Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.
Nr. 185/2021
Halle (Saale), 21. Juni 2021
Hebesätze der Realsteuern 2020 in Sachsen-Anhalt
2020 lagen die Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze in den 218 sachsen-anhaltischen Kommunen zwischen 220 % und 750 %. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurde für die Gewerbesteuer ein landesdurchschnittlich gewogener Hebesatz von 382 % ermittelt. Der durchschnittlich gewogene Hebesatz der Grundsteuer A betrug 341 % und der der Grundsteuer B 423 %.
Für Acker, Wald und Wiese (Grundsteuer A) lagen die Hebesätze zwischen 220 % und 500 %. So legten die Gemeinden Kabelsketal (Saalekreis) und Hohenberg-Krusemark (Landkreis Stendal) den Hebesatz auf 220 % fest, wohingegen die Gemeinde
Edersleben (Landkreis Mansfeld-Südharz) einen Hebesatz von 500 % wählte.
Die Spannweite bei den Hebesätzen für bebaute und bebaubare Grundstücke (Grund- steuer B) war mit 450 Prozentpunkten höher als bei der Grundsteuer A (280 Prozent- punkte). Die Gemeinde Niedere Börde im Bördekreis setzte 2020 mit 750 % dabei den höchsten Hebesatz fest. Mit 510 % folgte die Stadt Köthen (Anhalt) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Den niedrigsten Hebesatz von 300 % wählten 9 Gemeinden in Sachsen-Anhalt.
Der Hebesatz bei der aufkommensstärksten Steuerart, der Gewerbesteuer, war in der Stadt Lützen mit 240 % im Jahr 2020 am Niedrigsten. Die 3 kreisfreien Städte Dessau- Roßlau, Halle (Saale) und die Landeshauptstadt Magdeburg sowie die Städte Stößen (Burgenlandkreis) und Thale (Landkreis Harz) hatten die höchsten Hebesätze. Dort wurde die Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 450 % erhoben.
Die Angaben zu den Hebesätzen aller Kommunen Sachsen-Anhalts stammen aus dem Realsteuervergleich und sind in die Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder eingeflossen, in der die Hebesätze der Realsteuern nach Bundesländern für die:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen) Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke)
Gewerbesteuer
des Jahres 2020 enthalten sind. Abrufbar ist die Gemeinschaftsveröffentlichung ab dem 21. Juni 2021 unter https://webshop.it.nrw.de/details.php?id=23336.
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