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BK-Aktuell Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Deutschlandsberg

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BK-Aktuell

Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Deutschlandsberg

aktuell - verlässlich - ehrlich

Medieninhaber und Herausgeber: Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Deutsch- landsberg, Schulgasse 28, 8530 Deutschlandsberg, Tel.: 03462/2264-0,

Fax: 03462/2264-4251, E-mail: bk-deutschlandsberg@lk-stmk.at

Für den Inhalt verantwortlich: Ing. Michael Temmel und das Team der BK.

Diese Zeitung dient der Vermittlung von Nachrichten, Informationen und der Angelegenheiten der bäuerlichen Interessensvertretung an alle Mitglieder im Bezirk Deutschlandsberg.

Layout: Christine Gosch, Druck: Simadruck Deutschlandsberg, Titelbild: Krug Werner

Ausgabe 2/2018

Inhalt Seite

Vorwort des Kammerobmannes ... 2

Personelles ... 2

Invekos - Informationen ... ab 3 Betriebswirtschaft ... 7

Neues aus dem Bezirk ... 8

Aktuelle Informationen ... 8

Meldeformular Krähenschäden ... 9

Direktvermarktung ... 10

SVB - informiert ... ab 11 Einheitswert und SVB ... 13

Bäuerliche Familien begleiten ... 14

Landesbäuerinnentag 2018 ... 15

Terminaviso - Kulturfahrt der Bäuerinnen ... 15

PEFC ... 16

Regionalentscheid Forst... 17 Forst allgemein ... ab 17 02Z031395M Retouren an Postfach 555, 1008 Wien P.b.b.

Weichkäse: Masser Gregor u. Matthias, Handwerkskäserei MAGO & Söhne, Hollenegg Schnittkäse: Deutschmann Franz u. Gertrude, Biohofkäserei Deutschmann,Frauental Bauchspeck: Kollar Franz-Josef, Spezialitätenfleischerei Kollar, Deutschlandsberg

Bild: Die Ausgezeichneten des Bezirkes mit LK-Präsident Ök.-Rat Franz Titschenbacher (von links nach rechts die Betriebe: Masser, Deutschmann und Kollar)

Steirische Spezialitätenprämierung - Landessieger 2018

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Bezirkskammer Deutschlandsberg

Vorwort des Kammerobmannes

Liebe Bäuerinnen und Bauern, werte Jugend!

Vor stark einem Jahr habe ich in der Kammerzeitung angekündigt, dass es sinnvoll wäre, eine Sojapresse anzuschaffen, um die Verarbeitung von heimischem Soja in der Steier- mark zu gewährleisten. Die Vorteile

liegen in einer höheren Wertschöpfung durch Verarbei- tung vor Ort, der Transport entfällt und schlägt sich in höherem Einkommen nieder. Weniger Transport spart auch viel Diesel und Straßenkilometer, was gut für die Umwelt ist. Schlussendlich bekommen wir durch regio- nalen Soja auch regionale Lebensmittel vom Schwein bis zum Huhn, Rind, Schaf, Fisch, Milch und vieles mehr. Nicht nur regional, sondern auch gentechnikfrei.

Da der kurze Transportweg von Soja wichtig ist, wird eine mobile Sojapresse angeschafft.

Endlich ist es so weit: Im Herbst bekam der Verein Steirersoja.at die Förderzusage von der Landeskam- mer. Am 15. März 2018, um 19 Uhr findet die Grün- dungsversammlung bei der Firma Gegg in Wett- mannstätten statt. Ziel des Vereines ist der Erwerb ei- ner mobilen Sojapresse. Es wird fixe Standorte mit dementsprechender Infrastruktur (Lager für Bohnen, Presskuchen und Öl) geben. Mitglieder veredeln damit eigene Bohnen, aber auch Betriebe, die den Kuchen in der Fütterung einsetzen wollen, können die Presse nut- zen. Der Verein stellt den Kontakt zwischen den Anbie- tern und den Abnehmern her. Jedes Vereinsmitglied zeichnet Kapital, welches natürlich verzinst wird.

Bei Interesse bitte mit Wallner Franz-Josef Kontakt auf- nehmen, Tel. 0664/1375610.

Am 30. Jänner 2018 fanden die Wintergespräche der Landwirtschaftskammer Steiermark beim Toplerhof in Steyeregg statt. Danke an alle interessierten Landwirte und Landwirtinnen für die sehr zahlreiche Teilnahme und für die rege Diskussion. Präsident Titschenbacher ist immer wieder von der regen Teilnahme im Bezirk Deutschlandsberg begeistert. Zusammenfassend erlau- be ich mir das Resümee zu ziehen, dass die Veranstal- tung sehr wichtig ist, aber die Diskussion vor allem bei den Antworten noch gestrafft gehört.

Am 13. Februar 2018 gab es ein Arbeitstreffen mit dem Bezirksjägermeister, Herrn OSR Hannes Krinner, DI Mario Matzer, Ing. Georg Hainzl, Kammersekretär Ing.

Michael Temmel und meiner Wenigkeit. Bei diesem Treffen ging es vor allem um die Wiederbewaldung der

großen Windwurfflächen im Bezirk Deutschlandsberg.

Seitens der Bezirkskammer wurde das dringende Ersu- chen an die Jagdbehörde und Jägerschaft ausgespro- chen, auf Windwurfflächen den Jagddruck und den Ab- schuss zu erhöhen, um eine Naturverjüngung zu er- möglichen und eventuelle Neuaufforstungen zu schüt- zen. Herr Krinner sicherte uns zu, sich diesem Thema anzunehmen. Weiters wurde das Thema Rehwildfütte- rungen angesprochen. Seitens der Bezirkskammer fin- den wir es nicht sinnvoll, Futterstellen auf Windwurfflä- chen zu betreiben, und dadurch das Rehwild vor Ort zu binden.

Liebe Waldbesitzer, bitte suchen Sie Kontakt zu Ihrem Jagdpächter und weisen Sie auf diese angeführten Maßnahmen für den Wald hin. Nur in einem gesunden Wald kann sich langfristig ein vernünftiger Wildbestand halten.

Euer Kammerobmann Christian Polz

INFO: Falsche Zustelladresse?

Wir ersuchen, Ihre Empfängeradresse zu überprüfen und uns notwendige Änderungen bekannt zu geben!

Entweder per E- Mail an:

christine.gosch@lk-stmk.at oder telefonisch: Tel. 03462/2264-4211

Personelles

2011 wurde sie Landwirtschaftsmeisterin. Mit 1. Jänner 2013 wechselte sie in das Chefsekretariatsbüro von Kammerobmann und Kammersekretär. Sie war stets freundlich und sehr um die Anliegen der Bäuerinnen und Bauern in unserem Bezirk bemüht.

Für ihren weiteren Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute!

Veronika Friedel mit 30. November 2017 aus der Bezirkskammer Deutschlandsberg ausgeschieden.

Veronika Friedel begann ihren Dienst am 17. August 1992 als Sek- retärin in der Forstabteilung der Landwirtschaftskammer Steiermark in Graz und wurde mit 5. Juli 1993 in die Bezirkskammer Deutsch- landsberg versetzt. 2003 hat sie die Berufsreifeprüfung nachgeholt und

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www.stmk.lko.at/deutschlandsberg Bezirkskammer Deutschlandsberg

3

Übertragung von Zahlungs- ansprüchen 2018

Wichtig: Bei Flächen(ver)pachtungen werden die Zahlungsansprüche nicht automatisch übertragen.

Dazu ist eine gesonderte Übertragung notwendig.

Zahlungsansprüche (ZA) können bis 15. Mai 2018 übertragen werden. Im Zuge der Nachfrist (11. Juni 2018) werden die zu übertragenden ZA um 1% je Werktag gekürzt. Es ist das von der AMA neu aufgeleg- tes Formblatt zu verwenden. Das Formular liegt in der Bezirkskammer auf oder steht Ihnen unter www.ama.at zur Verfügung.

NEU: Ab dem Antragsjahr 2018 kann die Übertragung von Zahlungsansprüchen vom übernehmenden Bewirt- schafter selbstständig über eAMA (www.eama.at) hochgeladen werden.

Die Übertragung kann sowohl mit als auch ohne Flä- chen beantragt werden. Bei einer Übertragung ohne Flächen gibt es einen 30% Einbehalt der ZA an die na- tionalen Reserve.

Hinweis: Wenn innerhalb zwei aufeinander folgender Jahre nicht alle ZA genutzt werden, verfällt die Anzahl der nicht genutzten ZA in die nationale Reserve. Eine Rotation von Zahlungsansprüchen ist nicht mehr mög- lich.

Umgerissene Bäume (Land- schaftselemente )

Was ist zu tun?

Die Landwirtschaftskammer Steiermark hat für Deutschlandsberg und Leibnitz die Meldung „Höhere Gewalt“ aufgrund des orkanartigen Sturms am 12.12.2017 bereits durchgeführt.

Welchen Handlungsbedarf haben Antragsteller, denen der Sturm Bäume/Büsche zerstört hat und nicht nach- pflanzt werden:

* Fotos der zerstörten Bäume anfertigen und mitbringen

* Baum am Antrag löschen

* Zusätzliche Meldung der betroffenen Land- schaftselemente „Höhere Gewalt“ (Vorlage liegt

in der Bezirkskammer auf)

Welchen Handlungsbedarf haben Antragsteller, denen der Sturm Bäume/Büsche zerstört hat und nachpflanzt werden:

* Ersatzpflanzung muss am selben Feldstück ge- macht werden (muss nicht an derselben Stelle sein)

* Nachgepflanzten Baum fotografieren

Mehrfachantrag 2018 - Anfang März ging es los

Die Abwicklung des Mehrfachantrages 2018 hat mit Anfang März gestartet. Die Termine zur Abgabe sind von der Bezirkskammer, die Vordrucke von der AMA versendet worden. Kann der Termin nicht eingehalten werden, bitte um rechtzeitige Terminverschiebung.

Sollten Sie keinen Termin erhalten haben (zB Neube- ginner), bitte bei der Bezirkskammer ehestmöglich an- rufen und einen Termin vereinbaren.

Ein Bewirtschafterwechsel muss unbedingt im Vorfeld erledigt werden, da dieser in der AMA eingearbeitet werden muss und die Antragstellung auf den aktuellen Bewirtschafter erst danach erfolgen kann.

Es wird ersucht, an den Sprechtagen, Dienstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr zu kommen.

Wesentlich ist die Überprüfung aller Angaben auf deren Richtig- und Vollständigkeit. Handynummer und Email- adresse erleichtern die Kontaktaufnahme.

Wichtige Termine:

Invekos - Informationen

15. Mai 2018

Letzter Tag der Antragstellung Mehrfachantrag, Übertragung der Zahlungsansprüche und neuer Betriebsinhaber

Nachreichfrist bis 11. Juni 2018

1% Kürzung je Arbeitstag Verspätung.

3% Kürzung je Arbeitstag Verspätung für alle aus der

nationalen Reserve zugewiesenen Zahlungsansprüche.

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Bezirkskammer Deutschlandsberg

Greening

Beträgt die Ackerfläche eines Betriebes mehr als 15 ha und nimmt dieser nicht bei der ÖPUL Maßnahme BIO oder UBB teil, so müssen mindestens 5% der angemeldeten Ackerflächen des Betriebes als Ökologische Vorrangfläche (OVF) beantragt werden.

NEU ab 1. Jänner 2018: Auf brachliegenden Flächen, Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen und Flächen mit Zwischenfruchtanbau ist das Pflanzenschutzmittelverbot, dieses beinhaltet auch ein Verbot der Saatgut- beizung, zu beachten.

Als ökologische Vorrangflächen (OVF) gelten:

Ökologische

Vorrangflächen Faktor Fristen

Pflanzenschutzmittelverbot

Brachliegende Flächen

 von 1.1. - 31.7. keine landwirtschaft- liche Erzeugung

 gesamte Fläche muss begrünt sein

 Anlage spätestens 15.5.

 Pflegemaßnahme jederzeit zulässig

1,0 31.7.

Flächen mit Bienentrachtbrache

 ausschließlich mind. vier

insektenblütige Mischungspartner

 von 1.1. - 31.8. keine

landwirtschaftliche Erzeugung

 Neuanlage verpflichtend

 Einsaat spätestens 15.5.

 Mehrjährigkeit zulässig, solange insektenblütige Pflanzen überwiegen

 einmaliges Häckseln im Brachezeit- raum zulässig

1,5 1.1. - 31.8.

Flächen mit stickstoffbindenden

Pflanzen

 stickstoffbindende Pflanzen: Acker- bohnen, Klee, Kleegras (min. 60%

Kleeanteil im Bestand), Luzerne, Sojabohnen,…

 eine Winterung ohne Leguminosen- bestandteil muss erfolgen. Umbruch frühestens 15.2.

 mehrjährige Kulturen müssen nicht umgebrochen werden

1,0 ab Aussaat bis Ernte

Flächen mit Zwischenfruchtanbau

 gültige Begrünungsvarianten wie bei ÖPUL-Zwischenfrucht Variante 1-5

 Begrünungsvariante muss beim MFA bekannt gegeben werden

0,3

ab Anlage der Zwischenfrucht bis Ende des

Mindestbegrünungszeitraumes

Flächen mit Niederwald und Kurzumtrieb

 verwendbare heimische Gehölzerar- ten, wie Weide, Pappel, Esche, Birke, Grauerle, Schwerzerle

 mineralischer Düngereinsatz verboten

0,5 ab dem Jahr nach der Anlage

Flächen mit Miscanthus  Elefantengras 0,7 ab dem Jahr nach der Anlage

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www.stmk.lko.at/deutschlandsberg Bezirkskammer Deutschlandsberg

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Junglandwirteförderung - Top up

Junglandwirte können für max. 40 aktive ZA eine zusätzliche Zahlung erhalten. Die Zahlung für Junglandwirte ist jährlich beim MFA zu beantragen.

Welche Kriterien sind zu erfüllen?

Junglandwirte sind Betriebsinhaber,

 die im Jahr der Antragstellung (oder während der fünf Jahre vor der erstmaligen Beantragung der Basis- prämie) erstmalig die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes auf eigenen Namen und Rechnung über- nommen haben (wird die Basisprämie 2018 erstmalig beantragt, ist der früheste Bewirtschaftungsbeginn das Jahr 2013).

 die im Jahr der erstmaligen Beantragung nicht älter als 40 Jahre alt ist.

 die spätestens binnen zwei Jahren ab Betriebsgründung eine landwirtschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben.

 Bei Personengemeinschaften muss der Junglandwirt die Mehrheitsbeteiligung oder zumindest gleichberechtigt mit allen an der Personengemeinschaft Beteiligten sein. Der Nachweis für das Beteiligungsverhältnis ist jähr- lich hochzuladen.

Die Zahlung für Junglandwirte wird für einen Zeitraum von max. fünf Jahren gewährt. Bisher war die Zahlung für fünf Jahre ab Niederlassung. NEU ist die Zahlung für max. fünf Jahre ab der ersten Antragstellung. Junglandwirte, die in den Antragsjahren 2016 bzw. 2017 nicht anspruchsberechtigt waren, können daher das Top-up im Antrags- jahr 2018 wieder beantragen. Es gibt keine rückwirkende Zahlung für die Jahre 2016 bzw. 2017.

ÖPUL- Aufbewahrungsplicht und die wichtigsten Unterlagen

Maßnahme Verpflichtende Aufzeichnungen, Belege, Unterlagen

Biologische Wirtschaftsweise

Schulungsnachweis Kontrollvertrag, Zertifikate

Aufzeichnungen über Ursprung, Art, Menge und Verwendung aller Betriebsmittel

Aufzeichnungen über Art, Menge und Abnehmer der verkauften Er- zeugnisse

Aufzeichnungen über Arzneimitteleinsatz, Tierarztbestätigungen Kontrollvertrag bei mitgenutzen Weideflächen

Genehmigung der Verwendung von ungebeiztem, konventionellem Saatgut

Ausnahmegenehmigung der Lebensmittelbehörde bzw. Kontrollstelle Umweltgerechte und biodiversitäts-

fördernde Bewirtschaftung Schulungsnachweis

Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen Betriebliche Aufzeichnungen Begrünung von Ackerflächen

(Zwischenfruchtanbau) Saatgutrechnung bei Grünschnittroggen und Wintererbsen Begrünung von Ackerflächen

(System Immergrün) Schlagbezogene Aufzeichnungen

Forts. siehe Seite 6

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Bezirkskammer Deutschlandsberg

Maßnahme Verpflichtende Aufzeichnungen, Belege, Unterlagen

Einsatz von Nützlingen im

geschützten Anbau Schlagbezogene Aufzeichnungen

Alpung und Behirtung Schulungsnachweis in der Option Behirtungszuschlag Vorbeugender Grundwasserschutz

auf Ackerland

Schlagbezogene Planung, Aufzeichnung und Bilanzierung Schulungsnachweis

Bodenuntersuchungsergebnisse Vorbeugender Grundwasserschutz

auf Grünlandflächen

Schlagbezogene Aufzeichnung und Bilanzierung Schulungsnachweis

Bodenuntersuchungsergebnisse Bodennahe Ausbringung flüssiger

Wirtschaftsdünger und Biogasgülle

Schlagbezogene Aufzeichnungen über die ausgebrachten Mengen Rechnungen über die Ausbringung, wenn diese durch Dritte erledigt wurde

Zusammensetzungsnachweis bei Biogasgülle Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Bestätigung und Meldungen siehe Maßnahme Anbau seltener landwirtschaftlicher

Kulturpflanzen

Sortennachweis für jedes Anbaujahr: Ankaufsbestätigung Saatgutetiketten bei zertifiziertem oder Standardsaatgut Bezugsrechnungen, Aufzeichnungen über Nachbau Naturschutz

Projektbestätigung

Bestätigungen, Aufzeichnungen, Belege und Unterlagen die in der Projektbestätigung gefordert werden

Tierschutz - Weide Dokumentation der Weidehaltung Tierschutz - Stallhaltung Stallskizze und Belegungsplan Natura 2000 - Landwirtschaft Projektbestätigung

Wasserrahmenrichtlinien

Landwirtschaft Betriebsbuch gemäß den Vorgaben des Gewässerschutzprogrammes Graz bis Bad Radkersburg

Maiswurzelbohrerverordnung 2015

Die Verordnung gilt ausnahmslos für alle Landwirte, auch für jene, die nicht im ÖPUL sind!

In der Maiswurzelbohrerverordung 2015 vom Land Steiermark wir die Bekämpfung des Maiswurzelbohrers (Diabrotica virgifera Le Conte) geregelt. Diese Verordung wird durch regelmäßige Stichproben von der Landes- regierung überprüft.

Seit 2017 darf Mais auf der Ackerfläche höchstens zweimal in drei Jahren angebaut werden - Beispiel: Wer 2017 und 2018 Mais baut, darf 2019 auf dieser Fläche keinen Mais anbauen.

Für die Beurteilung dieser Fruchtfolge sind ab dem Jahr 2015 angebaute Kulturen zu berücksichtigen. Davon aus- genommen ist die Saatmaisproduktion und von der Behörde genehmigte Versuche.

Von allen Ackerflächen eines Betriebes sind die angebauten Kulturen und beim Anbau von Mais zusätzlich das ver- wendete Maissaatgut einschließlich allfälliger Saatgutbehandlungen mit insektiziden Beizmittel sowie die verwende- ten Pflanzenschutzmittel gegen den Maiswurzelbohrer aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind mindestens vier Jahre aufzubewahren.

Wird diese Verordnung nicht eingehalten, bedeutet das einen CC-Verstoß und kann unter anderem negative Aus- wirkungen auf Förderungen haben.

Andrea Toswald, Invekos

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www.stmk.lko.at/deutschlandsberg Bezirkskammer Deutschlandsberg

7 Aufgrund des Jahres-

wechsels kommt es nun wie jedes Jahr wieder vermehrt zu Verpach- tungen, Übergaben und sonstigem Bewirtschaf- terwechsel.

Wenn man in den Genuss der Existenzgründungsbei- hilfe kommen möchte, sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:

Betriebswirtschaft

Existenzgründungsbeihilfe und Investitionsförderung

 Wenn man erstmalig die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung aufgrund von Pacht, Kauf, Übernahme, Betriebsneugründung, Ko- operationen oder durch Übernahme von Ge- schäftsanteilen übernimmt, sieht die Förderrichtli- nie vor, dass innerhalb eines Jahres ein Antrag auf Existenzgründungsbeihilfe gestellt wird. Nach Ablauf dieses Jahres gibt es keine weitere Möglich- keit mehr, die Beihilfe zu beantragen.

 Natürlich müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden, wie zB Mindestqualifikation

(landwirtschaftlicher Facharbeiter), Mindestbewirt- schaftung (3 ha LN), Mindestarbeitsbedarf (1.000 AKH) und noch viele weitere.

Der wichtigste Grundsatz:

Sobald ein/e junge/r Landwirt/in eine landwirtschaft- liche Fläche oder einen Betrieb erstmalig bewirtschaf-

tet, hat diese/r ein Jahr Zeit, um sich in der zuständi- gen Bezirkskammer zu informieren und einen Antrag zu stellen.

Ähnlich genau funktioniert die Abwicklung auch in der Investitionsförderung.

Die einzelbetriebliche Investitionsförderung sieht in die- sem Förderprogramm 2015 – 2020 grundsätzlich sehr gute Fördersätze vor – werden bestimmte Vorausset- zungen erfüllt, sind Fördersätze von 35 – 40 % der Net- tokosten möglich.

Jedoch hat sich in der Abwicklung bis jetzt gezeigt, dass man auf viele Dinge peinlichst genau achten sollte – von der Antragstellung bis zur Förderabrechnung.

 Die Förderantragstellung muss immer vor Beginn eines Projektes (sogar vor Bestellung von einzel- nen Komponenten oder der Auftragserteilung) er- folgen.

 Jegliche Änderung der Umsetzung muss sofort der Förderstelle mitgeteilt werden.

 Fristen, welche von den Bewilligungsstellen im Ge- nehmigungsschreiben mitgeteilt werden, sind aus- nahmslos einzuhalten.

 Nur Originalbelege mit Zahlungsbelegen (am bes- ten Kontoauszüge) können anerkannt werden.

 Barzahlungen über 5.000 € netto sind nicht anre- chenbar.

 Kleinbetragsrechnungen unter 50 € netto sind nicht anrechenbar.

Bei der Förderantragstellung und auch bei der Förder- bewilligung werden alle Antragsteller ausführlich über diese Abwicklungsprozesse informiert.

Leider erreichen uns immer häufiger Meldungen, dass Antragsteller Fristen versäumen, Projekte anders um- gesetzt wurden (ohne Meldung), Investitionen vor An- tragstellung begonnen wurden, etc..

Wir möchten deshalb ausdrücklich darauf hinweisen, dass es bei solchen Verstößen zum Verlust der Investi- tionsförderung kommen kann.

Deshalb auch hier ein Grundsatz:

„Gscheiter einmal öfter in der Bezirkskammer nachfra- gen, als einmal zu wenig – und es wäre vorteilhaft, be- vor man etwas unternimmt und nicht danach!“

Ing. Werner Stepischnik, Betriebsberater

! Wichtig !

Im derzeitigen Programm wird die Existenzgrün- dungsbeihilfe in zwei Teilbeträgen ausbezahlt. Dazu ist eine Antragstellung auf Auszahlung des zweiten Teilbetrages notwendig. In welchem Zeitraum die- ser zweite Antrag gestellt werden kann, entneh- men Sie bitte ihrem Genehmigungsschreiben.

Dieser zweite Antrag kann entweder unter www.agrar.steiermark.at – Ländliche Entwicklung – Abrechnungsunterlagen selbst oder mit Terminver- einbarung in der Bezirkskammer erstellt und an das Land Steiermark weitergeleitet werden.

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Bezirkskammer Deutschlandsberg

Aktuelle Informationen

Achtung:

Ab sofort gelten neue Zeiten bei der

Rinderkennzeichnungs- Hotline!!!

Die Telefonhotline ist

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 7.30 bis 12.30 Uhr besetzt.

Am Mittwoch gibt es keinen Hotline-Betrieb mehr.

Tel. 0316/8050-9650 Fax 0316/8050-9651

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Meldungen auch direkt bei der Agrarmarkt Austria (AMA) online

unter www.eama.at durchzuführen sowie das Bestandsverzeichnis online zu führen.

Meldung von Schäden durch Krähenvögel

Die Verordnung der Landesregierung aus dem Jahr 2014, mit der die letale Vergrämung von Krähenvö- geln ermöglicht wurde, ist mit 31. März 2019 befris- tet. Um dies zur Hintanhaltung von Schäden auch über diesen Zeitpunkt hinaus möglich zu machen, ist es notwendig, das Schadensausmaß UND die ge- setzten Abwehrmaßnahmen zu dokumentieren. Fül- len Sie dazu bitte das eingeheftete Meldeblatt aus und geben Sie dieses in Ihrer zuständigen Bezirks- kammer ab oder senden Sie es per Post, Email oder Fax an:

Bezirkskammer Deutschlandsberg Schulgasse 28

8530 Deutschlandsberg Fax: +43 3462/2264-4251

E-Mail: bk-deutschlandsberg@lk-stmk.at

Sollten Sie weitere Meldebögen benötigen, können Sie diese unter https://stmk.lko.at/downloads her- unterladen.

Meldeformular Seite 9

Neues aus dem Bezirk

„Pflegedrehscheibe Bezirkshauptmannschaft“

Ein Pilotprojekt des Landes Steiermark im Bezirk Deutschlandsberg umgesetzt

Die Bezirkshauptmannschaften Deutschlandsberg, Hartberg-Fürstenfeld und Weiz nehmen bis Herbst 2019 am Pilotprojekt „Pflegedrehscheibe Bezirkshauptmann- schaft“ des Landes Steiermark teil.

Frau DGKP Heidelinde Wörösch ist ab sofort die An- sprechperson für pflegebedürftige Menschen sowie de- ren Angehörige in unserem Bezirk, berät sie und hilft ihnen dabei, die beste Art der Betreuung zu finden.

Frau Wörösch hat 2001 bis 2004 die Schule für psychi- atrische Gesundheits- und Krankenpflege und danach 2015/2016 den Universitätslehrgang „Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege“ absolviert. Sie ist überdies allgemein beeidete gerichtlich zertifizierte Sachverständige. Als ehemalige Inhaberin eines Pflege- platzes, Ausbildungsreferentin und Leiterin eines Teams für sozialpsychiatrische Familienpflege verfügt sie neben ihrer fundierten Ausbildung auch über ein hohes Maß an beruflicher Erfahrung in diesem Bereich.

Frau Wörösch hat ihr Büro im Amtsgebäude Kirchen- gasse 7, 1. Stock rechts, Zimmer Nr. 5, 8530 Deutsch- landsberg. Sie ist telefonisch unter 03462/2606-333 und per E-Mail unter pflegedrehscheibe-dl@stmk.gv.at er- reichbar.

Fixe Sprechstunden hält sie in der Bezirkshauptmann- schaft montags von 8 bis 11 Uhr und donnerstags von 13 bis 16 Uhr ab, darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung; auch Hausbesuche sind möglich.

Bild: Frau Heidelinde Wörösch überreicht BH Helmut-Theobald Müller den Informationsfalter der

„Pflegedrehscheibe Bezirkshaupt- mannschaft Deutschlandsberg“.

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Bezirkskammer Deutschlandsberg, Schulgasse 28, 8530 Deutschlandsberg, Fax: 03462/2264-4251, E-Mail: bk-deutschlandsberg@lk-stmk.at

M eld ung v on S chä d en, v eru rsa c ht d ur c h Ra ben vöge l (Rab en -Nebelkräh e, Els ter und E ichelh äher) und A bw ehrmaßna hmen

Name: Adresse: Betriebsnummer: SchadensursacheZeitraum 2018KulturKatastralgemein- de Gesamtflä- che Kultur in ha

Geschädigte Fläche in haAbwehrmaßnahmen*)Schadenshöhe in Euro Auspicken auflaufenden Saatgutes

Mais Getreide Kürbis Kornpicken Mais Fruchtschäden

Obst Wein Gemüsebau Aufpicken von Silage

Ballen Fahrsilo Weitere Schäden *) zB Vögelscheuchen, Klappern, Nachtfeuer in Weingärten und Beerenobstanlagen blinde Schreckschüsse

A b g abe term in: 15 . M ai 2 018

Ort, DatumUnterschrift des geschädigten Landwirtes

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Bezirkskammer Deutschlandsberg

Direktvermarktung

Unsere kulinarischen Köstlichkeiten werden auch dieses Jahr bei der „Spezialitätenprämierung“ der Landwirtschaftskammer Steiermark ausgezeichnet.

Merken Sie sich dafür folgende Termine vor:

26. und 27. Juni 2018

Die Steiermark bietet eine Vielzahl an traditionell herge- stellten Produkten. Mit der Prämierungsteilnahme bietet sich für Sie als Produzent/in von Milch- oder Fleischspe- zialitäten die ideale Möglichkeit einer Evaluierung Ihrer Produktqualität. Die Fachjury bewertet objektiv nach ei- nem standardisierten Beurteilungsschema. Die errunge- nen Auszeichnungen dienen als erstklassige Vermark- tungshilfe. Nützen Sie die Möglichkeit, eine Auszeich- nung für Ihre Produkte zu erlangen!

riele Kleindienst aus St. Stefan ob Stainz und Frau Maria Lampl aus St. Ulrich im Greith mit der Ehrenurkunde für ihren besonderen Einsatz bei "Gutes vom Bauernhof"

ausgezeichnet. Herr Franz Farmer-Rabensteiner erhielt eine Auszeichung als Pionier des Landesverbandes. Die Familien Tomberger, Zöhrer, Jöbstl und Lackner (alle Freilandeier) und Herr Thomas Sauer (Honig) erhielten die Urkunde zur Zertifizierung als "Gutes aus meiner Region"-Betrieb. Diese Zertifizierung findet im Zuge des Projektes vom Verein Schilcherland-Spezialitäten statt.

Das Projekt macht sichtbare Fortschritte und der Verein ist bestrebt, den Warenkorb mit zertifizierten Produkten weiter zu befüllen. Diese kontrollierte Produktauszeich- nung steht für Qualitäts- und Herkunftssicherheit, die Stärkung der regionalen Wirtschaft und kurze Transport- wege. Der Warenkorb wird immer wieder mit neuen Pro- dukten aus regionalen Rohstoffen erweitert, um den Ge- nießern eine Vielfalt an Köstlichkeiten zu präsentieren.

Die neu ausgezeichneten Betriebe haben die Kontrollen

mit Bravur gemeistert und dürfen nun auch ihre Produk- te mit „Schilcherland-Spezialität“ und „Gutes aus meiner Region“ ausweisen.

Weiteres traf sich von 26. - 27. Jänner 2018 die österrei- chische Kulinarik (Genuss Region Österreich) zur heuri- gen Bundestagung in der Genuss Hauptstadt Graz. Bei dieser Veranstaltung wurde Herrn Franz Deutschmann für seinen Einsatz eine Ehrenurkunde verlie- hen. Herzliche Gratulation!

Edegger Renate, Direktvermarktung

Steirische Spezialitätenprämie- rung 2018/19 - Terminaviso

Chancencheck 2018 Chancencheck 2018 Chancencheck 2018- - -2048 2048 2048

Jetzt Ticket für betriebswirtschaftliches Fitnessprogramm sichern!

Nur wer seine Kennzahlen kennt, kann nachhaltig wirtschaftlich agieren und planen.

Inhalt:

 Betriebswirtschaftliches Basiswissen auffrischen

 Einfache Tools zur Einführung einer Einnahmen/

Ausgabenrechnung

 Liquiditätscheck

 Managementsimulator - Preis- und Mengenspiel- räume verstehen

 Produktsortimentsanalyse

 Analyse der Vertriebswege Teilnahmevoraussetzungen:

 Mindestens ein Familienmitglied ist +/- 30 Jahre alt im Direktvermarktungsbetrieb einkommenswirksam aktiv (BetriebsführerIn/MitarbeiterIn)

 Aktive Teilnahme am 2-tägigen Einführungsseminar und 10 Arbeitsstunden à 2-3 Stunden.

 PC-Ausstattung und Excel-Grundkenntnisse sind **

erwünscht

 Bereitschaft neue Dinge umzusetzen

 Bereitschaft zu neuem Denken und moderner **

Betriebsführung

Vortragender: Ing. Mag. Thomas Korcak

Termine: Di., 24. und Mi., 25. April 2018, von 9 bis 17 Uhr, 10 Arbeitstreffen (1x monat- lich) - Termine und Ort werden beim Seminar mit den Teilnehmern vereinbart.

Kosten: 1.150 € (inkl. 2-tägiges Einführungssemi- nar 300 € und 10 Arbeitsstunden à 85 €) Treuebonus: 5 -15 Jahre: 30 %, 15 - 25 Jahre: 60%,

mehr als 25 Jahre Mitgliedschaft: 90 % Anmeldung: DI Irene Strasser, Beratung für Direktver-

marktung und Regionale Kooperationen Tel. 0664/602596-4529 ************

E-Mail: irene.strasser@lk-stmk.at

© Rene Vidalli Im Zuge der JHV

und zugleich der 30-Jahr-Feier des Landesverbandes

"Gutes vom Bau- ernhof" am 5. Feb- ruar 2018 im Stei- ermarkhof wurden langjährige Mitglie- der wie Frau Gab-

Ehrungen und Auszeichnungen

im Schilcherland

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SVB-

Gesundheitsaktion

„Kraftwerkstatt“

für belastete Kinder und Jugendliche

Kindern und Jugendlichen ein gesundes Aufwach- sen zu ermöglichen, ist der Sozialversicherungsan- stalt der Bauern (SVB) ein großes Anliegen. So wer- den schon jahrelang Gesundheitsaktionen mit un- terschiedlichen Schwerpunkten für diese Zielgrup- pe angeboten. 2017 wurde ein neues, attraktives Präventionsangebot, die Gesundheitsaktion „Kraft- werkstatt“, ins Leben gerufen und äußerst erfolg- reich im Lindenhof in Spital am Pyhrn in die Praxis umgesetzt. Wie der Name schon erahnen lässt, geht es dabei darum, „Kraft“ für den Alltag zuhause zu tanken.

Kraft zu tanken, haben insbesondere Kinder und Ju- gendliche nötig, die in einem belastenden Umfeld auf- wachsen oder eine schwierige Lebenssituation zu be- wältigen haben. Beispiele dafür sind Todesfälle, schwe- re Erkrankungen oder traumatische Erlebnisse in der Familie, aber auch eigene gesundheitliche Beschwer- den oder Erfahrungen mit Mobbing. Werden solche Schicksalsschläge bzw. Belastungen in jungen Jahren erlebt, besteht die Gefahr, dass dadurch die persönli- che Entwicklung negativ beeinflusst bzw. die Gesund- heit gefährdet wird. Mit der Teilnahme an der SVB- Gesundheitsaktion soll dem entgegengewirkt werden.

Kinder und Jugendliche werden für ihr weiteres Leben gestärkt.

Das Hauptziel des 17-tägigen SVB-Präventions- angebotes ist es, die Resilienz (=psychische Wider- standsfähigkeit) von Kindern und Jugendlichen aus dem bäuerlichen Bereich im Alter zwischen 10 und 15 Jahren zu stärken. In unterschiedlichen Modulen, den sogenannten „Kraftwerkstätten“, werden den teilneh- menden Kids im Rahmen von Gruppenarbeiten bzw.

Einzelgesprächen Ressourcen vermittelt, auf die sie auch in herausfordernden Situationen zurückgreifen können. Der Fokus wird dabei auf die Förderung der persönlichen Stärken und des Selbstwertes gelegt.

Weiters werden soziale Kompetenzen wie Kommunika

Eltern werden in ihrer Rolle unterstützt

Besonders großer Wert wird bei dieser Gesundheits- maßnahme darauf gelegt, die Eltern bzw. Erziehungs- berechtigten einzubinden. So werden diese während des Aufenthaltes, aber auch im Anschluss daran, von psychosozialen Fachkräften beraten und begleitet. Da- mit ist gewährleistet, dass die Kinder und Jugendlichen im Verlauf ihrer weiteren Entwicklung von ihrer Familie gut unterstützt werden können.

Im Lindenhof in Spital am Pyhrn werden noch wei- tere Schwerpunkte angeboten:

Fit und Gesund

Lese- und Rechtschreibschwäche

Logopädie

Orthopädie

Übergewicht

Die Termine der Aufenthalte in Spital am Pyhrn lau- ten:

08.07.2018 – 24.07.2018

27.07.2018 – 12.08.2018

15.08.2018 – 31.08.2018

Nähere Informationen und Anträge erhalten Sie in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern unter der Tele- fonnummer 0732 7633-4370 oder per E-Mail an:

gesundheitsaktionen@svb.at.

Informieren Sie sich auch auf unserer Homepage www.svb.at/gesundheitsaktionen.

informiert

Rückfragehinweis:

Dr. Georg Schwarz Tel.: 01 797 06-2201 E-Mail: georg.schwarz@svb.at

tions- und Konfliktfähigkeit vermittelt sowie Möglichkei- ten zur Stressbewältigung aufgezeigt. So erlernen die Mädchen und Jungen Entspannungsmethoden, können in Theater- oder Musikworkshops eigene Talente entfal- ten oder sich in einem Selbstverteidigungskurs behaup- ten. Ein attraktives Sport-, Bewegungs- und Unterhal- tungsprogramm (Segway fahren, Bogenschießen, Klet- tern, Disco, diverse Ausflüge) rundet den Aufenthalt ab und macht ihn zu einem unvergesslichen Erlebnis, in dem auch zahlreiche Freundschaften geschlossen wer- den.

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Bezirkskammer Deutschlandsberg

Sommer, Sonnenschein und mehr!

Für Mädchen und Buben aus dem bäuerlichen Bereich, die an einer Atemwegs- oder Hauterkrankung leiden, gibt es auch im Jahr 2018 wieder die Möglichkeit, an einer 17-tägigen Gesundheitsaktion der SVB teilzuneh- men. Da sich das Meeresklima bei Krankheitsbildern wie Asthma oder Neurodermitis sehr positiv auswirkt, findet diese Maßnahme in Lignano (Italien) statt.

Den Kindern und Jugendlichen soll mit dem Präventi- onsangebot frühzeitige Hilfe und Unterstützung gebo- ten werden, um körperliche Schäden bei diesen Er- krankungen möglichst hintan zu halten. Medizinische Fachkräfte vor Ort geben ihnen Tipps, wie sie besser mit ihren gesundheitlichen Beschwerden umgehen bzw. eine Linderung der Symptome erzielen können.

So werden beispielsweise die richtige Atemtechnik o- der Entspannungsübungen erlernt, Infos über die Krankheitsbilder spielerisch vermittelt und Hilfe zur Selbsthilfe geboten. Jedenfalls erfahren die Kinder und Jugendlichen, dass sie auch mit ihrer Krankheit ein ganz normales Leben führen können!

Bei einem Aufenthalt am Meer darf selbstverständlich der Spaß nicht zu kurz kommen! Ein vielfältiges Sport- und Bewegungsangebot sowie ein attraktives Unterhal- tungsprogramm machen die Zeit in Lignano zu einem unvergesslichen Erlebnis – mit dem positiven Effekt der Steigerung der Gesundheit!

Termin: Lignano 1.8.2018 - 17.8.2018 Nähere Informationen und Anträge erhalten Interessier- te in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern unter der Telefonnummer 0732 7633-4370 oder per E-Mail unter gesundheitsaktionen@svb.at. Informieren Sie sich auch auf unserer Homepage www.svb.at/

gesundheitsaktionen.

SVB – Sozialversicherungsanstalt der Bauern: ****

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) ist der zuständige Sozialversicherungsträger für Öster-

reichs Bäuerinnen und Bauern. Sie betreut in der Kran- kenversicherung rund 277.130 Versicherte – sowohl aktiv Erwerbstätige als auch Pensionsempfänger – so- wie deren Angehörige, in der Pensionsversicherung 137.467 versicherte Erwerbstätige und in der Unfallver- sicherung 260.119 land-/forstwirtschaftliche Betriebe.

Als modernes Dienstleistungsunternehmen setzt die SVB auf umfassende und kompetente Beratung. Ne- ben der Leistungserbringung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung ist auch die Prävention im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit ein wichtiges Aufgabengebiet, welchem die SVB große Aufmerksam- keit schenkt.

Bezirkskammer Deutschlandsberg:

Mi., 21. 3. und Mi., 25.4., von 16 - 17 Uhr

Landwirtschaftliche Fachschule Stainz:

Mi., 11.4., von 8.30 - 10.30 Uhr

Fachschule Burgstall, Wies:

Mi., 21.3. und Mi., 25.4., von 12.30 - 15 Uhr Nicht vorgemerkte Personen können sich folgendermaßen zur FSME-Impfaktion anmelden:

Online Formular: www.svb.at, E-Mail: fsme@svb.at Tel. 02682 63116-3320 Am Tag der Impfung mitzubringen:

Vorladungsschreiben, ausgefüllter Fragebogen zur Impfvorbereitung und Impfpass.

Erfolgt eine Impfung nicht im Rahmen dieser Aktion, gewährt die SVB nach Einreichung der Honorarnote

einen Kostenzuschuss von maximal 17,09 €.

Die Hotlinenummer lautet: 02682 63116-3320 Rückfragehinweis:

Dr. Georg Schwarz Tel.: 01 797 06-2201 E-Mail: georg.schwarz@svb.at

SVB -

Gesundheitsaktion für Kinder und Jugendliche in

Lignano

FSME-Impftermine 2018 im Bezirk:

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www.stmk.lko.at/deutschlandsberg Bezirkskammer Deutschlandsberg

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© Archiv

Pächterbescheid Eigentü

merbescheid Die Wirksamkeit der

Hauptfeststellungbeschei- de im Bereich der Sozial- versicherung wurde im Be- wertungsgesetz ursprüng- lich mit 1. Jänner 2017 festgelegt. Alle Bescheide, die erst nach dem 31. De- zember 2016 zugestellt werden, entfalten ihre sozi- alversicherungsrechtliche Wirksamkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt. *****

Einheitswert und SVB

Hauptfeststellungsbescheide:

Auswirkungen im Sozialversicherungsrecht

Dies hat seinen Grund in der allgemeinen Wirksam- keitsregelung des Bauern-Sozialversicherungs- gesetzes (BSVG), welche die Geltung der Einheitswert- bescheide für die Sozialversicherung ab dem Quartals- ersten nach Zustellung des Bescheides durch die Fi- nanzbehörden anordnet. Um eine Gleichbehandlung aller bäuerlichen Betriebe zu erreichen, haben die Re- gierungsparteien im Dezember 2017 einen Initiativan- trag im Nationalrat eingebracht, welcher eine Verschie- bung der sozialversicherungsrechtlichen Wirksamkeit der Hauptfeststellung auf 1. April 2018 vorsieht.

Mittlerweile haben beinahe alle Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen den Hauptfeststel- lungsbescheid „Eigentümerbescheide“ erhalten.

Auch der Versand der sogenannten "Pächter- bescheide" an die Bewirtschafter land- und forstwirt- schaftlicher Flächen, welche ausschließlich Zuschläge für öffentliche Gelder oder Sonder- und Obstkulturen beinhalten, ist zum Teil erfolgt. Dabei hat sich in eini- gen Fällen herausgestellt, dass die Zuschläge für öf- fentliche Gelder doppelt (d.h. in mehreren Einheitswert- bescheiden) erfasst wurden - beispielsweise sowohl im Einheitswertbescheid des Grundeigentümers als auch im Bescheid des Bewirtschafters der Flächen. Diese

unrichtige Bewertung dürfte in erster Linie auf falsche Angaben in den Erklärungsformularen zur Hauptfest- stellung zurückzuführen sein, kann aber im Ergebnis zu überhöhten Beitragsvorschreibungen führen, da die SVB an die rechtskräftigen Einheitswertbescheide der Finanzämter gebunden ist.

Bei Erhalt des Hauptfeststellungsbescheides sollte da- her geprüft werden, ob die vom Finanzamt zugrunde gelegten Betriebsdaten zutreffen und die Bewertung von Zuschlägen korrekt erfolgt ist. Weist ein Hauptfest- stellungsbescheid inhaltliche Mängel auf, kann inner- halb eines Monats nach Zustellung des Bescheides mit entsprechenden Begründungen beim Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat, ein Rechtsmittel (Beschwerde) erhoben werden. Nach rechtskräftigem Abschluss des Beschwerdeverfahrens wird ein allfällig geänderter Einheitswert dann ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Wirksamkeit des Hauptfeststellungsbe- scheides für die Sozialversicherung berücksichtigt.

Wird eine inhaltliche Unrichtigkeit erst zu einem späte- ren Zeitpunkt (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) festge- stellt, sollte umgehend eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Finanzamt erfolgen. Eine Korrektur des Einheitswertes kann von der SVB nämlich erst nach Erlassung eines berichtigten Einheitswertbescheides durch das Finanzamt berücksichtigt werden.

Daten und Bewertung von Zuschlägen auf

Korrektheit prüfen - Rechtsmittel sind inner-

halb eines Monats möglich.

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Bezirkskammer Deutschlandsberg

Bäuerliche Familien begleiten

Bäuerliche Familien in besonderen Situationen be- gleiten, dies ist neben der fachlichen Beratung ein Ziel der Landwirtschaftskammer Steiermark.

Durch Belastungsfaktoren, wie vermehrter Verantwor- tungsdruck, hohe Arbeitsbelastung, viele Auflagen und auch vermehrte Konflikte innerhalb der Familie erge- ben sich neue Situationen auf den Höfen. Wo früher körperliche Arbeit als Belastung angeführt wurde, so sind es gegenwärtig meist psychische Faktoren.

Das Projekt “Lebensqualität Bauernhof“ auf Initiati- ve der Arbeitsgemeinschaft der Bäuerinnen, wird über das Ländliche Fortbildungsinstitut und die Landwirt- schaftskammer abgewickelt.

Was tun , wenn zwischenmenschliche Probleme zur Belastung für die Familie werden?

Was tun , wenn ein Schicksalsschlag zur schier unlösbaren Aufgabe wird?

Was tun , wenn die Lebensqualität am bäuerlichen Betrieb verloren geht?

Was tun , wenn alles zu viel wird?

Spezialberatung „Krisenprävention und -beratung“

Schnelle, kompetente und umfassende Unterstützung im Krisenfall

 Kammersekretär Ing. Michael Temmel, Tel. 03462/2264-4202, michael.temmel@lk-stmk.at

 Referatsleiter Recht u. Bildung, Mag. Dr. Gerhard Putz, Tel. 0316/8050-1251, gerhard.putz@lk-stmk.at

Lebens- und Arbeitsplatz Bauernhof: Zwischenmenschliches fördern

Das Zusammenleben und -arbeiten mehrerer Generationen wertschätzend ermöglichen, Einzel-, Paar und Gruppengespräche zur Problemlösung im zwischenmenschlichen Bereich

 Ing. Johanna Huber, Tel. 03462/2264-4223, johanna.huber@lk-stmk.at

 Ing. Anna Kandlbauer, Tel. 03152/2766-4329, anna.kandlbauer@lk-stmk.at

 Dipl.-Päd. Ing. Barbara Kiendlsperger, Tel. 03862/51955-4116, barbara.kiendlsperger@lk-stmk.at

Vorkehrungen für den Krisenfall: Wichtige Fragen der Betriebsführung regeln

Mit Checklisten und geregelten Abläufen dem Chaos im Krisenfall entgegenwirken

 Betriebsberater Ing. Werner Stepischnik, Tel. 03462/2264-4228, werner.stepischnik@lk-stmk.at Bäuerliches Sorgentelefon - vertraulich, anonym, kompetent

zum Ortstarif unter 0810/676810 von Montag bis Freitag jeweils von 8.30 bis 12.30 Uhr

Familienmoderation bei der Hofübergabe und -übernahme

Die gegenseitigen Bedürfnisse, Wünsche, Ideen und Ziele für eine erfolgreiche Übergabe besprechen

 Ing. Johanna Huber, Tel. 03462/2264-4223, johanna.huber@lk-stmk.at

 Ing. Anna Kandlbauer, Tel. 03152/2766-4329, anna.kandlbauer@lk-stmk.at

 Dipl.-Päd. Ing. Barbara Kiendlsperger, Tel. 03862/51955-4116, barbara.kiendlsperger@lk-stmk.at Persönliche Aus- und Weiterbildung für mehr Lebensqualität

 Ländliches Fortbildungsinstitut Steiermark, Tel. 0316/8050-1305, www.lfi.at/stmk

„Lebensqualit ät“

ist ein andere

s Wort für Zufriedenheit. Zufriedenheit Sie umfasst die

mit dem

eigenen Leben, d auch mit sich em Umfeld als selbst.

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Bäuerinnen –

Verbindend.Echt.Beweglich

Wann: Samstag, 5. Mai 2018

Wo: Naturparkarena Pöllauberg, 8225 Oberneuberg 241 Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

Kosten: 47 € (inkl. Busfahrt, Eintritt und Mittagessen - exkl. alkoholische Getränke und Kaffee) Anmeldung: Ing. Johanna Huber

Tel. 03462/2264-4223

E-Mail: johanna.huber@lk-stmk.at

Programm:

8:30 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in der Wallfahrtskirche Pöllauberg

10:30 Uhr Begrüßung und Eröffnung in der Natur- parkarena, Landesbäuerin Auguste Maier Willkommen im Naturpark Pöllauertal, Bezirk Hartberg-Fürstenfeld,

Bgm. Johann Weiglhofer, Pfarrer Roger Ibounigg, Bezirksbäuerin Maria Haas, Kammerobmann Johann Reisinger

Die Bäuerinnen und ihre Arbeit (Wir und unsere Arbeit)

Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann und Landesbäuerin Auguste Maier

Grußworte der Ehrengäste / Im Gespräch mit Ehrengästen

Lebe wild und unersättlich – 10 Freihei- ten für Frauen, die mehr vom Leben wollen

Sabine Asgodom; Speaker, Autorin, Coach

14:00 Uhr Gemeinsames Mittagessen

(Menüauswahl - siehe Spalte rechts oben!) Anschließend gemeinsame Heimreise

Menüauswahl:

Bärlauchsuppe oder Klare Suppe mit Kräuterschöberl

***

Rinderbraten mit Hirschbirnsafterl, Dinkelspätzle und Weißweinkraut oder

Wiener Schnitzerl mit Bratkartoffeln und gemischten Salat oder

Gemüselaibchen

Landesbäuerinnentag 2018

„Lebe wild und unersättlich – 10 Freiheiten für Frauen, die mehr vom Leben wollen“

Referentin: Sabine Asgodom

Wann: Freitag, 27. Juli 2018

Kosten: 78 € (inkl. Busfahrt und Eintritt) Anmeldung: Ing. Johanna Huber

Tel. 03462/2264-4223

E-Mail: johanna.huber@lk-stmk.at bis spätestens 30. Juni 2018

Terminaviso

Kulturfahrt der Bäuerinnen zur

Aufführung in Öblarn „DIE HOCHZEIT“

Die Hochzeit" ist ein Spiel um Erzherzog Johann, geschrieben von Paula Grogger.

Es ist das größte Freilichttheater im Alpenraum. Als Naturkulisse des an volkskulturellen Werten einzigarti- gen Spieles dient der malerische Marktplatz von Öb- larn, wo Kirche, Herrschaftsamt, Pfarrhof und Kirchen- wirt eine Schauspielarena bilden, die keinerlei techni- scher Hilfsmittel mehr bedarf.

© Mag. (FH) Markus Zeiringer

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Bezirkskammer Deutschlandsberg

Warum brauchen Holz- bzw. Papierprodukte überhaupt ein Gütesiegel? Und warum be- trifft uns das und was kann jeder einzelne von uns dafür tun?

„Nachhaltigkeit“ ist ein modernes Wort, das heute in jedem Werbematerial vorhanden sein muss. In vielen Bereichen können daher am nationalen und vor allem am internationalen Markt nur mehr zertifizierte Produk- te verkauft werden. Dies trifft auch für Holzprodukte zu.

Der global agierende WWF (World Wide Fund For Na- ture) hat vor rund 25 Jahren sein Waldzertifizierungs- system FSC geschaffen. Zielsetzung ist, direkten Ein- fluss auf die Waldbewirtschaftung zu bekommen, was einer langsam fortschreitenden Enteignung unserer Waldbesitzer entspricht. Als Gegenstrategie wurde von der europäischen Familienforstwirtschaft das Gütesie- gel PEFC entwickelt. Um zu verhindern, dass der WWF in Zukunft das Sagen in unseren heimischen Wäldern hat, muss PEFC rasch zum Durchbruch am Markt ver- holfen werden.

Gefahr in Verzug

Derzeit laufen Entwicklungen, die eine Monopolstellung des FSC in ca. fünf Jahren bewirken könnten. Dann hätte in Zukunft der WWF, der eine massive Auswei- tung von Wildnisgebieten fordert, das Sagen im Wald.

Bisher hat es die Holz verarbeitende Industrie mit weni- gen Ausnahmen verabsäumt, ihre Produkte mit dem PEFC-Logo zu kennzeichnen und dies auch aktiv in ihrem Marketing zu nutzen. Dies wird sich wahrschein- lich nur dann ändern, wenn die Nachfrage nach PEFC- Produkten steigt. Helfen Sie dabei mit!

Botschaft einer vorbildhaften, „enkeltauglichen“ Wald- bewirtschaftung dem Konsumenten zu vermitteln.

PEFC ermöglicht durch den Ansatz der regionalen Gruppenzertifizierung auch den bäuerlichen Kleinwald- besitzern mit vertretbarem Aufwand die Teilnahme am

ee

Andere Systeme verfolgen hingegen das Prinzip der Segregation: großflächige Außer-Nutzung-Stellungen von Wäldern auf der einen Seite, hochproduktive Holz- plantagen im Kurzumtrieb auf der anderen Seite. Dass das Holz unserer Familienbetriebe gegen Plantagen- holz großer Industriekonzerne am Markt konkurrieren muss und in einem „Nachhaltigkeitswettbewerb“ steht, ist zwar verstörend, wird aber bewusst von großen Um- weltorganisationen vorangetrieben.

PEFC Produkte kaufen

Jeder, der die Diskriminierung der Familienforstwirtschaft und vor al- lem Zellstoffimporte - zumeist aus Überseeplantagen - verhindern möchte, muss daher beim Einkauf von Papier (Druckerpapiere, Ku- verts etc.) und anderen Holzpro- dukten auf das PEFC-Logo achten.

Es ist auch hilfreich im eigenen Um-

feld gezielt nach PEFC-zertifizierten Produkten zu fra- gen bzw. Firmen aufmerksam zu machen, das PEFC- Logo auf Verpackungen, Transportfahrzeugen etc. zu platzieren.

Ansprechpartner:

DI (FH) Peter Stachel PEFC-Regionenbeauftragter E-Mail: peter.stachel@lk-stmk.at

PEFC – Das Gütesiegel für Papier- und Holzprodukte geht uns alle an

PEFC = Familienforstwirt- schaft

In Österreich bewirtschaften die Familienbetriebe ihre Wälder seit Generationen nachhaltig – auf Basis des Forstgesetzes und zahlreicher anderer Geset- ze. Das PEFC-Logo auf Holz- produkten ermöglicht es, diese

PEFC oder Plantagen- holz?

PEFC unterstützt die in Europa traditionelle multi- funktionale Waldbewirt- schaftung: alle Wirkungen des Waldes werden auf

einer Fläche erfüllt. © PEFC Deutschland© PEFC Deutschland © PEFC Deutschland

© PEFC © PEFC

© PEFC

zukünftigen Holzmarkt. Mittlerweile sind rund 2,98 Mio.

Hektar Wald bzw. 70 Prozent der Gesamtwaldfläche Österreichs nach PEFC zertifiziert.

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www.stmk.lko.at/deutschlandsberg Bezirkskammer Deutschlandsberg

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Sturmholz fließt zügig ab – Nachfrage hoch

Die Aufarbeitung von Sturmholz hat oberste Priorität und ist derzeit auch voll im Gange. Aufgrund der starken Nachfrage der Industrie können auch planmäßige au- ßerhalb des Windwurfgebiets wieder Nutzungen forciert werden. Die Preise sind über alle Sortimente nahezu unverändert, für Fichtensägerundholz ABC, 2a+ wird zum Ende des I. Quartals im Rahmen laufender Verträ- ge rund 92 €/fm bezahlt. Ab dem II. Quartal wird mit stabilen bis leicht steigenden Preisen gerechnet. Bei der Rundholzbereitstellung sind etwaige Tauwettersperren der öffentlichen Straßen miteinzukalkulieren, welche die Abfuhr verzögern können. Aus Forstschutzgründen (Borkenkäfer) sollte die Aufarbeitung und Abfrachtung von Fichtenholz möglichst vor Ende April abgeschlossen sein. Sobald das Holz im Saft ist, muss die Aufarbeitung auf eine sehr zeitnahe Abfuhr abgestimmt werden, um Qualitätsverluste durch Bläuepilze hintanzuhalten. Die günstige Holzmarktlage sollte genutzt werden, um Rän- delungen und Schlagbegradigungen (vorgeschädigte Bäume, verbleibende Einzelbäume, Kulissen) von Wind- wurfflächen durchzuführen, um die bevorstehende Auf- forstung nicht zu behindern. Bei der Holzabfuhr ist tun- lichst darauf zu achten, dass der Verkäufer von jeder Fuhre einen Lieferschein erhält (digital oder in Papier- form)!

Forst allgemein

Bild: Windwurfaufarbeitung im Großraum Eibiswald

© Matzer

Der starke Wintereinbruch, der ab Februar weite Teile des Landes im Griff hat, beschränkt die Rundholzbereit- stellung auf schneefreie bzw. schneeärmere Gebiete.

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Bezirkskammer Deutschlandsberg

Dabei ist beim Nadelholz eine vorbeugende Behandlung der Pflanzen mit einem Insektizid gegen den Rüsselkäfer zu empfehlen, um Ausfälle zu minimieren. Da Wetter- extreme, wie Sturm, Trockenheit und Nassschnee immer mehr zunehmen, ist es äußerst ratsam einen klimafitten Mischwald, der auf die örtlichen Standortsverhältnisse angepasst ist, zu begründen.

Grundvoraussetzung dafür ist Pflanzmaterial aus dem richtigen Wuchsgebiet und der passenden Höhenlage. In jedem Fall sollte vorhandene Naturverjüngung in die Auf- forstungsplanung mit einbezogen werden.

Klimafitte Wiederbewaldung rechtzeitig starten

Im Bezirk sind die Wuchsgebiete 8.2 „Subillyrisches Hü- gel- und Terrassenland“ und 5.4 „Weststeirisches Berg- land“ relevant. Vor allem im Wuchsgebiet 8.2 sollte die Fichte nicht in zu hohen Anteilen eingebracht werden (<30 % in Bereichen mit günstiger Wasserversorgung), da hier die Niederschlagsmengen (und in Folge Borken- käferschäden) der limitierende Faktor sind. Laubwaldge- sellschaften aus Buche, Eiche und Hainbuche sind hier die natürlich vorkommenden Waldgesellschaften. Die Buche verjüngt sich häufig natürlich, bei der Eiche muss mit Pflanzung nachgeholfen werden. Auf schweren Bö- den kann die Tanne mit ihrem tiefen Wurzelsystem die Wuchskraft des Bodens besser ausnutzen als die Fichte und ist zudem stabiler verankert. Auf Kuppenlagen ohne Staunässe kann die Lärche gruppenweise als Ergänzung zur Buche eingebracht werden. Auch die wuchskräftige Douglasie kann in gut durchlüfteten Oberhangbereichen eingebracht werden (Zäunung meist erforderlich).

Im Wuchsgebiet 5.4 bestehen die natürlichen Walge- sellschaften in aufsteigender Höhenlage aus Buchen- wald, Fichten-Tannen-Buchenwald, Fichten-Tannenwald

Das Sturmjahr 2017 hat deutliche Spuren in den Wäldern des Bezirkes Deutschlandsberg hinterlassen. Nachdem die Schadhölzer aufgearbeitet und die Schlagflächen vorbereitet sind, müssen diese wieder aufgeforstet werden, sofern keine entsprechende Naturverjüngung vorhanden oder zu erwarten ist. Neben der Frühjahrsaufforstung ist auch die Herbstaufforstung ins Auge zu fassen. Da es sich bei den Schlagflächen großteils um sehr wüchsige Standorte han- delt, gilt die Empfehlung, möglichst bald aufzuforsten, um im Kampf gegen die Verkrautung einen Schritt voraus zu sein. Das spart einerseits Kosten bei der Kulturpflege und verschafft den Forstpflanzen einen Startvorteil.

und Fichtenwald. Vom Windwurf betroffene Gebiete liegen in den beiden erst genannten Waldgesellschaften. Auf- grund günstigerer Niederschlagsverhältnisse kann hier der Fichtenanteil höher ausfallen als im Wuchsgebiet 8.2. Bei flächigen Aufforstungen ist es empfehlenswert, Mischbaumarten wie Tanne, Lärche oder Bergahorn gruppenweise einzubringen. Natürlich vorhandene Verjüngung zB Buche ist in die Aufforstungsplanung einzubeziehen und bei der Aufforstung auszusparen. Mischungen aus mehr als drei Baumarten auf einer Fläche sollten vermieden werden, da der weitere Pflegeaufwand unverhältnismäßig hoch wird.

Bild: Aufforstung - generationsübergreifende Aufgabe

© Waldverband Steiermark

Bild: Wuchsgebiet 5.4 rot, Wuchsgebiet 8.2 gelb

© GIS Steiermark, BFW

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www.stmk.lko.at/deutschlandsberg Bezirkskammer Deutschlandsberg

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Empfohlene Pflanzverbände für Aufforstungen

Der gewählte Pflanzverband ist sowohl zur Minimierung der Pflanz- u. Pflegekosten, als auch für die Stabilität und die Wertentwicklung des künftigen Bestandes besonders wichtig. Da sich eine Aufforstung stets am Standraumbedarf der jeweiligen Baumart im Endbestand richten soll, gilt es zu bedenken, dass Mischbaumarten möglichst in Flächengrößen eingebracht werden, die mindestens dem Standraum eines Baumes im Endbestand entspricht (siehe Tabelle).

Zu enge Pflanzverbände und fehlende Stammzahlreduktion bei Nadelhölzern führten in der Vergangenheit häufig zu instabilen Beständen, anfällig gegen Schneedruck und Windwurf. Daher werden Nadelholzbestände heute im Weitver- band mit Pflanzzahlen von 2000 bis 2500 Stk./ha begründet.

Der Unterschied zwischen Nester- und Zellenaufforstung liegt in der Anzahl der Reservepflanzen. Bei Buche und Ei- che werden mehr Pflanzen benötigt, um qualitativ gute Bäume auswählen zu können (natürliche Astreinigung, Stamm- form). Die Nester oder Zellen werden im gedachten Endabstand (alle 10 - 12 m) auf der Fläche gepflanzt. Dabei kann man auf standörtliche Besonderheiten Rücksicht nehmen. Als sogenanntes Füllholz werden zwischen den Nestern Linde, Hainbuche oder Schwarzerle im Verband 2,5 x 2,5 gesetzt. Eine extensive Form der Aufforstung stellt die Rei- henaufforstung von Edellaubhölzern dar, wo in Reihenabstände von 10 - 13 m (in der Reihe 1,5 m) ca. 650 Pflanze gepflanzt werden. Hier ist aber eine spätere Wertastung zwingend erforderlich!

Bei jeder Aufforstung sind die langfristigen Auswirkungen (80 - 120 Jahre) und der gewünschte Endabstand zu beachten.

Daher lässt sich folgendes zusammenfassen:

 Standortsgemäße Baumartenwahl (Betriebssicherheit und Zuwachspotential)

 Kostengünstige Pflanzverbände (Zellen- u. Nesteraufforstungen, Weitverbände)

 Sorgfalt bei der Pflanzung (Pflanzenqualität, Pflanzenbehandlung beim Transport, Vermeidung von Wurzel- deformationen)

 Keine Buntmischungen anlegen (Standraumbedarf der Baumarten im Endbestand beachten)

 Intensive Jungwuchspflege (Kosten der Aufforstung nicht durch mangelnde Pflege vernichten) Baumart Pflanzverband in Meter Pflanzenanzahl

je ha Bäume/ha im

Endbestand Z-

Baumabstand Standraum pro Baum in m2 FI/TA 2 x 2 m od. 1,5 x 2,5 m 2500 - 2700 300 – 500 5 - 6 m 25 - 35 Lärche,

Douglasie 2 x 2 m od. 2 x 2,5 m 2000 - 2500 250 – 350 6 – 8 m 25 – 40 Bu/Ei Nester 0,5 x 0,5 m 1500 (15 je Nest) 70 - 100 10 – 13 m 100 - 130

Ah//Kir/Nu Zellen 500 (5 je Zelle) 70 - 100 10 – 13 m 100 - 130

Wildschutzmaßnahmen bei Aufforstungen

Neben der Aufforstung und Kulturpflege, stellen der Schutz der Forstkulturen und Naturverjüngung vor Schalenwildein- fluss die Waldbesitzer vor große Herausforderungen. Sind größere Flächen zum wiederbewalden, ist es ratsam, mit der zuständigen Jägerschaft Kontakt aufzunehmen und auf die Priorität einer verstärkten Bejagung auf jenen Flächen hinzuweisen, sowie die Beteiligung an Wildschutzmaßnahmen zu vereinbaren. Durch Schwerpunktbejagung auf und im Nahbereich von zu verjüngenden Flächen, entsteht ein Vergrämungseffekt für das Wild. Werden Mischbaumarten wie Tannen, oder Laubhölzer in Zellen, Nester oder Trupps eingebracht, ist der Einzelschutz zu empfehlen (chemisch, Gitterhüllen oder Drahtkörbe mit Holzpfählen, Verbissschutzmanschetten etc.). Douglasien und Lärchen müssen fast überall, also auch bei niedrigem Rehwildbestand vor Verfegen geschützt werden (Stachelbäume, Fegeschutzspiralen), um einen entsprechenden Anwuchserfolg sicherzustellen. Wird auf größerer Fläche (ab ca. 0,4 ha) mit Mischbaumar- ten aufgeforstet oder es ist eine hochwertige Naturverjüngung zu schützen, ist die Errichtung eines Zaunes besser geeignet und auch kostengünstiger. Je größer die Zäunungen sind, umso schwieriger sind sie dicht zu halten. Eine regelmäßige Kontrolle ist jedenfalls erforderlich. Um eine Kultur rehwildsicher einzuzäunen, ist eine Zaunhöhe von zu- mindest 1,5 m bei einem Pfahlabstand von max. 3 m erforderlich.

Dipl.-Ing. Mario Matzer, Forstreferent

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Referenzen

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