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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 12. September 2011

Foto: iStockphoto.com

Verordnungseinschränkung: Regelung zu Harn- und Blutzucker-Teststreifen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Harn- und Blutzucker- Teststreifen bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die nicht mit Insulin behandelt werden, in der Verordnungsfähigkeit einzuschränken.

Der Beschluss tritt zum 01. Oktober 2011 in Kraft.

Harn- und Blutzucker-Teststreifen dürfen nicht-insulinpflichtigen Typ 2 Diabetikern nur noch verordnet werden, wenn eine instabile Stoffwechsellage vorliegt.

Dies kann gegeben sein, wenn

zusätzlich zum Diabetes noch andere Erkrankungen hinzukommen oder

Patienten neu auf orale Antidiabetika mit hohem Hypoglykämierisiko eingestellt oder auf solche umgestellt werden

und deshalb vorübergehend häufigere Kontrollen des Blutzuckerspiegels sinnvoll sind.

Für diese Ausnahmefälle gilt: grundsätzlich bis zu 50 Teststreifen je Behandlungssituation

In der Beschlussbegründung führt der G-BA weiter aus, dass diese Verordnungseinschrän- kung auch im Rahmen der Teilnahme an strukturierten Schulungsprogrammen im DMP gilt.

Bei einem Gestationsdiabetes handelt es sich definitionsgemäß nicht um einen Diabetes mellitus Typ 2 und wird daher von dieser Regelung nicht erfasst.

Weiterführende Informationen hat der G-BA auf seiner Homepage veröffentlicht.

Hier für Sie aufgelistet und direkt verlinkt.

Themenschwerpunkte Verordnungseinschränkung bei Harn- und Blutzuckerteststreifen

Beschlusstext Informations-Archiv IQWiG Projektbericht [A05-08]

Hilfe bekommen Sie auch am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

Referenzen

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