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1.1.1-8
1.1.4-11
1.1.4-12 1.1.3-13
1.1.3-11
1.1.3-12
1.1.1-8
1.3-5
1.1.4-13 1.1.4-13 1.1.1-9
1.1.1-9 1.1.3-10
1.1.2-6 1.5
1.1.3-9
1.1.4-8 1.3-4
1.1.1-10 1.1.3-7
1.1.1-10
1.6-6 1.1.2-5
1.1.4-5
1.1.4-4 1.1.4-6
1.1.4-7
1.1.3-8 1.1.1-8
1.1.1-8
1.1.4-9 1.1.4-9 1.1.4-10
1.1.1-7 1.1.1-7 1.1.1-6 1.1.1-6
1.1.1-7
1.1.1-7
1.1.1-6 1.6-5
1.1.1-5
1.3-3
1.1.4-3
1.1.1-6 1.1.1-6
1.1.1-1
1.1.1-1
1.6-3
1.1.2-3
1.1.3-6 1.1.3-5
1.1.3-14
1.6-5 1.1.1-5
1.6-4
1.1.1-5 1.1.3-4 1.6-4
1.1.3-2
1.1.3-3
1.1.1-4 1.2-1
1.1.1-4
1.2-1 1.6-4
1.2-1
1.2-1 1.2-1
1.2-1
1.2-1 1.1.3-1
1.6-1 1.1.1-4
1.1.1-4 1.6-1
1.1.1-4
1.1.1-4 1.2-1
1.6-1 1.5
1.5 1.2-1
1.1.4-1
1.2-1
1.1.1-4 1.1.1-1
1.6-1
1.1.1-1
1.3-2
1.3-1
1.3-1 1.6-1
1.6-1 1.6-2
1.3-1 1.3-1
1.1.1-2
1.1.1-2
1.1.1-1
1.3-1
1.3-1
1.3-2 1.3-1
1.3-1 1.1.1-1 1.4
1.6-3
1.6-3
1.1.1-1
1.6-3
1.6-7 1.6-7
1.6-7
1.6-7
1.6-7
1.1.2-4 1.1.2-1
1.1.4-2
1.1.2-2
1.5
1.5
1.3-6 1.1.1-3
1.1.1-2
Darstellung auf der Grundlage der Deutschen Grundkarte (DGK5) - Stadt Bottrop, Vermessungs- und Katasteramt (Nr. 15/2012)
0 500 1000 1500 2000 2500 Meter
LANDSCHAFTSPLAN DER STADT BOTTROP
Karte 1:
Entwicklungsziele für die Landschaft (§ 18 LG NRW)
Ausstattung der Landschaft für Immissions- und Bodenschutz sowie das Klima (Entwicklungsziel 1.5)
Entwicklung von Fließgewässern und ihren Auen und Tälern (Entwicklungsziel 1.6)
Anreicherung mit naturnahen Landschaftsstrukturen (Entwicklungsziel 1.2)
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In einigen Landschaftsräumen sind darüber hinaus folgende Entwicklungsziele von Bedeutung:
Erhaltung und Entwicklung der Landschaft für Sport, Freizeit und Erholung (Entwicklungsziel 1.4)
Die Schwerpunkte der Landschaftsentwicklung sind flächig in unterschiedlichen Farben dargestellt:
Entwicklungsziel 1.1.1 "Erhaltung einer mit naturnahen Lebens- räumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft"
(Entwicklungsräume 1 - 10)
Entwicklungsziel 1.1.2 "Temporäre Erhaltung der derzeitigen Land- schaftsstruktur bis zur Realisierung von Grünflächen durch die Bauleitplanung beziehungsweise bis zur Realisierung von Grün- flächen entsprechend der verbindlichen Bauleitplanung"
(Entwicklungsräume 1 - 6)
Entwicklungsziel 1.1.3 "Temporäre Erhaltung der derzeitigen Land- schaftsstruktur bis zur Realisierung von Bauflächen durch
die Bauleitplanung"
Entwicklungsziel 1.1.4 "Erhaltung einer für Sport, Freizeit und Erholung gut ausgestatteten Landschaft"
Entwicklungsziel 1.2 "Anreicherung einer im ganzen erhaltens- würdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen"
Entwicklungsziel 1.3 "Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungs- gefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft"
(Entwicklungsräume 1 - 6)
Entwicklungsziel 1.4 "Ausbau der Landschaft für die Erholung ein- schließlich natur- und landschaftsverträgliche sportliche
Betätigungen in der freien Natur"
Entwicklungsziel 1.5 "Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes und des Bodenschutzes oder zur Verbesserung des Klimas"
Entwicklungsziel 1.6 "Erhaltung und Entwicklung von Fließgewässern und ihren Auen und Tälern"
(Entwicklungsräume 1 - 7) 1.4
1.6 1.2
1.5 1.3 1.1.4 1.1.3 1.1.2 1.1.1
M 1 : 15.000
Stadtgebietsgrenze
Grenze des Geltungsbereichs des Landschaftsplans
Karte 1:
Entwicklungsziele für die Landschaft (§ 18 LG NRW)
LANDSCHAFTSPLAN DER STADT BOTTROP
Auslegung
Die öffentliche Auslegung des geänderten Plan- entwurfes nebst Umweltbericht und Erläuterungs- bericht wurde am 13.04.2013 ortsüblich bekannt gemacht. Der Plan hat gem. § 27 Abs. 1 LG NW in der Zeit vom 15.04.2013 bis einschließlich 15.05.2013 öffentlich ausgelegen.
Bottrop, den
Der Oberbürgermeister Im Auftrage:
(Beckmann) Fachbereichsleiter
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- lange gem. § 27 a und b LG NW ist am 23.05.2012 ortsüblich bekannt gemacht worden und hat in der Zeit vom 04.06.2012 bis einschließlich 29.06.2012 stattgefunden.
Bottrop, den
Der Oberbürgermeister
(Tischler)
Satzungsbeschluss
Nach Prüfung der Anregungen hat der Rat der Stadt Bottrop in seiner Sitzung am 03.03.2015 den Landschaftsplan und den Erläuterungsbericht gem. § 16 Abs. 2 LG NW als Satzung beschlossen.
Bottrop, den
Der Oberbürgermeister
(Tischler)
Inkrafttreten
Die erfolgte Durchführung des Anzeigeverfahrens bei der Höheren Landschaftsbehörde, sowie Ort und Zeit, zu denen dieser Landschaftsplan zu jeder- manns Einsicht bereitgehalten und über seinen Inhalt Auskunft gegeben wird, sind am
öffentlich bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung tritt gem. § 28 a LG NW der Land- schaftsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Bottrop, den
Der Oberbürgermeister
(Tischler)
Frühzeitige Beteiligung
Gem. § 16 Abs. 1 Satz 2 LG NW erstreckt sich der Geltungsbereich des Landschaftsplanes ausschließ- lich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplan- ungsrechts. Gem. § 16 Abs. 1 Satz 3 LG NW kann, soweit ein Bebauungsplan Festsetzungen für öffent- liche oder private Grünflächen enthält, oder die land- und forstwirtschaftliche Nutzung von Flächen, sowie Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Land- schaft festsetzt und diese im Zusammenhang mit dem baulichen Außenbereich stehen, sich der Landschaftsplan unbeschadet der baurechtlichen Festsetzungen auch auf diese Flächen erstrecken.
Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 15.05.2012 aufgrund § 11 BNatSchG i.V.m.
§ 27 Abs. 1 LG NW die Aufstellung dieses Land- schaftsplanes beschlossen. Dieser Beschluss ist am 23.05.2012 ortsüblich bekannt gemacht worden.
Bottrop, den
Der Oberbürgermeister
(Tischler)
Auslegungsbeschluss
Nach Prüfung der Anregungen und Bedenken hat der Rat der Stadt Bottrop am 12.03.2013 den Entwurf des Landschaftsplanes nebst Erläuterungsbericht geändert, und gem. § 27 c Abs. 1 LG NW die öffentliche
Auslegung beschlossen.
Bottrop. den
Der Oberbürgermeister
(Tischler)
Anzeige
Dieser Landschaftsplan ist gem. § 28 Abs. 1 LG NW der Höheren Landschaftsbehörde am
angezeigt worden. Eine Verletzung von Rechts- vorschriften wird - nicht - geltend gemacht.
Münster, den
Bezirksregierung Münster, der Regierungspräsident
(Prof. Dr. Klenke)
Nachrichtliche Übernahmen
Dieser Landschaftsplan enthält als nachrichtliche Darstellungen
- die Grenzen der FFH-Gebiete
- die nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 62 LG NW gesetzlich geschützten Biotope
- die nach § 47 LG NW mit öffentlichen Mitteln
geförderten Anpflanzungen als gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile
Bestandteile dieses Landschaftsplanes sind der Umweltbericht, eine Karte mit den Entwicklungszielen, zwei Festsetzungskarten, eine mit den besonders ge- schützten Teilen von Natur und Landschaft gem.
§§ 23-29 BNatSchG und eine mit den Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen gem. §§ 24-26 LG NW, und die textlichen Festsetzungen und ihre
Erläuterungen.
Geltungsbereich Bestandteile
gez. Tischler gez. Tischler gez. Tischler
gez. Tischler
gez. Beckmann gez. Klenke
gez. Tischler
24.11.2015 24.11.2015
24.11.2015
26.11.2015 24.11.2015
24.11.2015
24.11.2015
26.08.2015
05.12.2015