DR. FAHLBUSCH + PARTNER Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Anlage 4/6 Vorhaben Fortführung der Rohstoffgewinnung Anhang 5/25
im Hartsteintagebau Dönstedt-Eiche Seite 1
Projektbezeichnung Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Fortführung der
Rohstoffgewinnung im Hartsteintagebau Dönstedt- Eiche
Maßnahmenblatt
M25
M_Komp_Ein_2-8 M_Komp_Wald_8
Naturschutzfachliche Aufwertung und Waldfunktionsverbesserung außerhalb
der Antragsfläche auf den Maßnahmenflächen 6.3 und 11.3
(Komp = Kompensation, Verm = Verminderung/Vermeidung, CEF=
continuous ecological functionality-measures (Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der
ökologischen Funktion)
Lage der Maßnahme Gemarkung Behnsdorf, Flur 4, Flst 8/1 und 1/1
Vorhabenträger
Norddeutsche Naturstein GmbH
Betroffenes Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Wald
Konflikt:
K_Biot_1: Wertpunkteverlust K_Biot_4: Beanspruchung FFH-LRT K_Wald_1: Waldverlust
Lage: Außerhalb der Antragsfläche
Beschreibung:
K_Biot_1: Durch die Flächenbeanspruchung erfolgt ein Wertpunkteverlust der Biotope innerhalb der
Antragsfläche, welcher durch die Wiedernutzbarmachung (teilweise) kompensiert wird. Vgl. hierzu Anhang 5/15.
Nach Umsetzung der Wiedernutzbarmachung verbleibt ein Defizit von 387.942 Wertpunkten, welches durch Maßnahmen außerhalb der Antragsfläche kompensiert wird.
K_Biot_4: Durch die Flächenbeanspruchung erfolgt eine Beanspruchung von FFH-Lebensraumtypen auf rund 3,5 ha Fläche.
K_Wald_1: Durch die Flächenbeanspruchung erfolgt eine Waldinanspruchnahme innerhalb der Antragsfläche, welcher durch die Wiedernutzbarmachung (teilweise kompensiert wird. Vgl. hierzu Anhang 5/15. Die
Waldflächeninanspruchnahme beträgt 19,3 ha.
Maßnahme
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Beschreibung / Zielsetzung: M_Komp_Ein_2-8, M_Komp_Wald_8 Fläche: 2,11 ha Beschreibung:
M_Komp_Ein_2-8 wird auf den Maßnahmenflächen 6 und 11 bei Behnsdorf umgesetzt. Die Maßnahmenflächen 6 und 11 liegen bei Behnsdorf.
Die Maßnahme besteht aus den folgenden Teilflächen:
Teilfläche 6.3: Flst. 8/1. Fläche: 1,10 ha, Kiefernforst (Nadelholzinsel) Teilfläche 11.3: Flst. 1/1. Fläche: 1,01 ha, Kiefernforst (Nadelholzinsel) Auf beiden Teilflächen erfolgt ein Waldumbau der bestehenden Kiefernforste.
Die Teilflächen 6.3 und 11.3 dienen der Kompensation des Wertpunktedefizits (Konflikt K_Biot_1). Bei M_Komp_Ein_2-8 handelt sich somit um einen Teil der Kompensationsmaßnahme M_Komp_Ein_2 (Naturschutzfachliche Aufwertung außerhalb der Antragsfläche).
Der Waldumbau erfolgt nicht nach Teilflächen getrennt. Die bereits vorhandenen Laubgehölze bleiben erhalten und sollen möglichst in die Pflanzungen integriert werden.
M_Komp_Ein_2-8
Ziel ist der Umbau eines Kiefernforstes (XYK, >80 Jahre; 10 WP/m²) und eine Entwicklung eines Nadel- Laub- Mischwaldes (XGV, Planwert 12 WP/m²) aus heimischen Arten.
Die Maßnahme erfolgt auf beiden Teilflächen durch Waldumbau, bestehende Laubgehölze werden einbezogen.
Dies führt zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung von Biotoptypen von insgesamt 42.000 WP (beide Teilflächen).
Auf der Fläche wird ein Kiefernreinbestand zu einem Nadel-Laubmischwald aus heimischen Arten (XGV) umgebaut. Dies führt zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung von Biotoptypen. Weiterhin erfolgt eine Verbesserung von Waldfunktionen. Solch eine Verbesserung kann in begrenztem Umfang im vorliegenden Fall als Waldersatz angerechnet werden. Der geplante Waldumbau ist eine solche Maßnahme, die im Weiteren als M_Komp_Wald_8 bezeichnet wird.
Es werden somit 2,11 ha als anrechenbare Waldfunktionsverbesserung in die Waldbilanz eingestellt.
Umsetzung
Allgemeine Angaben zur Pflanzung:
Die gesamte Pflanzung und Pflege erfolgt nach forstlichen Kriterien, insbesondere unter Verwendung forstlicher Baumschulware.
Bodenvorbereitung: Eine spezielle Vorbereitung des Bodens (z. B. spezielle Gründung etc.) für die Pflanzung ist aus Sicht des Bearbeiters im vorliegenden Fall nicht notwendig, da es sich Waldflächen handelt. Aufwuchs wird gegebenenfalls zurückgeschnitten
Pflanzung: Einsatz standortheimischer Laubbäume entsprechend nachfolgender Listen. Die Herkünfte der Forstbaumarten müssen den Vorgaben des FoVG entsprechen. Sonstige Gehölze sollen aus regionaler Herkunft stammen.
Waldumbau:
20-50 % der Kiefern werden zur Schaffung besonnte Blößen entfernt. Die Pflanzflächen sind somit abhängig von der Anzahl der zu entnehmenden Kiefern. Im Folgenden wird ein Durchschnittswert von 30 % angenommen.
Es erfolgt eine nestweise Pflanzung von Eichen und Hainbuchen. Auf einer Fläche von 1.000 m² werden 5 Nester angelegt. Jedes Nest wird 4 x 4 m groß, Reihen- und Pflanzabstand 0,6 m.
Bei der Anlage der Nester wird darauf geachtet, dass Rückemöglichkeiten an den Rand der Fläche erhalten bleiben (siehe Lageplan).
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Hieraus ergeben sich folgende Flächengrößen und Pflanzzahlen für die Bepflanzung:
Teilfläche 6.3:
Pflanzfläche: 0,77 ha, Anzahl Nester insgesamt 39.
Es werden 22 Nester mit Eiche, 12 mit Hainbuche und 5 mit Winterlinde gepflanzt. Dies ergibt insgesamt (aufgerundet auf volle 10 Stück):
- 800 Stück Stieleiche (Quercus robur), 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm - 440 Stück Hainbuche (Carpinus betulus), 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm - 180 Stück Winterlinde (Tilia cordata), 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm
Teilfläche 11.3:
Pflanzfläche: 0,71 ha, Anzahl Nester insgesamt 36.
Es werden 21 Nester mit Eiche, 10 mit Hainbuche und 5 mit Winterlinde gepflanzt. Dies ergibt insgesamt (aufgerundet auf volle 10 Stück):
- 760 Stück Stieleiche (Quercus robur), 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm - 360 Stück Hainbuche (Carpinus betulus), 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm - 180 Stück Winterlinde (Tilia cordata), 2jS (2/o us), 30-80 cm; WHD >6 mm
- Zaun: Die Nester werden vollständig umzäunt. Reh- und kleintiersicher (hasendicht), Qualität M, Höhe mind.
1,60 m
Typ der Maßnahme:
Kompensationsmaßnahme, Waldfunktionsverbesserung
Zeitpunkt der Durchführung
Beginn: Rechtskraft der Genehmigung, frühestens 2020 Ende: 30 Jahre nach Beginn
Pflege und Unterhaltung
Pflege: Ausmahd und andere Pflegemaßnahmen werden bedarfsorientiert durchgeführt. Hierfür erfolgt mindestens zweimal jährlich eine Kontrolle durch eine Fachkraft. Die Pflege endet nach Anwuchs der
gepflanzten Gehölze, spätestens 7 Jahre nach Pflanzung. Danach erfolgt eine forstliche Nutzung einschließlich der damit einhergehenden Pflegemaßnahmen.
Eigentum und Sicherung Flächen des Antragstellers: ja Flächen Dritter: nein
Sicherung: Eigentumsflächen; grundbuchliche Sicherung für 30 Jahre kann erfolgen