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„Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“

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Academic year: 2022

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NSG-Ausweisungsverfahren des Natura 2000-Gebietes

„Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“

© M. Schulze Erarbeitung eines Verordnungsvorentwurfes durch das Referat Natur-

schutz und Landschaftspflege (LVwA)

Hausbeteiligung im Landesverwaltungsamt zum Verordnungsvorentwurf

Prüfung der eingegangenen Hinweise und Überarbeitung Ergebnis: Verordnungsentwurf

Eröffnung des Unterschutzstellungsverfahrens

Überarbeitung des Verordnungsentwurfes

Verkündung der Verordnung im Amtsblatt des LVwA Einreichen von Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf

Vorlage des Verordnungsentwurfes beim Präsident zur Unterzeichnung Auswertung der Stellungnahmen durch das Referat Naturschutz und

Landschaftspflege (LVwA) Beteiligung

der Gemeinden

Beteiligung der TÖB

Beteiligung der Natur- schutzver- bände

Öffentliche Auslegung Schutzzweck

Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in der Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungs- zustandes:

1. der Habitat- und Strukturfunktionen für Vogelarten nach der Vogelschutz-Richtlinie (VSchRL) wie Neuntöter, Rohrdommel, Zwergsäger, Rohrweihe, Kornweihe, Fischadler, Sumpfohreu- le, Weißsterniges Blaukehlchen und Sperbergrasmücke. Das kann sowohl schutzzweckverträgliche Nutzungsregelungen und gezielte Schutzmaßnahmen zur Erhaltung des für einen Teil der genannten Arten notwendigen Offenlandcharakters, als auch für eine möglichst effektive Abschirmung insbesonde- re der relevanten Röhrichtbereiche erfordern;

2. hinsichtlich weitgehender Störungsfreiheit in den Bö- schungs- und Uferbereichen als Brut-, Nahrungs- und Rast- platzangebot für gefährdete und vom Aussterben bedrohte Vogelarten, wie Raubwürger, Sumpfohreule, Braunkehlchen, Sperbergrasmücke und Bienenfresser;

3. des überdurchschnittlich strukturreichen Lebensraummosa- iks auf überwiegend nährstoffärmeren Substraten mit der Mög- lichkeit weitgehend unbeeinflusster Entwicklung der Natur auf nicht durch Maßnahmen als Offenland zu erhaltenden Flächen sowie der lediglich von Maßnahmen zur Offenlanderhaltung beeinflussten Bereiche auf den entsprechenden Flächen;

4. der weitgehend unbeeinflussten Lebensräume für die sonsti- gen dem Artenwandel unterzogenen Flora und Fauna und als Rückzugshabitat für gefährdete Arten des Umlandes;

5. im Hinblick auf den Erhalt eines einst vom Menschen stark beein- t r ä c h t i g t e n L a n d - schaftsteils mit hohem Naturerlebnis- und Bil- dungswert.

© M. Schulze – Neuntöter

Ansprechpartner

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat Naturschutz, Landschaftspflege Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale)

Herr Dr. Uwe Thalmann (RL) Herr Torsten Pietsch Tel.: (0345) 514 2600 Tel.: (0345) 514 2143 E-Mail: uwe.thalmann@lvwa.sachsen-anhalt.de torsten.pietsch@lvwa.sachsen-anhalt.de

Wir beraten und unterstützen Sie gern!

Herausgeber: Land Sachsen-Anhalt

Landesverwaltungsamt

Stabsstelle Kommunikation Redaktion: Referat Naturschutz,

Landschaftspflege

Redaktionsschluss: 04. November 2009 www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de

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Allgemeine Informationen

Der Erhaltungszustand natürlicher Lebensräume und einer Vielzahl wildlebender Tier- und Pflanzenarten hat sich seit Be- ginn des 20. Jahrhunderts im europäischen Gebiet der EU- Mitgliedstaaten bedrohlich verschlechtert. Um die biologische Vielfalt sowie die Lebensräume und Arten als Teil des Naturer- bes der Gemeinschaft zu erhalten und zu entwickeln, sind grenzübergreifende Aktionsprogramme auf Gemein- schaftsebene verabschiedet worden:

Natura 2000 ist ein zusammenhängendes europäisches Netz von besonderen Schutzgebieten und umfasst sowohl Vogel- schutzgebiete (SPA) als auch Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete).

Vogelschutzgebiete dienen dem Schutz wild lebender Vogelar- ten in ihren natürlichen Lebensräumen. Besonders geeignete Gebiete mit dem Vorkommen bestimmter in der Vogelschutz- richtlinie (VSchRL) aufgeführter Arten müssen als SPA ausge- wiesen werden.

Die FFH-Gebiete haben zum Ziel, vom Verschwinden bedrohte oder ein geringes natürliches Verbreitungsgebiet aufweisende Lebensraumtypen (LRT) sowie aktuell und potentiell gefährde- te Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen der FFH- Richtlinie aufgeführt sind, zu schützen sowie die Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern. Die Gebiete mit Vorkommen der LRT und Arten der FFH-Richtlinie, die von der EU bestätigt worden sind, müssen nachhaltig gesichert werden.

Das Ziel von Natura 2000 ist, innerhalb der EU einen günstigen Erhaltungszustand der LRT sowie der Tier- und Pflanzenarten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie zu gewährleisten, sowie langfristig die zum Schutz und zur Entwicklung der Artenvielfalt erforderlichen Bedingungen zu sichern.

Außerdem kann das Beweidungsmanagement im Einzelfall ebenfalls Gefährdungen verursacht werden, z.B. infolge von Störung sensibler Brutvogelarten im Röhrichtbereich. Trotzdem ist es prinzipiell geeignet, eine dauerhafte Sicherung der wert- gebenden Lebensräume und Arten und damit des Schutz- zwecks zu gewährleisten.

Das Vogelschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“

(SPA0025) soll im Schutzgebietsverfahren in einer flächenmä- ßig arrondierten Form (insgesamt ca. 350 ha) rechtlich als Na- turschutzgebiet (NSG) gesichert werden.

Historie des EU SPA

2000: Meldung als Vogelschutzgebiet an die EU

2007: Aufnahme in die „Verordnung über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000“ im Land Sachsen-Anhalt (Gesetz- und Verordnungsblatt LSA, 18. Jahrgang Nr. 6)

2007: Nationale Bekanntmachung des SPA als Europäi- sches Vogelschutzgebiet im Bundesanzeiger (Jahrgang 59 Nr. 196a)

2009: Eröffnung des Ausweisungsverfahrens Das NSG „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“, das großteils

gleichzeitig europäisches Vogelschutzgebiet ist, liegt in der naturräumlichen Haupteinheit Querfurter Platte. In diesem überwiegend strukturarmen Naturraum stellen die Bergbaufol- gelandschaften aufgrund ihrer Fauna und Flora und der Habi- tatqualitäten einen besonders wertvollen Lebensraum dar.

Das NSG mit seinen offenen und halboffenen Bereichen, Roh- bodenstandorten, Gebüschen und Pionierwäldern hat sich zu einem bedeutenden Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflan- zenarten, insbesondere als Brut-, Nahrungs- und Rastplatzge- biet für seltene und bestandsbedrohte Vogelarten entwickelt.

Auch eine artenreiche Insektenfauna und verschiedene Orchi- deenarten konnten sich hier ansiedeln. Der teilweise zum NSG gehörende Großkaynaer See zieht alljährlich zahlreiche Was- servögel vor allem wegen seiner Eignung als Rastplatz und Nahrungshabitat an. Sein Wasserstand ist noch im Ansteigen begriffen und soll 2011 den Endstand erreichen.

Ein erheblicher Teil der NSG-Fläche soll über ein Beweidungs- management seinen noch vorhandenen Offenlandcharakter beibehalten können, weil er eine besonders hohe Wertigkeit für die Erhaltung seltener Vogelarten besitzt. Außerdem sind Ufer- bereiche mit einer ungestörten natürlichen Entwicklung sowie Aufforstungen für künftige naturnahe Waldbestände im NSG inbegriffen.

Bei für den Naturschutz wichtigen Flächen in der Bergbau- folgelandschaft bestehen oft weniger die klassischen Gefähr- dungsursachen zurückgehender Lebensräume und Arten wie in der gewachsenen Landschaft. Der aktuell wertvolle Zustand ist ein Zwischenprodukt der erst seit wenigen Jahrzehnten stattfindenden Besiedlung. Daher ist ein streng konservieren- der Erhalt des jetzigen Standes kaum praktikabel. Durch zu- nehmende Gehölzausbreitung findet seit einigen Jahren eine allmähliche Einschränkung der Lebensräume für teils auch seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten offener Stand- orte statt.

Ein klassischer Gefährdungskomplex besteht mit der Beunruhi- gung der Brut-, Nahrungs- und Rastplatzgebiete störungsemp- findlicher Vogelarten, insbesondere durch Freizeitnutzungen.

Dabei sind in diesem Gebiet Störungen nicht nur von der Land- seite, sondern infolge der touristischen Nutzung des Nordteils des Sees auch vom Wasser her zu erwarten.

© M. Schulze – Bienenfresser

© W. Neef – Sumpf-Stendelwurz

Charakteristik der „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“

Gefährdungen

Schutzgebietsausweisung

Referenzen

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