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Mit diesem Formular kann die Registrierung des Unternehmens beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt beantragt werden

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LANDESVERWALTUNGSAMT

Registrierung

nachArtikel 23 der VO (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Verordnung über tierische Nebenprodukte)1

Die auf einer Stufe der Erzeugung, des Transportes, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten tätigen Unternehmen, sind ab 04.03.2011 zur Registrierung aller ihrer Betriebe und Anlagen in Sachsen-Anhalt verpflichtet.

Mit diesem Formular kann die Registrierung des Unternehmens beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt beantragt werden. Über die Registrierung ergeht ein Bescheid.

Registrierungspflichtige Tätigkeitensind u. a.:

Die Verwendung von tierischen Neben- und Folgeprodukten

Ÿ für Diagnose-, Bildungs-, Forschungszwecke;

Ÿ zur Fütterung von Zootieren, Zirkustieren, Aas fressenden Vögeln, anderen Wildtieren, Pelztieren, Hunden aus anerkannten Zwingern oder Meuten, Hunden und Katzen in Tierheimen, von Maden und Würmern, die als Fischköder Verwendung finden;

Ÿ andere besondere Fütterungszwecke.

Registrierungspflichtigsind u. a.Betriebe,die für Zwecke außerhalb der Futtermittelkette

Ÿ Milch, Milchprodukte, Milcherzeugnisse, Kolostrum, Kolostrumprodukte,

Ÿ Blut, Blutprodukte, Equidenserum,

Ÿ Häute und Felle, sowie Produkte davon, Jagdtrophäen und Tierpräparate, Wolle, Haare, Federn, Federteile, Schweineborsten, Knochen, Knochenerzeugnisse, Horn, Hornerzeugnisse, Hufe, Hufprodukte,

Ÿ Imkereiprodukte handhaben.

EineRegistrierung ist nicht erforderlich

Ÿ für Anlagen, die tierische Nebenprodukte erzeugen, welche bereits nach der VO (EG) Nr.

852/2004 oder der VO (EG) Nr. 853/2004 zugelassen oder registriert wurden,

Ÿ für Tätigkeiten,

die bereits nach Artikel 18 der VO (EG) Nr. 1774/2002 bzw. Artikel 24 der VO (EG) 1069/2009 zugelassen wurden, oder, die mit der Erzeugung von tierischen Nebenprodukten an Ort und Stelle verbunden sind und in landwirtschaftlichen Betrieben oder Anlagen vorgenommen werden, in denen Tiere gehalten gezüchtet oder betreut werden.

Hinweis:

Beachten Sie bitte, dass bestimmte Tätigkeiten der Zulassung nach Artikel 24 der VO (EG) Nr. 1069/2009 bedürfen. Diese beantragen Sie bitte gesondert schriftlich beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Auskünfte zur Registrierung / Zulassung erhalten Sie unter

Telefon: (0345) 514-2681 oder 2643, Fax: (0345) 514-2699, E-Mail:veterinaer@lvwa.sachsen-anhalt.de

423 001 PDF 01.2019

1Verordnung (EG) Nr. Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den

menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (Abl. EG Nr. L 300 S. 1)

Achtung: Ausfüllbares und speicherbares PDF-Formular! Zur vollumfänglichen Nutzung wird der AdobeReader ab Version 11 empfohlen!

(Version 1) Zentrale Vordruckstelle - electronic-formular-design

(2)

LANDESVERWALTUNGSAMT

Den ausgefülltenRegistrierungsantrag

richten Sie bitte unterschrieben im Original an das Landesverwaltungsamt Halle,

Referat 203,

Dessauer Straße 70, 06118 Halle/Saale.

1. Unternehmer

Name/Betriebsname

Bereits vorhandene Zulassungs- bzw. Registriernr. nach der VO (EG) Nr. 1774/2002 oder der VO (EG) Nr. 1069/2009

Straße PLZ Ort

Telefon/Fax Verantwortlicher/Ansprechpartner

Betriebsstätten, die zum Unternehmen gehören(für weitere Betriebsstätten gesondertes Blatt beifügen)

Art der Anlage (z.B. Biogasanlage, Lagerhalle) Straße, PLZ, Ort

Art der Anlage (z.B. Biogasanlage, Lagerhalle) Straße, PLZ, Ort

Art der Anlage (z.B. Biogasanlage, Lagerhalle) Straße, PLZ, Ort

Art der Anlage (z.B. Biogasanlage, Lagerhalle) Straße, PLZ, Ort

2. Angaben zur Tätigkeit des Unternehmens(bitte ankreuzen, Mehrfachnennungen sind möglich)

Erzeugung Lagerung Verwendung

Ausnahme Art. 18 Fütterung

Transport Inverkehrbringen Forschungszwecke sonstige

Handhabung Vertrieb

Diagnosezwecke

Verarbeitung Beseitigung Ausnahme

Art. 17 Forschungs-/

Diagnosezwecke

Gehandhabte tierische Nebenprodukte Kategorie

1 2 3

Gehandhabte Folgeprodukte Kategorie

1 2 3

Seite 1 von 2

(3)

Erläuterung/Betriebsbeschreibung (ggfs. gesondertes Blatt beifügen):

Die vergebene Registriernummer wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Vergabe einer Registriernummer ist kostenpflichtig.

Erklärung

Zum Unternehmen stelle ich dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die aktuellen Informationen über die unter meiner Kontrolle stehenden Anlagen oder Betriebe zur Verfügung, soweit sie für die Registrierung nach der VO (EG) Nr. 1069/2009 erforderlich sind, und werde über alle wichtigen Veränderungen bei den Tätigkeiten informieren.

Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben und Erklärungen mit meiner Unterschrift.

Ort, Datum Unterschrift

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