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29. Windenergietage in Potsdam

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Academic year: 2022

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(1)

29. Windenergietage in Potsdam

(2)

Anlagen- und Betreiberverantwortung aus

rechtlicher Perspektive unter Einbeziehung der

KRITIS-Verordnung 2.0

(3)

Bitte

In Deutschland & Frankreich

ENERGIE & ENERGIE-EFFIZIENZ

1978: Gründung der Steuerberatung Sterr-Kölln & Partner in Freiburg

1992: Erweiterung der Beratungskompetenz als Rechtsberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen,

Steuerberater*innen und Unternehmensberater*innen 1995: Spezialisierung auf Cleantech: Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

• Standorte: Freiburg, Berlin, Paris, Strasbourg

• 50 Mitarbeiter*innen in interdisziplinären Teams

• Begleitetes Projektvolumen: über 8 Mrd. Euro

(4)

über Professions- und Ländergrenzen

INTERDISZIPLINÄR ARBEITEN

Strategie

Energiewirtschaft

Digitalisierungskonzepte

Financial modeling

Bürgerbeteiligung

Vergabe Querverbund

EE-Projekte

Unternehmensgründung Tarifmodell

Due Diligence

Gesellschaftsrecht

Bebauungsplan

Stromsteuer

Innovation

Contracting

Schwarmfinanzierung

Steuer- berater*

innen Wirtschafts-

prüfer*

innen

Unter- nehmens- berater*innen

Rechts- anwält*innen

Wirtschafts- prüfer*

innen

Steuer- berater*

innen Rechts-

anwält*innen

Unter- nehmens- berater*innen RECHTSANWÄLT*

INNEN WIRTSCHAFTS- PRÜFER*INNEN STEUERBERATER*

INNEN UNTERNEHMENS-

BERATER*INNEN

(5)

Bitte

Agenda des Vortrages

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

• Annäherung an die umfangreiche Materie i.R. dieses Vortrages anhand der folgenden Fragen:

1) Wie kann sich der Materie „Betreiberverantwortung“ genähert werden?

2) Welche Pflichten folgen aus der Betreiberverantwortung?

3) Wer sind Verpflichtete i.S. der Betreiberverantwortung?

4) Welche Rechte und Pflichten aus der Betreiberverantwortung lassen sich wie übertragen?

(6)

Bitte

Einführung

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

• Weshalb ist es wichtig, sich mit der Betreiberverantwortung auseinanderzusetzen?

o Unfallverhütung

o behördliche Kontrolle

o zivil-/strafrechtliche Konsequenzen

o Sammelsurium verschiedener Regelungen und Pflichten

o Auswirkungen auf verschiedenen Beteiligungsebenen

hohe Verantwortung, mitunter drastische Konsequenzen sowie interdisziplinäre

PLUS

(7)

Bitte

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

„Sturm zerstört Windrad im Hunsrück“

(SWR, 28.10.2021)

„Riesenwindrad bricht aus unklarer Ursache zusammen“

(FAZ, 30.09.2021)

„Österreich: Rotorblatt von Windrad stürzt zu Boden“

(Spiegel, 08.08.2021)

(8)

Bitte

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

• Begriff der „Betreiberverantwortung“ nicht abschließend definiert

ounser Verständnis umfassende, sich weiterentwickelnde „Gesamtverantwortung“

des Betreibers für die Anlage oBetreiberverantwortung Anlagenverantwortung

• Organisation und Gewährleistung sämtlicher Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit WEA als Anlage sicher und ordnungsgemäß funktionieren kann

langfristige und andauernde Verantwortung Was meint Betreiberverantwortung?

(9)

Was sind wesentliche Regelwerke der Betreiberverantwortung?

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

VDE

ArbSchG

VDI

BetrSichV UVV

EnWG

BSI-KritisV DGUV

SGB VII

StGB

TRBS

DIN

BImSchG

BSIG

DGUV 3

DGUV Regel Technische Richtlinien

DIN VDE 0105-100

DGUV Information Steuer-

berater Wirt-

schafts- prüfer

Unter- nehmens-

berater Rechts- anwälte Wirt-

schafts- prüfer

Steuer- berater Rechts-

anwälte

Unter- nehmens-

berater

§

DGUV Regel 112-198

(10)

Bitte

Gefährdungsbeurteilungen und Erarbeitung erforderlicher Sicherheits- und Notfallpläne

Dokumentation

Kontrolle arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen und regelmäßige Unterweisung der an einer WEA tätigen Person

Prüfung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln

Die Pflichten der Betreiberverantwortung

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

Regelmäßig unter die Betreiberverantwortung gefasste Pflichten

(11)

Bitte

Die Pflichten der Betreiberverantwortung

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

Regelmäßig unter die Betreiberverantwortung gefasste Pflichten

Anlagenverantwortung i.S. der DIN VDE 0105-100

hinzukommen weitere Pflichten wie etwa:

IT- und datenschutzrechtliche Vorkehrungen;

HSE- bzw. HSSE-Elemente;

Allgemeine Verkehrssicherungspflichten;

Austausch mit Behörden/öffentlichen Stellen;

Kontrolle von Vertragspartnerinnen

(12)

Bitte

Die Pflichten der Anlagenverantwortung nach DIN-Norm

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

Ziel ist der sichere Betrieb der elektrischen Anlage sowie der Erhalt eines ordnungsgemäßen Zustandes

DIN VDE 0105-100 ist ein wesentliches Regelungswerk oUmfassende Pflichten folgen aus dieser

omit dieser in Verbindung zu sehen: FGW TR7 Rubrik A1

WEA Einordnung als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte i.S. der DIN VDE 0105-100

(13)

Bitte

Vorgegebene Organisationsstruktur i.R. eines Windparks

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

Verantwortung des Anlagenbetreibers (24/7)

Teil einer elektrischen Anlage, z.B. Stromkreisverteiler oder

Produktionslinie

Anlagenverantwortung Dokumentation!

Arbeitsverantwortung Dokumentation!

Arbeitsteam Arbeitsstelle

(14)

Bitte Zweck: Schutz der Funktionsfähigkeit Kritischer Infrastruktur

Mittel: organisatorische und technische Vorkehrungen und Meldepflichten

Der Windpark als kritische Infrastruktur

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

BSI-Gesetz / § 11 EnWG

BSI-Kritisverordnung

(15)

Bitte

Der Windpark als kritische Infrastruktur

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

BSI-Gesetz / § 11 EnWG

BSI-Kritisverordnung

Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung (ab 01.01.2022)

Bestimmung, welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon aus welchen Sektoren als Kritische Infrastruktur zu bewerten sind

aktuelle Schwellenwerte:

oStromerzeugungslagen = 420 MW

oAnlagen/Systeme zur Steuerung/

Bündelung elektrischer Leistung = 420 MW

(16)

Bitte

Der Windpark als kritische Infrastruktur

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

BSI-Gesetz / § 11 EnWG

BSI-Kritisverordnung Änderung von Definitionen der Anlagenkategorien und teilweise Änderung der Schwellenwerte in den Sektoren

(17)

Bitte

Erzeugungsanlage

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

WP Gesellschaft

WEA WEA WEA

WEA

WEA

WEA WEA

WEA

WEA

WEA

Erzeugungsanlage!

§ 11 EnWG

≥ 104 MW

BSI-KritisV (nF)

(18)

Bitte

Anlage/System zur Steuerung/Bündelung elektrischer Leistung

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

z.B.

Direktvermarkterin / Betriebsführerin

WP 1

WP 3 WP 2

≥ 104 MW § 8a, 8b BSI-Gesetz

BSI-KritisV (nF)

(19)

Bitte

Pflichten für Betreiber kritischer Infrastruktur

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

Vorgaben von IT- Sicherheitsstandards

Vorgaben von IT- Sicherheitsstandards

Melde-/Nachweis-/

Registrierungspflichten

Melde-/Nachweis-/

Registrierungspflichten

EnWG BSI-Gesetz

(20)

Bitte

angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und

Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse

o Maßstab: Stand der Technik

angemessenen Schutz gegen Bedrohungen für Tele- kommunikations- und elektronische Datenverarbei- tungssysteme

o Maßstab: IT-Sicherheitskatalog

Pflichten für Betreiber kritischer Infrastruktur

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

EnWG BSI-Gesetz

(21)

Bitte

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

Grundlegende IT-Sicherheitsanforderungen

• allgemeine Sorgfaltspflicht: „Sorgfalt einer ordentlichen Geschäftsperson“

o Mindestanforderungen in Form von Pflichten zur Umsetzung von IT- Sicherheitsanforderungen

• Maßnahmen für IT-Sicherheit erforderlich

o mögliche Maßnahmen: Früherkennungssystem, Risikomanagement- und Reporting- System, Aufbau von IT-Know-How verbunden mit klarem Verantwortungsbereich, Schulungen, Vor-Ort-Maßnahmen, Umsetzung technischer Regelwerke

Verletzung kann zu Haftungsansprüchen etwa ggn. die Geschäftsleitung führen

(22)

Bitte

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

„Ich hafte, also organisiere ich.“

(23)

Bitte

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

Pflichtenübertragung

Übertragung von Aufgaben, Zuständigkeiten, Kompetenzen i.R. einer arbeitsteiligen

hierarchischen Organisation Delegation der

Handlungsverantwortung

Restverantwortung:

Führungsverantwortung

Wahrnehmung durch Erfüllung der Führungspflichten:

Auswählen, Anweisen, Überwachen

Achtung!

(24)

Bitte

Notwendigkeit der vertraglichen / organisatorischen Regelung

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

• Wichtige Fragen hinsichtlich der Verantwortlichkeit, die klar sein müssen:

o Bei wem liegen welche Rechte und Pflichten zu welchem Zeitpunkt?

o Wer darf die WEA bzw. die jeweiligen Bereiche wann und wie betreten?

o Erfüllen die Beteiligten die notwendigen Qualifikationen?

o Sind die Aufgaben der Beteiligten klar definiert?

(25)

Bitte

Verschiedene Formen vertraglicher Abbildung

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

• Betriebsführungsvertrag

o Übertragung der Anlagen- und zunehmend auch Elemente der Betreiberverantwortung o typischerweise unter Bezugnahme der DIN VDE-Norm geregelt:

− Organisationsstruktur; Qualifiziertes Personal; Weisungsstruktur

• Wartungsvertrag

o Übertragung der Anlagenverantwortung i.R. der Wartungstätigkeit

o typischerweise unter Bezugnahme der DIN VDE-Norm geregelt zeitliche und inhaltliche Beschränkung auf Wartungstätigkeit

(26)

Bitte

Verschiedene Formen vertraglicher Abbildung

DIE BETREIBERVERANTWORTUNG

• Vertrag zur „Übertragung der Betreiberverantwortung“

o Übertragung der Betreiberverantwortung soweit wie möglich (zeitlich und inhaltlich) o umfassende Regelung

o unter Bezugnahme der DIN VDE-Norm insbesondere geregelt:

− Vorortbegehungen; Sicherheitsmängel; Unterlagenmanagement;

Organisationsstrukturen; Vertragsmanagement

• Weitere mögliche Regelungsgegenstände o HSE- bzw. HSSE-Elemente

(27)

Bitte

Fazit

DIE BETREIBER- UND ANLAGENVERANTWORTUNG

Die Betreiberverantwortung gewinnt stetig an Bedeutung auf Grund zunehmender Regelungsgebiete.

Zahlreiche Regelwerke und die Kombination aus juristischen, organisatorischen sowie technischen Elementen führen zu einer hohen Komplexität.

Eine vollständige Befreiung von Pflichten und Rechten ist zwar nicht möglich, doch die Übertragung wesentlicher, umfassender Pflichten auf fachlich qualifizierte Dritte.

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NOCH FRAGEN?

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Experten für Energie und Effizienz

UNSER TEAM – FÜR SIE VOR ORT

Emmy-Noether-Str. 2 79110 Freiburg, Germany Tel. +49 761 490540 Fax +49 761 493468 info@sterr-koelln.com www.sterr-koelln.com

RAin Franziska Benz RA Dr. Karlheinz Rabenschlag RA Dr. Micheal Stopper

RAin Dr. Katharina Schober RA David Ferrazini

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info@sterr-koelln.com / www.sterr-koelln.com

UNSER TEAM – FÜR SIE VOR ORT

Standort Freiburg Sterr-Kölln & Partner

Standort Berlin Sterr-Kölln & Partner

Standort Paris SK & Partner

Standort Strasbourg Sterr-Kölln & Partner SAS

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VIELEN DANK FÜR IHRE

AUFMERKSAMKEIT

Referenzen

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