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Mobbing/Lohndumping

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Academic year: 2022

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Ist Mobbing in der Apotheke ein Thema?

Erniedrigende Handlungen gegen einzelne Kol- legInnen – so definieren Psychologen Mobbing – sind in öffentlichen Apotheken keine Selten- heit. War der Apothekenleiter mit der Arbeits- leistung bisher zufrieden, findet aber plötzlich immer neue Kritikpunkte, kann das ein Anzei- chen für Mobbing sein. Auch unsinnige Arbeits- anweisungen oder Tätigkeiten, die ganz und gar nicht dem Ausbildungsniveau entsprechen, gel- ten als Anhaltspunkte. Angriffe auf das Ansehen im Apothekenteam oder auf das soziale Umfeld kennt ADEXA aus der Rechtsberatung und von Berichten auf den Infotreffs. Dahinter stecken zwei mögliche Gründe: Kollegen haben sich – aus welchem Grund auch immer – gegen ein Teammitglied verschworen. Oder Chefin bezie- hungsweise Chef will, dass die oder der Betrof- fene von sich aus kündigt. Ein entscheidender Punkt ist, die Schuld für solche Verhaltenswei- sen nicht bei sich selbst zu suchen. Manchmal helfen klärende Gespräche, gegebenenfalls unter Einbeziehung externer Mediatoren. Oftmals ist es der bessere Weg, einen neuen Job zu suchen.

„Der Klügere gibt nach“, ein wahres Sprichwort auch bei mancher Mobbingsituation!

Ist Mobbing in der Apotheke ein Thema?

Muss man Lohndumping hinnehmen?

Wir haben Dragan Pavlovic (ADEXA) und Bettina Schwarz (BVpta) für Sie gefragt. Die Berufs- vertretungen beraten und unterstützen ihre Mitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz. Informieren Sie sich unter www.adexa-online.de und www.bvpta.de.

BERUFSPOLITIK Nachgefragt

Was tun, wenn Lohn unterhalb der Tarifgrenze gezahlt wird?

Gerade in ländlichen Regionen mit geringem Arbeitsplatzangebot kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber versuchen, diese Situation zu ihren Gunsten auszunutzen und Löhne be- zahlen, die weit unterhalb der Tariflöhne liegen.

Diesem so genannten „Lohnwucher“ hat die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zum Glück einen Riegel vorgeschoben. Nach §138 Abs. 2 BGB liegt Lohnwucher dann vor, wenn Arbeits- leitung und Verdienst in einem auffallenden Missverhältnis stehen und die Vergütungs- vereinbarung unter Ausnutzung insbesondere einer Zwangslage oder von Unerfahrenheit zustande gekommen ist. Das Bundesarbeitsge- richt hat zudem entschieden, dass Lohnwucher immer dann vorliegt, wenn als Lohn weniger als zwei Drittel des Tariflohns gezahlt wird (BAG, Urteil v. 23.05.2001). Dies kann sowohl straf- als auch arbeitsrechtlich verfolgt werden. Be- troffenen Arbeitnehmer/innen kann angeraten werden, schnellstmöglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Differenz zwi- schen dem tatsächlichen Lohn und dem Tarif- lohn einzuklagen.

Sie sind uns wichtig!

Stellt sich in Ihrem Arbeitsalltag gerade eine berufspolitische Frage? Dann schreiben

Sie uns – wir greifen das Thema auf.

Umschau Zeitschriftenverlag,

DIE PTA IN DER APOTHEKE,

Petra Peterle, Marktplatz 13, 65183 Wiesbaden, oder per E-Mail an p.peterle@uzv.de Dragan Pavlovic

Referat ADEXA-Aktive Bettina Schwarz

BVpta Geschäftsführerin

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DIE PTA IN DER APOTHEKE | November 2013 | www.pta-aktuell.de

Referenzen

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