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VA-140320-WIS-Nutzenbewertung-von-Vemurafenib

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 20. März 2014

Foto: iStockphoto.com

Frühe Nutzenbewertung von Vemurafenib (Zelboraf®)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (AM-RL) um den Wirkstoff Vemurafenib zu ergänzen. Der Beschluss trat am 06. September 2012 in Kraft. Den Beschlusstext finden Sie hier.

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für die Behandlung von Patienten mit BRAF-V600- Mutation-positivem nicht-resezierbarem oder metastasiertem Melanom ist Dacarbazin. Als Zielpopulation gelten diejenigen vom Anwendungsgebiet umfassten Patienten, die entweder mit nicht-resezierbarem oder mit metastasiertem Melanom diagnostiziert wurden und für die eine Strahlentherapie und/oder Resektion mit kurativer Zielsetzung nicht angezeigt ist.

Für erwachsene Patienten mit BRAF-V600-Mutation-positivem nicht resezierbarem oder me- tastasiertem Melanom liegt ein Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.

Auf Grundlage dieses Beschlusses wird im nächsten Schritt des Verfahrens der GKV- Spitzenverband Preisverhandlungen mit dem pharmazeutischen Unternehmen führen.

Der G-BA stellt alle Informationen zum Nutzenbewertungsverfahren hier zur Verfügung.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB – von unseren Pharmakotherapie- Beratern. Sie finden unsere Berater unter

www.kvb.de > Praxis > Service und Beratung > Präsenzberatung > Verordnungen

Referenzen

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Ausführliche Informationen zu den einzelnen G-BA-Beschlüssen finden Sie jeweils in einem separaten Verordnung Aktuell unter www.kvb.de/ Praxis/ Verordnungen/ Frühe

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