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DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik
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Nr. 01/2011 6. Januar 2011
DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik
Leiharbeit ohne Lohndumping jetzt!
Wann, wenn nicht jetzt? Diese Frage stellt sich derzeit in der Branche Leiharbeit. Die aktuellen Rekordzuwäch- se zeigen, wie wichtig es ist, die Branche rechtlich neu zu regeln. Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist bereits ange- laufen. Im derzeitigen Gesetzesentwurf findet sich je- doch keinerlei Regelung, wie die Beschäftigten der Branche zukünftig vor Lohndumping geschützt werden sollen. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf.
In der Vergangenheit gab es aus der Leiharbeit viele Negativmeldungen über den hohen Lohnabstand, der zwischen den Leiharbeitsbeschäftigten und den Stamm- beschäftigten des entleihenden Betriebs besteht. Sie erhalten oft 30 – 50 % weniger Entgelt als Stammbe- schäftigte – bei gleichwertiger Tätigkeit. Auch andere Lohnbestandteile, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Zuschläge, fallen für Leiharbeitsbeschäftigte vielfach niedriger aus als für die Stammbelegschaft.
Dieser Zustand wird in weiten Teilen der Bevölkerung als sozial ungerecht empfunden und stellt sich für die Betroffenen selbst oft als hoffnungslos dar: Leiharbeits- beschäftigte verdienen vielfach so wenig, dass sie im Vergleich zu Beschäftigten anderer Branchen überpro- portional oft ergänzende Hartz IV-Leistungen in An- spruch nehmen müssen. Zudem leben sie in ständiger Sorge vor „hire and fire“, können kaum über die nächs- ten Monate hinaus planen. So dauern laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund 50 % der Leiharbeits- verhältnisse nicht länger als drei Monate.
Nie gab es in Deutschland mehr Leiharbeitsbeschäftig- te! Stolz verkünden die Zeitarbeitsverbände Rekordzu-
wächse: Mittlerweile ist mit 923.000 Beschäftigten einer neuer Höchststand erreicht. Daher sollte nun die Gunst der Stunde im Sinne der Leiharbeitsbeschäftigten genutzt werden.
Das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss gelten, also die Gleichbehandlung beim Lohn und sons- tigen Arbeitsbedingungen für dieselbe Tätigkeit. Flan- kierend hierzu brauchen wir in der Leiharbeit einen Mindestlohn für die verleihfreie Zeit und kurze Einarbei- tungszeiten. Die Tarifvertragsparteien waren nicht untä- tig. Der notwendige Mindestlohntarifvertrag wurde von den DGB-Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbän- den BZA und iGZ bereits abgeschlossen.
Nur so kann der Eintritt der vollen Arbeitnehmerfreizü- gigkeit ab 1. Mai 2011 ohne Lohndumping gemeistert werden.
Nur so können soziale Mindeststandards für alle gelten, die in Deutschland arbeiten – egal, woher sie kommen!
Leiharbeiter auf dem Vormarsch
- Anzahl der Leiharbeitsbeschäftigten in Deutschland -
357.264
326.295 327.331
399.789453.389 598.284
731.152 794.363
609.720 923.000*
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
> 1. Mio**
Anm erkungen: 2001-2009 Bes tand jeweils Ende Juni *Berechnungen des IW; Stand Oktober 2010 **Prognos e des BZA Quelle: Bundes agentur für Arbeit (BA); Ins titut der deuts chen Wirts chaft (IW); Bundesverband Zeitarbeit Pers onal-Dienstleis tungen e.V. (BZA)