Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.
Im April 2020 weniger Insolvenzverfahren als 2019
Im April 2020 gingen bei den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt 241 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein. Wie das Statistische Landesamt mit- teilt, waren das 19,1 % (57 Anträge) weniger als im April 2019. Es wurden 221 Insolvenzverfahren eröffnet, 19 mangels Masse abgewiesen und ein Ver- fahren mit einem Schuldenbereinigungsplan beendet. Insgesamt beliefen sich die voraussichtlichen Forderungen auf 36 Mill. EUR.
43 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Die Anzahl der Unter- nehmensinsolvenzen für April 2020 stieg im Vergleich zum April 2019 um 13 An- träge. Die voraussichtlichen Forderungen lagen bei 28 Mill. EUR. Den höchsten An- teil an den voraussichtlichen Forderungen hatten die Gesellschaften mit beschränk- ter Haftung (GmbH) mit 22 Mill. EUR, an 2. Stelle standen die Personengesellschaf- ten (3 Mill. EUR) und an 3. Stelle die Einzelunternehmen (2,7 Mill. EUR).
Im Wirtschaftsbereich Baugewerbe wurden im April 2020 die meisten Verfahren ge- meldet (10 Verfahren bzw. 23,3 %), gefolgt von den Bereichen Handel, Instandhal- tung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (6 Verfahren bzw. 13,9 %) und Gastge- werbe (5 Verfahren bzw. 11,6 %). Zum Zeitpunkt der Antragstellung lag die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer/-innen bei 403.
In Sachsen-Anhalt wurden 156 Insolvenzverfahren von Verbrauchern beantragt. Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen im April 2020 sank damit um 28 % zum Vorjah- resmonat. Die Verbraucher und Verbraucherinnen hatten unter den „übrigen Schuld- nern“ mit 4,5 Mill. EUR den größten Anteil an den voraussichtlichen Forderungen.
Die ehemals selbstständig Tätigen rangierten in diesem Ranking mit 3 Mill. EUR und 39 Anträgen auf dem 2. Platz. Von den 198 Insolvenzen der „übrigen Schuldner“ gab es noch 1 Verfahren für natürliche Personen, die als Gesellschafter u. Ä. tätig waren sowie 2 Verfahren für Nachlässe und Gesamtgutangelegenheiten.
Der erwartete Anstieg der Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit der Covid-19- Pandemie blieb bisher aus. Als Ursachen werden hierfür die vorübergehende Aus- setzung der Insolvenzantragspflicht (bis vorerst zum 30. September 2020), die staat- lichen Finanzhilfen für Unternehmen sowie der eingeschränkte Betrieb der Insol- venzgerichte und/oder Schuldnerberatungsstellen angeführt. Außerdem gelten die Insolvenzen durch die reguläre Bearbeitungszeit bei den zuständigen Amtsgerichten als nachlaufender Konjunkturindikator.
Weitere Informationen zum Thema Insolvenzen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
Nr. 142/2020
Halle (Saale), 4. Juni 2020
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