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Nr. 214/2020 Halle (Saale), 7. August 2020

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E-Mail:

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Weniger Gewerbesteuereinnahmen im II. Quartal 2020

Die 218 Städte und Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt meldeten im

II. Quartal 2020 nach ersten vorläufigen Angaben insgesamt rund 68,2 Mill. EUR (29 %) weniger Gewerbesteuereinnahmen als im Vorjahreszeitraum. Während 140 Kommunen Verluste anzeigten, wiesen die übrigen höhere Einnahmen als im Vorjahreszeitraum nach. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, verein- nahmten die Kommunen bei der Gewerbesteuer insgesamt rund 165,1 Mill. EUR.

Im Vergleich zum Schnitt des 2. Vierteljahres 2016 bis 2019 lagen die Minder- einnahmen bei rund 49,8 Mill. EUR (23 %).

Die 3 kreisfreien Städte Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und die Landeshauptstadt Magdeburg gaben zusammen deutlich mehr als 1/3 der gesamten Einnahmeausfälle (-26,2 Mill. EUR) an. Magdeburg nahm im II. Quartal 2020 insgesamt 12,4 Mill. EUR (41 %) weniger als im Vorjahreszeitraum ein. Mit 57 % (11,0 Mill. EUR) weniger Ge- werbesteuereinnahmen als im II. Quartal 2019 hatte jedoch die Stadt Halle (Saale) im Verhältnis gesehen den stärksten Abschwung bei den konjunkturabhängigen Gewer- besteuern zu verkraften. Auch gemessen am Schnitt des II. Quartals der letzten 4 Jahre sanken die Steuereinnahmen in Magdeburg (34 %) und in Halle (Saale) (54 %).

Dessau-Roßlau musste Einbußen in Höhe von 2,7 Mill. EUR Mindereinnahmen hin- nehmen. Das entspricht einem Rückgang um 34 %. Im Vergleich zum Vierjahres- schnitt des II. Quartals fiel der Rückgang milder aus und lag bei 1,1 Mill. EUR (18 %).

Mehr als jede 2. (64 %) der Gemeinden erlitt im Vergleich zum II. Quartal 2019 Ver- luste bei den Gewerbesteuern von zusammen 65,5 Mill. EUR. Im Vergleich zum Vier- jahresschnitt 2016 - 2019 verloren diese Kommunen 47,7 Mill. EUR. 18 der 215 Ge- meinden verzeichneten Mindereinnahmen von 1 Mill. EUR und mehr (-45,2 Mill. EUR) im II. Quartal 2020. In den steuerstarken Kommunen Arneburg (Landkreis Stendal), Barleben (Landkreis Börde), Lützen (Burgenlandkreis) und Schkopau (Saalekreis) sanken die Gewerbesteuereinnahmen jeweils sogar um mehr als 3 Mill. EUR (-22,4 Mill. EUR). Auf der anderen Seite meldeten 36 % der Kommunen Mehreinnah- men in Höhe von insgesamt 23,5 Mill. EUR. Bitterfeld-Wolfen (Landkreis Anhalt- Bitterfeld) mit 4,8 Mill. EUR und Leuna (Saalekreis) mit 6,3 Mill. EUR mehr Gewerbe- steuern gaben hier ein deutliches Plus an.

Der Gewerbesteuer unterliegt nach § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Gemäß § 35a Ge- wStG unterliegen der Gewerbesteuer auch die Reisegewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden.

Nr. 214/2020

Halle (Saale), 7. August 2020

Pressesprecherin

PRES SEM IT TE IL UNG

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Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

Methodischer Hinweis:

Die Angaben zu den Werten des II. Quartals 2020 sind vorläufig. Die Werte wurden für eine erste Gegenüberstellung einem im Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt durchgeführten Verwaltungsverfahren entnommen und können von veröffentlichten statistischen Ergebnissen abweichen und sich noch ändern. Die Vergleichsangaben zum II. Quartal wurden der jeweili- gen Veröffentlichung zu den vierteljährlichen Ergebnissen der Kassenstatistik - vierteljährliche Einzahlungen und Auszahlungen - entnommen und um das jeweils I. Quartal bereinigt.

Nach den besonderen Bestimmungen des Bundes und der Länder zur Flexibilisierung bei den Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus besteht auf der einen Seite die Möglichkeit der Anpassung der Gewerbesteuer-

Vorauszahlungen für den laufenden Erhebungszeitraum durch die Finanzbehörden und auf der anderen Seite die Antragstellung auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages, Stun- dung oder Erlass für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlung durch den Steuerpflichtigen.

Diese besonderen Bestimmungen können sich u. a. auf die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden auswirken.

Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

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Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

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