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Coronavirus Kantone und Versicherer einigen sich auf Pauschale für Impfungen in Arztpraxen

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24. Februar 2021

Coronavirus

Kantone und Versicherer einigen sich auf Pauschale für Impfungen in Arztpraxen

Die Kantone und die Krankenversicherer haben sich partnerschaftlich und rasch auf eine differenzierte Pauschale für die Impfung gegen Covid-19 in Arztpraxen geeinigt. Damit ist die Abgeltung der Impfung in Arztpraxen, Impfzentren, Spitälern und durch mobile Equipen bis Ende Jahr auf nationaler Ebene abschliessend geregelt.

Der geltende Tarifvertrag für die Vergütung der Impfung gegen Covid-19 war von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und den Einkaufsgemeinschaf- ten der Versicherer im Dezember 2020 ausgehandelt und vom Bundesrat am 13. Januar 2021 genehmigt worden. Der Vertrag hält fest, dass die Leistungserbringer von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine Pauschale von CHF 14.50 pro Verimpfung vergütet er- halten. Pro geimpfter Person beträgt die Entschädigung somit CHF 29.00, da bei den bisher zu- gelassenen Impfstoffen jeweils zwei Impfdosen verabreicht werden. Ausserdem übernimmt die OKP eine Pauschale von CHF 5.00 pro Impfstoffdosis.

Der Bund trägt die Kosten, die den Betrag von CHF 5.00 pro Dosis übersteigen sowie die Kosten für den Transport und die Verteilung des Impfstoffs in die Kantone. Die Kantone übernehmen den Selbstbehalt sowie die Kosten für Logistik, Organisation und Infrastruktur. Für die Bevölkerung ist die Impfung kostenlos.

In den vergangenen Wochen fanden zwischen der GDK und den Einkaufsgemeinschaften der Versicherer Gespräche darüber statt, ob für Impfungen in Arztpraxen ein höherer Tarif notwendig ist. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) war in die Verhandlungen involviert und konnte ihre Forderungen und Überlegungen einbringen. Die Verhandlungsergebnisse wer- den in einem Nachtrag zum Tarifvertrag festgehalten und müssen vom Bundesrat genehmigt werden.

Gemäss der Vereinbarung erhalten die Arztpraxen von der OKP bis Ende Juni eine Pauschale von CHF 24.50 pro Verimpfung beziehungsweise von CHF 49.00 pro geimpfte Person. Ab Mitte Jahr beträgt die Pauschale CHF 16.50 pro Verimpfung beziehungsweise CHF 33.00 pro geimpfte Person.

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2 Mit der Impfpauschale sind alle Grundleistungen im Zusammenhang mit der Impfung abgegolten.

Das umfasst die Information zur Impfung, die Überprüfung des Impfstatus, Impfanamnese und Kontraindikationen, die Einholung des Einverständnisses, die Verabreichung der Impfung, die Ausstellung der Impfbescheinigung und die Dokumentation. Erfolgt in den Arztpraxen eine sepa- rate Beratung durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt bei Personen mit be- sonderen Risiken, kann der entstandene zusätzliche Beratungsaufwand separat gemäss der Ta- rifstruktur TARMED abgerechnet werden.Dieser wird von der Grundversicherung übernommen und untersteht der Kostenbeteiligung von Franchise und Selbstbehalt.

Auskünfte:

Tobias Bär, Kommunikation GDK, 031 356 20 39, tobias.baer@gdk-cds.ch

Matthias Müller, Kommunikation santésuisse, 079 757 00 91, matthias.mueller@santesuisse.ch Adrien Kay, Kommunikation curafutura, 079 154 63 00, adrien.kay@curafutura.ch

Verena Haas, Kommunikation Einkaufsgemeinschaft HSK, 058 340 69 88, mail@ecc-hsk.info

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