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(1)

DEUTSCHE NORM Juli 2010

DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97)

Diese Norm ist zugleich eine VDE-Bestimmung im Sinne von VDE 0022. Sie ist nach Durchführung des vom VDE-Präsidium beschlossenen Genehmigungsverfahrens unter der oben angeführten Nummer in das VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen und in der

„etz Elektrotechnik + Automation“ bekannt gegeben worden.

ICS 91.060.50 Ersatz für

DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97):2009-10

Siehe jedoch Beginn der Gültigkeit

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke –

Teil 2-97: Besondere Anforderungen für Rollläden, Markisen, Jalousien und ähnliche Einrichtungen

(IEC 60335-2-97:2002, modifiziert + A1:2004, modifiziert + A2:2008, modifiziert);

Deutsche Fassung EN 60335-2-97:2006 + A11:2008 + A2:2010

Household and similar electrical appliances – Safety –

Part 2-97: Particular requirements for drives for rolling shutters, awnings, blinds and similar equipment

(IEC 60335-2-97:2002, modified + A1:2004, modified + A2:2008, modified);

German version EN 60335-2-97:2006 + A11:2008 + A2:2010 Appareils électrodomestiques et analogues –

Sécurité –

Partie 2-97: Règles particulières pour les motorisations de volets, stores, rideaux et équipements enroulables analogues

(CEI 60335-2-97:2002, modifiée + A1:2004, modifiée + A2:2008, modifiée);

Version allemande EN 60335-2-97:2006 + A11:2008 + A2:2010

Gesamtumfang 28 Seiten

DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE

(2)

Beginn der Gültigkeit

Die von CENELEC am 2006-04-01 angenommene EN 60335-2-97 gilt zusammen mit der am 2008-10-01 angenommenen Änderung A11 und der am 2009-11-01 angenommenen Änderung A2 als DIN-Norm ab 2010-07-01.

Daneben darf DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97):2009-10 noch bis 2012-11-01 angewendet werden.

Nationales Vorwort

Vorausgegangener Norm-Entwurf: DIN EN 60335-2-97/A2 (VDE 0700-97/A1):2008-01.

Für diese Norm ist das nationale Arbeitsgremium UK 511.11 „Motorische Geräte“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (http://www.dke.de) zuständig.

Die enthaltene IEC-Publikation wurde vom TC 61 „Safety of household and similar electrical appliances“

erarbeitet.

Das IEC-Komitee hat entschieden, dass der Inhalt dieser Publikation bis zu dem Datum (maintenance result date) unverändert bleiben soll, das auf der IEC-Website unter „http://webstore.iec.ch“ zu dieser Publikation angegeben ist. Zu diesem Zeitpunkt wird entsprechend der Entscheidung des Komitees die Publikation – bestätigt,

– zurückgezogen,

– durch eine Folgeausgabe ersetzt oder – geändert.

Diese Norm enthält den Text der IEC 60335-2-97:2002-11 und den Text der IEC-Änderung A1:2004-11 mit gemeinsamen CENELEC-Abänderungen sowie den Text der CENELEC-Änderung A11:2008-11.

Die eingearbeiteten Änderungen aus der IEC-Änderung A1, der IEC-Änderung A2 und der CENELEC- Änderung A11 sind am linken Rand mit einer senkrechten Linie und A1, A2 bzw. A11 gekennzeichnet.

Die vereinbarten, gemeinsamen CENELEC-Abänderungen sind am linken Seitenrand mit einer senkrechten Linie gekennzeichnet.

EN 60335-1:2002 einschließlich ihrer Änderungen, im Normentext einfach „Teil 1“ genannt, entspricht der jeweils letzten gültigen Fassung der DIN EN 60335-1 (VDE 0700-1) (konsolidierte Fassung mit eingearbeiteten Änderungen).

Nationale Fußnote N.1): Es wird darauf hingewiesen, dass am 29. Dezember 2009 die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft getreten ist. Die Abgrenzung zur Niederspannungsrichtlinie erfolgt nicht mehr Risiko- sondern Produkt- bezogen. Die Diskussion um die Zuordnung der EN 60335-2-103 bzgl.

der Listung unter der MD und/oder LVD wird derzeit in der CEN TC33 / CLC TC61 co-ordination group geführt.

Änderungen

Gegenüber DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97):2009-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Übernahme der von CENELEC mit gemeinsamen Abänderung als Europäische Norm angenommenen IEC 60335-2-97:2002/A2:2008-09;

b) Abschnitte 1 Anwendungsbereich, 7 Aufschriften und Anweisungen, 20 Standfestigkeit und mechanische Sicherheit,22 Aufbau und 30 Wärme- und Feuerbeständigkeit geändert.

A1/A2/A11

(3)

DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97):2010-07

3 Frühere Ausgaben

VDE 0730-2ZI: 1976-04

DIN 57700-238 (VDE 0700-238): 1983-10

DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97): 2001-05,2007-11, 2009-10

Nationaler Anhang NA (informativ)

Zusammenhang mit Europäischen und Internationalen Normen

Für den Fall einer undatierten Verweisung im normativen Text (Verweisung auf eine Norm ohne Angabe des Ausgabedatums und ohne Hinweis auf eine Abschnittsnummer, eine Tabelle, ein Bild usw.) bezieht sich die Verweisung auf die jeweils neueste gültige Ausgabe der in Bezug genommenen Norm.

Für den Fall einer datierten Verweisung im normativen Text bezieht sich die Verweisung immer auf die in Bezug genommene Ausgabe der Norm.

Eine Information über den Zusammenhang der zitierten Normen mit den entsprechenden Deutschen Normen ist in Tabelle NA.1 wiedergegeben.

Tabelle NA.1

Europäische Norm Internationale Norm Deutsche Norm Klassifikation im VDE-Vorschriftenwerk

EN 13120:2009 – DIN EN 13120:2009-04 –

EN 13561:2004 + A1:2008

– DIN EN 13561:2009-01 –

EN 13659:2004 + A1:2008

– DIN EN 13659:2009-01 –

EN 60068-2-52:1996 IEC 60068-2-52:1996 DIN EN 60068-2-52:1996-10 – EN 60335-1:2002

+ A11:2004 + A1:2004 + A12:2006

+ Corrigendum:2006 + A2:2006

IEC 60335-1:2001, mod + Corrigendum 1 (Ed. 4.0):2002 + A1:2004 + Corrigendum 1 (Ed. 4.1):2005 + A2:2006 + Corrigendum 1 (A2):2006

DIN EN 60335-1 (VDE 0700-1):2007-02

VDE 0700-1

– – DIN EN 60335-1 Ber 1

(VDE 0700-1 Ber 1):2007-07

VDE 0700-1 Ber 1

CENELEC-Cor.:2009 zu EN 60335-1:2002

– DIN EN 60335-1 Ber 2

(VDE 0700-1 Ber 2):2009-10

VDE 0700-1 Ber 2

EN 60335-1:2002/

A13:2008

– DIN EN 60335-1/A13

(VDE 0700-1/A13):2009-10

VDE 0700-1/A13

EN 60335-2-95:2004 IEC 60335-2-95:2002 DIN EN 60335-2-95 (VDE 0700-95):2005-11

VDE 0700-95

EN 60335-2-103:2003 IEC 60335-2-103:2002 DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103):2004-03

VDE 0700-103

(4)

Tabelle NA.1 (fortgesetzt)

Europäische Norm Internationale Norm Deutsche Norm Klassifikation im VDE-Vorschriftenwerk EN 60811-4-1:2004 IEC 60811-4-1:2004 DIN EN 60811-4-1

(VDE 0473-811-4-1):2005-04

VDE 0473-811-4-1

EN ISO 13732-1:2008 –

ISO 13732-1:2006 –

DIN EN ISO 13732-1:2008-12 –

Die in 25.7 aufgeführten Leitungen sind in den folgenden DIN-VDE-Normen abgehandelt:

Kurzbezeichnung

IEC CENELEC Deutsche Norm

60245 IEC 53 H05 RR-F DIN VDE 0282-4 (VDE 0282-4) 60245 IEC 57 H05 RN-F DIN VDE 0282-4 (VDE 0282-4)

DIN VDE 0298-300 (VDE 0298-300)

Nationaler Anhang NB (informativ)

Literaturhinweise

DIN EN 13120:2009-04, Abschlüsse innen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung EN 13120:2009

DIN EN 13561:2009-01, Markisen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung EN 13561:2004 + A1:2008

DIN EN 13659:2009-01, Abschlüsse außen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung EN 13659:2004 + A1:2008

DIN EN 60068-2-52:1996-10, Umweltprüfungen – Teil 2: Prüfverfahren – Prüfung Kb: Salznebel, zyklisch (Natriumchloridlösung) (IEC 60068-2-52:1996); Deutsche Fassung EN 60068-2-52:1996

DIN EN 60335-1 (VDE 0700-1):2007-02, Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 1: Allgemeine Anforderungen (IEC 60335-1:2001, modifiziert + Corrigendum 1 (ed. 4.0):2002 + A1:2004 + Corrigendum 1 (ed. 4.1):2005 + A2:2006 + Corrigendum 1 (A2):2006); Deutsche Fassung EN 60335-1:2002 + A11:2004 + A1:2004 + A12:2006 + Corrigendum:2006 + A2:2006.

DIN EN 60335-1 Ber 1 (VDE 0700-1 Ber 1):2007-07,Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 1: Allgemeine Anforderungen (IEC 60335-1:2001, modifiziert

+ Corrigendum 1 (ed. 4.0):2002 + A1:2004 + Corrigendum 1 (ed. 4.1):2005 + A2: 2006 + Corrigendum 1 (A2):2006); Deutsche Fassung EN 60335-1:2002 + A11:2004 + A1:2004 + A12:2006 + Corrigendum:2006 + A2:2006, Berichtigungen zu DIN EN 60335-1 (VDE 0700-1):2007-02

DIN EN 60335-1 Ber 2 (VDE 0700-1 Ber 2):2009-10,Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 1: Allgemeine Anforderungen (IEC 60335-1:2001, modifiziert

+ Corrigendum 1 (ed. 4.0):2002 + A1:2004 + Corrigendum 1 (ed. 4.1):2005 + A2:2006 + Corrigendum 1 (A2):2006); Deutsche Fassung EN 60335-1:2002 + A11:2004 + A1:2004 + A12:2006 + Corrigendum:2006 + A2:2006, Berichtigung zu DIN EN 60335-1 (VDE 0700-1):2007-02; Deutsche Fassung CENELEC- Cor.:2009 zu EN 60335-1:2002

(5)

DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97):2010-07

5 DIN EN 60335-1/A13 (VDE 0700-1/A13):2009-10, Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 1: Allgemeine Anforderungen; Deutsche Fassung EN 60335-1:2002/A13:2008 DIN EN 60335-2-95 (VDE 0700-95):2005-11, Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-95: Besondere Anforderungen für Antriebe von Garagentoren mit

Senkrechtbewegung zur Verwendung im Wohnbereich (IEC 60335-2-95:2002, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60335-2-95:2004

DIN EN 60335-2-103 (VDE 0700-103):2004-03, Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster (IEC 60335-2-103:2002); Deutsche Fassung EN 60335-2-103:2003

DIN EN 60811-4-1 (VDE 0473-811-4-1):2005-04, Isolier- und Mantelwerkstoffe für Kabel und isolierte Leitungen – Allgemeine Prüfverfahren – Teil 4-1: Besondere Verfahren für Polyethylen- und Polypropylen- Verbindungen – Spannungsrissbeständigkeit – Messung des Schmelzindexes – Bestimmung des Ruß- und/oder Füllstoffgehaltes in Polyethylen durch direkte Verbrennung – Bestimmung des Rußgehaltes durch thermogravimetrische Analyse (TGA) – Bewertung der Rußverteilung in Polyethylen unter Verwendung eines Mikroskops (IEC 60811-4-1:2004); Deutsche Fassung EN 60811-4-1:2004

DIN EN ISO 13732-1:2008-12, Ergonomie der thermischen Umgebung – Bewertungsverfahren für menschliche Reaktionen bei Kontakt mit Oberflächen – Teil 1: Heiße Oberflächen (ISO 13732-1:2006);

Deutsche Fassung EN ISO 13732-1:2008

DIN VDE 0282-4 (VDE 0282-4):2005-02, Starkstromleitungen mit vernetzter Isolierhülle für Nennspannungen bis 450/750 V – Teil 4: Flexible Leitungen (IEC 60245-4:1994, modifiziert); Deutsche Fassung HD 22.4 S4:2004

DIN VDE 0298-300 (VDE 0298-300):2004-02, Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen – Teil 300: Leitfaden für die Verwendung harmonisierter Niederspannungsstarkstrom- leitungen; Deutsche Fassung HD 516 S2:1997 + A1:2003

(6)

– Leerseite –

(7)

EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE

EN 60335-2-97

Dezember 2006

+ A11

November 2008

+ A2

Januar 2010

ICS 29.120.01; 91.060.50 Ersatz für EN 60335-2-97:2000 + A11:2006

Deutsche Fassung

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-97: Besondere Anforderungen für Rollläden, Markisen, Jalousien und

ähnliche Einrichtungen

(IEC 60335-2-97:2002, modifiziert + A1:2004, modifiziert + A2:2008, modifiziert)

Household and similar electrical appliances – Safety –

Part 2-97: Particular requirements for drives for rolling shutters, awnings, blinds and similar equipment

(IEC 60335-2-97:2002, modified + A1:2004, modified + A2:2008, modified)

Appareils électrodomestiques et analogues – Sécurité –

Partie 2-97: Règles particulières pour les motorisations de volets, stores, rideaux et équipements enroulables analogues (CEI 60335-2-97:2002, modifiée + A1:2004, modifiée + A2:2008, modifiée)

Diese Europäische Norm wurde von CENELEC am 2006-04-01, die A11 am 2008-10-01 und die A2 am 2009-11-01 angenommen. Die CENELEC-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäfts- ordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist.

Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Zentralsekretariat oder bei jedem CENELEC-Mitglied auf Anfrage erhältlich.

Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CENELEC-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Zentralsekretariat mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.

CENELEC-Mitglieder sind die nationalen elektrotechnischen Komitees von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern.

CENELEC

Europäisches Komitee für Elektrotechnische Normung European Committee for Electrotechnical Standardization

Comité Européen de Normalisation Electrotechnique Zentralsekretariat: Avenue Marnix 17, B - 1000 Brussels

© 2010 CENELEC – Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den Mitgliedern von CENELEC vorbehalten.

Ref. Nr. EN 60335-2-97:2006 + A11:2008 + A2:2010 D

(8)

Vorwort

Der Text der Internationalen Norm IEC 60335-2-97:2002, ausgearbeitet vom Technischen Komitee 61 der IEC, wurde zusammen mit den von dem Technischen Komitee CENELEC/TC 61 ausgearbeiteten gemeinsamen Abänderungen dem Einstufigen Annahmeverfahren unterworfen. Auf der Sitzung in Athen im November 2003 war beschlossen worden, zusätzliche gemeinsame Abänderungen aus dem Dokument 61(SEC)1433 der formellen Abstimmung zu unterwerfen. Dieser Entwurf erreichte nicht genügend Unterstützung. Die Kommentare wurden auf der Sitzung in Mailand im November 2004 diskutiert, und es wurde beschlossen, zusätzliche Abänderungen von der Änderung A1:2004 zu IEC 60335-2-97:2002 dem formellen Abstimmungsverfahren zu unterwerfen.

Dieser Entwurf wurde im November 2005 in Umlauf gebracht und von CENELEC am 2006-04-01 als EN 60335-2-97 angenommen.

Diese Europäische Norm ersetzt EN 60335-2-97:2000 + A11:2006.

Nachstehende Daten wurden festgelegt:

– spätestes Datum, zu dem die EN auf nationaler Ebene durch Veröffentlichung einer identischen nationalen Norm oder durch Anerkennung übernommen werden

muss (dop): 2007-07-01

– Datum, zu dem nationale Normen, die der EN

entgegenstehen, zurückgezogen werden müssen (dow): 2009-04-01

Dieser Teil 2 ist in Verbindung mit EN 60335-1 „Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ anzuwenden. Er wurde auf der Basis der Ausgabe 2002 dieser Norm erstellt. Änderungen und Überarbeitungen des Teiles 1 sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Die Daten, zu denen solche Änderungen gültig werden, werden in der betreffenden Änderung oder Überarbeitung des Teiles 1 angegeben.

Dieser Teil 2 ergänzt oder ändert die entsprechenden Abschnitte von EN 60335-1 und wandelt sie in die Europäische Norm „Sicherheitsanforderungen für elektrische Antriebe für Rollläden, Markisen, Jalousien und ähnliche Einrichtungen“ um.

Wenn ein bestimmter Unterabschnitt von Teil 1 in diesem Teil 2 nicht erwähnt ist, so gilt dieser Unterabschnitt, soweit er zutrifft. Wird in diesem Teil 2 „Ergänzung“, „Änderung“ oder „Ersatz“ angegeben, so ist der entsprechende Text im Teil 1 entsprechend anzugleichen.

ANMERKUNG 1 Das folgende Nummerierungssystem wird benutzt:

Unterabschnitte, Tabellen und Bilder, zusätzlich zu denen im Teil 1, sind mit 101 beginnend nummeriert;

Anmerkungen einschließlich solcher in einem ersetzten Abschnitt oder Unterabschnitt werden mit 101 beginnend nummeriert, es sei denn, sie befinden sich in einem neuen Unterabschnitt oder betreffen Anmerkungen im Teil 1;

zusätzliche Anhänge werden mit den Buchstaben AA, BB usw. bezeichnet;

der Bezeichnung von Unterabschnitten, Anmerkungen und Anhängen, die zusätzlich zu denen in der IEC-Norm aufgeführt sind, wird der Buchstabe Z vorangestellt.

ANMERKUNG 2 Folgende Schriftarten werden verwendet:

Anforderungen: in Normalschrift;

Prüfungen: in Kursivschrift; ANMERKUNGEN: in Kleinschrift.

Wörter, die im Fettdruck erscheinen, sind im Abschnitt 3 definiert. Wenn eine Definition ein Adjektiv betrifft, erscheinen das Adjektiv und das dazugehörige Substantiv ebenfalls in Fettdruck.

(9)

DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97):2010-07 EN 60335-2-97:2006 + A11:2008 + A2:2010

3 Es bestehen keine besonderen nationalen Bedingungen, die eine Abweichung von dieser Europäischen Norm verursachen, außer denen, die inEN 60335-1, Anhang ZA, aufgeführt sind.

Es bestehen keine nationalen Abweichungen von dieser Europäischen Norm, außer denen, die in EN 60335-1, Anhang ZB, aufgeführt sind.

Einleitung

N1)

Folgendes ist hinzuzufügen:

Eine Untersuchung durch das Technische Komitee CENELEC/TC 61 hat gezeigt, dass alle Risiken, die von Erzeugnissen im Anwendungsbereich dieser Norm ausgehen, durch die Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG vollständig abgedeckt sind. Für Erzeugnisse unter dieser Norm, die mechanisch bewegliche Teile beinhalten, wurde durch eine Risikoanalyse in Übereinstimmung mit der Maschinenrichtlinie 98/37/EG aufgezeigt, dass die Risiken hauptsächlich elektrischen Ursprungs sind und folglich diese Richtlinie nicht anwendbar ist. Jedoch sind alle zutreffenden wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie zusammen mit den Hauptzielen der Niederspannungsrichtlinie durch diese Norm abgedeckt.

Der sachgemäße Gebrauch der in dieser Norm enthaltenen Antriebe ist, zusammen mit Rollläden, Markisen oder Jalousien und notwendigen Zubehörteilen (z. B. Steuerungen, Sicherheitseinrichtungen) installiert zu werden, zur Errichtung elektrisch angetriebener Rollläden, Markisen oder Jalousien, deren Sicherheit durch diese Norm und die Produktnormen für Rollläden EN 13659, für Jalousien innen EN 13120 und für Jalousien außen (einschließlich Markisen) EN 13561 sichergestellt wird.

Anerkennungsnotiz

Der Text der Internationalen Norm IEC 60335-2-97-2002 und der Änderung A1:2004 wurde von CENELEC als Europäische Norm mit vereinbarten, gemeinsamen Abänderungen angenommen, die nachfolgend aufgeführt sind.

GEMEINSAME ABÄNDERUNGEN

5 Allgemeine Prüfbedingungen

5.101 „… mit einem Rohrmotor“ ist zu streichen.

7 Aufschriften und Anweisungen

7.12.1 Folgendes ist nach dem zweiten Absatz hinzuzufügen:

Die Montageanweisungen für Antriebe, bei denen nach der Installation der Zugang zu ungeschützten beweglichen Teilen möglich ist, müssen sinngemäß Folgendes angeben:

Bewegliche Teile des Antriebs müssen mehr als 2,5 m über dem Boden oder einer anderen Ebene, die den Zugang zu dem Antrieb gewährt, montiert werden.

Diese Information muss auch auf der Verpackung angegeben werden.

Folgendes ist dem dritten Absatz hinzuzufügen:

– fest montierte Steuereinrichtungen müssen sichtbar angebracht werden;

Der letzte Spiegelstrich ist zu ersetzen durch:

N1) Nationale Fußnote: siehe Nationales Vorwort.

(10)

– wie der Antrieb mit dem angetriebenen Teil gekoppelt wird und wie die Steuereinrichtungen einzustellen sind.

Der letzte Absatz ist zu streichen.

9 Anlauf von Motorgeräten

Der Text ist zu ersetzen durch:

Antriebe müssen unter Niederspannungsbedingungen anlaufen.

Prüfung:

Der Antrieb wird mit Bemessungsspannung versorgt und im Normalbetrieb für mindestens ein Betriebsspiel betrieben. Es endet, wenn das angetriebene Teil vollständig ausgerollt ist. Danach darf der Antrieb auf annähernd Raumtemperatur abkühlen.

ANMERKUNG Bei Antrieben, die ohne angetriebenes Teil geliefert werden, wird das angetriebene Teil durch Verwendung der im Bild 102 beschriebenen Prüfeinrichtung ersetzt.

Der Antrieb wird danach mit der 0,9fachen Bemessungsspannung versorgt und 10-mal aus unterschiedlichen Positionen in die Einrollrichtung gestartet. Der Antrieb darf zwischen aufeinander folgenden Anläufen auf annähernd Raumtemperatur abkühlen.

DerAntrieb muss jedes Mal anlaufen und Schutzeinrichtungen dürfen nicht ansprechen.

20 Standfestigkeit und mechanische Sicherheit

20.104 Dieser Abschnitt ist zu streichen.

Folgendes ist hinzuzufügen:

20.Z101 Während der Bewegung von Antrieben mit einer Befehlseinrichtung mit einem Knopf muss die Betätigung der Befehlseinrichtung die Bewegung stoppen. Eine weitere Betätigung muss die Bewegung in die entgegengesetzte Richtung starten.

20.Z102 Es muss möglich sein, die Bewegung von automatisch in Betrieb gehenden Antrieben durch die Handbetätigung einer Betriebsartauswahlsteuerung oder Stillsetzsteuerung zu stoppen.

ANMERKUNG 1 Ein Not-Halt ist nicht erforderlich, wenn dies nicht zu einer Verringerung der Gefahren gegenüber einer üblichen Stillsetzsteuerung führt.

ANMERKUNG 2 Handbetätigung darf bei der automatischen Sicherheitsbetätigung ignoriert werden, wenn Stoppen des Produkts die Gefahren erhöht.

22 Aufbau

Der Text ist zu ersetzen durch:

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1, ausgenommen wie folgt:

22.40 Dieser Abschnitt wird nicht angewendet.

Folgendes ist hinzuzufügen:

22.Z101 Steuereinrichtungen, die mit dem Antrieb geliefert werden, müssen die unterschiedlichen Funktionen eindeutig bezeichnet haben.

(11)

DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97):2010-07 EN 60335-2-97:2006 + A11:2008 + A2:2010

5

Literaturhinweise

Folgendes ist hinzuzufügen:

EN 13120, Abschlüsse innen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen EN 13561, Markisen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen

EN 13659, Abschlüsse außen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen Die folgenden Anmerkungen sind den aufgeführten Normen hinzuzufügen:

IEC 60335-2-95: ANMERKUNG Ratifiziert als EN 60335-3-95:2004 (modifiziert).

IEC 60335-2-103: ANMERKUNG Ratifiziert als EN 60335-2-103:2003 (nicht modifiziert).

Vorwort der Änderung A11

Diese Änderung zur Europäischen Norm EN 60335-2-97:2006 wurde vom Technischen Komitee CENELEC/TC 61, Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, ausgearbeitet.

Auf der Sitzung des CENELEC/TC 61 in Malaga im Juni 2007 wurde beschlossen, einen Änderungsentwurf zu EN 60335-2-97:2006 mit dem Inhalt von EN 60335-2-97:2000/A11:2006 dem formellen Abstimmungsverfahren zu unterwerfen. Auf der Sitzung in Berlin im November 2007 wurde beschlossen, einen Verweis auf ein Prüfverfahren zur Bestimmung des Rußgehaltes von Leitungen hinzuzufügen.

Der Text des Entwurfs wurde der formellen Abstimmung unterworfen und von CENELEC am 2008-10-01 als Änderung A11 zu EN 60335-2-97:2006 angenommen.

Nachstehende Daten wurden festgelegt:

– spätestes Datum, zu dem die EN auf nationaler Ebene durch Veröffentlichung einer identischen nationalen Norm oder durch Anerkennung übernommen werden

muss (dop): 2009-10-01

– spätestes Datum, zu dem nationale Normen, die der EN entgegenstehen, zurückgezogen werden

müssen (dow): 2011-10-01

A11

(12)

Vorwort der Änderung A2

Der Text des Schriftstücks 61/3694/FDIS, zukünftige Änderung 2 zu IEC 60335-2-97:2002, ausgearbeitet von dem IEC/TC 61 „Safety of household and similar electrical appliances“, wurde der IEC-CENELEC Parallelen Abstimmung unterworfen.

Der Text der IEC 60335-2-97:2002/A2:2008 zusammen mit gemeinsamen Abänderungen, ausgearbeitet von CLC/TC 61 unter Berücksichtigung der vorhandenen gemeinsamen Abänderungen in EN 60335-2-97:2006, wurde von CENELEC am 2009-11-01 als Änderung A2 zu EN 60335-2-97:2006 angenommen.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berühren können. CEN und CENELEC sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren.

Nachstehende Daten wurden festgelegt:

– spätestes Datum, zu dem die EN auf nationaler Ebene durch Veröffentlichung einer identischen nationalen Norm oder durch Anerkennung übernommen werden

muss (dop): 2010-08-01

– spätestes Datum, zu dem nationale Normen, die der EN entgegenstehen, zurückgezogen werden

müssen (dow): 2012-11-01

Diese Änderung ergänzt oder ändert die entsprechenden Abschnitte von EN 60335-2-97:2006.

Bedingt durch die Übernahme der Änderung 2:2008 zu IEC 60335-2-97:2002, wurde die Ergänzung von 20.Z101 und 20.Z102 in EN 60335-2-97:2006 durch 20.105 des IEC-Textes ersetzt und daher zurückgezogen.

Es bestehen keine besonderen nationalen Bedingungen, die eine Abweichung von dieser Änderung verursachen.

Es bestehen keine nationalen Abweichungen von dieser Änderung

Anerkennungsnotiz

Der Text der Änderung 2:2008 zur Internationalen Norm IEC 60335-2-97:2002 wurde von CENELEC als Änderung zur Europäische Norm mit vereinbarten, gemeinsamen Abänderungen angenommen, die nachstehend angegeben sind.

GEMEINSAME ABÄNDERUNGEN

20.104 Ersatz und Ergänzung des Unterabschnitts 20.104.3 wurden nicht berücksichtigt (20.104 wurde durch EN 60335-2-97:2006 gestrichen).

Die Unterabschnitte 20.Z101 and 20.Z102 der EN 60335-2-97:2006 wurden gestrichen, da sie durch den Unterabschnitt 20.105 des IEC Textes ersetzt wurden.

Literaturhinweise Die folgende Anmerkung ist der genannten Publikation hinzuzufügen:

ISO 13732-1 ANMERKUNG Harmonisiert als EN ISO 13732-1.

A2

(13)

DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97):2010-07 EN 60335-2-97:2006 + A11:2008 + A2:2010

7 Inhalt

Seite

Vorwort... 2

Vorwort der Änderung A11 ... 5

Vorwort der Änderung A2 ... 6

Einleitung ... 8

1 Anwendungsbereich ... 9

2 Normative Verweisungen ... 9

3 Begriffe ... 10

4 Allgemeine Anforderung ... 10

5 Allgemeine Prüfbedingungen ... 10

6 Einteilung ... 11

7 Aufschriften und Anweisungen ... 11

8 Schutz gegen Zugang zu aktiven Teilen ... 13

9 Anlauf von Motor-Geräten ... 13

10 Leistungs- und Stromaufnahme ... 13

11 Erwärmung ... 13

12 Frei... 14

13 Ableitstrom und Spannungsfestigkeit bei Betriebstemperatur ... 14

14 Transiente Überspannungen ... 14

15 Feuchtigkeitsbeständigkeit ... 14

16 Ableitstrom und Spannungsfestigkeit ... 14

17 Überlastschutz von Transformatoren und zugehörigen Stromkreisen ... 14

18 Dauerhaftigkeit ... 14

19 Unsachgemäßer Betrieb... 14

20 Standfestigkeit und mechanische Sicherheit... 15

21 Mechanische Festigkeit ... 17

22 Aufbau ... 17

23 Innere Leitungen... 17

24 Einzelteile ... 17

25 Netzanschluss und äußere Leitungen... 17

26 Anschlussklemmen für äußere Leiter... 18

27 Schutzleiteranschluss... 18

28 Schrauben und Verbindungen... 18

29 Luftstrecken, Kriechstrecken und feste Isolierung... 18

30 Wärme- und Feuerbeständigkeit, Kriechstromfestigkeit ... 18

31 Rostschutz ... 18

32 Strahlung, Giftigkeit und ähnliche Gefährdungen... 19

Anhänge... 21

Anhang C (normativ) Alterungsprüfungen an Motoren... 21

Literaturhinweise... 21

Anhang ZC (normativ) Normative Verweisungen auf internationale Publikationen mit ihren entsprechenden europäischen Publikationen ... 22

(14)

Einleitung

Bei der Erstellung dieser Internationalen Norm wurde davon ausgegangen, dass die Ausführung ihrer Bestimmungen Personen mit angemessener Qualifikation und Erfahrung übertragen wird.

Diese Norm erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen betrieben werden. Außerdem werden bei der praktischen Anwendung zu erwartende außergewöhnliche Situationen und Auswirkungen elektromagnetischer Erscheinungen, die den sicheren Gerätebetrieb beeinflussen können, behandelt.

So weit wie möglich berücksichtigt diese Norm die in der IEC 60364 angegebenen Anforderungen, damit ein Gerät in Übereinstimmung mit diesen Errichtungsbestimmungen installiert werden kann. Nationale Errich- tungsbestimmungen können jedoch unterschiedlich sein.

Falls ein Gerät im Anwendungsbereich dieser Norm weitere Funktionen enthält, die durch einen anderen Teil 2 der IEC 60335 abgedeckt sind, wird der zutreffende Teil 2 für jede Funktion getrennt angewendet, soweit dies sinnvoll ist. Falls es möglich ist, wird die Beeinflussung der Funktionen untereinander berücksichtigt.

Falls ein Teil 2 keine zusätzlichen Anforderungen enthält, um Gefährdungen abzudecken, die im Teil 1 behandelt werden, gilt Teil 1.

ANMERKUNG 1 Dies bedeutet, dass die technischen Komitees, die für die Normen der Teile 2 zuständig sind, bestimmen müssen, dass es nicht notwendig ist, für das in Frage kommende Gerät besondere Anforderungen zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen festzulegen.

Diese Norm ist eine Produktfamilien-Norm, die die Sicherheit von Geräten behandelt und die Vorrang vor Normen mit Horizontalfunktion und Fachgrundnormen gleichen Gegenstandes hat.

ANMERKUNG 2 Normen mit Horizontalfunktion und Fachgrundnormen, die eine Gefährdung abdecken, sind nicht anwendbar, da sie bei der Entwicklung der allgemeinen und besonderen Anforderungen der Normenreihe IEC 60335 mitbetrachtet wurden. Beispielsweise sind im Fall der Anforderungen an Oberflächentemperaturen bei vielen Geräten Fachgrundnormen wie ISO 13732-1 für heiße Oberflächen zusätzlich zu Teil 1 oder den Teilen 2 nicht anwendbar.

Ein Gerät, das mit dem Text dieser Norm übereinstimmt, wird nicht unbedingt als mit den Sicherheitsgrundsätzen dieser Norm übereinstimmend betrachtet, wenn sich bei der Untersuchung und Prüfung herausstellt, dass es andere Merkmale hat, die das Sicherheitsniveau, das durch diese Anforderun- gen abgedeckt ist, beeinträchtigen.

Ein Gerät, in dem Werkstoffe oder Bauformen eingesetzt werden, die von den in den Anforderungen dieser Norm festgelegten abweichen, kann entsprechend dem Sinn der Anforderungen untersucht und geprüft werden und, wenn es sich als im Wesentlichen gleichwertig erweist, als mit den Sicherheitsgrundsätzen der Norm übereinstimmend angesehen werden.

Eine Untersuchung durch das Technische Komitee CENELEC/TC 61 hat gezeigt, dass alle Risiken, die von Erzeugnissen im Anwendungsbereich dieser Norm ausgehen, durch die Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG vollständig abgedeckt sind. Für Erzeugnisse unter dieser Norm, die mechanisch bewegliche Teile beinhalten, wurde durch eine Risikoanalyse in Übereinstimmung mit der Maschinenrichtlinie 98/37/EG aufgezeigt, dass die Risiken hauptsächlich elektrischen Ursprungs sind und folglich diese Richtlinie nicht anwendbar ist. Jedoch sind alle zutreffenden wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie zusammen mit den Hauptzielen der Niederspannungsrichtlinie durch diese Norm abgedeckt.

Der sachgemäße Gebrauch der in dieser Norm enthaltenen Antriebe ist, zusammen mit Rollläden, Markisen oder Jalousien und notwendigen Zubehörteilen (z. B. Steuerungen, Sicherheitseinrichtungen) installiert zu werden, zur Errichtung elektrisch angetriebener Rollläden, Markisen oder Jalousien, deren Sicherheit durch diese Norm und die Produktnormen für Rollläden EN 13659, Jalousien innen EN 13120 und für Jalousien außen (einschließlich Markisen) EN 13561 sichergestellt wird.

A1A2

(15)

DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97):2010-07 EN 60335-2-97:2006 + A11:2008 + A2:2010

9

1 Anwendungsbereich

Dieser Abschnitt des Teiles 1 wird ersetzt durch:

Diese Norm behandelt die Sicherheit elektrischer Antriebe für Roll-Einrichtungen wie z. B. Rollläden, Jalousien und Markisen für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt.

Antriebe für Einrichtungen mit einem federgesteuerten angetriebenen Teil wie z. B. Markisen mit Faltmechanismus gehören auch zum Anwendungsbereich dieser Norm.

ANMERKUNG 101 Roll-Einrichtungen, die angetrieben werden können, sind z. B.:

Markisen;

Jalousien;

Gitter, die Türen und Fenster verschließen;

Bildleinwände;

Rollläden, die Türen und Fenster verschließen.

Beispiele sind in Bild 101 dargestellt.

ANMERKUNG 102 Der Antrieb kann mit einem angetriebenen Teil geliefert werden.

Nicht für den normalen Hausgebrauch bestimmte Geräte, die aber dennoch zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit werden können wie z. B. Geräte, die von Laien in Läden, in gewerblichen Betrieben, in der Landwirtschaft und auf industriell genutzten Grundstücken verwendet werden, fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm.

Soweit anwendbar, behandelt diese Norm die Gefahren, die üblicherweise von Hausgeräten ausgehen, mit denen alle Personen im Haus und dessen Umgebung umgehen.

Diese Norm berücksichtigt im Allgemeinen nicht das Spielen von kleinen Kindern mit den Geräten, erkennt aber an, dass sich Kinder in der Nähe aufhalten können.

ANMERKUNG 103 Es wird darauf hingewiesen, dass:

für Geräte, die zur Verwendung in Fahrzeugen oder an Bord von Schiffen oder Flugzeugen bestimmt sind, zusätzliche Anforderungen notwendig sein können;

in vielen Ländern zusätzliche Anforderungen durch die nationalen Gesundheits- und Arbeitsschutzbehörden und ähnliche Behörden erlassen werden.

ANMERKUNG 104 Diese Norm gilt nicht für:

Antriebe für Garagentore zur Verwendung im Wohnbereich (siehe IEC 60335-2-95);

Antriebe für Rolltüren (IEC 60335-2-103);

Antriebe, die an solchen Orten wie Flugzeugschuppen oder in der Schwerindustrie verwendet werden;

Antriebe für Theatervorhänge;

Schiebe- und Fahrdraht-Hub-Antriebe.

2 Normative Verweisungen

Ergänzung:

IEC 60068-2-52:1996, Environmental testing – Part 2: Tests – Test Kb: Salt mist, cyclic (sodium chloride solution)

A2A1

(16)

3 Begriffe

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1, ausgenommen wie folgt:

3.1.9 Ersatz:

Normalbetrieb

Betrieb des Antriebes unter den folgenden Bedingungen:

Antriebe, die ohne angetriebene Teile geliefert werden, werden mit dem Bemessungs-Drehmoment betrieben;

Antriebe, die mit angetriebenen Teilen geliefert werden, werden wie im sachgemäßen Gebrauch mit dem angetriebenen Teil, das die ungünstigsten Bedingungen bewirkt, betrieben

3.101 Antrieb

Motor und andere Einzelteile, die die Bewegung des angetriebenen Teils steuern ANMERKUNG Einzelteile sind z. B. Getriebe, Steuereinrichtungen und Bremsen.

3.102

angetriebenes Teil

Teil wie z. B. Rollladen, Markise oder Jalousie, das vom Antrieb bewegt wird 3.103

Bemessungs-Drehmoment

Drehmoment, das dem Antrieb vom Hersteller zugeordnet wurde 3.104

Bemessungs-Betriebsdauer

Dauer des ununterbrochenen Betriebs, die dem Antrieb vom Hersteller zugeordnet wurde ANMERKUNG Während des ununterbrochenen Betriebs darf der Antrieb seine Richtung umkehren.

3.105

Bemessungs-Betriebsspiele

Anzahl von Betriebsspielen ohne Pausen dazwischen, die dem Antrieb vom Hersteller zugeordnet wurde 3.106

Schalter mit AUS-Voreinstellung

Schalter, der automatisch in die AUS-Stellung zurückkehrt, wenn sein Betätigungsteil nach einer Betätigung losgelassen wird

4 Allgemeine Anforderung

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1.

5 Allgemeine Prüfbedingungen

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1, ausgenommen wie folgt:

5.101 Antriebe mit einem Rohrmotor, die ohne ein angetriebenes Teil geliefert werden, werden unter Verwendung der in Bild 102 beschriebenen Apparatur geprüft. (gestrichen durch EN 60335-2-97:2006) ANMERKUNG Diese Apparatur wird als der angetriebene Teil für die Prüfungen nach 20.101, 20.102 und 20.103 betrachtet.

(17)

DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97):2010-07 EN 60335-2-97:2006 + A11:2008 + A2:2010

11

6 Einteilung

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1, ausgenommen wie folgt:

6.2 Ergänzung:

Teile des Antriebs zur Anbringung im Freien müssen mindestens IPX4 entsprechen.

7 Aufschriften und Anweisungen

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1, ausgenommen wie folgt:

7.1 Ergänzung:

Antriebe ohne ein angetriebenes Teil müssen gekennzeichnet sein mit:

– dem Bemessungs-Drehmoment in Newton-Meter;

– der Bemessungs-Betriebsdauer in Minuten, es sei denn, das Gerät ist für Dauerbetrieb vorgesehen.

Antriebe mit einem angetriebenen Teil müssen mit der Anzahl der Bemessungs-Betriebsspiele gekennzeichnet sein, es sei denn, das Gerät ist für Dauerbetrieb vorgesehen.

7.12 Ergänzung:

Die Anweisungen für Antriebe mit einem angetriebenen Teil müssen angeben, dass die Anzahl der Bemessungs-Betriebsspiele nicht überschritten werden darf.

Die Anweisungen müssen sinngemäß Folgendes angeben:

WARNUNG: Wichtige Sicherheitsanweisungen. Für die Sicherheit von Personen ist es wichtig, diese Anweisungen zu befolgen. Die Anweisungen sind aufzubewahren.

Die Anweisungen müssen sinngemäß Folgendes enthalten:

– Kindern nicht erlauben, mit ortsfesten Steuerungen zu spielen. Fernsteuerungen von Kindern fernhalten;

– die Anlage ist häufig auf mangelhafte Balance oder auf Anzeichen von Verschleiß oder beschädigte Kabel und Federn, wenn zutreffend, zu überprüfen;

– Einzelheiten zum Gebrauch des Handauslösers.

Die Anweisungen für Rollläden müssen außerdem sinngemäß Folgendes enthalten:

– den sich bewegenden Rollladen beobachten und Personen fernhalten, bis der Rollladen vollständig geschlossen ist;

– beim Bedienen des Handauslösers bei offenem Rollladen Vorsicht walten lassen, da er schnell herabfallen kann, wenn Federn nachlassen oder zerbrochen sind.

Die Anweisungen für Markisen müssen sinngemäß Folgendes angeben:

Markise nicht betreiben, wenn Arbeiten wie z. B. Fensterputzen in der Nähe ausgeführt werden.

Die Anweisungen für automatisch gesteuerte Markisen müssen sinngemäß Folgendes angeben:

Die Markise vom Versorgungsnetz trennen, wenn Arbeiten wie z. B. Fensterputzen in der Nähe durchgeführt werden.

Änderung:

Die Anweisungen für Personen (einschließlich Kinder) mit eingeschränkten körperlichen, sensorischen oder mentalen Fähigkeiten oder mit mangelnder Erfahrung und Wissen sind nicht anwendbar.

A2

(18)

Die Anweisungen fürAntriebe, die mit einer schwarzen Gummischlauchleitung (Kurzzeichen 60245 IEC 53) zur Verlegung im Freien geliefert werden, müssen sinngemäß Folgendes enthalten:

Die Netzanschlussleitung dieses Antriebs darf nur durch den gleichen Leitungstyp, geliefert vom Hersteller des Antriebs, ersetzt werden.

7.12.1 Ergänzung:

Die Montageanweisungen müssen sinngemäß Folgendes angeben:

WARNUNG: Wichtige Sicherheitsanweisungen. Alle Montageanweisungen befolgen, da falsche Montage zu ernsthaften Verletzungen führen kann.

Die Montageanweisungen müssen auf die Art des angetriebenen Teils hinweisen, für den der Antrieb verwendet werden soll.

Sie müssen die mechanischen Teile angeben, die zur Kopplung des Antriebs mit dem angetriebenen Teil erforderlich sind.

ANMERKUNG 101 Mechanische Teile für die verschiedenen Varianten der angetriebenen Teile können auf einer Webseite, in einem Katalog oder einer ähnlichen Quelle enthalten sein.

Die Montageanweisungen für Antriebe, bei denen nach der Installation der Zugang zu ungeschützten beweglichen Teilen möglich ist, müssen sinngemäß Folgendes angeben:

Bewegliche Teile des Antriebs müssen mehr als 2,5 m über dem Boden oder einer anderen Ebene, die den Zugang zu dem Antrieb gewährt, montiert werden.

Diese Information muss auch auf der Verpackung angegeben werden.

Die Montageanweisungen müssen sinngemäß Folgendes angeben:

– Bevor der Antrieb installiert wird, sind alle nicht benötigten Leitungen zu entfernen und jegliche Einrichtungen, die nicht für eine Betätigung mit Kraftantrieb benötigt werden, außer Betrieb zu setzen;

– dass das Betätigungselement eines Handauslösers in einer Höhe von unter 1,8 m anzubringen ist;

– die Montageanweisungen für Antriebe, die von einem Schalter mit AUS-Voreinstellung gesteuert werden, müssen angeben, dass der Schalter in Sichtweite des Gerätes anzubringen ist, aber von sich bewegenden Teilen entfernt, und in einer Höhe von über 1,5 m;

– eine entsprechende Information, wenn der Antrieb mindestens 2,5 m über dem Boden oder einer anderen Ebene, die den Zugang zu dem Antrieb gewährt, montiert werden soll;

– die Herstellerhinweise auf alle für den sicheren Betrieb des Antriebs notwendigen Teile, die nicht mit diesen geliefert werden. (gestrichen durch IEC 60335-2-97:2002/A1:2004)

– dass fest montierte Steuereinrichtungen sichtbar angebracht werden müssen;

– wie der Antrieb mit dem angetriebenen Teil gekoppelt wird und wie die Steuereinrichtungen einzustellen sind.

FürAntriebe, die ohne ein angetriebenes Teil geliefert werden, müssen die Montageanweisungen angeben:

– dass das Bemessungs-Drehmoment und die Bemessungs-Betriebsdauer mit den Eigenschaften des angetriebenen Teils vereinbar sein müssen;

– den kleinsten Rohrdurchmesser für Rohrantriebe;

– wie das angetriebene Teil zu montieren ist und wie die Steuereinrichtungen einzustellen sind.

Die Montageanweisungen für Markisen müssen angeben, dass ein horizontaler Abstand von mindestens 0,4 m zwischen dem vollständig ausgerollten angetriebenen Teil und jeglichem fest verlegten Gegenstand einzuhalten ist. (gestrichen durch EN 60335-2-97:2006)

A11A1A2A1

(19)

DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97):2010-07 EN 60335-2-97:2006 + A11:2008 + A2:2010

13 7.15 Ergänzung:

Die Aufschrift auf Antrieben in Rohren darf nach der Montage verdeckt sein.

8 Schutz gegen Zugang zu aktiven Teilen

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1, ausgenommen wie folgt:

8.2 Ergänzung:

Basisisolierung und Teile, die von aktiven Teilen nur durch Basisisolierung getrennt sind, dürfen während der Einstellung berührt werden, wenn ein Werkzeug benötigt wird, um Zugang zu den Einstellmitteln zu erlangen.

9 Anlauf von Motor-Geräten

Antriebe müssen unter Niederspannungsbedingungen anlaufen.

Prüfung:

Der Antrieb wird mit Bemessungsspannung versorgt und im Normalbetrieb für mindestens ein Betriebsspiel betrieben. Es endet, wenn das angetriebene Teil vollständig ausgerollt ist. Danach darf der Antrieb auf annähernd Raumtemperatur abkühlen.

ANMERKUNG Bei Antrieben, die ohne angetriebenes Teil geliefert werden, wird das angetriebene Teil durch Verwendung der im Bild 102 beschriebenen Prüfeinrichtung ersetzt.

Der Antrieb wird danach mit der 0,9fachen Bemessungsspannung versorgt und 10-mal aus unterschiedlichen Positionen in die Einrollrichtung gestartet. Der Antrieb darf zwischen aufeinander folgenden Anläufen auf annähernd Raumtemperatur abkühlen.

DerAntrieb muss jedes Mal anlaufen, und Schutzeinrichtungen dürfen nicht ansprechen.

10 Leistungs- und Stromaufnahme

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1, ausgenommen wie folgt:

10.1 Änderung:

Anstatt die Leistungsaufnahme als Mittelwert zu bestimmen, wird sie als Maximalwert bestimmt, wobei die Auswirkungen von Einschaltströmen unbeachtet bleiben.

10.2 Änderung:

Anstatt den Strom als Mittelwert zu bestimmen, wird er als Maximalwert bestimmt, wobei Einschaltströme unbeachtet bleiben.

11 Erwärmung

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1, ausgenommen wie folgt:

11.7 Ersatz:

Antriebe für Dauerbetrieb werden betrieben, bis der Beharrungszustand erreicht ist.

(20)

AndereAntriebe werden wie folgt betrieben:

Antriebe ohne ein angetriebenes Teil werden ohne Pausen für die Bemessungs-Betriebsdauer betrieben, aber nicht kürzer als 4 min.

Antriebe mit einem angetriebenen Teil werden ohne Pausen mit den Bemessungs-Betriebsspielen betrieben, aber nicht mit weniger als zwei Betriebsspielen.

12 Frei

13 Ableitstrom und Spannungsfestigkeit bei Betriebstemperatur

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1.

14 Transiente Überspannungen

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1.

15 Feuchtigkeitsbeständigkeit

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1, ausgenommen wie folgt:

15.1.2 Ergänzung:

IPX4-Antriebe für Rohre werden in einem Rohr montiert, das an beiden Enden offen ist und den größten in den Anweisungen festgelegten Durchmesser hat. Das Rohr hat die doppelte Motorlänge und wird wie im sachgemäßen Gebrauch montiert. Die Auflage wird mit einer Drehzahl von 1 Umdrehung je Minute gedreht.

Antriebe mit einem angetriebenen Teil werden geprüft, indem das angetriebene Teil vollständig ausgerollt ist, aber am Ende der Prüfung wird das angetriebene Teil vollständig eingezogen.

16 Ableitstrom und Spannungsfestigkeit

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1.

17 Überlastschutz von Transformatoren und zugehörigen Stromkreisen

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1.

18 Dauerhaftigkeit

Dieser Abschnitt des Teiles 1 wird nicht angewendet.

19 Unsachgemäßer Betrieb

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1, ausgenommen wie folgt:

19.9 Dieser Abschnitt wird nicht angewendet.

19.10 Änderung:

Anstatt 1 min mit der geringstmöglichen Last geprüft zu werden, werden Antriebe, die Reihen- schlussmotoren haben, mit einem abwärtsgerichteten Lauf geprüft.

(21)

DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97):2010-07 EN 60335-2-97:2006 + A11:2008 + A2:2010

15 19.13 Ergänzung:

Nach jeder Prüfung muss das Gerät den Anforderungen nach 20.101 bis 20.104 entsprechen.

20 Standfestigkeit und mechanische Sicherheit

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1, ausgenommen wie folgt:

20.2 Ergänzung:

ANMERKUNG 101 Sich bewegende Teile von Antrieben, die dazu bestimmt sind, in einer Höhe von mindestens 2,5 m angebracht zu werden, müssen nicht geschützt werden.

20.101 Angetriebene Teile müssen am unbeabsichtigten Abrollen gehindert werden.

Prüfung: Wie folgt, wobei das Gerät vom Netz getrennt ist.

Der Antrieb wird mit dem doppelten Bemessungs-Drehmoment 30 min belastet. Wenn der Antrieb mit einem angetriebenen Teil geliefert wird, wird die Last auf das angetriebene Teil aufgebracht und entspricht der höchsten von dem angetriebenen Teil ausgeübten Kraft.

ANMERKUNG Die höchste Kraft wird in der ungünstigsten Stellung des angetriebenen Teils bestimmt.

Federgesteuerte angetriebene Teile werden vollständig eingezogen, und eine Kraft gleich der Spannkraft wird in der Ausrollrichtung aufgebracht.

Das angetriebene Teil darf sich nicht schneller als 150 mm/s bewegen.

Die Prüfung wird wiederholt, indem der Antrieb mit der 0,85fachen Bemessungsspannung versorgt wird.

20.102 Antriebe müssen verhindern, dass das angetriebene Teil im Falle einer Verringerung der Netzspannung gefährlich ausrollt.

Antriebe müssen aus einer ausgerollten Stellung des angetriebenen Teils bei geringer Netzspannung anlaufen.

Prüfung: Der Antrieb wird mit der 0,85fachen Bemessungsspannung versorgt, wobei das angetriebene Teil etwa zur Hälfte ausgerollt ist, und dann betrieben, bis das angetriebene Teil vollständig ausgerollt ist.

Das angetriebene Teil darf sich nicht in unkontrollierter Art und Weise ausrollen.

Nach 15 s wird das angetriebene Teil aufgerollt.

Danach wird der Antrieb mit der 0,9fachen Bemessungsspannung versorgt und 10-mal aus unterschied- lichen Stellungen in Ausrollrichtung so gestartet, als ob das angetriebene Teil aufgerollt wird. Zwischen den aufeinander folgenden Starts darf der Antrieb zum Stillstand kommen.

Der Antrieb muss das angetriebene Teil jedes Mal aufrollen, und die Schutzeinrichtungen dürfen nicht ansprechen.

20.103 Die Betätigung einer Steuereinrichtung, um die Ausrollbewegung anzuhalten, muss wirksam sein.

Prüfung: Der Antrieb wird mit Bemessungsspannung versorgt und im Normalbetrieb in der Ausrollrichtung betrieben, und dann wird die Steuereinrichtung betätigt.

Das angetriebene Teil darf sich nicht mehr als 100 mm bewegen, bevor es anhält.

ANMERKUNG Das Loslassen eines Schalters mit AUS-Voreinstellung gilt als Betätigung.

A2

(22)

20.104 Antriebe mit einem angetriebenen Teil müssen so arbeiten, dass während der Ausrollbewegung Verletzungen verhindert werden.

Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn das Gerät nur von einem befestigten Schalter mit AUS- Voreinstellung gesteuert wird oder wenn das angetriebene Teil, wenn es vollständig ausgerollt ist, sich in einer Höhe von mindestens 1,8 m befindet.

(Text gestrichen durch EN 60335-2-97:2006)

Prüfung: Besichtigung, Messung oder durch die Prüfungen nach 20.104.1 oder nach 20.104.2 oder durch die Prüfung nach 20.104.3 für Rollläden, die an einem Dach- oder Deckenfenster angebracht sind.

(Der Ersatz der Prüfung wurde nicht berücksichtigt, da Abschnitt 20.104 bereits durch EN 60335-2-97:2006 gestrichen wurde.)

20.104.1 Das Gerät wird mit Bemessungsspannung versorgt und im Normalbetrieb in der Ausrollrichtung betrieben. Ein Hindernis wird 40 cm oberhalb der vollständig ausgerollten Stellung angeordnet.

Die von der Unterkante des angetriebenen Teils ausgeübte Kraft wird gemessen.

Die Prüfung wird wiederholt, wobei das Hindernis 10 cm oberhalb der vollständig ausgerollten Stellung angeordnet wird.

Die Kraft darf nicht übersteigen:

– 25 N mehr als 5 s;

– 150 N mehr als 0,5 s.

ANMERKUNG Stoßkräfte werden nicht gemessen.

20.104.2 Das Gerät wird installiert, indem das angetriebene Teil in einen starren Rahmen gebaut und senkrecht angeordnet wird. Die Unterkante des angetriebenen Teils befindet sich 0,16 m von der vollständig ausgerollten Stellung. Eine Kraft von 150 N wird aufwärts auf die Unterkante aufgebracht.

Die Verschiebung muss mindestens 40 mm betragen.

(Text gestrichen durch EN 60335-2-97:2006)

20.104.3Das Gerät wird mit Bemessungsspannung versorgt und im Normalbetrieb in der Ausrollrichtung betrieben. 0,16 m oberhalb der vollständig ausgerollten Stellung wird ein Hindernis angebracht. Wenn das angetriebene Teil das Hindernis erreicht, muss der Antrieb das angetriebene Teil zum Stillstand bringen und innerhalb von 5 s automatisch in die entgegengesetzte Richtung starten. In dieser Zeit darf die Kraft nicht übersteigen

– 250 N während der ersten 2 s;

– 150 N für weitere 3 s;

– 25 N danach.

Der Abstand zwischen der Unterkante des angetriebenen Teils und dem Hindernis wird nach dem Stillstand der automatischen Reversion gemessen.

Der Abstand muss mindestens 40 mm betragen.

(Die Ergänzung des Unterabschnitts 20.104.3 wurden nicht berücksichtigt, da 20.104 bereits durch EN 60335-2-97:2006 gestrichen wurde.)

A2A2

(23)

DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97):2010-07 EN 60335-2-97:2006 + A11:2008 + A2:2010

17 20.Z101 Während der Bewegung von Antrieben mit einer Befehlseinrichtung mit einem Knopf muss die Betätigung der Befehlseinrichtung die Bewegung stoppen. Eine weitere Betätigung muss die Bewegung in die entgegengesetzte Richtung starten.

20.Z102 Es muss möglich sein, die Bewegung von automatisch in Betrieb gehenden Antrieben durch die Handbetätigung einer Betriebsartauswahlsteuerung oder Stillsetzsteuerung zu stoppen.

ANMERKUNG 1 Ein Not-Halt ist nicht erforderlich, wenn dies nicht zu einer Verringerung der Gefahren gegenüber einer üblichen Stillsetzsteuerung führt.

ANMERKUNG 2 Handbetätigung darf bei der automatischen Sicherheitsbetätigung ignoriert werden, wenn Stoppen des Produkts die Gefahren erhöht.

(Unterabschnitte 20.Z101 und 20.Z102 der EN 60335-2-97:2006 gestrichen durch EN 60335-2-97/A2:2010.) 20.105 Während der Bewegung des Antriebs in beide Richtungen muss die Bewegung durch Betätigung einer Steuerung von Hand gestoppt werden, falls kein AUS-Taster vorhanden ist.

Ist der Antrieb mit einem Taster zur Steuerung der Bewegung ausgestattet, muss sich die Bewegungs- richtung bei erneuter Betätigung umkehren.

Ist der Antrieb mit drei Tastern zur Steuerung der Bewegung ausgestattet, muss einer der Taster ein AUS- Taster sein.

Diese Anforderungen gelten nicht für Steuerungen, die die automatische Funktionsweise beeinflussen.

Jeder Taster mit AUS-Funktion muss den Antrieb ohne Zuhilfenahme eines Schlüssels zum Stillstand bringen.

Prüfung: Handprobe.

21 Mechanische Festigkeit

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1.

22 Aufbau

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1, ausgenommen wie folgt.

22.40 Wird nicht angewendet.

22.Z101 Steuereinrichtungen, die mit dem Antrieb geliefert werden, müssen die unterschiedlichen Funktionen eindeutig bezeichnet haben.

23 Innere Leitungen

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1.

24 Einzelteile

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1.

25 Netzanschluss und äußere Leitungen

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1, ausgenommen wie folgt:

A2A2A2

(24)

25.5 Ergänzung:

Anschlussart Z ist zulässig.

25.7 Ergänzung:

Die Netzanschlussleitung von Antrieben zur Verwendung im Freien muss einen Polychloropren-Mantel haben und darf nicht leichter sein als mittlere Polychloropren-Schlauchleitung (Kurzzeichen 60245 IEC 57).

Eine schwarze Gummischlauchleitung (Kurzzeichen 60245 IEC 53) ist jedoch eine geeignete alternative Leitung zur Verwendung im Freien, vorausgesetzt, die Ummantelung enthält mindestens 2 % Kohlenstoff, in Übereinstimmung mit der Prüfung nach IEC 60811-4-1, Abschnitt 11. Der Leitungshersteller muss eine solche Leitung mit einer handelsüblichen Kennzeichnung versehen und angeben, dass ihre Eigenschaften den Eigenschaften der Leitungen mit dem Kurzeichen 60245 IEC 53 entsprechen.

26 Anschlussklemmen für äußere Leiter

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1.

27 Schutzleiteranschluss

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1.

28 Schrauben und Verbindungen

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1.

29 Luftstrecken, Kriechstrecken und feste Isolierung

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1.

30 Wärme- und Feuerbeständigkeit, Kriechstromfestigkeit

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1, ausgenommen wie folgt.

30.2 Ergänzung:

FürAntriebe, die mit einem Schalter mit AUS-Voreinstellung betätigt werden, gilt 30.2.2.

Für andere Antriebe gilt 30.2.3.

30.2.3 Dieser Abschnitt wird nicht angewendet.

(gestrichen durch EN 60335-2-97/A2:2010)

31 Rostschutz

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1, ausgenommen wie folgt:

Ergänzung:

Für Teile, die im Freien installiert werden, erfolgt die Überprüfung nach der Salznebelprüfung nach IEC 60068-2-52, wobei Härte 2 angewandt wird.

A11A2

25.7

(25)

DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97):2010-07 EN 60335-2-97:2006 + A11:2008 + A2:2010

19 Vor der Prüfung werden Beschichtungen mit einem Stift aus gehärtetem Stahl angekratzt, dessen Ende kegelförmig mit einem Winkel von 40° ist. Seine Spitze ist mit einem Radius von (0,25 ± 0,02) mm abgerundet. Der Stift wird so belastet, dass die entlang seiner Achse ausgeübte Kraft (10 ± 0,5) N beträgt.

Die Kratzer werden durch Ziehen des Stiftes entlang der Oberfläche der Beschichtung mit einer Geschwindigkeit von etwa 20 mm/s gemacht. Es werden fünf Kratzer in einem Abstand von mindestens jeweils 5 mm und mindestens 5 mm von den Kanten entfernt gemacht.

Nach der Prüfung darf sich das Gerät nicht in solchem Maße verschlechtert haben, dass die Übereinstimmung mit dieser Norm, insbesondere mit den Abschnitten 8 und 27, beeinträchtigt wird. Die Beschichtung darf weder gerissen sein, noch sich von der Metalloberfläche gelöst haben.

32 Strahlung, Giftigkeit und ähnliche Gefährdungen

Es gilt dieser Abschnitt des Teiles 1.

Typen a Rollladen b Gitter c Markise

d Markise mit Faltmechanismus e Rollo

f Jalousie

Bild 101 – Beispiele für angetriebene Teile

(26)

Die aufgebracht Last (F), in N, entspricht

r

t c

2000 +

T

D D

Dabei ist

Tr das Bemessungs-Drehmoment in Nm;

Dt der Rohrdurchmesser in mm;

Dc der Seildurchmesser, in mm.

ANMERKUNG 1 Dt ist der kleinste in den Anweisungen festgelegte Durchmesser.

ANMERKUNG 2 Die von der Last zurückgelegte Strecke beträgt 2 m.

ANMERKUNG 3 Dc wird unter Last gemessen.

Bild 102 – Prüfeinrichtung für Antriebe ohne angetriebenes Teil

(27)

DIN EN 60335-2-97 (VDE 0700-97):2010-07 EN 60335-2-97:2006 + A11:2008 + A2:2010

21

Anhänge

Es gelten die Anhänge des Teiles 1, ausgenommen wie folgt:

Anhang C (normativ)

Alterungsprüfungen an Motoren

Änderung:

Der Wert von p in Tabelle C.1 ist 2000.

Literaturhinweise

Es gelten die Literaturhinweise des Teiles 1, ausgenommen wie folgt:

Ergänzung:

IEC 60335-2-95, Household and similar electrical appliances – Safety – Part 2-95: Particular requirements for drives for vertically moving garage doors for residential use

ANMERKUNG Ratifiziert als EN 60335-3-95:2004 (modifiziert).

IEC 60335-2-103, Household and similar electrical appliances – Safety – Part 2-103: Particular requirements for drives for gates, doors and windows

ANMERKUNG Ratifiziert als EN 60335-2-103:2003 (nicht modifiziert).

EN 13120, Abschlüsse innen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen EN 13561, Markisen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen

EN 13659, Abschlüsse außen – Leistungs- und Sicherheitsanforderungen

ISO 13732-1, Ergonomics of the thermal environment – Methods for the assessment of human responses to contact with surfaces – Part 1: Hot surfaces

ANMERKUNG Harmonisiert als EN ISO 13732-1.

A2

(28)

Anhang ZC (normativ)

Normative Verweisungen auf internationale Publikationen mit ihren entsprechenden europäischen Publikationen

Ergänzung:

Publikation Jahr Titel EN/HD Jahr

IEC 60068-2-52 1996 Environmental testing – Part 2: Tests – Test Kb: Salt mist, cyclic (sodium chloride solution)

EN 60068-2-52 1996

IEC 60811-4-1 2004 Insulating and sheathing materials of electric and optical cables – Common test methods – Part 4-1: Methods specific to polyethylene and polypropylene compounds – Resistance to environmental stress cracking – Measurement of the melt flow index – Carbon black and/or mineral filler content measurement in polyethylene by direct combustion – Measurement of carbon black content by thermogravimetric analysis (TGA) – Assessment of carbon black dispersion in polyethylene using a microscope

EN 60811-4-1 2004

A11

Referenzen

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