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Jahresrückblick - 2012

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Jahresrückblick

2012 -

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Jahresbericht Landesamtes für des Verbraucherschutz

Sachsen-Anhalt

Rückblick 2012 -

(4)

Impressum

Herausgeber: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Freiimfelder Str. 68

06112 Halle (Saale)

www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

Redaktion: Fachbereich Verwaltung - Dezernat Informationsmanagement Jana Richter-Grünewald M. A.

LAV 05/2013-209

Stand: Juni 2013

© Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, alle Rechte vorbehalten

Dieser Bericht wurde mit Sorgfalt und nach vorhandenem Wissen erarbeitet. Eventuelle Fehler sowie inzwischen geänderter und erweiteter Kenntnisstand können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Redaktion.

Für weitere Informationen steht der Internetauftritt es Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt unter www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de zur Verfügung.

Bei Fragen zu einzelnen Themen wenden Sie sich bitte an dez13@lav.ms.sachsen-anhalt.de.

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Vorwort

Dr.- Ing. Bernhard Räbel Präsident des Landesamtes für Verbraucherschutz

Sachsen-Anhalt Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

der Ihnen jetzt vorliegende Jahresrückblick 2012 des Lan- desamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) stellt die Aufgaben der Fachbereiche und Dezernate des Landesamtes in ihren Grundzügen vor und hebt einige Arbeitsergebnisse aus den Fachbereichen Hygiene, Lebensmittelsicherheit, Veterinär- medizin und Arbeitsschutz besonders heraus. Die Auswahl ist so getroffen, dass den Nichtfachleuten ein grundlegender Eindruck von Jahresschwerpunkten der Arbeit der Beschäftigten des LAV und den Fachleuten ergänzende Detailinformation zu ihnen im Wesentlichen bereits bekannten Sachverhalten ermöglicht wird.

Ausführlicher und spezifischer sind die Berichte „Infektions- krankheiten“, „Impfsituation bei Kindern im Vorschul- und Schul- alter in Sachsen-Anhalt“, „Untersuchungen zur Lebensmittelsi- cherheit“ und der „Jahresbericht der Arbeitsschutzverwaltung“.

Im Jahr 2012 wurde die Zahl der Standorte des LAV - bei Gründung 12 - auf 7 reduziert und ein rekonstruiertes Labor- und Verwaltungsgebäude in Magdeburg bei Aufgabe zweier älterer Standorte bezogen. Nach intensiver Vorbereitung wurde 2012 in den Fachbereichen Lebensmittelsicherheit und Veterinärme- dizin ein modernes Laborinformations- und Managementsystem (LIMS) in Betrieb genommen. Mehr dazu im Inneren.

Das LAV fand 2012 überregional Beachtung, als beim größ- ten bisher in Deutschland bekannt gewordenen lebensmittelbe- dingten Erkrankungsgeschehen Ende September bis Anfang Ok- tober 2012 der erste Nachweis des Erregers der Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Mäde in Halle (Saale) gelang. Die Ursache von fast 11.000 Erkrankungen durch Noroviren konnte so aufgeklärt wer- den, die als Kontamination tiefgefrorener Erdbeeren aus China über Speisenanbieter verbreitet worden waren.

Diese Untersuchungen wurden in Halle (Saale) im Rahmen der „Mitteldeutschen Kooperation“ in Unterstützung für die Lan- desuntersuchungsanstalt Sachsen durchgeführt. Der allmähli- che Ausbau der länderübergreifenden Zusammenarbeit, auch mit Thüringen, ist notwendige Folge überall wirkender Perso- nalreduzierungen und immer spezifischer werdender Untersu- chungsverfahren. Kooperation ist nicht unkompliziert und be- reitet nicht nur im Vollzug - „vor Ort“ ist ggf. in einem anderen Bundesland - Probleme. Die Konzentration bei einem Partner hat Kompetenzabbau bei den anderen Partnern zur Folge, der sich im Krisenfall sehr negativ auswirken kann.

Wie unvermutet ein Erkrankungsausbruch mit Krisenpoten- zial eintreten kann, bewies das Auftreten des Milzbrandes im Sommer 2012 in einer Kuhherde im Jerichower Land. Nicht nur die Beherrschung dieses Herdes, auch der Schutz der Beschäf- tigten vor dem auch für den Menschen hochgefährlichen Milz- branderreger war eine besondere Herausforderung.

Leider finden - außer bei herausragenden Ereignissen - die von der Natur und natürlichen Prozessen ausgehenden Ge- sundheitsgefahren in der öffentlichen Wahrnehmung weniger Beachtung als die, die von synthetischen Stoffen ausgehen.

Der Bericht des Landesgewerbearztes über die Übertragung von Kuhpocken durch Haustiere - hier als Auslöser einer Berufs- krankheit - macht auf eine weitgehend unbeachtete Wirtsgruppe

aufmerksam. Vielen bekannt sind die von Zecken übertragene Borreliose und FSME. Der Ei- chenprozessionsspinner als Ge- fahrenquelle findet zunehmend Beachtung - im Bericht wird auf ein neues Merkblatt dazu ein- gegangen. Unberechtigt öffent- lich unbeachtet verbreitet sich das Hantavirus in Deutschland.

Wissen Sie davon? Zu diesem Virus und zu vielen anderen Er- regern bietet das LAV Informa- tionen in seinem Internetauftritt

(www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de), auf den ich an dieser Stelle hinweisen möchte. Der Internetauftritt enthält auch vielfältige andere und aktuelle Informationen zu den Aufgaben des Landesamtes.

In vielfältiger Art und Weise beförderten die Mitarbeiter des LAV auch im Jahre 2012 die Fortbildung und den Erfahrungs- austausch u. a. der Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheits- dienstes, der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Eine sehr fordernde Aufgabe wurde der Leitung des LAV und den Leitungen der Fachbereiche im letzten Drittel des Jahres gestellt. Im Jahre 2011 war der Personalbedarf des LAV für den aktuellen Aufgabenbestand durch eine renommierte externe Fir- ma ermittelt worden. Die für das LAV im Personalentwicklungs- konzept des Landes vorgesehene Personalausstattung liegt deutlich unter der ermittelten Größe. Das bedeutet, Aufgaben in der Zukunft nicht mehr, nicht mehr in der bisherigen Quantität und/oder nicht mehr in der bisherigen fachlichen Tiefe erfüllen zu können. Welche Aufgaben das sein könnten, galt es zu ermit- teln. Das LAV hat diesbezügliche Vorschläge unterbreitet und die voraussichtlichen Folgen und Risiken für die Bürger und Unter- nehmer des Landes abgeschätzt. Dieses „Aufgabenerledigungs- konzept“ wird nun in den politischen Gremien des Landtages begutachtet und beraten werden müssen. In diesem Kontext werden wir die Bedeutung unserer Tätigkeit für den Schutz der menschlichen Gesundheit als höchstem Rechtsgut in vielfältigen Facetten darstellen. Überwachung, Untersuchung und Beratung in der fachlichen Breite, wie das LAV sie abdecken muß, erfor- dert eine angemessene Personalausstattung und zwar in Perso- nenzahl sowie im Qualifikationsspektrum.

Von diesem Qualifikationsspektrum werden Sie beim Lesen der Berichte eine Vorstellung erlangen. Sollten Sie Nachfragen haben, stehen Ihnen unsere Fachleute und ich gern zur Verfü- gung.

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Organisationsplan des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Stand: September 2012 Ethikkommission des Landes Sachsen-Anhalt PräsidentStabstelle

Fachbereich 1 Verwaltung (Halle (Saale))

Fachbereich 2 Hygiene (Magdeburg)

Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit (Halle (Saale))

Fachbereich 4 Veterinärm

edizin (Stendal)

Fachbereich 5 Arbeitssch

utz (Dessau-Roßlau) Dezernat 11 Personal, Recht, Organisation Dezernat 21 Gesundheits- und Hygienemanagement Dezernat 31 Tierische Lebensmittel Dezernat 41 Morphologische und mikrobiologische Tierseuchendiagnostik

Dezernat 51 Technischer und sozialer Arbeitsschutz Dezernat 12 Wirtschaftliche Angelegenheiten Dezernat 22 Umwelt- und WasserhygieneDezernat 32 Pflanzliche Lebensmittel Dezernat 42 Virologische TierseuchendiagnostikDezernat 52 Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz Dezernat 13 Informationsmanagement Dezernat 23 MedizinischeMikrobiologieDezernat 33 Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Rückstände, Kontaminanten

Dezernat 43 Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung

Dezernat 53 Gewerbeaufsicht West (Halberstadt) Dezernat 24 ArzneimittelprüfstelleDezernat 44 Fleisch- und Milchhygiene Dezernat 54 Gewerbeaufsicht Ost (Dessau-Roßlau) Dezernat 45 Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie, Tierschutz, technische Überwachung

Dezernat 55 Gewerbeaufsicht Mitte (Magdeburg) Dezernat 56 Gewerbeaufsicht Nord (Stendal) Dezernat 57 Gewerbeaufsicht Süd (Halle (Saale))

Struktur des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

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Abkürzungsverzeichnis

BGBl. Bundesgesetzblatt

BfR Bundesinstitut für Risikobewertung BVD Bovine Virusdiarrhoe

DGE Deutsche Gesellschaft für Ernährung

DGHM Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie DIN Deutsches Institut für Normung

EG Europäische Gemeinschaft

EU Europäische Union

EU-RL Europäische Richtlinie FLI Friedrich-Löffler-Institut

HIT Herkunfts- und Identifikationssystem für Tiere IfSG Infektionsschutzgesetz

JVA Justizvollzugsanstalt

LAV Landesamt für Verbraucherschutz LFGB Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LHO Landeshaushaltsordnung

LIMS Laborinformations- und Managementsystem LVwA Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt NRKP Nationaler Rückstandskontrollplan PWS pharmakologisch wirksame Stoffe RKI Robert Koch-Institut

VO Verordnung

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Inhaltsverzeichnis

1 Fachbereich Verwaltung . . . .1

1.1 Dezernat 11 - Personal, Recht, Organisation . . . .2

1.2 Dezernat 12 - Wirtschaftliche Angelegenheiten . . . .3

1.3 Dezernat 13 - Informationsmanagement . . . .4

2 Fachbereich Hygiene . . . .5

2.1 Dezernat 21 - Gesundheits- und Hygienemanagement . . . .6

Erarbeitung und Bereitstellung eines Informationsblattes zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner . . . .7

2.2 Dezernat 22 - Umwelt- und Wasserhygiene

. . . .8

Überwachung der Badegewässer und Beckenbäder in Sachsen-Anhalt . . . .9

2.3 Dezernat 23 - Medizinische Mikrobiologie . . . 11

Erweiterte Umgebungsuntersuchungen bei einem Fall von Tuberkulose in der JVA Burg . . . .12

2.4 Dezernat 24 - Arzneimittelprüfstelle . . . .15

Analytische Untersuchung von Arzneimitteln - Plan- und Verdachtsproben

. . . .16

3 Fachbereich Lebensmittelsicherheit . . . .18

3.1 Dezernat 31 - Tierische Lebensmittel . . . .19

Untersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft von konventionell und ökologisch

produzierenden Direktvermarktern . . . .20

Untersuchung von Sahne aus Sahnebereitern in Dienstleistungsbetrieben . . . .21

Die Untersuchung von Lebensmitteln zur Abklärung des Norovirus-Ausbruches

September - Oktober 2012 . . . .22

Täuschungsschutz bei Lebensmitteln . . . .23

3.2 Dezernat 32 - Pflanzliche Lebensmittel . . . .24

Fitnessgetränke im Test . . . .25

Diätetische Sportlernahrungsmittel . . . .26

Erhitzt du noch oder kochst du schon? . . . .26

Blütenpollen - naturbelassene Wundermittel? . . . .27

Unser abendlich Brot? . . . .27

Essen für Kinder . . . .28

Risikolebensmittel für Kinder . . . .28

3.3 Dezernat 33 - Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel, Rückstände und Kontaminanten . . . .29

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in/auf Erdbeeren 2012 . . . .30

Irreführung bei kosmetischen Mitteln . . . .31

Kontamination von Lebensmitteln durch Lebensmittelkontaktmaterial . . . .31

(10)

4 Fachbereich Veterinärmedizin . . . .32

4.1 Dezernat 41 - Morphologische und mikrobiologische Tierseuchendiagnostik . . . .34

Milzbrand in Sachsen-Anhalt . . . .35

4.2 Dezernat 42 - Virologische Tierseuchendiagnostik . . . .37

Stand der BVD-Bekämpfung in Sachsen-Anhalt . . . .38

4.3 Dezernat 43 - Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung . . . .39

Rückstandskontrollen und Tierarzneimittelüberwachung . . . .40

4.4 Dezernat 44 - Fleisch- und Milchhygiene . . . .42

Ausgewählte Ergebnisse der Untersuchungen zur Fleisch- und Milchhygiene

. . . .43

4.5 Dezernat 45 - Tierseuchenbekämpfung, Epidemiologie, Tierschutz, technische Überwachung . . . .45

BHV1-Verlauf und Perspektiven der Eradikation in Sachsen-Anhalt 2012 . . . .46

5 Fachbereich Arbeitsschutz . . . .48

5.1 Dezernat 51 - Technischer und sozialer Arbeitsschutz . . . .49

Arbeitszeitkontrollen in Rettungsdiensten . . . .50

Sicherheitstechnische Beurteilung von Biogasanlagen . . . .51

5.2 Dezernat 52 - Stoffliche/physikalische Gefahren, Medizinischer Arbeitsschutz . . . .53

Kuhpockeninfektion einer Tiermedizinischen Fachangestellten: schwerer Erkrankungsverlauf - als Berufskrankheit 3102 anerkannt . . . .54

5.3 Dezernat 53 - 57 - Gewerbeaufsicht West, Ost, Mitte, Nord, Süd . . . .55

Tödlicher Unfall im Zusammenhang mit einer elektrischen Gartenteich pumpe . . . .56

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1 Fachbereich Verwaltung

Fachbereich 1 - Verwaltung

Fachbereichsleiterin: Oktavia Ihlenfeldt

Kühnauer Str. 70

06846 Dessau-Roßlau

Tel.: (0340) 6501 - 150

E-Mail: oktavia.ihlenfeldt@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Dezernat 11 Personal, Recht, Organisation Dezernat 12 Wirtschaftliche Angelegenheiten Dezernat 13 Informationsmanagement

Durch Erlass des Ministeriums für Gesundheit und Soziales vom 11.03.2004 (MBl. LSA Nr. 15/2004, S. 199) ist das Landes- amt für Verbraucherschutz (LAV) in einen Landesbetrieb gemäß

§ 26 Abs. 1 LHO im Geschäftsbereich des Ministeriums über- führt worden.

2004 wurde im LAV die doppische Buchführung unter Ein- satz von SAP/R3 eingeführt.

Im Fachbereich Verwaltung erfolgt die Wahrnehmung be- hördeninterner Aufgaben zur Absicherung der Rahmenbedin- gungen für die 4 Fachbereiche insbesondere unter dem Aspekt betriebswirtschaftlicher Grundsätze. Der Fachbereich ist verant- wortlich für die Fortentwicklung der Organisations- und Aufga- benstruktur, für die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes personeller und materieller Ressourcen und die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung mit der Zielsetzung, den Zuschussbedarf zu reduzieren.

Diese Verwaltungsaufgaben werden ergänzt durch nach außen gerichteten Leistungen wie zum Beispiel der Öffentlich- keitsarbeit (Publikationen, Internetportal, Ausstellungen, Veran- staltungen u. a.) mit dem Ziel der Verbraucheraufklärung.

Sowohl zur Darstellung des Leistungsspektrums des LAV als auch als Instrument zur globalen Steuerung durch die Minis- terien wurden - wie auch in den Vorjahren - Zielvereinbarungen unter Federführung des Fachbereiches Verwaltung erstellt und zwischen LAV und den Fachressorts des Ministeriums für Land- wirtschaft und Umwelt sowie des Ministeriums für Arbeit und So- ziales abgestimmt. Besonderer Schwerpunkt war die personelle Absicherung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben bei gleich- zeitiger Realisierung des Personalentwicklungskonzeptes (Kon- solidierung der Stellenhaushalte) der Landesregierung.

(12)

1 .1 Dezernat 11 - Personal, Recht, Organisation

Dezernatsleiter: Klaus Lenze

Kühnauer Str. 70

06846 Dessau-Roßlau

Tel.: (0340) 6501 - 170

E-Mail: klaus.lenze@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Aufgaben:

• Personalverwaltung

• Rechtsangelegenheiten

• Dienstposten und Arbeitsplatzbewertung

• Grundsatzfragen Organisation

• Innerer Dienst an insgesamt 7 Standorten, davon 3 Labor- standorten

• Auskünfte nach Informationsgesetzen

Das Land Sachsen-Anhalt ist um einen drastischen Stellen- abbau bemüht. Die Begriffe Aufgabenverzicht, Privatisierung, Aufgabenverlagerung und rationellere Aufgabenwahrneh- mung mit verringertem Stellenbestand durch Zusammen- legung und Zentralisierung von Aufgaben, durch die Zusammen- führung von Standorten und die Nutzung länderübergreifender Kooperationen markieren die Wege, auf denen dies erreicht werden soll.

Zum 01.01.2012 wurde im Zuge der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes des Landes Sachsen-Anhalt (PEK 2009 - 2025) der Zielstellenbestand für das LAV von bis- lang 520 Bedarfsstellen auf nunmehr 389 reduziert. Gleichzeitig wurden die Überhangstellen der Titelgruppe 96 von 63 auf 180 erhöht. Der Abbau des Stellenüberhanges muss spätestens im Jahr 2020 abgeschlossen sein; die durch Altersabgänge frei- werdenden Planstellen und Stellen im Bedarfsbereich müssen vorrangig zum Abbau genutzt werden.

Im Jahr 2012 (Stand 31.12.2012) arbeiteten 389 Beschäftig- te (Beamte/Tarifbeschäftigte, davon 280 weiblich) als Bedarfs- personal im LAV, davon 106 in der Laufbahngruppe 2 / 2. Ein- stiegsamt (ehem. höherer Dienst), 113 in der Laufbahngruppe 2 / 1. Einstiegsamt (ehem. gehobener Dienst) und 170 in der Laufbahngruppe 1 (ehem. mittlerer Dienst).

95 Beschäftigte des vorerst abzubauenden Personals (Titelgruppe 96) trugen darüber hinaus zur Aufgabenbewälti- gung bei.

Neben 2 Gewerbereferendarinnen und 2 Gewerbereferen- daren, 8 Praktikanten/innen der Lebensmittelsicherheit und 4 Auszubildenden (Biologie- und Chemielaborantinnen) konnten 2012 wieder 4 Anwärter/innen für den Dienst in der Arbeits- schutzverwaltung eingestellt werden.

Im Jahr 2012 wurde die Große Baumaßnahme (GNUE)

„Herrichtung der Liegenschaft Große Steinernetischstraße 4 in Magdeburg für das Landesamt für Verbraucherschutz“ mit einem Investitionsvolumen von 13,3 Mio. € im Wesentlichen ab- geschlossen.

Nach der Übergabe des Objektes an das LAV im Juni 2012 erfolgte im Juli 2012 der Umzug des Dezernates Gewerbeauf- sicht Mitte aus dem bisherigen Dienstobjekt Saalestraße 32.

Der wesentlich komplexere Umzug des Fachbereiches Hygiene mit seinen unterschiedlichen Laboratorien bedurfte einer um- fänglichen Planung und Vorbereitung. Der Umzug aus dem bis- herigen Dienstobjekt Wallonerberg 2 - 3 erfolgte im September 2012 dezernatsweise in mehreren Schritten.

Mit dem Bezug des sanierten Objektes und der gemeinsamen Unterbringung von zwei Teildienststellen an einem Standort kann unter Berücksichtigung der Vorgaben des Personalent- wicklungskonzeptes eine effektivere Gestaltung des Dienstbe- triebes erfolgen. Des Weiteren können die erheblich sanierungs- bedürftigen und unwirtschaftlichen Standorte Wallonerberg 2 - 3 und Saalestraße 32 in Magdeburg aufgegeben werden.

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1 .2 Dezernat 12 - Wirtschaftliche Angelegenheiten

Dezernatsleiterin: Beate Gebühr

Freiimfelder Str. 68

06112 Halle (Saale)

Tel.: (0345) 5643 - 334

E-Mail: beate.gebuehr@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Aufgaben:

• Wirtschaftsplanung des LHO-Betriebes und Jahresab- schlussbericht nach Handelsgesetzbuch

• Haushaltsmanagement

• Finanzbuchhaltung mittels SAP/R3

• eigenständiger Zahlungsverkehr und Bankwesen, inkl.

Mahnwesen

• Beschaffungswesen, Anlagenbuchhaltung und Vermögens- verwaltung

• Kosten-Leistungs-Rechnung und Controlling

• Reisekostenmanagement

• Interne Revision

Das Dezernat Wirtschaftliche Angelegenheiten sichert den Dienstbetrieb des LAV durch Planung, Bereitstellung und Ab- rechnung der Haushaltsmittel, durch Beschaffungen, das Rech- nungswesen und den Zahlungsverkehr sowie eine permanente Liquiditätskontrolle.

Das LAV wird nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt. Im Haushaltsjahr 2012 hat das LAV für laufenden Auf- wand (Ausgaben z. B. Personal, Material, bezogene Leistungen) knapp 35 Mio. € verbraucht. Davon wurden ca. 4,5 Mio. € durch Einnahmen aus Gebühren und Entgelten für Leistungen des LAV eigenfinanziert. Dadurch wurden ca. 12,9 % der Ge- samtkosten gedeckt.

Die für das LAV geführte Kosten-Leistungs-Rechnung dient neben internen Steuerungszwecken und Wirtschaftlichkeits- untersuchungen der regelmäßigen Überprüfung der Höhe von

Gebühren und Entgelten, die für die Leistungen des LAV erho- ben werden. Ziel der Gebühren- und Entgeltfestsetzung ist die Gewährleistung der Erfüllung des Untersuchungsauftrages in einem angemessenen Erlös-Kosten-Verhältnis.

Das Dezernat Wirtschaftliche Angelegenheiten beschafft die für die Aufgabenerfüllung des LAV in Labor und Verwaltung not- wendigen Anlagen, Verbrauchsmittel und Dienstleistungen und führt die Vergabeverfahren durch.

Um die finanziellen Ressourcen möglichst effektiv einzuset- zen, arbeitet das LAV im „Beschaffungsverbund Mitteldeutsch- land“ mit den Bundesländern Sachsen und Thüringen u. a. für die Beschaffung von Laborverbrauchsmaterialien zusammen.

Im Berichtsjahr wurden knapp 1 Mio. € in die Erhaltung des Anlagenvermögens vor allem in die Laborausstattung sowie in ein Laborinformations- und Managementsystem investiert.

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1 .3 Dezernat 13 - Informationsmanagement

Dezernatsleiterin: Jana Richter-Grünewald

Kühnauer Str. 70

06846 Dessau-Roßlau

Tel.: (0340) 6501 - 172

E-Mail: jana.richter-gruenewald@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Aufgaben:

• Gestaltung der Geschäftsprozesse

• Öffentlichkeitsarbeit, Internet, Publikationen

• Fachinformationssystem, Intranet, Bibliothek,

• IT-Infrastruktur und Systemverwaltung für 7 dezentrale Standorte in einer gemeinsamen IT-Domäne

• IT-Benutzerbetreuung

• Fachspezifische Datenverarbeitungsanwendungen, Infor- mationssystem Arbeitsschutz, Laborinformations- und Ma-

nagementsystem in den Fachbereichen Lebensmittelsicher- heit und Veterinärmedizin, Wasserdatenbank

• Mathematische Statistiken, z. B. für die Gesundheitsbericht- erstattung und Schulanfängerstudie des Fachbereichs Hy- giene

Die Aufgaben des Dezernates Informationsmanagement sind weit gespannt. Neben der Aufrechterhaltung der IT-Infra- struktur und Systemverwaltung für die 7 dezentralen Standorte in einer gemeinsamen IT-Domäne und der damit verbundenen Benutzerbetreuung wird die Arbeitsfähigkeit der Fachbereiche durch diverse IT-Fachverfahren garantiert. Besondere Be- deutung haben das Informationssystem für den Arbeitsschutz (IFAS), das Labormanagement- und Informationssystem (LIMS) im Lebensmittel- und Veterinärbereich sowie die zentrale Wasserdatenbank zur Sicherung der Trink- und Badewasser- qualität des Landes Sachsen-Anhalt.

Zum Jahreswechsel 2011/2012 wurde in den Fachbereichen Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin das LIMS Limso- phy der Firma AAC Infotray erfolgreich eingeführt. Dazu wurde im Oktober ein deutschlandweites Anwendertreffen im Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal veranstaltet. Neben Vorträgen zur Einführung des LIMS im LAV wurden verschiedene Arbeits- schritte im Bereich der Probenbearbeitung live demonstriert und einem ausgiebigen Erfahrungsaustausch mit den Limsophy- Anwendern breiter Raum gegeben.

Das Dezernat Informationsmanagement hat intensiv den Zu- sammenzug der beiden Magdeburger Standorte in einem neuen gemeinsamen Gebäude vorbereitet und begleitet. So ist es ge- lungen, die IT-Infrastruktur schrittweise so umzubauen, dass

auch während des Umzuges der Fachdezernate nahezu unter- brechungsfrei gearbeitet werden konnte und der kontinuierliche Laborbetrieb gesichert war.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeiten im Dezernat Infor- mationsmanagement ist die Informationsversorgung nach innen und außen. Es werden den Mitarbeitern des LAV verschiedene Bibliotheksdienstleistungen einschließlich Normenbeschaffung und -verwaltung sowie eine Vielzahl von Fachdatenbanken zur Verfügung gestellt. Das vom Dezernat gepflegte Intranet dient dem Austausch von fachlichen Materialien und zum Teil auch der organisatorischen Information in den Fachbereichen und zwischen ihnen.

Die Informationsversorgung nach außen umfasst die Be- reiche Internet, Publikationen und Veranstaltungen. Die Inhalte werden kontinuierlich erweitert und bei Bedarf auch täglich aktualisiert, um so die Bevölkerung aktuell über bestimmte Ge- fährdungslagen zu informieren.

Jährlich werden der Gesamtjahresbericht, der Bericht zu den Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit, der Jahresbe- richt der Arbeitsschutzverwaltung (gemeinsam mit dem Ministe- rium für Arbeit und Soziales), der Infektionskrankheitenbericht sowie der Bericht zur Impfsituation bei Kindern im Vorschul- und Schulalter herausgegeben.

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2 Fachbereich Hygiene

Fachbereich 2 - Hygiene

Fachbereichsleiterin: Dr. Hanna Oppermann

Große Steinernetischstraße 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 2564 - 190

E-Mail: hanna.oppermann@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Dezernat 21 Gesundheits- und Hygienemanagement Dezernat 22 Umwelt- und Wasserhygiene

Dezernat 23 Medizinische Mikrobiologie Dezernat 24 Arzneimittelprüfstelle

Der Fachbereich Hygiene ist zuständig für die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, zum Schutz und zur Verbesserung des umweltbezogenen Gesundheits- zustandes sowie zur Verringerung arzneimittelbedingter Gefährdungen der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt. Hierzu gehört u. a. die Überwachung meldepflichtiger Infektionskrankheiten, die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des Seuchenalarmplans im Land Sachsen-Anhalt.1 Außerdem werden im Fachbereich Hygiene Informationen über die ge- sundheitliche Situation, die gesundheitliche Versorgung und das gesundheitsrelevante Verhalten der Bevölkerung im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung gesammelt, aufgearbeitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Der Fachbereich Hygiene hat eine Koordinierungsfunktion bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen der Trink- und Badewasserhygiene. Es werden mikrobiologische und chemi- sche Wasseruntersuchungen durchgeführt und die zentrale Trink- und Badewasserdatenbank in Sachsen-Anhalt geführt.

Im Fachbereich Hygiene ist die Untersuchungskapazität zur Gefahrenabwehr bei Verdacht des Auftretens besonders gefährlicher Erreger sicherzustellen. Im Rahmen der laborge- stützten Sachverständigentätigkeit für Gesundheitsämter, Lan- desbehörden und -einrichtungen erfolgt die Identifizierung von Krankheitserregern als Voraussetzung für antiepidemische Maßnahmen bei bedrohlichen Erkrankungen, im Seuchen- und Havariefall und bei Verdacht auf bioterroristische Anschläge. Mit 1 IfSG vom 20.07.2000, BGBl. I S. 1045, Gesetz zu den Internation-

len Gesundheitsvorschriften (IGV) vom 23. 05. 2005, BGBl. 2007 II S. 930, in der jeweils gültigen Fassung)

der Surveillance für Influenza und andere akute Atemwegser- krankungen wird fortlaufend die epidemiologische Situation und die aktuelle Viruszirkulation erfasst.

Eine weitere Schwerpunktaufgabe des Fachbereiches ist die Durchführung der amtlichen Untersuchungen für alle in Sachsen- Anhalt gezogenen Arzneimittelproben. Dazu gehört die regel- mäßige Beprobung der zugelassenen Fertigarzneimittel (Plan- proben). Sachsen-Anhalt verfügt über eine moderne, leistungs- fähige Pharmazeutische Industrie und die Zahl der Produkte, für die hiesige Betriebe eine Herstellungserlaubnis besitzen, ist seit Jahren im Anstieg begriffen. Auch Apothekenrezepturen werden regelmäßig untersucht. Besonders wichtig für den gesundheit- lichen Verbraucherschutz sind die Verdachts- und Abgrenzungs- proben, die von verschiedenen Behörden eingesandt werden, u.

a. Gesundheitsämtern, Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaften.

Der Fachbereich ist zuständige Fachbehörde für den Öffent- lichen Gesundheitsdienst.

Im September 2012 ist der Fachbereich innerhalb Magde- burgs vom Standort Wallonerberg 2 - 3 in die Große Steinerne- tischstraße 4 umgezogen. Dort ist das Gebäude vollständig sa- niert und neue, moderne und leistungsfähige Laboratorien sind eingerichtet.

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2 .1 Dezernat 21 - Gesundheits- und Hygienemanagement

Dezernatsleiterin: Dr. Claudia Kohlstock

Große Steinernetischstraße 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 2564 - 189

E-Mail: claudia.kohlstock@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Aufgaben:

• Surveillance meldepflichtiger Infektionskrankheiten

• Surveillance für Influenza und andere akute Atemwegser- krankungen

• Gesundheitsberichterstattung

• Erkennung und Prävention umweltbedingter Gesundheits- risiken und Gesundheitsstörungen

• Koordinierung der Umsetzung hygienischer Standards in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen

• Erfassung und Bewertung der gesundheitlichen Ressourcen und des Impfstatus von Kindern und Jugendlichen

• Fortbildungsmaßnahmen für den Öffentlichen Gesundheits- dienst

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Erarbeitung und Bereitstellung eines Informationsblattes zur Abwendung gesundheit- licher Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner

Aufgrund zahlreicher Anfragen von Bürgern sowie Mitarbei- tern von Gemeinden und Landkreisen zum Problem der starken Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners und dem damit verbundenen Anstieg gesundheitlicher Gefahren bzw. Beein- trächtigungen wurde für Sachsen-Anhalt ein Informationsblatt zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch den Eichen- prozessionsspinner erarbeitet.

Seit einigen Jahren ist im Tiefland Sachsen-Anhalts eine starke Zunahme des Eichenprozessionsspinners zu verzeich- nen. Der kleine unscheinbare Schmetterling tritt in warm- trockenen Regionen bevorzugt in lichten Eichenwäldern, an Waldrändern und an besonnten Einzelbäumen in Erscheinung.

Er kommt ausschließlich an Trauben- und Stieleichen sowie Amerikanischer Roteiche vor. Neben der Schädigung der Eichen durch starken Fraß der Raupen an den austreibenden Knos- pen kommt es durch zunehmenden intensiven Befall auch im öffentlichen Grün und in Gärten zu einer Gesundheitsge- fährdung für Personen, die sich im Befallsbereich aufhalten. Die von den älteren Raupen und den Raupennestern in die Umwelt abgegebenen Brennhaare wirken haut- und schleimhautreizend sowie allergieauslösend.

Das Verbreitungsgebiet des inzwischen auch in vielen Re- gionen Deutschlands vorkommenden Schmetterlings umfasst zahlreiche Länder Europas wie Niederlande, Belgien, Frank- reich, Österreich, Schweiz, die Balkanstaaten, Polen und Groß- britannien. Es besteht der Verdacht, dass diese Wärme lie- bende Schmetterlingsart durch den fortschreitenden globalen Klimawandel begünstigt wird. Neben Sachsen-Anhalt sind in- nerhalb Deutschlands vor allem die Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen betroffen. In Sachsen-Anhalt liegen besonders aus der Altmark, dem Jerichower Land, Annaburg, Wittenberg sowie der Börde Befallsmeldungen vor. Unter günstigen Bedingungen neigt die Art zu regionalen Massenvermehrungen, die sich über mehrere Jahre hinweg erstrecken können. Lichtquellen, z. B.

Straßenlaternen oder Flutlichtanlagen spielen bei der Orientie- rung der Falter eine große Rolle. Sie werden von den Faltern angeflogen und verstärken die natürliche Anziehungskraft der Eichen. Deshalb ist neben den Eichenwäldern zunehmend der begrünte Siedlungsbereich betroffen.

Durch den Kontakt mit den Brennhaaren der Raupen des Eichenprozessionsspinners, die mit Widerhaken versehen sind und das Nesselgift Thaumetopoein enthalten, können bei Berührung, Einatmung oder versehentlichem Einbringen in die Augen gesundheitliche Beschwerden verursacht werden.

Die Brennhaare reichern sich durch die wiederholte Häutung der Raupen in den Gespinstnestern an. Sie werden mit dem Wind weiterverbreitet (50 bis 100 m) bzw. verbleiben nach dem Ablösen eines Gespinstnestes vom Baum auf dem Boden im Unterholz und im Bodenbewuchs. Da die Brennhaare bis zu 6 Jahre stabil bleiben, kann es hier zu einer stetigen Anreicherung kommen. Mit kontaminierten Schuhen, Kleidung, Brennholz oder Haustieren können sie in den Wohn- bereich eingetragen werden.

Bei direktem Kontakt mit den Brennhaaren wird die Haut sowohl mechanisch durch die Widerhaken als auch chemisch durch das Nesselgift gereizt. Es kommt zu einem sehr unange- nehmen Juckreiz mit nachfolgender Entzündung der Haut mit Quaddeln und Bläschen (Raupendermatitis). Durch den Kontakt mit in der Luft schwebenden Haaren können bei Einatmung Reizungen im Rachen bzw. der Atemwege (Atemwegsbe- schwerden bis zum Asthma), bei Kontakt mit den Augen eine Reizung der Bindehaut oder sogar eine Bindehautentzündung ausgelöst werden. Auch Allgemeinsymptome wie Schwindelge- fühl und Fieber sowie allergische Reaktionen können verursacht werden.

Zum gefährdeten Personenkreis gehören zum einen beruf- lich exponierte Personen wie Waldarbeiter, Mitarbeiter von Land- schaftspflegebetrieben, Autobahn- und Straßenmeistereien.

Zum anderen gehören all jene dazu, die sich in Befallsbereichen oder in deren Nähe ständig (z. B. Anwohner an Waldrändern) oder auch nur vorübergehend aufhalten (z. B. Radfahrer, Spaziergänger in befallenen Freizeitanlagen, Parks).

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und im Interesse des Waldschutzes wird eine nachhaltige Bekämpfung des Eichen- prozessionsspinners immer notwendiger. Für den Pflanzen- schutz werden dabei zugelassene Pflanzenschutzmittel (Insekti- zide) eingesetzt, für den Gesundheitsschutz dürfen ausschließ- lich zugelassene Biozidprodukte zur Anwendung kommen. Als mechanische Bekämpfungsmethode wird das Absaugen der Gespinstnester mit spezieller Technik angewendet.

Das Ausbringen von anerkannten und geprüften Pflanzen- schutzmitteln erfolgt großflächig durch Befliegen mit dem Hub- schrauber in zusammenhängenden Waldgebieten oder bei Ein- zelbäumen vom Boden aus mit speziellen Sprühkanonen.

Soweit nicht die Forstbehörde zuständig ist, obliegt die Zu- ständigkeit für Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsge- fährdungen durch den Eichenprozessionsspinner (Absperrung, Betretungsverbot, Bekämpfung) der allgemeinen Sicherheitsbe- hörde (kreisfreie Stadt, Einheitsgemeinde, Verbandsgemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft). Eine nachhaltige Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erfordert in vielen Fällen ein abgestimmtes Vorgehen unter Gesundheits- und Pflanzen- schutzaspekten innerhalb und zwischen den betroffenen Ge- meinden. Die Koordination aller zu treffenden Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen durch die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners liegt bei den Landkreisen. Die Ge- sundheitsämter wirken beratend mit. Insbesondere unterstützen sie die örtlichen Sicherheitsbehörden bei der Einschätzung der gesundheitlichen Gefährdungen.

Das Informationblatt wurde im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt vom Dezernat Gesundheits- und Hygienemanagement des Fachbereiches Hygiene des LAV und dem Dezernat 23 der Abteilung 2 der Landesanstalt für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau gemeinsam erarbeitet. Es kann in gedruckter Form vom LAV abgefordert werden und ist im Internet1 abrufbar.

1 http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=39132

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2 .2 Dezernat 22 - Umwelt- und Wasserhygiene

Dezernatsleiterin: Uta Rädel

Große Steinernetischstraße 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 2564 - 180

E-Mail: uta.raedel@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Aufgaben:

• Prävention wasserbedingter Gesundheitsgefährdungen und Koordinierung gesetzlicher Anforderungen

• Bewertung des Gefahrenpotenzials, Lenkung risikominimie- render Maßnahmen

• Mikrobiologische und chemische Wasseruntersuchungen

• Führen der Trink- und Badewasserdatenbank

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Überwachung der Badegewässer und Beckenbäder in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind die Aufgaben des Öffentlichen Ge- sundheitsdienstes im GDG LSA1 verankert. Nach § 6 - Umwelt- bezogener Gesundheitsschutz gehören die Überwachung des Wassers öffentlich zugänglicher Schwimm- und Badebecken sowie Badestellen von Gewässern zum Aufgabenbereich der Kommunen.

Badegewässer

Die Überwachung der Badegewässer erfolgt auf der Grundla- ge der EU-Richtlinie2 (EU-RL) und deren Umsetzung in Sachsen- Anhalt durch die entsprechende Badegewässerverordnung des Landes3. In jedem Jahr müssen die Gesundheitsämter bis zum 01. April die offiziellen Badegewässer dem LAV melden. Diese Daten werden in die nationale Plattform WasserBLIcK4 zur Er- fassung und Übergabe der Daten an die EU eingespeist und außerdem zur jährlichen Aktualisierung der Badegewässerkarte und zur Darstellung der Badegewässer im Internet aufbereitet.

Diese Karte ist auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt5 einzusehen, hier werden auch während der Badesaison die aktuellen Untersuchungsergeb- nisse veröffentlicht. Die Anzahl der offiziellen Badegewässer kann von Jahr zu Jahr variieren. Die Badesaison wird vom Ge- sundheitsamt in Abstimmung mit dem Betreiber festgelegt (in der Regel vom 15. Mai bis zum 15. September). Die Überwachung erfolgt durch die Gesundheitsämter in einem von der EU vorge- gebenen Rhythmus, d. h. in einem Abstand von längstens 30 Tagen. Neben der allgemeinen Inaugenscheinnahme werden Proben zur Überwachung der Badewasserqualität entnommen und dem LAV zur Untersuchung übergeben. Die Badegewässer- proben sind auf Escherichia coli und Intestinale Enterokokken nach vorgegebenen Methoden zu untersuchen. Das LAV ver- fügt seit 2003 über eine Akkreditierung für die Entnahme und Untersuchung von Badegewässerproben, sodass eine qualitäts- gerechte Überprüfung der Badegewässerqualität sichergestellt ist.

Durch die EU-RL wurden die Untersuchungsparameter und Untersuchungsverfahren geändert. Außerdem erfolgt die Be- wertung der Badegewässerqualität mit Inkrafttreten der EU- RL nach einer neuen Strategie. So ist eine Bewertung jetzt erst möglich, wenn Untersuchungen aus 4 vorangegangenen Jahren vorliegen. Jährlich ist die erste Probe kurz vor der Eröffnung des Bades zu entnehmen und es sind je Badegewässer pro Jahr insgesamt mindestens 4 Untersuchungen erforderlich. Aus die- sem Grund können neu ausgewiesene Badegewässer erst nach 4 Jahren eine Einstufung der Badewasserqualität erhalten.

Im Jahr 2011 konnte erstmalig eine Bewertung nach der neuen EU-RL vorgenommen werden, weil nach Inkrafttreten der 1 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Be-

rufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA) vom 23.10.2007

2 Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/

3 Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badege-EWG wässer (Badegewässerverordnung) vom 13. Dezember 2007 4 Bund-Länder-Informations- und Kommunikationsplattform: http://

www.wasserblick.net/servlet/is/1/

5 http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=1076

EU-RL ausreichend Untersuchungsergebnisse für fast alle Ba- degewässer vorlagen. Von den 67 Badegewässern Sachsen- Anhalts wurde hierbei für 61 Badegewässer eine ausgezeichnete Badegewässerqualität erreicht, 3 Badegewässern wurde eine gute Badegewässerqualität bescheinigt und 3 Badegewässer konnten nicht eingestuft werden, weil noch nicht über den gefor- derten Zeitraum von 4 Jahren Ergebnisse zur Verfügung stan- den.

Für das Jahr 2012 hat die EU zurzeit noch keine endgültige Einstufung der Badegewässer vorgenommen. Der vorläufigen Einstufung zufolge wurde für 61 der 68 Badegewässer eine ausgezeichnete Badegewässerqualität bescheinigt, 3 Badege- wässer weisen eine gute Badegewässerqualität auf. Für die Ein- stufung der Badegewässer ist die konsequente Einhaltung der von der EU vorgeschriebenen Probenahmeabstände zwingend erforderlich, da bei Nichteinhaltung das Bad als unzureichend beprobt eingestuft wird.

Bis zum Berichtsjahr 2012 wurden für einige Badegewässer aufgrund ihrer Größe und Bedeutung für den Tourismus bis zu 4 Probenahmestellen in die Überwachung und Bewertung ein- bezogen. Diese Vorgehensweise wird jetzt von der EU nicht mehr anerkannt, sodass für 3 Badegewässer durch die Ge- sundheitsämter eine Neuordnung vorgenommen wurde. Nach

§ 4 Abs. 4 der Badegewässerverordnung ist es möglich, beste- hende Badegewässer zu teilen oder zu gruppieren. So wurde für den Süßen See eine Unterteilung in jetzt 4 Badegewässer vorgenommen, weil das zuständige Gesundheitsamt ansonsten eine unzureichende Überwachung des Badegewässers be- fürchtet. Der Süße See wurde als Ganzes bisher mit ausge- zeichneter Badegewässerqualität eingestuft. Ob diese Ein- stufung auf jedes der durch die Teilung entstandenen neuen 4 Badegewässer EU-konform übertragen werden kann, ist noch nicht geklärt. Voraussetzung für eine Gruppierung ist, dass in den vergangenen 4 Jahren jeweils ähnliche Bewertungen erreicht wurden und die zu gruppierenden Gewässer gemeinsame oder keine Risikofaktoren aufweisen. Diese Gruppierungen wurden für 2 bisher getrennt geführte Badegewässer am Arendsee und für 3 an der Großen Goitzsche vorgenommen. Die Gruppierungen werden im Internet und auch in der gedruckten Badegewässer- karte aufgeführt, sodass dadurch kein Nachteil für die Betreiber der gruppierten Badegewässer entsteht, jedoch für jede Gruppe nur noch eine Probennahme notwendig ist.

Für alle offiziellen Badegewässer ist es im Sinne der Gesund- heitsvorsorge und der Bewirtschaftung hinsichtlich der Wasser- qualität nach Wasserrahmenrichtlinie erforderlich, ein Badege- wässerprofil zu erarbeiten. Diese Badegewässerprofile, welche gemeinschaftlich von Gesundheitsämtern, Wasserbehörden und LAV erarbeitet wurden, ermöglichen Aussagen zur Wasserqua- lität, zu möglichen Verunreinigungen durch Fäkalkeime oder Blaualgenmassenentwicklungen und notwendigen Sanierungs- maßnahmen. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum vorsorgenden Gesundheitsdienst. Um eine umfassende Infor- mation der Bevölkerung zu ermöglichen, werden die Profile im Internet veröffentlicht, sodass auch der Forderung der EU nach Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Rechnung getra- gen wird. Die Badegewässerprofile sind regelmäßig zu aktuali- sieren. Für die mit dem Prädikat „Gut“ eingestuften Gewässer

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ist diese Aktualisierung alle 4 Jahre erforderlich, bei Gewässern mit einer ausgezeichneten Einstufung ist eine Überprüfung des Badegewässerprofils nur bei einer Änderung der Einstufung erforderlich. Aktuell werden alle Badegewässerprofile noch ein- mal überarbeitet, da die durch die Wasserbehörden und Ge- sundheitsämter erfassten Messwerte zu Sichttiefen, Wasser- temperatur und teilweise pH-Wert aktualisiert werden. Die Überarbeitung der Profile erfolgt in der Badesaison 2013 und wird nach Abschluss im Internet in überarbeiteter Fassung ver- öffentlicht.

Badebecken

Hinsichtlich der Badebecken besteht eine Überwachungs- pflicht für die Gesundheitsämter nach § 37 IfSG6. Seit vielen Jahren wird von den Gesundheitsämtern eine Badebecken- wasserverordnung angemahnt, sie würde den Vollzug vor Ort deutlich erleichtern. Neben der UBA-Empfehlung zur Überwa- chung der Beckenbäder7 ist die technische Norm DIN 196438 Grundlage für die Gestaltung der Aufbereitungstechniken und Überwachung der Betriebsparameter. Im November 2012 wurde die Neufassung der DIN 19643 veröffentlicht. Diese DIN ersetzt die Vorgängerversion aus dem Jahr 1997 und besteht aus 4 Teilen:

• Teil 1: Allgemeine Anforderungen

• Teil 2: Verfahrenskombinationen mit Fest- und Anschwemm- filtern

• Teil 3: Verfahrenskombinationen mit Ozonung

• Teil 4: Verfahrenskombinationen mit Ultrafiltration

6 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045, geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 21.03.2013 (BGBl. I (2013), S. 566), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.07.2011 (BGBl. I (2011), S. 1622)

7 Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung. Emp- fehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit beim Umweltbundesamt, Bundesgesundheitsbl. (2006) Nr. 9, S. 926 - 937

8 DIN 19643 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser, Teile 1 - 4

Mit der Neufassung wurde die DIN den allgemein anerkann- ten Regeln der Technik und neuen Erkenntnissen der Wissen- schaft angepasst. Es wurden neue Verfahrenskombinationen der Badebeckenwasseraufbereitung aufgenommen und die Parameterliste für die Überwachung durch die Betreiber aktua- lisiert. Außerdem wurden analog zur Trinkwasseranalytik die für die Durchführung der mikrobiologischen Untersuchungen zuge- lassenen Nachweisverfahren festgelegt.

Für die Legionellen (Parameter Legionella species) wurde ein Maßnahmewert eingeführt, der eine Einschätzung der Größe der Kontamination sowohl im Beckenwasser als auch im Filtrat ermöglicht. Die DIN enthält jetzt konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der Kontaminationsursachen und weist auch auf die Notwendigkeit der Einbeziehung von Fachleuten hin. Bei Konzentrationen von mehr als 10.000 KBE/100 ml im Becken und gleichzeitigem Nachweis von Legionellen im Filtrat ist ein sofortiges Nutzungsverbot auszusprechen.

Neu ist die Einführung des Begriffes „sekundäres Füll- wasser“, der aus der Aufbereitung von Betriebswasser bei Bädern mit Spülwasseraufbereitung nach DIN 19645 zur Ver- wendung als Füllwasser resultiert. Sekundäres Füllwasser darf bis zu 80 % des zu verwendenden Füllwassers ausmachen, wobei die Anforderungen an Betriebswasser Typ 1 der DIN 19645 erfüllt sein müssen.

Die Parameter pH-Wert, Säurekapazität und Oxidierbarkeit wurden in den Werten an die Praxis und die neuen Verfahrens- kombinationen angepasst. Neu aufgenommen wurden Chlorit und Chlorat (angegeben als Summenparameter) sowie Bromat als anorganische Desinfektionsnebenprodukte sowie Arsen, da es geogen bedingt mit dem Füllwasser ins Becken gelangen kann. Durch die Neuerscheinung der DIN 19643 ergeben sich Änderungen im Vollzug durch die Gesundheitsämter. Hierzu be- findet sich eine neue Empfehlung des Umweltbundesamtes und der Badewasserkommission in der Erarbeitung.

Untersuchungsleistungen 2012

Die Zahlen der mikrobiologischen Untersuchungen für 2012 sind der Tab. 1 zu entnehmen, die der physikalisch-chemischen Untersuchungen sind in der Tab. 2 erfasst.

untersuchte

Proben untersuchte

Einrichtungen Einzelunter- suchungen

Badegewässer 8 3 18

Beckenbäder 1.901 270 10.473

Naturbadeteiche 9 3 142

Sonstige Bäder 2 2 6

untersuchte

Proben untersuchte

Einrichtungen Einzelunter- suchungen

Badegewässer 645 144 1294

Beckenbäder 3.084 315 13.036

Naturbadeteiche 98 4 292

Sonstige Bäder 5 3 25

Tab. 1 Anzahl der mikrobiologischen Untersuchungen 2012 Tab. 2 Anzahl der physikalisch-chemischen Untersuchungen 2012

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2 .3 Dezernat 23 - Medizinische Mikrobiologie

Dezernatsleiter: Dr. Hanns-Martin Irmscher

Große Steinernetischstraße 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 2564 - 104

E-Mail: hanns-m.irmscher@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Aufgaben:

• Virologische Surveillance für Influenza und andere akute Atemwegserkrankungen

• Mikrobiologisch-epidemiologische Untersuchungen, Bewer- tungen und Beratungen für Gesundheitsämter, Landesbe- hörden und -einrichtungen

• Sicherstellung der Untersuchungskapazität zur Gefahrenab- wehr bei Verdacht auf das Auftreten besonders gefährlicher Erreger

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Erweiterte Umgebungsuntersuchungen bei einem Fall von Tuberkulose in der JVA Burg

Fallbericht

Am 24.04.2012 erhielt das Gesundheitsamt Jerichower Land in Sachsen-Anhalt die Meldung, dass bei einem Strafge- fangenen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg im Jerichower Land (JL) in einer Sputumprobe kulturell Mycobacterium (M.) tu- berculosis nachgewiesen wurde. Der 30-jährige Strafgefangene - im Folgenden Indexfall (IF) genannt - aus der Russischen Föderation befindet sich seit dem 13.06.2008 in Haft und seit dem 29.07.2009 in der JVA Burg. Am 14.02.2012 wurde er wegen einer chirurgischen Planoperation ins Haftkrankenhaus Hamburg verlegt, wo er bis Juni 2012 blieb. Bei den Operations- vorbereitungen wurde routinemäßig eine Thorax-Röntgen- Untersuchung (TRU) veranlasst. Der Befund war auffällig. Laut Laborbefund vom 28.03.2012 reagierte der aus der Sputum- probe vom 05.03.2012 angezüchtete M.-tuberculosis-Stamm voll sensibel auf INH (Isoniazid), Rifampicin, Pyrazinamid, Etham- butol und Streptomycin. Am 26.04.2012 fand eine erste Bera- tung des Gesundheitsamtes Jerichower Land mit Vertretern der JVA Burg statt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ge- mäß den Empfehlungen des Deutschen Zentralkomitee zur Be- kämpfung der Tuberkulose (DZK) wurden neben der Festlegung von allgemeinen Schutzmaßnahmen folgende Ziele für die ge- planten Umgebungsuntersuchungen thematisiert: Zentrifugale Umgebungsuntersuchungen zur Identifizierung, Untersuchung und ggf. präventiven Therapie und Nachverfolgung von Perso- nen, welche aufgrund ihres Kontaktes zum IF ein erhöhtes In- fektions- und Erkrankungsrisiko hatten, standen im Fokus der Ermittlungen des Gesundheitsamtes. Wegen der besonderen Situation in einem Gefängnis wurde vereinbart, dass Mitarbeiter der JVA die Suche nach Kontaktpersonen durchführten. Auf- grund der vielfältigen Möglichkeiten von sozialen Kontakten sowohl zwischen Gefangenen als auch zwischen und zu Bediensteten gestaltete sich die Eingrenzung der engen

Kontaktpersonen mit laut DZK-Empfehlungen mind. 40 Stunden kumulativem Raumkontakt zum IF (kultureller Nachweis der Mykobakterien) sehr schwierig. Unter insgesamt 909 Personen (574 Häftlinge, 330 Bedienstete der JVA und 5 Besucher) wurden 112 Kontaktpersonen identifiziert (Tab. 1). Blutuntersuchungen mittels Interferon Gamma Release Assay (IGRA) folgten bei engen Kontaktpersonen ab dem 29.05.2012. Eine TRU sollte bei IGRA-positiven Kontaktpersonen und bei Kontaktpersonen, welche die Blutabnahme verweigerten, durchgeführt werden.

Es wurde festgelegt, dass bei auffälliger TRU bzw. bei Kontakt- personen mit positivem IGRA und nicht durchgeführter TRU 2 M. tuberculosis-Komplex-negative Sputumproben von 2 unter- schiedlichen Tagen notwendig sind, um eine offene Tuberkulose (TB) und damit eine Ansteckungsfähigkeit auszuschließen.

Klinische und Laboruntersuchungen

TRU wurden in der Klinik der JVA Burg durchgeführt, um eine aktive pulmonale TB zu erfassen. Alle TRU wurden zusätz- lich durch eine Lungenfachärztin befundet und Personen mit auffälliger TRU wurden ihr zur weiteren Untersuchung vorge- stellt.

Die mikrobiologische Untersuchung von Sputumproben erfolgte im S3-Labor des Dezernats Medizinische Mikrobiologie.

Die Proben wurden mikroskopisch auf das Vorhandensein von säurefesten Stäbchen untersucht und kulturell angelegt. Direkt- nachweise von Tuberkulosebakterien mittels Strangverdrän- gungsamplifikation (PCR) wurden anfänglich bei allen Sputum- proben versucht. Nach kultureller Anzucht von Mykobakterien (mikroskopischer Nachweis säurefester Stäbchen) kamen zur Kulturbestätigung PCR-Testsysteme mit anschließender rever- ser Hybridisierung (GenoType® Test; Hain Lifescience) zum Einsatz, die eine Differenzierung von Tuberkulosebakterien bzw. atypischen Mykobakterien erlauben. Eine kulturelle An-

Männer Frauen Gesamt

Charakteristik Personal Häftlinge Besucher Personal Besucher

Gesamt 219 574 3 111 2 909

Demographisch

Alter (Jahre) MW 44 37 44 42 40 39

Alter (Jahre) Min/Max 23/63 22/75 38/50 24/60 30/50 22/75

Ausländische Herkunft 15%

Kontakt zum IF 17 89 3 1 2 112

Männer Frauen Gesamt IGRA +

Charakteristik Personal Häftlinge Besucher Personal Besucher

IGRA positiv 17 41 1 2 2 63

Demographisch

Alter (Jahre) MW 46 43 50 51 40 44

Alter (Jahre) Min/Max 29/59 26/62 50/50 50/53 30/50 26/62

Ausländische Herkunft 37%

Kontakt zum IF 2 11 1 0 2 16

Tab. 1 Demographische Angaben und Angaben zum Kontakt mit dem IF von 909 untersuchten Personen in der JVA Burg, die vom 01.10.2011 bis 14.02.2012 zum Personal, zu den Gefangenen oder zu den Besuchern gehörten. Die Anzahl der IGRA-positiven Personen ist angegeben (Interferon Gamma Release Assay, IFN-γ-Test), außerdem der Anteil der Ausländer bezogen auf Gesamt- und IGRA-positive Personen.

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zucht von Mykobakterien aus Sputummaterial wurde bis zu 12 Wochen versucht.

Blutproben wurden am LAV mittels IGRA (QuantiFERON- Tb; Cellestis) untersucht. Ein positives Testergebnis (≥ 0,35 IU/

ml Konzentration IFN-γ) weist auf eine mögliche Tuberkulosein- fektion hin, kann aber auch auf eine Infektion mit M. kansasii, M.

szulgai oder M. marinum zurückzuführen sein.

Ergebnisse

Am 08.06.2012 wurden die ersten 3 Laborbefunde mit po- sitiven IGRAs dem Gesundheitsamt JL mitgeteilt, es handelte sich um 3 Bedienstete der JVA Burg. Der Amtsarzt veranlasste unverzüglich Maßnahmen: Information, Krankschreibung und weitere Untersuchung der Betroffenen. Am 12.06.2012 wurden weitere 9 positive IGRAs (7 Häftlinge, 2 Bedienstete) gemeldet.

Wiederum wurden unverzüglich Maßnahmen eingeleitet. Trotz der unverzüglichen Maßnahmen und der erfolgten Aufklärung eskalierte die Situation. Es gab Unruhen unter den Häftlingen und Bedienstete der JVA erschienen aus Angst vor Ansteckung nicht mehr zur Arbeit. Die Presse wurde über die positiven Labor- ergebnisse informiert, teilweise durch SMS von Häftlingen. Am 13.06.2012 fand schließlich eine Krisensitzung im Justizministe- rium Sachsen-Anhalt statt. Es wurde von einem „medialen Gau“

gesprochen, der sich sowohl innerhalb der JVA als auch außer- halb bei Amtsgerichten und Kitas auswirkte. Es wurden schnelle und fachlich vertretbare Lösungen gesucht, um die Lage zu be- ruhigen. Nach Einschätzung der schwierigen Situation wurde den Häftlingen und Bediensteten der JVA das Angebot unter- breitet ohne Eingrenzung der Umgebungsuntersuchungen TRU zur Untersuchung auf eine aktive TB der Lunge durchzuführen, welche von einer Pulmologin beurteilt wurden. Im Zusammen- hang mit der TRU sollte allen ein IGRA zur Untersuchung auf eine mögliche Infektion mit Mykobakterien angeboten werden.

Diese Maßnahmen wurden am 14.06.2012 in einem Pressege- spräch kommuniziert. Gemeinsam mit dem RKI wurde dazu ein Merkblatt für die JVA entwickelt, das am 15.06.2012 der JVA zur

Verfügung stand und indem die Erkrankung Tuberkulose und die Bedeutung eines positiven IGRA erläutert wurden. Bereits am 15.06.2012 zeichnete sich daraufhin eine Beruhigung der Situation ab. Tatsächlich entspannte sich die Lage zusehends, fast alle Häftlinge und Besucher nahmen das Angebot von TRU, IGRA und auch Sputumuntersuchungen an. Letztendlich wur- den 766 Personen geröntgt, bei 657 IGRAs durchgeführt und von 109 Personen Sputum untersucht (Abb. 1).

Unter den 909 in die Umgebungsuntersuchungen einbezoge- nen Personen wurde ein weiterer TB-verdächtiger Fall ermittelt, der in keinem Zusammenhang mit dem IF gebracht werden konnte, da es sich nicht um eine Kontaktperson handelte. Dem Gesundheitsamt JL wurde am 21.06.2012 das erfüllte klinische Bild einer pulmonalen TB des betroffenen 53-jährigen deutschen Gefangenen aus der JVA Burg gemeldet, der sich im Haftkranken- haus Hamburg befand. Sputumuntersuchungen blieben ohne Nachweis. Der radiologische Befund des Häftlings besserte sich nach einiger Zeit unter fortlaufender Chemotherapie. Bei 4 Personen mit auffälligen TRU im Rahmen der Umgebungs- untersuchungen wurden weiterführende Untersuchungen (CT) zur Abklärung möglicher anderer Krankheitsbilder empfohlen.

In der betrachteten Studienpopulation wurden 3 Besucher, 19 Bedienstete und 41 Häftlinge der JVA, also insgesamt 63 Per- sonen mit LTBI (IGRA-positiv ohne Hinweis auf aktive TB) iden- tifiziert (Tab. 1; Abb. 1). Dies entspricht einem Anteil von 6,9 %.

Bezogen auf die Anzahl der Personen, bei denen ein IGRA durchgeführt wurde (n = 657), lag der Anteil der IGRA-positiven Personen und damit die LTBI-Prävalenz in der untersuchten Po- pulation bei 9,6 %.

Bei keiner von 109 untersuchten Personen wurden zum M.

tuberculosis-Komplex gehörende Mykobakterien im Sputum mi- kroskopisch oder kulturell nachgewiesen. Bei 3 Häftlingen gelang kulturell der Nachweis von atypischen Mykobakterien (M. che- lonae), welche nicht zum M.-tuberculosis-Komplex gehören und keine TB hervorrufen.

IGRA

84 (79 %) Kontaktpersonen 569 (71 %) Nicht-Kontakte

79 (74 %) Kontaktpersonen TRU 684 (86 %) Nicht-Kontakte

IGRA positiv 13 Kontaktpersonen

47 Nicht-Kontakte

1 negative Sputumprobe*: 7 Kontaktpersonen, 29 Nicht-Kontakte 2 negative Sputumproben: 7 Kontaktpersonen, 28 Nicht-Kontakte

Ausschluss der Infektiosität bei TRU-auffälligen 1 Nicht-Kontakt mit bestehendem

klinischen Verdacht: Antituberkulotische Therapie

TRU auffällig 2 Kontaktpersonen

41 Nicht-Kontakte

Chemoprävention 6 Kontaktpersonen

3 Nicht-Kontakte

und/

oder

IGRA positiv und TRU auffällig

1 Nicht-Kontakt

Untersuchungen

Auffällige Befunde

Sputum-

untersuchungen

Weitere Maßnahmen

Abb. 1 Ablauf und Ergebnisse der auffälligen Untersuchungen im Rahmen der ausgeweiteten Umgebungsuntersuchungen bei 107 Kontaktpersonen und 797 Nicht-Kontakten von Ende Mai bis September 2012 in der JVA Burg. Untersuchungen bei Besuchern und Verwandten des Indexfalls sind nicht aufgeführt. IGRA – Interferon Gamma Release Assay, TRU – Thorax-Röntgen-Untersuchung. *Nicht bei allen erfolgte wie vorgese- hen eine 2. Sputumprobe (laut DZK werden bei auffälligen TRU sogar 3 Sputumproben empfohlen).

(24)

Schlussfolgerungen

Ein Fall von Tuberkulose hat wegen der Ängste, welche die Erkrankung bei Häftlingen, Bediensteten und in der Bevöl- kerung auslöste zu enorm ausgeweiteten Umgebungsuntersu- chungen geführt. Weitere Erkrankungsfälle, welche direkt mit dem Indexfall in Verbindung standen, konnten nicht identifiziert werden. Rückblickend betrachtet erscheint es sinnvoller bei TB- Erkrankungen in einer JVA zuerst Röntgen statt IGRA bei den

Umgebungsuntersuchungen einzusetzen und sofort einen Pul- mologen hinzuzuziehen. Etwaige (neue) Quellen sind durch die TRU identifizierbar und den betroffenen Personen ist der Be- fund „krank/nicht krank“ leichter vermittelbar als der einer „la- tenten tuberkulösen Infektion“. Diese Maßnahmen würden Un- ruhen vermeiden helfen. Erst im Anschluss zu den TRU oder parallel sollten IGRA für zentrifugale Umgebungsuntersuchun- gen folgen.

(25)

2 .4 Dezernat 24 - Arzneimittelprüfstelle

Dezernatsleiter: PD Dr. Klaus Raith

Große Steinernetischstraße 4

39104 Magdeburg

Tel.: (0391) 2564 - 230

E-Mail: klaus.raith@lav.ms.sachsen-anhalt.de

Aufgaben:

• Amtliche Arzneimitteluntersuchungen

• Arzneimittelrechtliche Beratung von Behörden und Erstel- lung von Gutachten

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Analytische Untersuchung von Arzneimitteln - Plan- und Verdachtsproben

Im Jahre 2012 wurden im Dezernat Arzneimittelprüfstel- le 419 Arzneimittelproben untersucht, davon waren 259 Plan- proben vorwiegend industrieller Fertigarzneimittel. Für die Überwachung der Pharmaindustrie in Sachsen-Anhalt mit ihrer außerordentlich breiten Produktpalette ist das Landesverwal- tungsamt (LVwA), Referat Gesundheitswesen, Pharmazie zu- ständig. Gesetzliche Grundlage für die Probenahme ist § 65 AMG, detaillierte Ausführungsbestimmungen sind in der Verwaltungs- vorschrift zur Durchführung des Arzneimittelgesetzes (AMG- VwV) niedergelegt. Dort wird festgelegt, dass jedes Bundes- land eine Arzneimitteluntersuchungsstelle, im europäischen Sprachgebrauch auch als Official Medicines Control Laboratory (OMCL) bezeichnet, zu benennen hat und wie diese personell und apparativ ausgestattet sein muss.

Die Zahl der Verdachtsproben stieg gegenüber dem Vorjahr stark an (von 57 auf 160). Diese kamen überwiegend von Straf- verfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaften.

Neben der rechtlichen Beurteilung, ob die sichergestellten As- servate Arzneimittel sind, standen quantitative Untersuchungen im Vordergrund, ob es sich um Dopingmittel gemäß der Definition im Arzneimittelgesetz (§ 6 a AMG) in einer nicht geringen Menge handelt. Hierzu gibt es eine Auflistung in der Dopingmit- telmengenverordnung (DmMV), wie für die jeweiligen Stoffe die nicht geringe Menge definiert ist. Es ist nicht mehr notwendig, den Nachweis zu führen, dass diese Substanzen tatsächlich zum Doping eingesetzt wurden. Die Tatsache, dass allein der Besitz nicht geringer Mengen von Dopingmitteln unter Strafe steht, hat die Strafverfolgung in diesem Bereich wesentlich er- leichtert.

Unter den illegalen Arzneimitteln spielen nach den Erkennt- nissen der Arzneimittelprüfstelle die anabolen Steroide nach wie vor die wichtigste Rolle. Darunter wiederum sind Ester des Testosterons wie Testosteronenanthat, Testosteronpropionat, Testosteroncipionat und Testosteronphenylpropionat am häu- figsten. Ebenfalls häufig angetroffen wurden Ester von Nand- rolon, Trenbolon und Boldenon. Durch die Veresterung und die Applikation als intramuskuläre Injektion wird eine Depotwirkung erreicht. Bei den Präparaten zum Einnehmen dominiert mit Ab- stand Metandienon. Dies deckt sich mit den Erkenntnissen der Zollbehörden. Die negativen Auswirkungen des Dopings mit anabolen Steroiden durch den Eingriff in die hormonelle Re- gulation sind hinlänglich bekannt. Wenig bekannt ist, dass die Schädigung der Funktion des Herzens offenbar weit größer ist als bislang angenommen. Bei illegalen Produkten kommen zusätz- liche Gefahren hinzu, da der Inhalt häufig von der Deklaration abweicht und die Anwender somit ein hohes Maß an Unsicher- heit haben, was und wie viel sie sich tatsächlich zuführen. Ver- unreinigungen und Qualitätsminderungen sind häufig. So ist von Arzneimitteln zur Injektion prinzipiell zu fordern, dass sie frei von sichtbaren Partikeln sein müssen. In illegalen Produkten sind Schwebstoffe und Ausfällungen jedoch an der Tagesordnung.

Mitunter wird in Anwenderkreisen empfohlen, die Ampullen zur vollständigen Lösung zu erhitzen, was jedoch unabsehbare Auswirkungen auf die eingesetzten Wirkstoffe zur Folge haben kann.

Zunächst wird bei Verdachtsproben i. d. R. ein Screening mit

die entsprechende Substanz identifiziert, wird mittels Hochleis- tungsflüssigchromatographie unter Bezug auf eine Referenz- substanz die Menge ermittelt (quantitative Bestimmung).

Ebenfalls häufig als Verdachtsproben werden Potenzmittel angetroffen. Zwar stehen mit den 3 Wirkstoffen Sildenafil, Var- denafil und Tadalafil zugelassene Fertigarzneimittel aus der Gruppe der PDE 5-Hemmer (Hemmstoffe des Enzyms Phos- phodiesterase 5) zur Verfügung. Jedoch sind diese verschrei- bungspflichtig und i. d. R. von der Erstattung durch die Kranken- kassen ausgenommen („Lifestyle-Arzneimittel“). Zudem ist die Problematik von Erektionsstörungen des Mannes noch immer tabuisiert, sodass eine Hemmschwelle für Arztbesuche besteht.

Diese Umstände haben dazu geführt, dass sich ein erheblicher Schwarzmarkt entwickelt hat. Neben Fälschungen der zugelas- senen Präparate gibt es ausländische Fertigarzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind (z. B. aus Indien, wo west- liche Patente mitunter nicht anerkannt werden) sowie andere illegale Produkte, bei denen verschiedenste PDE 5-Hemmer, z.

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T. direkt aus der Patentliteratur ohne klinische Testung, zum Ein- satz kommen. Besonders gefährlich sind Produkte, bei denen

„rein pflanzliche“ Inhaltsstoffe deklariert, in Wahrheit jedoch syn- thetische PDE 5-Hemmer enthalten sind. In solchen Fällen kann es auch zu Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten etwa zur Blutdrucksenkung kommen.

Bei den Schlankheitsmitteln kommen neben Abführmitteln am häufigsten Appetitzügler vor, die chemisch vom Ephedrin bzw. Amphetamin abgeleitet sind. Der Wirkstoff Sibutramin war bis vor einigen Jahren als zugelassenes Fertigarzneimittel verfügbar, wurde jedoch aufgrund schwerwiegender Neben- wirkungen vom Markt genommen (v. a. erhöhtes Risiko für Herzinfarkt). Auf dem Schwarzmarkt kommt Sibutramin jedoch weiterhin in zahlreichen Produkten vor, meist ohne dass es deklariert wäre. Der Wirkstoff Rimonabant musste 2008 eben- falls vom Markt genommen werden, als Nebenwirkungen traten psychische Veränderungen in Erscheinung, die teilweise bis zum Suizid führten. Auch Rimonabant wurde in Schwarzmarkt- produkten gefunden.

Ein ungelöstes Problem stellen nach wie vor die sog. Border- line-Produkte (Produkte, deren Einordnung umstritten ist) dar, die meist als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, unter Berücksichtigung ihrer Präsentation oder ihrer tatsächlich zu er- wartenden Funktion jedoch z. T. als Arzneimittel einzustufen sind.

Proben zur Abgrenzung werden sowohl von der Einzelhandels- überwachung der Gesundheitsämter als auch vom LVwA so-

wie vom Fachbereich Lebensmittelsicherheit des LAV einge- sandt. Der bestehenden rechtlichen Unsicherheit, die sich aus der Komplexität der Regelungen und der teilweise widersprüch- lichen Rechtsprechung ergibt, soll durch die Errichtung einer gemeinsamen Expertenkommission des Bundesamtes für Ver- braucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Bundesin- stituts für Arzneimittel und Medizinprodukte entgegen gewirkt werden.

Durch den Umzug des Fachbereiches Hygiene konnte auch die Arzneimittelprüfstelle im neuen Objekt in der Großen Steinernentischstraße neue Labore und Büros beziehen. Die Anordnung der Labore wurde nach den Arbeitsabläufen („Work- flow“) geplant und die technische Ausstattung verbessert, so- dass die Effizienz gesteigert ist. Dank intensiver logistischer Planung konnte der gesamte Umzug in einer Woche bewältigt und der Arbeitsausfall minimiert werden. Die Büros der leitenden Mitarbeiter sind nunmehr in unmittelbarer Nähe der Labore, so- dass der Informationsaustausch erleichtert wird. Mit Klimatisie- rung und elektronischer Zugangskontrolle wurden Bedingungen geschaffen, die die Anforderungen an ein akkreditiertes Prüf- labor zeitgemäß erfüllen.

Die Arzneimittelprüfstelle leistet somit ihren Beitrag zum ge- sundheitlichen Verbraucherschutz, einerseits indem die Qualität der zugelassenen Arzneimittel sichergestellt wird, andererseits indem illegale Arzneimittel erkannt und begutachtet werden, so- dass eine wirksame Strafverfolgung erfolgen kann.

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