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Kinderbetreuungsgeld: 4,5 Prozent der Anspruchstage entfallen auf Väter

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Presseinformation zum Bericht "Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz"

vom 21. August 2020

Kinderbetreuungsgeld: 4,5 Prozent der Anspruchstage entfallen auf Väter

Weniger als fünf Prozent der genehmigten Anspruchstage des Kinderbetreuungs- geldes entfallen auf Männer. Das zeigt der heute veröffentlichte Rechnungshof–

Bericht zu den „Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz“. Die Differenz zu den oft veröffentlichten Zahlen betreffend Väterbeteiligung lässt sich so erklären:

Das Bundesministerium für Familie, Arbeit und Jugend errechnete den Prozentsatz jener Väter, die insgesamt Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nahmen. So kam es etwa im Jahr 2017 auf eine Väterbeteiligung von 19,40 Prozent. Der Rechnungshof zog für seine Analyse jedoch die exakten Tage heran, an denen Frauen und Männer jeweils das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nahmen.

Extreme Ungleichheit

An rund 130.000 Anspruchsberechtigte wurden im Jahr 2018 insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro gemäß Kinderbetreuungsgeldgesetz ausbezahlt. Ein Ziel des Kinderbetreuungsgeldes ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Jedoch: Die effektive Entlastung von Frauen und eine gleichmäßigere Aufteilung der Betreuungspflichten wurde nicht erreicht. Die zeitliche Beteiligung von Männern am Kinderbetreuungsgeldbezug stieg zwar in den Jahren 2005 bis 2009 von 3,3 Prozent auf 4,5 Prozent. Seither stagnieren jedoch die Zahlen. Auch im Jahr 2018 nahmen Männer nur 4,5 Prozent aller Anspruchstage wahr. Die Verteilung der beanspruchten Tage zwischen Frauen und Männern blieb somit „extrem ungleich“, wie es im Bericht heißt. Väter nahmen übrigens vorzugsweise in den Monaten Juli und August das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch.

Der Rechnungshof empfiehlt dem Ministerium weitergehende Maßnahmen zur Erhöhung der Väterbeteiligung zu prüfen.

Mag. Christian Neuwirth Sprecher des Rechnungshofes 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Tel.: +43 (1) 711 71 – 8435 Twitter: @RHSprecher Facebook/RechnungshofAT neuwirth@rechnungshof.gv.at

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Presseinformation zum Bericht "Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz"

vom 21. August 2020 Lange Erledigungsdauer

Für die Abwicklung des Kinderbetreuungsgeldes waren die Krankenversicherungs- träger zuständig. Der Rechnungshof kritisiert, dass im Ministerium kein systematisches Controlling zur administrativen Abwicklung stattfand. Es ging von einer durchschnittlichen Erledigungsdauer von 28 Tagen und keinen Wartezeiten beziehungsweise Auszahlungslücken zwischen Wochen– und Kinderbetreuungsgeld aus. In den vom Rechnungshof risikoorientiert untersuchten Beispielfällen lag die durchschnittliche Erledigungsdauer jedoch bei 45 Tagen im Inland und bei grenzüberschreitenden Fällen bei 211 Tagen. Verzögerungen entstanden durch Wartezeiten bei Rückfragen an Antragstellende beziehungsweise an andere Behörden, aber auch durch interne Prozesse der Krankenversicherungsträger. Der Rechnungshof empfiehlt der Österreichischen Gesundheitskasse, Maßnahmen zur Verkürzung der Erledigungsdauer zu setzen. Das Ministerium soll entsprechende Controlling–Kennzahlen in regelmäßigen Abständen erheben und analysieren.

Hoher Beratungsbedarf aufgrund der komplexen Gesetzesmaterie

Die Prüferinnen und Prüfer weisen in ihrem Bericht außerdem darauf hin, dass für die optimale Ausgestaltung des Leistungsanspruchs die „genaue Kenntnis der komplexen rechtlichen Grundlagen“ erforderlich ist. Ohne Hilfe waren Bürgerinnen und Bürger oftmals überfordert. Im Sinne des Bürgernutzens empfiehlt der Rechnungshof dem Ministerium sowie der Österreichischen Gesundheitskasse, ihr Beratungs– und Informationsangebot vermehrt an die Bedürfnisse der Eltern anzupassen.

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