein, da es der Gast bei der Suche als Erstes sieht.

Tipp: Es lohnt sich auf alle Fälle eine/n professionel- le/n Fotograf:in zu beauftragen. So hat man für die die kommenden Jahre Bilder in guter Qualität, die den Hof in ein optimales Licht rücken und zukünftige Gäste zu Buchung veranlassen.

Hofbesonderheiten

Welche Stärken habe ich bzw. hat mein Betrieb was andere nicht haben? Welchen Mehrwert biete ich meinen Gästen im Vergleich zu anderen Ur- laub am Bauernhof Betrieben? Was ist bei mir am Hof so besonders? Stellen Sie sich genau diese Fragen und heben Sie durch die Funktion der Hof- besonderheiten Ihre Stärken hervor.

Tipp: Denken Sie bei der Findung der Hofbesonder- heiten an Ihre Gäste. Was schätzen Gäste beson- ders bei Ihnen am Hof? Welche positiven Rückmel- dungen bekommen Sie?

Angebot am Hof

Versuchen Sie bei der Beschreibung des Hofes Ihr Angebot nicht nur einfach aufzuzählen, sondern den Gast auch emotional anzusprechen. Durch den Ein- satz einer „bildhaften einfachen Sprache“ sowie der direkten Anrede ist dies gut möglich.

Beispiel für eine bildhafte Sprache: Suchen Sie ei- nen Platz wo Sie Ihren Urlaub mit allen Sinnen ge- nießen können? Dann sind Sie bei uns genau rich- tig. Am Morgen werden Sie nicht nur vom

„Morgenruf“ unseres Hahnes Seppl geweckt, son- dern auch die ersten Sonnenstrahlen im Gesicht lassen Sie aufwachen. Vom Zimmer aus führt Sie der Duft nach frischen Kaffee direkt in den

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Wir unterstützen Sie auch bei der Findung Ihrer Stärken sowie bei der Beschreibung Ihres Ange- botes. Bei Interesse melden Sie sich gerne bei mir für einen „Homepagecheck“. Das Beratungsan- gebot wird nach lk-plus-Tarif (derzeit 45 € pro Stun- de) verrechnet.

Kontakt und Information:

Sarah Gartner, BA

Urlaub am Bauernhof Fachberatung Tel.: 0664/602596-5615

E-Mail: sarah.gartner@lk-stmk.at

Urlaub am Bauernhof – eine zusätzliche Ein- kommensmöglichkeit für meinen Betrieb?

Diese Online-Gruppenberatung vermittelt interes- sierten Bäuerinnen und Bauern grundlegende Infor- mationen zum Betriebszweig Urlaub am Bauernhof.

Persönliche und betriebliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermietung sowie die steuerlichen und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen dieses Betriebszweiges werden aufgezeigt und die Marke Urlaub am Bauernhof vorgestellt. Im Anschluss er- zählt ein/e erfahrene/r Vermieter:in aus der Praxis und gibt Tipps und Tricks für alle zukünftigen Ver- mieter:innen.

Termin und Ort:

Mittwoch, 19. Jänner 2022 von 9 bis 12 Uhr Online-Gruppenberatung Referentinnen:

Mag. Astrid Schoberer-Németh - Geschäftsführe- rin Landesverband und Referentin für Urlaub am Bauernhof Steiermark

Dipl.-Päd. Ing. Maria Habertheuer und Sarah Gartner, BA - Fachberaterinnen Urlaub am Bauern- hof

Urlaub am Bauernhof Praktiker:in Kosten:

45 € je teilnehmendem Betrieb Anmeldung:

bis 10. Jänner 2022 bei Ihrer Urlaub am Bauernhof Fachberaterin

(Teilnahme begrenzt - bei Interesse werden Fol- getermine angeboten)

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www.stmk.lko.at/voitsberg 10

Das sind die wesentlichen Änderungen für Bio-Betriebe

Mit 1. Jänner 2022 tritt die neue EU-Bio-Verordnung (VO (EU) 2018/848) in Kraft. Mit dieser neuen Ver- ordnung soll die Bio-Produktion im gesamten Uni- onsgebiet transparenter und harmonischer gestaltet werden und damit der Absatz von Bio-Produkten gefördert werden.

Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:

Weidehaltung:

Grundsätzlich muss von Anfang April bis Ende Okto- ber allen Pflanzenfressern Zugang zu Weide ge- währt und dokumentiert werden. Als begründete Un- terbrechung des Weidezeitraumes zählen nur der Zustand des Bodens, die Witterung, jahreszeitliche Bedingungen (zB Schneelage) sowie veterinärmedi- zinische Gründe. Letzteres ist bspw. für Kälber wäh- rend der Tränkezeit als Ausnahme anwendbar, gilt aber auch für kranke oder verletzte Tiere. Männliche Rinder über 12 Monate müssen nicht geweidet wer- den, brauchen dann aber Zugang zu einem richtli- nienkonformen Auslauf. Beim Ausmaß der Weide wird zwischen einem Optimum und einem Maximum an Weide unterschieden. Beim Maximum müssen Fütterung und Bewegung in umfassender Weise möglich sein. Dafür können die Tiere im Laufstall ohne Auslauf oder in Anbindehaltung gehalten wer- den. Werden die Tiere in einem Laufstall mit Auslauf gehalten, reicht ein Optimum an Weide aus, bei dem die Bewegung im Vordergrund steht.

Antragstellungen:

Für die Umsetzung der folgenden Bereiche ist eine Genehmigung der zuständigen Lebensmittelbehörde notwendig. Die Anträge dafür sind über das „VIS- System“ zu stellen.

Eingriffe bei Tieren: Die Enthornung von Kälbern (unter bzw. über 6 Wochen), das Schwanzkupieren bei weibl. Zuchtlämmern, sowie die Enthornung von Kitzen bis 4 Wochen müssen beantragt werden. Das Einziehen eines Nasenrings bei Zuchtstieren ist ab 2022 nicht mehr zu beantragen. Der Nasenring kann bei Zuchtstieren ab dem Alter von 10 Monaten ohne Genehmigung eingezogen werden, das Tier behält den Bio-Status.

EU-Bio-Verordnung neu ab 2022

Temporäre Anbindehaltung: Betriebe mit max. 20 bzw. 35 GVE im Jahresdurchschnitt müssen einen Antrag stellen. Eine Tieranzahl von 50 Tieren (ausgenommen Kälber) darf jedoch zu keinem Zeit- punkt im Jahr überschritten werden. Bereits erteilte Genehmigungen behalten bis auf weiteres ihre Gül- tigkeit!

Zukauf konventioneller Tiere: Diese Regelung gilt erst ab 1.1.2023.

Bevor die Ausnahme für den konventionellen Tierzu- kauf (Zuchtkälber bis 6 Monate bzw. nullipare weibl.

Tiere) in Anspruch genommen werden kann (max.

10% bzw. 20% der ausgewachsenen Tiere pro Jahr) muss auf der Plattform https://almmarkt.com bzw.

https://www.pig.at eine Abfrage über die Verfügbar- keit von Bio-Tieren gemacht werden. Sind dort keine Bio-Tiere verfügbar, muss ein Antrag für den Zukauf konventioneller Tiere gestellt werden. Die Umstel- lungszeiten sind jedenfalls zu beachten!

Saatgut:

Saatgut muss biologisch sein: Im Acker- und Feld- futterbau galt bisher schon die verpflichtende Ver- wendung von Bio-Saatgut. Ausnahmen mussten bei der Kontrollstelle beantragt werden. Hier ändert sich für die Praxis nichts, auch eigener Nachbau von Umstellungsflächen kann weiterhin dokumentiert und verwendet werden.

Neu: Bei Dauergrünland- und Wechselwiesen- Mischungen gab es bislang eine allgemeine Aus- nahmegenehmigung für konventionell ungebeiztes Saatgut. Ab 2022 wird es Mischungen mit einem deklarierten Bio-Anteil von über 70 % geben. Diese sind ohne Ansuchen zukaufbar. Sollte die Verfüg- barkeit nicht ausreichen, gibt es wie gehabt die Möglichkeit ein Ansuchen an die Kontrollstelle zu stellen.

Grenzbereich Bio-Flächen mit konventionellen Acker- oder Spezialkulturflächen:

Feldraine fördern die Biodiversität und helfen gegen Abdrift.

Bio-Betrieben ist ab 2022 vorgeschrieben, ihre Nachbarn über die Bewirtschaftungsform zu infor- mieren. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Feldtafeln mit entsprechendem Bio-Hinweis aufstellen

Mündliche oder schriftliche Information an alle angrenzenden BewirtschafterInnen

Öffentlich Machen von Bio-Feldstücken bei Gemeinde, Bezirkskammer oder ähnlichem

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INVEKOS - Informationen

Prämienauszahlungen am 20. Dezember

Es werden die gesamte Direktzahlung (ausgenommen Betriebe mit nicht abgeschlossener Vorortkontrolle) und drei Viertel der ÖPUL- und AZ- Prämie überwiesen. Die Restbeträge werden vo- raussichtlich im April des nächsten Jahres ausbe- zahlt. Die entsprechenden Bescheide und Mitteilun- gen werden ab 10. Jänner 2022 versendet. Bitte prüfen Sie die Schreiben und wenden Sie sich bei Unklarheiten umgehend an uns. Besonders bei Di- rektzahlungsbescheiden ist für Beschwerden auf die Fallfrist von vier Wochen – in seltenen Fällen zwei - zu achten. Diese Frist ist in der Rechtsmittelbeleh- rung (letzter Punkt des Bescheides) ersichtlich.

Aktuelle Hinweise

Werden Flächen mit dem HA 2021 oder MFA 2022 von einem neuen Bewirtschafter bean- tragt, ist in beinahe allen Fällen eine Übertra- gung von Zahlungsansprüchen notwendig. Für die Einreichung ist ausschließlich das von der AMA neu aufgelegte Formular „Übertragung von Zahlungsansprüchen (ZA) 2022“ zu ver- wenden. Einreichfrist: 15. Mai 2022

Eine Änderung des Bewirtschafters (zB Ver- pachtung des gesamten Betriebes, Übergabe,

…) ist sofort mit dem Bewirtschafterwechsel- formular über die Bezirkskammer an die AMA zu melden. Um eine fristgerechte Antragstel- lung sicherzustellen ist die Meldung eines Bewirtschafterwechsel bis spätestens 15.

April 2022 notwendig. Es wird um eine ge- sonderte Terminvereinbarung ersucht.

Bitte halten Sie ihre Kontaktdaten aktuell.

Änderungen und Ergänzungen können jeder- zeit bei uns bekannt gegeben werden. Bitte achten Sie besonders auf Richtigkeit von Han- dynummer und E-Mailadresse. Kurzfristige, dringliche Mitteilungen (zB Terminabsagen, Links zu Onlineveranstaltungen, …) werden von uns per SMS oder Mail versendet.

Seit 2021 darf auf Grünbrachen mit der Codie- rung OVFPV und auf Bienentrachtbrachen in der Vegetationsperiode (1. April bis 30. Sep- tember) keine kurzfristige außerlandwirtschaft- liche Nutzung stattfinden.

Das „Top-up‘“ Junglandwirte muss jährlich im Mehrfachantrag beantragt werden.

Das übermitteln des Ausbildungsnachweises ist nur bei der Erstbeantragung notwendig.

Die vollständige Auflistung aller Änderungen ab 2022 erhalten Sie über diverse landwirtschaftliche Medien (Bauerjournal, BIO AUSTRIA-Zeitung usw.) sowie auf der Webseite der Landwirtschaftskammer unter www.lko.at sowie auf der Kommunikations- plattform VerbraucherInnengesundheit unter www.verbrauchergesundheit.gv.at.

Bitte kontaktieren Sie die Bio-Beratung wenn Fra- gen auftauchen. Dafür können Sie die kostenlose Telefonberatung über die Bio-Beratungshotline in Anspruch nehmen. Montag bis Freitag von 8 bis 14 Uhr unter 0676/842 214 407.

Sollten Sie an einer Umstellung auf Bio interessiert sein, sind wir gerne für Sie da!

Dipl.-Ing. Heinz Köstenbauer

Sprechtage in der Bezirkskammer Voitsberg

SVS

Montag, 20. Dezember 2021 Montag, 24. Jänner 2022 Montag, 21. Februar 2022

Montag, 21. März 2022

von 8 bis 12.30 Uhr Bitte um Anmeldung unter

050 808 808

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www.stmk.lko.at/voitsberg 12

Naturschutzbehörde die Projektbestätigung für 2022 zugesandt erhalten. Gleichzeitig wurde auch das Anmeldeformular für die Flächenkartierung im Som- mer 2022 als Voraussetzung für die Teilnahme ab 2023 übermittelt.

Das Anmeldeformular im Jänner 2022 auf der Homepage des Landes Steiermark, Referat Natur- schutz, veröffentlicht werden. Neueinsteiger in ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen können sich das Anmeldeformular für die Flächenkartierung von der Homepage herunterladen bzw. über die Bezirks- kammer erhalten.

Ihre Ansprechperson:

Ing. Daniela Hiebler Tel.: 03142/21565-5508

E-Mail: daniela.hiebler@lk-stmk.at

Einzelbetriebliche Investitionsförderung:

Was ist aktuell zu beachten?

Investitionsberatung

Der Umgang mit Fristen im Zuge der Vervollständi- gung des Antrags oder des Zahlungsantrags ist nicht immer leicht. Jeder Antrag gestaltet sich meist individuell, trotzdem gibt es ein klares Prozedere, das bei jedem Antrag eingehalten werden muss.

1. Einbringen des Förderantrags

Es beginnt bereits mit dem entscheidenden Ein- gangsdatum – ab dem Tag kann der Förderwerber Investitionen tätigen. Die Investition erfolgt auf vol- les Risiko des Förderwerbers. Schließt der Förder- werber bereits vor dem Einlangen des Antrages ei- nen Kaufvertrag oder andere rechtsverbindliche Vereinbarungen (zB Bestellung) ab, so ist das ge- samte Projekt nicht förderbar.

2. Antrag vervollständigen

Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung hat der Förder- werber sechs Monate Zeit, um alle Unterlagen, die für die Bewilligungsprüfung notwendig sind, vorzule- gen. Dies sind zum Beispiel ein Betriebskonzept, ein Baubescheid und andere förderrelevante Dokumen- te. Wird ein Zuschlag für biologische Produktion, Junglandwirt oder erhöhte Erschwernis (Bergbauernbetrieb) beantragt, sind entsprechende Nachweise verpflichtend beizulegen.

Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschafts- dünger

Wenn Sie mit Herbstantrag 2021 erstmalig in diese Maßnahme einsteigen (Verpflichtungsbeginn 1.1.2022), ist im Mehrfachantrag 2022 die bodennah ausgebrachte Güllemenge von 1. Jänner bis 15. Mai 2022 einzutragen. Für alle Betriebe, die schon län- ger an der Maßnahme teilnehmen, gilt der Zeitraum von 16. Mai des Vorjahres bis zum 15. Mai des An- tragsjahres. Über die gedüngte Fläche sind schlag- bezogene Aufzeichnungen über Art, Menge und Zeitpunkt der Ausbringung zu führen.

Vorschau MFA 2022

Die Entgegennahme in der Bezirkskammer wird vo- raussichtlich am 28. Februar 2022 starten. Alle Be- triebe, die den MFA 2021 über die Bezirkskammer abgegeben haben, erhalten wieder einen Abgabe- termin. Die Antragsinformationen der AMA werden Ende Februar 2022 übermittelt oder digital zur Ver- fügung gestellt. Wenn Ihr Abgabetermin bereits vor Einlagen der Unterlagen liegt, bereiten Sie sich bitte mit den Ausdrucken des MFA 2021 auf die Abgabe vor.

Ende Februar, Anfang März wird es Online- Informationsveranstaltungen geben. Die genauen Inhalte, Termine und Anmeldemöglichkeiten werden in den Landwirtschaftlichen Mitteilungen und per E- Mail bekannt gegeben.

Ausblick GAP 23+

Informieren Sie sich rechtzeitig über die Neuerun- gen bei Auflagen in allen Förderbereichen des Mehrfachantrages. Vergleichbar mit einem Baukas- tensystem wird eine Vielzahl an Kombinations- und Auswahlmöglichkeiten angeboten. Eine Entschei- dung, an welchen Fördermaßnahmen teilgenommen werden soll, wird dadurch sehr betriebsindividuell und erfordert eine persönliche Auseinandersetzung mit der Thematik.

Bereits ab Dezember 2021 wird in den Landwirt- schaftlichen Mitteilungen und über die Homepage (www.lko.at) über die GAP 2023+ informiert. Zusätz- lich wird es im Frühjahr/Sommer 2022 Präsenz- und Onlineinformationen geben. Nutzen Sie die Informa- tionsmöglichkeiten für Ihre Entscheidungsfindung.

Teilnahme am ÖPUL-Naturschutz

Jene Bewirtschafter, die derzeit an ÖPUL- Naturschutzmaßnahmen teilnehmen, haben von der

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Fördersätze können noch nicht angesetzt wer- den, jedoch kann man vom jetzigen Niveau ausgehen

Für Junglandwirte ist besonders ein neuer Aufzeichnungsbonus in der Niederlassungs- prämie interessant

Weitere Veränderungen werden sich erst im Laufe der nächsten Zeit ergeben und dann publiziert.

Covid-Investitionsprämie der AWS

Um die österreichische Wirtschaft zu unterstützen, konnten Landwirte Investitionen zur Förderung ein- reichen. Gefördert wurden 7% der förderfähigen In- vestitionen und 14% bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit.

Sehr bedeutsam hierbei war, dass mit der Investiti- on spätestens am 31.05.2021 begonnen werden musste, wobei als Beginn die folgenden Maßnah- men gelten: Bestellungen, Lieferungen, Rechnun- gen, der Baubeginn der förderungsfähigen Investiti- onen, etc.

Bei gültigem Fördervertrag ist ab Inbetriebnahme eine Endabrechnung innerhalb von drei Monaten verpflichtend im AWS-Fördermanager vorzuneh- men.

Dabei ist folgendes zu beachten:

Abrechnungsfähig sind aktivierungsfähige In- vestitionen im betrieblichen landwirtschaftli- chen Bereich

Abrechnung nur im Fördermanager möglich

Es kann nur eine Abrechnung pro Antrag ge- macht werden

Jede beantragte und genehmigte Investition muss einzeln erfasst werden

Es sind keine Rechnungen, etc. hochzuladen

Lichtbildausweis ist hochzuladen

Sie bekommen eine automatisch generierte Absendebestätigung per Mail (kein weiteres Schreiben von der AWS)

Weitere Veränderungen werden sich erst im Laufe der nächsten Zeit ergeben und dann publiziert.

Ihre Ansprechperson:

Ing. Christian Stebegg Tel.: 0664/602596-4507

E-Mail: christian.stebegg@lk-stmk.at Hält der Förderwerber diese Frist von sechs Mona-

ten nicht ein, so wird anhand eines Briefes, der an den Landwirt per Post übermittelt wird, die Frist letztmalig um weitere sechs Monate verlängert. Ver- streicht diese Frist ohne Reaktion seitens des Förd- erwerbers bzw. Fertigstellung, wird der Antrag auto- matisch storniert.

3. Bewilligung

Werden alle Fristen eingehalten, wird der Antrag für die Bewilligungsprüfung vorbereitet und in Budget- abstimmung mit der programmverantwortlichen Lan- desstelle ein Genehmigungsschreiben per E-Mail an den Antragssteller übermittelt.

4. Abrechnen der Investition

Ab Erhalt dieses Genehmigungsschreiben kann die beantragte und bereits vollbrachte Investition abge- rechnet werden. Spätestens ein Jahr nach Erhalt des Genehmigungsschreibens oder spätestens zum angegebenen Projektende muss die Investition ab- gerechnet werden, ansonsten wird auch hier der Antrag automatisch storniert.

Bitte beachten Sie, dass die laufende Förderperiode mit Ende 2022 endet und ab 2023 ein neues Förder- programm angeboten wird.

Ausblick auf die Förderperiode 2023+

Hinsichtlich der kommenden neuen Förderperiode ab 2023 wurden Rahmenbedingungen festgelegt, wie die Förderschienen bis 31.12.2027 aussehen werden. Im kommenden Jahr geht es darum, dass die Informationen bestmöglich und klar bei den För- derwerbern ankommen.

Einige Details stehen schon fest:

Das außerlandwirtschaftliche Einkommen ent- fällt und wird nicht mehr geprüft

Die 5-jährige Berufserfahrung wird auf 3 Jahre reduziert

Die betrieblichen Arbeitskraftstunden werden durch den Standardoutput ersetzt

Jeder Betrieb, der 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet, erhält einen Sockel- betrag von 100.000 € anrechenbare Kosten als Basis

Für die Programmperiode stehen pro Betrieb 400.000 € zur Verfügung

Der Zuschlag für Bergbauernbetriebe bleibt aufrecht

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www.stmk.lko.at/voitsberg 14

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Bericht aus dem Forstreferat

Holzmarkt aktuell

Das IV. Quartal ist bislang von Einschnittsrücknah- men der Sägeindustrie bedingt durch geringere Nachfrage am Schnittholzmarkt und Revisionsstill- stände geprägt. Sich rasch aufbauende Waldlager und kontingentierte Zufuhr waren zu Beginn des IV.

Quartals die Folge. Die anfangs sehr rege Ein- schlagstätigkeit wurde zügig an den Bedarf ange- passt, die Waldlager verringern sich bereits merk- lich. Das Preisniveau des Leitsortiments Fichte A/C, 2b korrigierte ausgehend von den Preisspitzen im III. Quartal um 10 bis 15 €/fm und liegt regional bei 105 bis 110 €/fm. Die schlechteren Qualitäten CX, BR erlösen derzeit um die 80 €/fm. Für Kiefer liegen Mein Name ist Mario Matzer, ich bin 36 Jahre alt und stam- me aus dem Bezirk Voits- berg. Seit September 2021 habe ich die verantwortungs- volle Aufgabe, als Forstrefe- rent an der Bezirkskammer Voitsberg tätig zu sein.

Daneben obliegt mir die Lei- tung der Forstreferate in Graz und Umgebung sowie Deutschlandsberg. Meine Freizeit widme ich der Jagd, dem Wandern und dem Sport. Außerdem ver- reise ich gerne mit meiner Lebensgefährtin.

Ich bin seit 2015 in der LK Steiermark tätig und ha- be bereits verschiedene Stationen durchlaufen. Ich leitete von Beginn bis Ende 2019 das Forstreferat der Bezirkskammer Deutschlandsberg und war wei- ters Verantwortlicher für den Hofwegebau in Deutschlandsberg und Voitsberg. Seit 2020 leitete ich das Forstreferat der Bezirkskammer Obersteier- mark für die Bezirke Bruck-Mürzzuschlag und Le- oben. Zusätzlich war ich für Kommunikation und Öf- fentlichkeitsarbeit in der Forstabteilung zuständig.

Ich freue mich nun auf die neuen Aufgaben und eine gute Zusammenarbeit mit den WaldbesitzerInnen aus Voitsberg, sowie allen anderen AkteurInnen aus dem Umfeld Forst und Jagd!

Dipl.-Ing. Mario Matzer Tel.: 0664/602596-1277

E-Mail: mario.matzer@lk-stmk.at

Neuer Forstreferent stellt sich vor

die Preise zwischen 75 bis 80 €/fm. Die Nachfrage nach Lärche ist bei anhaltenden Spitzenpreisen un- gebrochen.

Es wird dringend empfohlen, kein Rundholz ohne Vertrag bzw. verbindliche Mengenanmeldung zu produzieren! Der Ausblick für das I. Quartal 2022 ist vorsichtig optimistisch, es deutet einiges auf ein gleichbleibendes Preisniveau hin. Gewisse Unsi- cherheiten bestehen jedoch hinsichtlich der weiteren Auswirkungen von COVID-19 auf die Produktion und Konjunktur.

Laubholzsaison gut gestartet

Die Eiche ist weiterhin voll im Trend, die Preise sind bei reger Nachfrage erneut gestiegen. Auch bei der Rotbuche sind im Vergleich zum Vorjahr steigende Nachfrage und Preise zu beobachten, der Absatz von Esche ist gegeben.

Lichtblick beim Industrie- und Energieholz Durch den Mindereinschnitt der Sägeindustrie und dem geringeren Anfall an Industriehackgut hat zu- letzt die Nachfrage beim Industrieholz angezogen, Waldlager sind großteils abgebaut. Schleifholz er- löst bei reger Nachfrage derzeit 36 bis 40 €/fm, Fichten-Faserholz 26 bis 30 €/fm. Beim Rotbuchen- faserholz herrscht ebenfalls eine rege Mengennach- frage. Auch Energieholz wird derzeit wieder stärker nachgefragt. Die positiven Signale bei den Neben- sortimenten sollten Anlass geben, notwendige Durchforstungen durchzuführen!

Empfehlungen:

Keine Nutzungen ohne eine vorher vertraglich gesicherte Holzabnahme bzw. verbindliche Mengenmeldung beginnen!

Normalnutzungen: auf Vertragsmengen/

Kontingente abstimmen, „auf Sicht“ ernten!

Nutzung von nachgefragten Spezialsortimen- ten (zB Lärche, Laubholz)

Erst- und Folgedurchforstungen forcieren

Inanspruchnahme von Fördermitteln für Wald- pflegemaßnahmen

Waldhygiene: großzügige Entfernung von Kä- ferbäumen vom Herbst

Dickungspflege und Mischwuchsregulierung durchführen

Es ist auf eine ÖHU-konforme Rundholzüber- nahme zu achten

Abnahme und Kontrolle der Lieferscheine für jede abtransportierte Fuhre

Dipl.-Ing. Mario Matzer, Forstreferent

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Generalversammlung 2021

Am 27. August 2021 luden wir, der Bezirksvorstand, zur 72. Generalversammlung ein. Um 19 Uhr trudelten zahlreiche Gäste beim Kirchenwirt Familie Stadtegger in St. Johann ob Hohenburg ein. Nach einer kurzen Fotopräsentation mit Aktivitäten, die das vergangene Jahr stattgefunden haben, wurde die Generalversamm- lung vom Bezirksobmann Michael Gugl und der Bezirksleiterin Franziska Reiter eröffnet.

Nicht nur Mitglieder der 14 Ortsgruppen waren vertreten, sondern auch die Landjugendbezirke Bruck/Mur, Deutschlandsberg, Feldbach, Graz und Umgebung, Leibnitz und Mürzzuschlag, die Landesvertretung Barba- ra Stipper und Isabella Schilling, Ehrengäste und die Ortsgruppe Tulwitz konnten wir herzlich willkommen heißen.

Der Tätigkeitsbericht stand dieses Jahr ganz unter dem Motto „Bauer sucht Frau“, so erhielten die Gäste Ein- blicke in eine bisher unveröffentlichte Staffel. Anschließend kehrten wir wieder zu einem ernsteren Thema zurück, dem Kassabericht. Barbara Jocham präsentierte die Einnahmen und die Ausgaben, sowie den aktu- ellen Kassastand.

Nach den Grußworten der Ehrengäste konnten wir Mitglieder aus den verschiedensten Ortsgruppen mit Leis- tungsabzeichen (LAZ) in Bronze sowie in Silber auszeichnen. Ein weiterer Höhepunkt war die Vergabe von zwei Ehrenwertvollabzeichen. Julia Ofner und Stefan Reiter wurden für ihre engagierten Leistungen und ihre tatkräftigen Einsätze ausgezeichnet.

Anschließend folgte ein doch sehr trauriger Punkt: die Verabschiedung des alten Vorstands. Barbara Jocham, Jakob Stiboller, Claudia Kurda sowie Matthias Kohlbacher haben sich dazu entschlossen, den Be- zirksvorstand zu verlassen. Mit einem lachendem und einem weinendem Auge blicken wir auf unzählige ge- meinsame Momente zurück und bedanken uns von ganzem Herzen bei ihnen.

Nach einer Pause, die musikalisch von den Weingartsbergern umrahmt wurde, stellte unser Obmann, ganz im Stil von James Bond, seine neuen „Agenten“ für das kommende Jahr vor.

Damit die Mission gelingen kann, bekommt der Bezirksvorstand folgende neue Agenten:

Lukas Zitzler (Obmann Stv. II) Lisa Oswald (Leiterin St. II)

Kathrin Kolleger (Pressereferentin Stv.) Philip Jocham

Bianca Reinprecht (Kassier Stv.)

Wir freuen uns bereits auf gemeinsame Missionen, die mit eurer Hilfe möglich werden!

Darüber hinaus möchten wir uns bei unserer Regionalbetreuerin Magdalena Rauter bedanken. Sie hat immer ein offenes Ohr für uns und hilft uns, unsere Ideen und Projekte in die Tat umzusetzen.

Abschließend lud der Bezirksvorstand zu einem regionalen Buffet ein.

© Landjugend

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www.stmk.lko.at/voitsberg 18

Bezirkserntedankfest & 1 Jahr Lagerhauszentrum Voitsberg

Am ersten Oktoberwochenende veranstaltete das Lagerhaus Graz Land beim Betriebsstandort Lager- hauszentrum Voitsberg ein dreitägiges Fest zum einjährigen Bestehen. Die Landjugend Bezirk Voits- berg war bei der Planung sowie der Durchführung maßgeblich beteiligt und organisierte, nach einjäh- riger Coronapause, am Sonntag wieder das alljährliche Bezirkserntedankfest.

Bereits am Freitag, dem 1. Oktober 2021, unterstützten wir das Lagerhaus am Abend mit einer Bar. Neben der „Langen Nacht der Landtechnik“ sowie der musikalischen Umrahmung von „Die Granaten“ und Daniel Düsenflitz waren auch regionale Betriebe im Festzelt mit ihren Produkten vertreten. Viele bekannte Gesichter durften wir an diesem Abend begrüßen und den ein oder anderen mit Getränken versorgen.

Am Samstag stand ein Programm vom Fesselballon fahren bis hin zum Volksmusikabend mit Bernd Prettent- haler an. Wir kümmerten uns in den frühen Morgenstunden um die herbstliche Dekoration und waren an- schließend zahlreich als Gäste vertreten. Am frühen Abend trafen bereits die ersten Erntewägen unserer Ortsgruppen ein.

Unser persönliches Highlight war wohl der Sonntag dieses Wochenendes. Endlich war es uns wieder möglich, das Bezirkserntedankfest durchzuführen. Als eines der Höhepunkte unseres Landjugendjahres wa- ren nicht nur wir als Bezirksvorstand, sondern auch unsere Mitglieder durchaus motiviert. Bereits in der Früh bereiteten wir uns auf den bevorstehenden Tag vor. Mit einem stärkenden Frühstück bei Walter‘s Ge- nusswirt (vielen Dank an das Lagerhaus für die Einla- dung!) konnten wir uns noch einmal sammeln und die wichtigsten Punkte durchbesprechen. Mit dem Eintref- fen der Ortsgruppen und dem Beginn der Messe um 10 Uhr konnten wir auch die diesjährige Lebensmittel- aktion der Landjugend Steiermark „Der Steirische Ap- fel“ vorstellen. Unser Dank gilt auch der Landjugend Ortsgruppe Voitsberg, welche die Messe aktiv mitgestal- tete und mit ihrer Erntekrone einzog.

Um 13.30 Uhr war es dann soweit und es wurde der Festumzug durch die Ortsgruppe Stallhofen eröffnet.

Der Ortsgruppe Stallhofen wurde beim letzten Bezirkserntedankfest die Bezirksfahne vergeben, welche heu- er an den Nachfolger überreicht wurde. Nachdem alle 14 Ortsgruppen ihre Wägen rund um Themen wie Kä- se, Heuarbeit, Jagd, Honig und viele mehr mit einigen Kostproben präsentierten kam es für die nominierten Ortsgruppen zur Fahnenvergabe. Die Vergabe der Bezirksfahne ist die höchste Ehrung auf Bezirksebene für eine Ortsgruppe. Dabei wird das Engagement des

vergangenen Landjugendjahres durch den Bezirks- vorstand bewertet und das Ergebnis durch Geheim- haltung bis zum Schluss nur der Bezirksleitung offen- gelegt.

Wir freuen uns, der Ortsgruppe Kohlschwarz heuer zur Bezirksfahne gratulieren zu dürfen! Auch danken wir allen weiteren Ortsgruppen für ihre Tätigkeiten in der Landjugend und freuen uns bereits auf das kom- mende Bezirkserntedankfest.

Florian Grabenwarter

© Landjugend

© Landjugend

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Klausur

Am 23. Oktober 2021 war es wieder so weit, die alljährli- che Klausur stand am Programm. Topmotiviert trafen wir uns beim Lagerhaus in Voitsberg, um das Landjugendjahr 2021/22 zu planen.

Den Vormittag verbrachten wir mit einigen lustigen team- bildenden Spielen und einer sehr interessanten Definiti- onsrunde „Wer sind wir, wer seid ihr“. Hierbei mussten alle Vorstandsmitglieder die Funktionen der anderen definieren bzw. erläutern, was man sich von den anderen erwartet, aber auch die eigene Position klar beschreiben.

Die Zeit bis zum gemeinsamen Mittagessen verging wie im Flug. Nach der Pause waren aber noch viele Veranstaltungen, welche uns im Kopf herumschwirren, zu besprechen und zu planen. Die Planung gestaltete sich aber etwas schwieriger, denn sie stellt uns immer wieder vor dieselbe Frage: „Könn‘ und dürf‘ mas überhaupt machen?“ Eines ist aber sicher, wenn alles gut läuft, dann können wir versprechen, dass für jedes Landjugendmitglied die ein oder andere Veranstaltung dabei ist.

Nach diesem anstrengenden, jedoch lustigen Tag, freuen wir uns auf viele schöne und spannende Ereignis- se im Jahr 2021/22. #diemengebebtwennvoitsberglebt

© Landjugend

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Referenzen

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